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Document 42014X0212(01)R(01)

    Berichtigung der Regelung Nr. 43 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Sicherheitsverglasungswerkstoffe und ihres Einbaus in Fahrzeuge (ABl. L 42 vom 12.2.2014)

    OJ L 68, 13.3.2015, p. 91–91 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/43(2)/corrigendum/2015-03-13/oj

    13.3.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 68/91


    Berichtigung der Regelung Nr. 43 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Sicherheitsverglasungswerkstoffe und ihres Einbaus in Fahrzeuge

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 42 vom 12. Februar 2014 )

    Auf Seite 79, in Anhang 5, Nummer 2.6.1.6:

    anstatt:

    „Bruchstücke mit einer Länge von über 100 mm sind zulässig, außer in den im Absatz 2.6.1.3 definierten Flächen, sofern:“

    muss es heißen:

    „Bruchstücke mit einer Länge von über 100 mm sind nicht zulässig, außer in den im Absatz 2.6.1.3 definierten Flächen, sofern:“

    .


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