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Document 32023R0263R(01)

    Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/263 der Kommission vom 7. Februar 2023 zur Zulassung von Sepiolit-Ton als Futtermittelzusatzstoff für zur Milcherzeugung genutzte Wiederkäuer, entwöhnte Suidae und Suidae für die Mast, Salmoniden und Masthühner (ABl. L 37 vom 8.2.2023)

    C/2024/1743

    OJ L, 2024/90193, 18.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/263/corrigendum/2024-03-18/oj (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/263/corrigendum/2024-03-18/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Serie L


    2023/263

    18.3.2024

    Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/263 der Kommission vom 7. Februar 2023 zur Zulassung von Sepiolit-Ton als Futtermittelzusatzstoff für zur Milcherzeugung genutzte Wiederkäuer, entwöhnte Suidae und Suidae für die Mast, Salmoniden und Masthühner

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 37 vom 8. Februar 2023 )

    Seite 1, Erwägungsgrund 3 Satz 1:

    Anstatt:

    „Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 in Verbindung mit deren Artikel 7 wurde ein Antrag auf Neubewertung von Sepiolit-Ton als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten gestellt; in diesem Zusammenhang wurde die Einordnung des Zusatzstoffs in die Zusatzstoffkategorie ‚technologische Zusatzstoffe‘ sowie die Funktionsgruppen ‚Bindemittel‘ und ‚Fließhilfsstoffe‘ beantragt.“

    muss es heißen:

    „Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 in Verbindung mit deren Artikel 7 wurde ein Antrag auf Neubewertung von Sepiolit-Ton als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten gestellt; in diesem Zusammenhang wurde die Einordnung des Zusatzstoffs in die Zusatzstoffkategorie ‚technologische Zusatzstoffe‘ sowie die Funktionsgruppen ‚Bindemittel‘ und ‚Trennmittel‘ beantragt.“

    Seite 1, Erwägungsgrund 4 Satz 4:

    Anstatt:

    „Des Weiteren gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass der Zusatzstoff als Bindemittel und als Fließhilfsstoff wirksam ist.“

    muss es heißen:

    „Des Weiteren gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass der Zusatzstoff als Bindemittel und als Trennmittel wirksam ist.“

    Seite 2, Artikel 1:

    Anstatt:

    „Der im Anhang beschriebene Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie ‚technologische Zusatzstoffe‘ und die Funktionsgruppen ‚Bindemittel‘ und ‚Fließhilfsstoffe‘ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.“

    muss es heißen:

    „Der im Anhang beschriebene Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie ‚technologische Zusatzstoffe‘ und die Funktionsgruppen ‚Bindemittel‘ und ‚Trennmittel‘ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.“

    Seite 5, Anhang, Zeile 2 der Tabelle:

    Anstatt:

    Kategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Fließhilfsstoffe

    muss es heißen:

    Kategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Trennmittel “.


    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/263/corrigendum/2024-03-18/oj

    ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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