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Document 32019R2197R(02)

Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2197 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren (Amtsblatt der Europäischen Union L 335 vom 27. Dezember 2019)

ST/5398/2020/INIT

OJ L 39, 12.2.2020, p. 20–20 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/2197/corrigendum/2020-02-12/oj

12.2.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 39/20


Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2197 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

( Amtsblatt der Europäischen Union L 335 vom 27. Dezember 2019 )

1.

Seite 706, KN-Code ex 9002 00 11 TARIC 45:

Anstatt:

„Infrarotoptikeinheit

mit einer Siliciumlinse mit nicht mehr als 62 mm (±0,05 mm) Durchmesser,

montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung,

von der für Wärmebildkameras verwendeten Art“

muss es heißen:

„Infrarotoptikeinheit

mit Linsen aus Silicium, Germanium oder Chalkogenidglas mit einem Durchmesser von nicht mehr als 62 mm (±0,05 mm),

auch auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Halterung aus einer Aluminiumlegierung montiert,

von der für Wärmebildkameras oder IP-Netzwerkkameras verwendeten Art“.

2.

Seite 709, KN-Code ex 9002 00 11 TARIC 85:

Anstatt:

„Objektiv mit

einem horizontalen Bildfeldwinkel von 20° oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 °,

einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm,

einer relativen Öffnung von F/1,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als F/4 und

einem Durchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von CMOS-Fahrzeugkameras(2)

muss es heißen:

„Objektiv mit

einem horizontalen Bildfeldwinkel von 20° oder mehr, jedoch nicht mehr als 200°,

einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm,

einer relativen Blende von F/1,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als F/4 und

einem Durchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von CMOS-Fahrzeugkameras oder IP-Netzwerkkameras(2)“.


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