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Document 32019R1111R(04)

    Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Amtsblatt der Europäischen Union L 178 vom 2. Juli 2019)

    ST/5958/2022/REV/1

    OJ L 103, 31.3.2022, p. 18–18 (SK, FI)
    OJ L 103, 31.3.2022, p. 18–25 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1111/corrigendum/2022-03-31/oj

    31.3.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 103/18


    Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 178 vom 2. Juli 2019 )

    1.

    Seite 19, Kapitel II Abschnitt 1, Überschrift

    Anstatt:

    „Ehescheidung, trennung ohne auflösung des ehebandes und ungültigerklärung einer ehe“

    muss es heißen:

    „Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und Ungültigerklärung einer Ehe“.

    2.

    Seite 20, Kapitel II Abschnitt 2, Überschrift

    Anstatt:

    „Elterliche verantwortung“

    muss es heißen:

    „Elterliche Verantwortung“.

    3.

    Seite 22, Artikel 12 Absatz 3

    Anstatt:

    „Das zuerst angerufene Gericht seine Zuständigkeit weiter wahrnimmt, wenn …“

    muss es heißen:

    „Das zuerst angerufene Gericht nimmt seine Zuständigkeit weiter wahr, wenn …“

    4.

    Seite 24, Kapitel II Abschnitt 3, Überschrift

    Anstatt:

    „Gemeinsame bestimmungen“

    muss es heißen:

    „Gemeinsame Bestimmungen“.

    5.

    Seite 25, Artikel 20 Absatz 4

    Anstatt:

    „Wird ein Gericht eines Mitgliedstaats angerufen, dem durch eine Anerkennung der Zuständigkeit nach Artikel 10 a die ausschließliche Zuständigkeit übertragen wurde, …“

    muss es heißen:

    „Wird ein Gericht eines Mitgliedstaats angerufen, dem durch eine Anerkennung der Zuständigkeit nach Artikel 10 die ausschließliche Zuständigkeit übertragen wurde, …“

    6.

    Seite 28, Kapitel IV Abschnitt 1, Überschrift

    Anstatt:

    „Allgemeine bestimmungen über die anerkennung und die vollstreckung“

    muss es heißen:

    „Allgemeine Bestimmungen über die Anerkennung und die Vollstreckung“.

    7.

    Seite 28, Artikel 31 Absatz 3

    Anstatt:

    „Kann das Gericht oder die zuständige Behörde, vor dem / der eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung geltend gemacht wird, das Verfahren ohne eine Übersetzung oder Transliteration nicht fortsetzen, so kann es / sie die Partei auffordern, …“

    muss es heißen:

    „Kann das Gericht oder die zuständige Behörde, vor dem/der eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung geltend gemacht wird, das Verfahren ohne eine Übersetzung oder Transliteration nicht fortsetzen, so kann es/sie die Partei auffordern, …“

    8.

    Seite 29, Kapitel IV Abschnitt 1 Unterabschnitt 2, Überschrift

    Anstatt:

    „Vollstreckbarkeit und vollstreckung“

    muss es heißen:

    „Vollstreckbarkeit und Vollstreckung“.

    9.

    Seite 30, Kapitel IV Abschnitt 1 Unterabschnitt 4, Überschrift

    Anstatt:

    „Versagung der anerkennung und vollstreckung“

    muss es heißen:

    „Versagung der Anerkennung und Vollstreckung“.

    10.

    Seite 31, Artikel 40 Absatz 1

    Anstatt:

    „Die Verfahren nach den Artikeln 59bis 62und – sofern zutreffend – nach Abschnitt 5 …“

    muss es heißen:

    „Die Verfahren nach den Artikeln 59 bis 62 und – sofern zutreffend – nach Abschnitt 5 …“

    11.

    Seite 32, Kapitel IV Abschnitt 2, Überschrift

    Anstatt:

    „Anerkennung und vollstreckung bestimmter privilegierter entscheidungen“

    muss es heißen:

    „Anerkennung und Vollstreckung bestimmter privilegierter Entscheidungen“.

    12.

    Seite 33, Kapitel IV Abschnitt 2 Unterabschnitt 2, Überschrift

    Anstatt:

    „Vollstreckbarkeit und vollstreckung“

    muss es heißen:

    „Vollstreckbarkeit und Vollstreckung“.

    13.

    Seite 33, Kapitel IV Abschnitt 2 Unterabschnitt 3, Überschrift

    Anstatt:

    „Bescheinigung für privilegierte entscheidungen“

    muss es heißen:

    „Bescheinigung für privilegierte Entscheidungen“.

    14.

    Seite 34, Artikel 48 Absatz 3

    Anstatt:

    „Das Verfahren für die Berichtigung oder der Widerruf der Bescheinigung …“

    muss es heißen:

    „Das Verfahren für die Berichtigung oder den Widerruf der Bescheinigung …“

    15.

    Seite 34, Kapitel IV Abschnitt 2 Unterabschnitt 4, Überschrift

    Anstatt:

    „Versagung der anerkennung und vollstreckung“

    muss es heißen:

    „Versagung der Anerkennung und Vollstreckung“.

    16.

    Seite 35, Kapitel IV Abschnitt 3, Überschrift

    Anstatt:

    „Gemeinsame bestimmungen zur vollstreckung“

    muss es heißen:

    „Gemeinsame Bestimmungen zur Vollstreckung“.

    17.

    Seite 36, Kapitel IV Abschnitt 3 Unterabschnitt 2, Überschrift

    Anstatt:

    „Aussetzung der vollstreckungsverfahren und versagung der vollstreckung“

    muss es heißen:

    „Aussetzung der Vollstreckungsverfahren und Versagung der Vollstreckung“.

    18.

    Seite 36, Artikel 56 Absatz 3

    Anstatt:

    „(3)   Setzt die für die Vollstreckung zuständige Behörde oder das Gericht das Vollstreckungsverfahren aus dem in Absatz 2 Buchstabe b genannten Grund aus, so kann sie/es eine Frist bestimmen, innerhalb deren ein Rechtsbehelf einzulegen ist.“

    muss es heißen:

    „(3)   Setzt die für die Vollstreckung zuständige Behörde oder das Gericht das Vollstreckungsverfahren aus dem in Absatz 2 Buchstabe b genannten Grund aus, so kann sie/es eine Frist bestimmen, innerhalb derer ein Rechtsbehelf einzulegen ist.“

    19.

    Seite 37, Artikel 56 Absatz 6

    Anstatt:

    „(6)   Ist die in Absatz 4 genannte schwerwiegende Gefahr dauerhafter Art, so kann die für die Vollstreckung zuständige Behörde oder das Gericht auf Antrag die Vollstreckung der Entscheidung ablehnen.“

    muss es heißen:

    „(6)   Ist die in Absatz 4 genannte schwerwiegende Gefahr dauerhafter Art, so kann die für die Vollstreckung zuständige Behörde oder das Gericht auf Antrag die Vollstreckung der Entscheidung versagen.“

    20.

    Seite 38, Kapitel IV Abschnitt 4, Überschrift

    Anstatt:

    „Öffentliche urkunden und vereinbarungen“

    muss es heißen:

    „Öffentliche Urkunden und Vereinbarungen“.

    21.

    Seite 40, Kapitel IV Abschnitt 5, Überschrift

    Anstatt:

    „Sonstige bestimmungen“

    muss es heißen:

    „Sonstige Bestimmungen“.

    22.

    Seite 48, Artikel 96, Überschrift

    Anstatt:

    „Verhältnis zum Haager Übereinkommen von1980“

    muss es heißen:

    „Verhältnis zum Haager Übereinkommen von 1980“.

    23.

    Seite 52, Anhang I, Klammerzusatz unter der Überschrift

    Anstatt:

    „(Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates (2)“

    muss es heißen:

    „(Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates (2))“.

    24.

    Seite 52, Anhang I, erster Kasten Absatz 2

    Anstatt:

    „… sofern für die Entscheidung eine Bescheinigung gemäß Artikel 47l ausgestellt wurde.“

    muss es heißen:

    „… sofern für die Entscheidung eine Bescheinigung gemäß Artikel 47 ausgestellt wurde.“

    25.

    Seite 52, Anhang I, Fußnote 3

    Anstatt:

    „Wenn die Partei ein Verfahren in der Hauptsache … anstrengt nachdem dieses Gericht seine in Nummer 3 angegebene Entscheidung erlassen hat: …“

    muss es heißen:

    „Wenn die Partei ein Verfahren in der Hauptsache … anstrengt, nachdem dieses Gericht seine in Nummer 3 angegebene Entscheidung erlassen hat: …“

    26.

    Seite 53, Anhang I, Nummer 1, „URSPRUNGSMITGLIEDSTAAT DER ENTSCHEIDUNG, MIT DER DIE RÜCKGABE DES KINDES/DER KINDER* ABGELEHNT WIRD (4)“

    Anstatt:

    „Tschechien(CZ)“

    muss es heißen:

    „Tschechien (CZ)“.

    27.

    Seite 54, Anhang I, Nummer 6

    Anstatt:

    „6.

    PERSONEN (7) VOM RÜCKGABEVERFAHREN BETROFFENE“

    muss es heißen:

    „6.

    VOM RÜCKGABEVERFAHREN BETROFFENE PERSONEN (7)“.

    28.

    Seite 62, Anhang III, Klammerzusatz unter der Überschrift

    Anstatt:

    „(Artikel 36a Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates (1)“

    muss es heißen:

    „(Artikel 36a Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates (1))“.

    29

    Seite 63, Anhang III, Nummer 5.1.4.1

    Anstatt:

    „5.1.4.1

    Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)“

    muss es heißen:

    „5.1.5

    Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)“.

    30.

    Seite 63, Anhang III, Nummer 5.2

    Anstatt:

    „5.2

    Kind 2

    5.2.1

    Name(n)

    5.2.2

    Vorname(n)

    5.2.1

    Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)

    5.2.1

    Geburtsort (soweit bekannt)

    5.2.1

    Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)“

    muss es heißen:

    „5.2

    Kind 2

    5.2.1

    Name(n)

    5.2.2

    Vorname(n)

    5.2.3

    Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)

    5.2.4

    Geburtsort (soweit bekannt)

    5.2.5

    Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)“.

    31.

    Seite 66, Anhang III, Nummer 8.1

    Anstatt:

    „8.1

    Nach der Entscheidung zugewiesenes (zugewiesene) Recht(e) Právo (práva) priznané rozhodnutím (9)“

    muss es heißen:

    „8.1

    Nach der Entscheidung zugewiesenes (zugewiesene) Recht(e) (9)“.

    32.

    Seite 69, Anhang III, Nummer 11.3.2

    Anstatt:

    „11.3.2

    Bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, an dem die Entscheidung gegenüber dieser Partei vollstreckbar wurde: …/…/……“

    muss es heißen:

    „11.3.3.1

    Bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, an dem die Entscheidung gegenüber dieser Partei vollstreckbar wurde: …/…/……“

    33.

    Seite 71, Anhang III, Nummer 17

    Anstatt:

    „17.

    Die Entscheidung betrifft auch Ehesachen, und die Informationen über die Kosten im Zusammenhang mit den Verfahren nach dieser Verordnung werden nur in dieser Bescheinigung bereitgestellt.“

    muss es heißen:

    „17.1.

    Die Entscheidung betrifft auch Ehesachen, und die Informationen über die Kosten im Zusammenhang mit den Verfahren nach dieser Verordnung werden nur in dieser Bescheinigung bereitgestellt.“

    34.

    Seite 73, Anhang IV, Überschrift

    Anstatt:

    „BESCHEINIGUNG ÜBER ENTSCHEIDUNGEN, IN DENEN DIE RÜCKGABE DES KINDES IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT GEMÄß DEM HAAGER ÜBEREINKOMMEN VON 1980 (1) UND ETWAIGE MIT IHNEN VERBUNDENE EINSTWEILIGE MASSNAHMEN – EINSCHLIESSLICH SCHUTZMASSNAHMEN – GEMÄß ARTIKEL 27 ABSATZ 5 DER VERORDNUNG ANGEORDNET WERDEN“

    muss es heißen:

    „BESCHEINIGUNG ÜBER ENTSCHEIDUNGEN, IN DENEN DIE RÜCKGABE DES KINDES IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT GEMÄß DEM HAAGER ÜBEREINKOMMEN VON 1980 (1) UND ETWAIGE MIT IHNEN VERBUNDENE EINSTWEILIGE MAßNAHMEN – EINSCHLIEßLICH SCHUTZMAßNAHMEN – GEMÄß ARTIKEL 27 ABSATZ 5 DER VERORDNUNG ANGEORDNET WERDEN“.

    35.

    Seite 76, Anhang IV, Nummer 9

    Anstatt:

    „9.

    DIE ENTSCHEIDUNG ENTHÄLT EINSTWEILIGE MAßNAHMEN – EINSCHLIEßLICH EINER SCHUTZMAßNAHME – AUF GRUNDLAGE DES ARTIKELS 27ABSATZ 5 DER VERORDNUNG ZUM SCHUTZ DES KINDES VOR DER SCHWERWIEGENDEN GEFAHR IM SINNE DES ARTIKELS 13 ABSATZ 1 BUCHSTABE B DES HAAGER ÜBEREINKOMMENS VON 1980*

    muss es heißen:

    „9.

    DIE ENTSCHEIDUNG ENTHÄLT EINSTWEILIGE MAßNAHMEN – EINSCHLIEßLICH EINER SCHUTZMAßNAHME – AUF GRUNDLAGE DES ARTIKELS 27 ABSATZ 5 DER VERORDNUNG ZUM SCHUTZ DES KINDES VOR DER SCHWERWIEGENDEN GEFAHR IM SINNE DES ARTIKELS 13 ABSATZ 1 BUCHSTABE B DES HAAGER ÜBEREINKOMMENS VON 1980*“.

    36.

    Seite 90, Anhang VI, Nummer 5.1.2.1

    Anstatt:

    „5.1.2.1

    Identifizierungsnummer (falls vorhanden und bekannt)

    5.1.2.1

    Anschrift (falls bekannt)“

    muss es heißen:

    „5.1.2.2

    Identifizierungsnummer (falls vorhanden und bekannt)

    5.1.2.3

    Anschrift (falls bekannt)“.

    37.

    Seite 90, Anhang VI, Nummer 5.2.2.1

    Anstatt:

    „5.2.2.1

    Identifizierungsnummer (falls vorhanden und bekannt)

    5.2.2.1

    Anschrift (falls bekannt)“

    muss es heißen:

    „5.2.2.2

    Identifizierungsnummer (falls vorhanden und bekannt)

    5.2.2.3

    Anschrift (falls bekannt)“.

    38

    Seite 91, Anhang VI, Nummer 10

    Anstatt:

    „10.

    AM TAG DER AUSSTELLUNG DER BESCHEINIGUNG WAR DIE ENTSCHEIDUNG DER PARTEI (8) ZUGESTELLT, GEGEN DIE GEMÄß NUMMMER 7 DIE VOLLSTRECKUNG BEWIRKT WERDEN SOLL*

    muss es heißen:

    „10.

    AM TAG DER AUSSTELLUNG DER BESCHEINIGUNG WAR DIE ENTSCHEIDUNG DER PARTEI (8) ZUGESTELLT, GEGEN DIE GEMÄß NUMMER 7 DIE VOLLSTRECKUNG BEWIRKT WERDEN SOLL*“.

    39

    Seite 92, Anhang VI, Nummer 14.1

    Anstatt:

    „14.1

    Ja“

    muss es heißen:

    „14.2

    Ja“.

    40.

    Seite 92, Anhang VI, Nummer 14.2.2

    Anstatt:

    „14.2.2

    Dieser Partei/diesen Parteien wurde das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück so rechtzeitig und in einer Weise zugestellt wurde, dass sie sich verteidigen konnte(n).“

    muss es heißen:

    „14.2.2

    Dieser Partei/diesen Parteien wurde das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück so rechtzeitig und in einer Weise zugestellt, dass sie sich verteidigen konnte(n).“


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