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Document 32018R0072R(01)
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/72 der Kommission vom 4. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der von Kartenzahlverfahren und abwickelnden Stellen zu erfüllenden Anforderungen zur Gewährleistung der Anwendung von Anforderungen in Bezug auf ihre Unabhängigkeit hinsichtlich Rechnungslegung, Organisation und Entscheidungsverfahren (ABl. L 13 vom 18.1.2018)
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/72 der Kommission vom 4. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der von Kartenzahlverfahren und abwickelnden Stellen zu erfüllenden Anforderungen zur Gewährleistung der Anwendung von Anforderungen in Bezug auf ihre Unabhängigkeit hinsichtlich Rechnungslegung, Organisation und Entscheidungsverfahren (ABl. L 13 vom 18.1.2018)
OJ L 74, 16.3.2018, p. 11–11
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2018/72/corrigendum/2018-03-16/oj
16.3.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 74/11 |
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/72 der Kommission vom 4. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der von Kartenzahlverfahren und abwickelnden Stellen zu erfüllenden Anforderungen zur Gewährleistung der Anwendung von Anforderungen in Bezug auf ihre Unabhängigkeit hinsichtlich Rechnungslegung, Organisation und Entscheidungsverfahren
( Amtsblatt der Europäischen Union L 13 vom 18. Januar 2018 )
Seite 2, Artikel 2 Nummer 1:
Anstatt:
„1. |
‚Leitungsorgan‘ das Organ eines Kartenzahlverfahrens oder einer abwickelnden Stelle, dessen Mitglieder nach nationalem Recht bestellt werden und das befugt ist, Strategie, Ziele und Gesamtrichtung des Unternehmens vorzugeben und die Entscheiden der Führungskräfte beaufsichtigt und überwacht und dem die Personen angehören, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;“ |
muss es heißen:
„1. |
‚Leitungsorgan‘ das Organ eines Kartenzahlverfahrens oder einer abwickelnden Stelle, dessen Mitglieder nach nationalem Recht bestellt werden und das befugt ist, Strategie, Ziele und Gesamtrichtung des Unternehmens vorzugeben und die Entscheidungen der Führungskräfte beaufsichtigt und überwacht und dem die Personen angehören, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;“ |