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Document 32014L0021R(01)
Berichtigung der Durchführungsrichtlinie 2014/21/EU der Kommission vom 6. Februar 2014 mit Mindestanforderungen an Vorstufenpflanzgut von Kartoffeln und mit den EU-Klassen für dieses Vorstufenpflanzgut ( ABl. L 38 vom 7.2.2014 )
Berichtigung der Durchführungsrichtlinie 2014/21/EU der Kommission vom 6. Februar 2014 mit Mindestanforderungen an Vorstufenpflanzgut von Kartoffeln und mit den EU-Klassen für dieses Vorstufenpflanzgut ( ABl. L 38 vom 7.2.2014 )
OJ L 219, 25.7.2014, p. 67–67
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/dir_impl/2014/21/corrigendum/2014-07-25/oj
25.7.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 219/67 |
Berichtigung der Durchführungsrichtlinie 2014/21/EU der Kommission vom 6. Februar 2014 mit Mindestanforderungen an Vorstufenpflanzgut von Kartoffeln und mit den EU-Klassen für dieses Vorstufenpflanzgut
( Amtsblatt der Europäischen Union L 38 vom 7. Februar 2014 )
Auf Seite 40, Artikel 3 Buchstabe f:
anstatt:
„f) |
der Anteil an Kartoffeln, die auf über 10,0 % der Knollenoberfläche von der Wurzeltöterkrankheit befallen sind, beträgt höchstens 1,0 % der Masse;“ |
muss es heißen:
„f) |
der Anteil an Kartoffeln, die auf über 10,0 % der Knollenoberfläche von Pulverschorf befallen sind, beträgt höchstens 1,0 % der Masse;“. |
Auf Seite 41, Anhang, Nummer 1 Buchstabe a Ziffer i:
anstatt:
„i) |
Unter den angebauten Pflanzen befinden sich keine sortenechten Pflanzen und keine Pflanzen fremder Sorten;“ |
muss es heißen:
„i) |
Unter den angebauten Pflanzen befinden sich keine nicht sortenechten Pflanzen und keine Pflanzen fremder Sorten;“. |