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Document 32011R0798R(01)

    Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 798/2011 der Kommission vom 9. August 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Oxyfluorfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission und der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission ( ABl. L 205 vom 10.8.2011 )

    OJ L 77, 16.3.2012, p. 23–23 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2011/798/corrigendum/2012-03-16/oj

    16.3.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 77/23


    Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 798/2011 der Kommission vom 9. August 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Oxyfluorfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission und der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 205 vom 10. August 2011 )

    Seite 11, Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b:

    anstatt:

    „… durch die der oder die betreffende(n) Wirkstoff(e) in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen wurde(n); maßgebend ist das späteste Datum.“

    muss es heißen:

    „… durch die der oder die betreffende(n) Wirkstoff(e) in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen bzw. genehmigt wurde(n); maßgebend ist das späteste Datum.“

    Seite 12, Anhang I, Spalte „Sonderbestimmungen“, Teil B:

    anstatt:

    „(5)

    Expositionsdaten für die Reihenanwendung, die sich als Werte für die Driftbegrenzung eignen.“

    muss es heißen:

    „(5)

    Expositionsdaten für die Reihenanwendung, die sich als Werte für die Driftminderung eignen.“

    Seite 14, Anhang II, letzte Spalte der Tabelle, Teil B:

    anstatt:

    „(5)

    Expositionsdaten für die Reihenanwendung, die sich als Werte für die Driftbegrenzung eignen.“

    muss es heißen:

    „(5)

    Expositionsdaten für die Reihenanwendung, die sich als Werte für die Driftminderung eignen.“


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