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Document 32010D0412R(02)

Berichtigung des Beschlusses des Rates vom 13. Juli 2010 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus ( ABl. L 195 vom 27.7.2010 )

OJ L 236, 7.9.2010, p. 18–18 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/412/corrigendum/2010-09-07/oj

7.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 236/18


Berichtigung des Beschlusses des Rates vom 13. Juli 2010 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus

( Amtsblatt der Europäischen Union L 195 vom 27. Juli 2010 )

Auf Seite 4, Artikel 2 letzter Absatz:

anstatt:

„Falls das vergleichbare EU-System fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Abkommens noch nicht aufgebaut worden ist, zieht die Union eine Verlängerung des Abkommens gemäß dessen Artikel 21 Absatz 2 in Betracht.“

muss es heißen:

„Falls das vergleichbare EU-System fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Abkommens noch nicht aufgebaut worden ist, prüft die Union, ob das Abkommen in Übereinstimmung mit dessen Artikel 21 Absatz 2 verlängert werden soll.“


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