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Document 32004R0852R(08)
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene ( ABl. L 139 vom 30.4.2004 . Berichtigte Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union L 226 vom 25.6.2004 )
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene ( ABl. L 139 vom 30.4.2004 . Berichtigte Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union L 226 vom 25.6.2004 )
OJ L 58, 3.3.2009, p. 3–3
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/852/corrigendum/2009-03-03/oj
3.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 58/3 |
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
( Amtsblatt der Europäischen Union L 139 vom 30. April 2004 . Berichtigte Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union L 226 vom 25. Juni 2004 )
Die nachstehenden Bezugnahmen beziehen sich auf die Veröffentlichung im Amtsblatt L 226 vom 25. Juni 2004:
Seite 15, Anhang II, in der Überschrift:
anstatt:
„… (AUSGENOMMEN UNTERNEHMEN, FÜR DIE ANHANG I GILT)“
muss es heißen:
„… (AUSGENOMMEN UNTERNEHMER, FÜR DIE ANHANG I GILT)“.
Seite 15, Anhang II, Einleitung, erster bis vierter Gedankenstrich:
anstatt:
„— |
Kapitel I gilt für alle Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, ausgenommen die Betriebsstätten gemäß Kapitel III; |
— |
Kapitel I gilt für alle Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder verarbeitet werden, ausgenommen Essbereiche und die Betriebsstätten gemäß Kapitel III; |
— |
Kapitel I gilt für alle in der Überschrift dieses Kapitels genannten Betriebsstätten; |
— |
Kapitel V gilt für alle Beförderungen.“ |
muss es heißen:
„— |
Kapitel I gilt für alle Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, ausgenommen die Betriebsstätten gemäß Kapitel III; |
— |
Kapitel II gilt für alle Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder verarbeitet werden, ausgenommen Essbereiche und die Betriebsstätten gemäß Kapitel III; |
— |
Kapitel III gilt für alle in der Überschrift dieses Kapitels genannten Betriebsstätten; |
— |
Kapitel IV gilt für alle Beförderungen.“ |
Seite 15, Anhang II, Kapitel I, Überschrift:
anstatt:
muss es heißen: