Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32004R0852R(08)

    Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene ( ABl. L 139 vom 30.4.2004 . Berichtigte Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union L 226 vom 25.6.2004 )

    OJ L 58, 3.3.2009, p. 3–3 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/852/corrigendum/2009-03-03/oj

    3.3.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 58/3


    Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 139 vom 30. April 2004 . Berichtigte Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union L 226 vom 25. Juni 2004 )

    Die nachstehenden Bezugnahmen beziehen sich auf die Veröffentlichung im Amtsblatt L 226 vom 25. Juni 2004:

    Seite 15, Anhang II, in der Überschrift:

    anstatt:

    „… (AUSGENOMMEN UNTERNEHMEN, FÜR DIE ANHANG I GILT)“

    muss es heißen:

    „… (AUSGENOMMEN UNTERNEHMER, FÜR DIE ANHANG I GILT)“.

    Seite 15, Anhang II, Einleitung, erster bis vierter Gedankenstrich:

    anstatt:

    „—

    Kapitel I gilt für alle Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, ausgenommen die Betriebsstätten gemäß Kapitel III;

    Kapitel I gilt für alle Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder verarbeitet werden, ausgenommen Essbereiche und die Betriebsstätten gemäß Kapitel III;

    Kapitel I gilt für alle in der Überschrift dieses Kapitels genannten Betriebsstätten;

    Kapitel V gilt für alle Beförderungen.“

    muss es heißen:

    „—

    Kapitel I gilt für alle Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, ausgenommen die Betriebsstätten gemäß Kapitel III;

    Kapitel II gilt für alle Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder verarbeitet werden, ausgenommen Essbereiche und die Betriebsstätten gemäß Kapitel III;

    Kapitel III gilt für alle in der Überschrift dieses Kapitels genannten Betriebsstätten;

    Kapitel IV gilt für alle Beförderungen.“

    Seite 15, Anhang II, Kapitel I, Überschrift:

    anstatt:

    muss es heißen:


    Top