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Document 32002R1019R(01)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1019/2002 der Kommission vom 13. Juni 2002 mit Vermarktungsvorschriften für Olivenöl (ABl. L 155 vom 14.6.2002)

OJ L 13, 18.1.2003, p. 39–39 (DE, EL)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/1019/corrigendum/2003-01-18/oj

32002R1019R(01)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1019/2002 der Kommission vom 13. Juni 2002 mit Vermarktungsvorschriften für Olivenöl (ABl. L 155 vom 14.6.2002)

Amtsblatt Nr. L 013 vom 18/01/2003 S. 0039 - 0039


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1019/2002 der Kommission vom 13. Juni 2002 mit Vermarktungsvorschriften für Olivenöl

(Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 155 vom 14. Juni 2002)

Seite 29, Artikel 2 zweiter Absatz:

anstatt: "Bei Verpackungen zum Verzehr in Gaststättenbetrieben, Krankenhäusern, Kantinen oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen können die Mitgliedstaaten je nach Fall ein Hoechstvolumen von über 5 l festlegen."

muss es heißen: "Jedoch für Öle, die zum Verzehr in Gaststättenbetrieben, Krankenhäusern, Kantinen oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen bestimmt sind, können die Mitgliedstaaten je nach Fall ein Hoechstvolumen für Verpackungen von über 5 l festlegen."

Seite 29, Artikel 4 Absatz 2 zweiter Unterabsatz:

anstatt: "Ursprungsabgabe"

muss es heißen: "Ursprungsangabe".

Seite 30, Artikel 5 Buchstabe d):

anstatt:

d) Die Angabe des Säuregehalts bzw. des Säurehöchstgehalts ist nur zulässig, wenn daneben die nach der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 bestimmten Werte der Peroxidzahl, des Wachsgehalts und des Extinktionskoeffizienten in gleicher Schriftgröße und im gleichen Sichtfeld angeführt werden.

muss es heißen:

d) Die Angabe des Säuregehalts bzw. des Säurehöchstgehalts ist nur zulässig, wenn daneben die nach der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 bestimmten Werte der Peroxidzahl, des Wachsgehalts und der Absorption im Ultraviolettbereich in gleicher Schriftgröße und im gleichen Sichtfeld angeführt werden.

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