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Document 31993L0015R(02)

Berichtigung der Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke ( ABl. L 121 vom 15.5.1993 )

OJ L 59, 1.3.2006, p. 43–43 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1993/15/corrigendum/2006-03-01/oj

1.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/43


Berichtigung der Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke

( Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 121 vom 15. Mai 1993 )

Seite 21, zehnter Erwägungsgrund:

anstatt:

„Pyrotechnische Erzeugnisse erfordern geeignete Maßnahmen …“

muss es heißen:

„Pyrotechnische Gegenstände erfordern geeignete Maßnahmen …“

Seite 21, Artikel 1 Absatz 3 zweiter Gedankenstrich:

anstatt:

„—

für pyrotechnische Erzeugnisse;“

muss es heißen:

„—

für pyrotechnische Gegenstände;“.

Seite 30, Anhang II, Abschnitt „2) Modul C: Konformität mit der Bauart“, Nummer 4

Dem Absatz unter Nummer 4 ist folgender Absatz hinzuzufügen:

„Der Hersteller bringt unter der Zuständigkeit der benannten Stelle während des Fertigungsprozesses deren Kennnummer an.“


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