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Document 31993L0015R(02)
Berichtigung der Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke ( ABl. L 121 vom 15.5.1993 )
Berichtigung der Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke ( ABl. L 121 vom 15.5.1993 )
OJ L 59, 1.3.2006, p. 43–43
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1993/15/corrigendum/2006-03-01/oj
1.3.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 59/43 |
Berichtigung der Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke
( Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 121 vom 15. Mai 1993 )
Seite 21, zehnter Erwägungsgrund:
anstatt:
„Pyrotechnische Erzeugnisse erfordern geeignete Maßnahmen …“
muss es heißen:
„Pyrotechnische Gegenstände erfordern geeignete Maßnahmen …“
Seite 21, Artikel 1 Absatz 3 zweiter Gedankenstrich:
anstatt:
„— |
für pyrotechnische Erzeugnisse;“ |
muss es heißen:
„— |
für pyrotechnische Gegenstände;“. |
Seite 30, Anhang II, Abschnitt „2) Modul C: Konformität mit der Bauart“, Nummer 4
Dem Absatz unter Nummer 4 ist folgender Absatz hinzuzufügen:
„Der Hersteller bringt unter der Zuständigkeit der benannten Stelle während des Fertigungsprozesses deren Kennnummer an.“