EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 31986R4056R(03)

CORRIGENDUM TO:
Council Regulation (EEC) No 4056/86 of 22 December 1986 laying down detailed rules for the application of Articles 85 and 86 of the Treaty to maritime transport

OJ L 117, 5.5.1988, p. 34–34 (ES, DA, DE, NL)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1986/4056/corrigendum/1988-05-05/2/oj

31986R4056R(03)

BERICHTIGUNG FÜR : - Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 über die Einzelheiten der Anwendung der Artikel 85 und 86 des Vertrages auf den Seeverkehr

Amtsblatt Nr. L 117 vom 05/05/1988 S. 0034


BERICHTIGUNG FÜR :

Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 über die Einzelheiten der Anwendung der Artikel 85 und 86 des Vertrages auf den Seeverkehr

Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 über die Einzelheiten der Anwendung der Artikel 85 und 86 des Vertrages auf den Seeverkehr

(Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 378 vom 31. Dezember 1986)

Seite 4, vierter Erwägungsgrund:

Der Beginn des zweiten Teils muß wie folgt lauten:

» . . .; die Frachtraten dieser Verkehre werden in jedem Einzelfall gemäß den . . .".

Seite 4, sechster Erwägungsgrund, sechste Zeile:

1.2 // anstatt: // »grenzueberschreitende Beförderungen auf dem Seewege" // muß es heissen: // »den internationalen Seeverkehr"

Seite 4, achter Erwägungsgrund:

Der vierte und fünfte Satz müssen wie folgt lauten:

»Ohne eine Zusammenarbeit der Reedereien in Linienkonferenzen hinsichtlich der Frachtraten und gegebenenfalls hinsichtlich der Transportkapazität oder der Aufteilung der Ladungsmengen und der Einnahmen können diese Ergebnisse nicht erreicht werden. Zumeist sind die Konferenzen einem wirksamen Wettbewerb durch Liniendienste, die den Konferenzen nicht angehören, und unter bestimmten Umständen durch Trampdienste und durch andere Verkehrsträger ausgesetzt."

Seite 5, zweiter Erwägungsgrund

- vierzehnte Zeile:

1.2 // anstatt: // »Verkehrswirtschaft" // muß es heissen: // »Seeschiffahrt"

- einundzwanzigste Zeile:

1.2 // anstatt: // »Fahrt oder die Gebühren" // muß es heissen: // »Fracht oder andere Gebühren"

Seite 5, dritter und vierter Absatz:

Diese beiden Absätze sind irrtümlicherweise getrennt; sie bilden einen einzigen Erwägungsgrund.

Seite 6, Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a), zweite Zeile:

1.2 // anstatt: // »Massengütern in Umschließungen (break-bulk)" // muß es heissen: // »Stückgut (break-bulk)"

Seite 6, Artikel 2 Absatz 1:

- Die Buchstaben a) und b) müssen wie folgt lauten:

»a) die Einführung oder einheitliche Anwendung von Standards und Typen für Schiffe und sonstige Transportmittel, Ausrüstungen, Versorgungsgüter oder feste Einrichtungen;

b) den Austausch oder die gemeinsame Verwendung von Schiffen, Schiffsraum oder Slots und sonstigen Transportmitteln, Personal, Ausrüstungen oder festen Einrichtungen mit dem Zweck, Beförderungen durchzuführen;"

- Buchstabe c), zweite Zeile:

1.2 // anstatt: // »zur" // muß es heissen: // »über"

Seite 6, Artikel 3 Buchstabe e) und Seite 8, Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b) Ziffer iii) dritter Gedankenstrich:

1.2 // anstatt: // »Lademenge" // muß es heissen: // »Ladungsmenge"

Seite 7, Artikel 5 Nummer 1, fünfte Zeile, und Artikel 6, sechste Zeile:

1.2 // anstatt: // »Linienschiffahrt" // muß es heissen: // »Liniendienste"

Seite 7, Artikel 5 Nummer 2, Buchstabe b) Ziffer ii):

Der Beginn des ersten Gedankenstrichs muß wie folgt lauten:

»- in denen die Güter von oder nach einem im Fahrtgebiet der Konferenz liegenden, aber nicht bekanntgemachten Hafen versandt werden und . . ."

Seite 7, Artikel 5 Nummer 3, erste Zeile:

Nach dem Wort »Binnenverkehrs" sind folgende Worte einzufügen:

»und der Kaidienste".

Top