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Document 31983R2186R(01)

Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/83 der Kommission vom 29. Juli 1983 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2742/82 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben (ABl. Nr. L 210 vom 2.8.1983)

OJ L 256, 16.9.1983, p. 56–56 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1983/2186/corrigendum/1983-09-16/oj

31983R2186R(01)

Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/83 der Kommission vom 29. Juli 1983 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2742/82 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben (ABl. Nr. L 210 vom 2.8.1983)

Amtsblatt Nr. L 256 vom 16/09/1983 S. 0056 - 0056


BERICHTIGUNG FÜR :

Verordnung (EWG) Nr. 2186/83 der Kommission vom 29. Juli 1983 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2742/82 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben

BERICHTIGUNG DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2186/83 DER KOMMISSION VOM 29 . JULI 1983 ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2742/82 ÜBER SCHUTZMASSNAHMEN BEI DER EINFUHR VON GETROCKNETEN TRAUBEN

( AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN NR . L 210 VOM 2 . AUGUST 1983 )

SEITE 11 :

ARTIKEL 1 ABSATZ 2 LAUTET WIE FOLGT :

"2 . ARTIKEL 3 ERHÄLT FOLGENDE FASSUNG :

"ARTIKEL 3

( 1 ) DIE ZOLLBEHÖRDEN VERGLEICHEN BEI ERFÜLLUNG DER ZOLLFÖRMLICHKEITEN ZUR ÜBERFÜHRUNG IN DEN ZOLLRECHTLICH FREIEN VERKEHR BEI JEDER WARENPARTIE DEN EINFUHRPREIS MIT DEM MINDESTPREIS .

( 2 ) DER MINDESTPREIS GILT ALS EINGEHALTEN, WENN SICH AUS DEM IN ABSATZ 1 GENANNTEN VERGLEICH ERGIBT, DASS DER EINFUHRPREIS IN DER WÄHRUNG DES EINFÜHRENDEN MITGLIEDSTAATS NICHT UNTER DEM MINDESTPREIS LIEGT, DER AM TAG DER ANNAHME DER ANMELDUNG ZUR ÜBERPRÜFUNG IN DEN ZOLLRECHTLICH FREIEN VERKEHR GILT ."

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