EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 02021D0764-20210512
Consolidated text: Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von Horizont Europa, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR
Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von Horizont Europa, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR
In force
)
02021D0764 — DE — 12.05.2021 — 000.001
Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich
BESCHLUSS (EU) 2021/764 DES RATES vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 167I vom 12.5.2021, S. 1) |
Berichtigt durch:
BESCHLUSS (EU) 2021/764 DES RATES
vom 10. Mai 2021
zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU
(Text von Bedeutung für den EWR)
KAPITEL I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Gegenstand
Mit diesem Beschluss wird das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (im Folgenden „spezifisches Programm“) nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/695 festgelegt.
In diesem Beschluss sind die operativen Ziele des spezifischen Programms, die Mittelausstattung für den Zeitraum 2021-2027, die Bestimmungen für die Durchführung des spezifischen Programms und die im Rahmen des spezifischen Programms durchzuführenden Tätigkeiten festgelegt.
Artikel 2
Operative Ziele
Die operativen Ziele des spezifischen Programms sind die folgenden:
Stärkung exzellenter Grundlagen- und Pionierforschung; Stärkung und Verbreitung von Exzellenz, unter anderem durch die Förderung einer breiteren Beteiligung in der gesamten Union;
Stärkung der Verbindung zwischen Forschung, Innovation und gegebenenfalls Bildung und anderen Politikbereichen, einschließlich Komplementaritäten mit FuI-Maßnahmen und -tätigkeiten auf nationaler, regionaler und Unionsebene;
Unterstützung der Umsetzung politischer Prioritäten der Union, darunter insbesondere die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und das Übereinkommen von Paris;
Förderung verantwortungsvoller FuI unter Beachtung des Vorsorgeprinzips;
Stärkung der geschlechtsspezifischen Dimension im spezifischen Programm;
Schaffung von mehr kooperativen Verbindungen in der europäischen FuI und über Bereichs- und Fachgebietsgrenzen hinweg, einschließlich der Sozial- und Geisteswissenschaften;
Ausbau der internationalen Zusammenarbeit;
Verknüpfung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen im gesamten Europäischen Forschungsraum (EFR) und Ermöglichung des grenzüberschreitenden Zugangs dazu;
Gewinnung von Talenten, Ausbildung und Bindung von Forschern und Innovatoren im EFR, auch durch Mobilität;
Förderung der offenen Wissenschaft und Gewährleistung der allgemeinen Sichtbarkeit wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Forschungsdaten und des offenen Zugangs dazu, einschließlich angemessener Ausnahmen;
Förderung der Nutzung von FuI-Ergebnissen und aktive Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen, insbesondere zur Mobilisierung privater Investitionen und die Entwicklung politischer Strategien;
Verwirklichung ehrgeiziger Ziele innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens durch FuI-Missionen;
Verbesserung der Beziehungen und der Interaktion zwischen Wissenschaft und Gesellschaft, einschließlich der Sichtbarkeit der Wissenschaft in der Gesellschaft und der Wissenschaftskommunikation, und Förderung der Beteiligung der Bürger und Endnutzer an Prozessen der gemeinsamen Konzipierung und der gemeinsamen Gestaltung;
Beschleunigung des industriellen Wandels, auch durch verbesserte Innovationskompetenzen;
Förderung von FuI-Tätigkeiten in KMU und Förderung der Gründung und der Expansion innovativer Unternehmen, vor allem von Start-up-Unternehmen, von KMU und in Ausnahmefällen von kleinen Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung;
Verbesserung des Zugangs zur Risikofinanzierung, unter anderem durch Synergien mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) eingerichteten Programm „InvestEU“, insbesondere wenn der Markt keine tragfähige Finanzierung bereitstellt.
Artikel 3
Struktur
Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/695 besteht das spezifische Programm aus folgenden Teilen:
Säule I „Wissenschaftsexzellenz“ mit den folgenden Programmbereichen:
Europäischer Forschungsrat ((European Research Council, ERC) gemäß Anhang I Säule I Abschnitt 1;
Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen (Marie Skłodowska-Curie Actions, MSCA) gemäß Anhang I Säule I Abschnitt 2;
Forschungsinfrastrukturen gemäß Anhang I Säule I Abschnitt 3;
Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ mit den folgenden Programmbereichen:
Cluster „Gesundheit“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 1;
Cluster „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 2;
Cluster „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 3;
Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 4;
Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 5;
Cluster „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 6;
direkte Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 7;
Säule III „Innovatives Europa“ mit den folgenden Programmbereichen:
Europäischer Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) gemäß Anhang I Säule III Abschnitt 1;
Europäische Innovationssysteme gemäß Anhang I Säule III Abschnitt 2;
Teil „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des EFR“ mit den folgenden Programmbereichen:
„Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz“ gemäß Anhang I Teil "Stärkung des EFR" Abschnitt 1;
„Reformierung und Stärkung des europäischen FuI-Systems“ gemäß Anhang I Teil „Stärkung des EFR“ Abschnitt 2.
Artikel 4
Mittelausstattung
Artikel 5
Mittel aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union
KAPITEL II
Durchführung und Programmplanung
Artikel 6
Strategieplan
Die Kommission sorgt für eine frühzeitige Einbeziehung der Mitgliedstaaten und einen umfassenden Austausch mit ihnen und mit dem Europäischen Parlament. Die Kommission sorgt auch dafür, dass zusätzlich interessierte Kreise und die Öffentlichkeit konsultiert werden. Das wird dazu beitragen, Bürger und die Zivilgesellschaft stärker einzubeziehen.
Die Mitgliedstaaten können die strategische Planung auch unterstützen, indem sie einen Überblick über die nationalen Konsultationen und Bürgerbeiträge, die in den Strategieplan einfließen, bereitstellen.
Die Kommission nimmt den Strategieplan an, indem sie einen Durchführungsrechtsakt nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 14 Absatz 4 erlässt. Dieser Strategieplan muss den in Anhang I beschriebenen Zielen und Tätigkeiten entsprechen. Dieser Durchführungsrechtsakt enthält, bezogen auf die Laufzeit, die folgenden Elemente:
zentrale strategische Ausrichtungen für die FuI-Unterstützung, einschließlich einer Beschreibung der erwarteten Auswirkungen, der cluster-übergreifenden Aspekte und der erfassten Interventionsbereiche;
Ermittlung Europäischer Partnerschaften gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2021/695;
Ermittlung von Missionen gemäß Artikel 7 des vorliegenden Beschlusses und Artikel 8 und Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/695;
Bereiche für internationale Zusammenarbeit, Maßnahmen, die mit FuI-Tätigkeiten anderer Staaten oder Regionen der Welt in größerem Maßstab abzustimmen sind, oder Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit Organisationen in Drittländern durchzuführen sind;
besondere Fragen wie die folgenden: Gleichgewicht zwischen Forschung und Innovation; Integration der Sozial- und Geisteswissenschaften; Rolle der Schlüsseltechnologien und strategischen Wertschöpfungsketten; Geschlechtergleichstellung einschließlich der Einbeziehung der geschlechtsspezifischen Dimension in FuI-Inhalte; Einhaltung der höchsten Standards bei Ethik und Integrität; sowie Prioritäten für Verbreitung und Nutzung.
Im Rahmen des Strategieplans wird eine von der Kommission durchgeführte Analyse mindestens folgende Elemente berücksichtigen:
bestimmende politische, sozioökonomische und ökologische Faktoren, die für die politischen Prioritäten der Union und der Mitgliedstaaten von Belang sind;
Beitrag von FuI zur Verwirklichung der politischen Prioritäten der Union unter Nutzbarmachung von Studien, anderen wissenschaftlichen Erkenntnissen und einschlägigen Initiativen auf Unions- und nationaler Ebene einschließlich institutioneller Europäischer Partnerschaften gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/695;
faktengesicherte Grundlagen als Ergebnis zukunftsgerichteter Maßnahmen, Wissenschafts- und Technologieindikatoren, Innovationsindikatoren, internationale Entwicklungen wie die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und Rückmeldungen davon, einschließlich Überwachung der Umsetzung besonderer Maßnahmen mit Blick auf die Erhöhung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz sowie Beteiligung von KMU;
Prioritäten, die synergetisch mit anderen Programmen der Union durchgeführt werden können;
Beschreibung der verschiedenen Ansätze für die Konsultation interessierter Kreisen und die Bürgerbeteiligung als Teil der Ausarbeitung von Arbeitsprogrammen;
Komplementarität und Synergien mit der Planung von Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities — KICs) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (European Institute of Innovation and Technology, EIT) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 4 ).
Artikel 7
Missionen
Jeder Missionsbeirat setzt sich aus höchstens 15 unabhängigen hochrangigen Personen mit breitem Wissensspektrum aus ganz Europa und darüber hinaus zusammen, darunter gegebenenfalls Sozial- und Geisteswissenschaftler sowie Vertreter relevanter Endnutzer. Die Mitglieder des Missionsbeirats werden von der Kommission in einem transparenten Verfahren zur Kandidatenermittlung einschließlich einer offenen Aufforderung zur Interessenbekundung ernannt. Der Programmausschuss wird rechtzeitig zu den Kandidatenermittlungs- und -auswahlverfahren, einschließlich der angewendeten Kriterien, gehört. Die Amtszeit der Mitglieder des Missionsbeirates beträgt bis zu fünf Jahren; eine einmalige Wiederernennung ist möglich.
Missionsbeiräte haben keine Entscheidungsbefugnisse. Sie beraten die Kommission bei Folgendem:
Ermittlung und Gestaltung einer oder mehrerer Missionen in dem betreffenden Missionsbereich gemäß den Bestimmungen und Kriterien nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2021/695;
Inhalt der Arbeitsprogramme und erforderlichenfalls ihre Überarbeitung, soweit zur Erreichung der Missionsziele erforderlich, mit Beiträgen der Interessenträger und gegebenenfalls der Öffentlichkeit;
Eigenschaften der Projektportfolios für Missionen;
gegebenenfalls Anpassungsmaßnahmen oder Beendigung, ausgehend von Bewertungen der Durchführung anhand der festgelegten Ziele der Mission;
Auswahl von mit der Bewertung beauftragten unabhängigen externen Experten gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) 2021/695, Einweisung dieser unabhängigen externen Experten, Bewertungskriterien und deren Gewichtung;
Rahmenbedingungen, die zur Erreichung der Missionsziele beitragen;
Kommunikation, auch über die Leistung und die Ergebnisse der Mission;
Koordinierung der Maßnahmen zwischen einschlägigen Akteuren auf unterschiedlichen Ebenen, insbesondere in Bezug auf Synergien mit anderen Politikbereichen der Union;
zentrale Leistungsindikatoren.
Die von den Missionsbeiräten erteilte Beratung wird veröffentlicht.
Artikel 8
Europäischer Forschungsrat
Der ERC-Präsident wird von der Kommission nach Abschluss eines transparenten Einstellungsverfahrens ernannt, das unter Beteiligung eines unabhängigen zugeordneten Auswahlausschusses durchgeführt wird. Das Einstellungsverfahren und der ausgewählte Kandidat bedürfen der Zustimmung des Wissenschaftlichen Rates des ERC. Die Amtszeit des ERC-Präsidenten ist auf vier Jahre begrenzt und kann einmal verlängert werden.
Der ERC-Präsident führt den Vorsitz des Wissenschaftlichen Rates des ERC. Der ERC-Präsident gewährleistet die Leitung des Wissenschaftlichen Rates des ERC und seine Verbindung mit der Durchführungsstelle des ERC und repräsentiert den Wissenschaftlichen Rat in der Welt der Wissenschaft des ERC.
Die Kommission stellt sicher, dass die Maßnahmen des ERC gemäß den in Absatz 4 des vorliegenden Artikels festgelegten Grundsätzen und der in Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a genannten, vom Wissenschaftlichen Rat des ERC erstellten Gesamtstrategie für den ERC durchgeführt werden.
Artikel 9
Der Wissenschaftliche Rat des ERC
Die Amtszeit der Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates des ERC ist auf vier Jahre begrenzt; eine Verlängerung auf der Grundlage eines Rotationssystems, das die Kontinuität der Arbeit des Wissenschaftlichen Rates des ERC gewährleistet, ist einmal möglich.
Der Wissenschaftliche Rat des ERC
legt die Gesamtstrategie des ERC fest;
legt das Arbeitsprogramm für die Durchführung der Tätigkeiten des ERC fest;
legt die Arbeits- und Verfahrensweisen für das Gutachterverfahren („Peer Review“) und die Bewertung der Vorschläge fest, auf deren Grundlage bestimmt wird, welche Vorschläge gefördert werden;
nimmt zu jeder Frage Stellung, die aus wissenschaftlicher Sicht einen positiven Beitrag zu den Ergebnissen und Wirkungen des ERC und zur Qualität der Forschungstätigkeiten leisten kann;
legt einen Verhaltenskodex fest, der unter anderem die Vermeidung von Interessenkonflikten regelt.
Die Kommission weicht vom Standpunkt des Wissenschaftlichen Rates des ERC nach Unterabsatz 1 Buchstaben a, c, d und e nur dann ab, wenn sie der Auffassung ist, dass dieser Beschluss nicht eingehalten wurde. In diesem Fall erlässt die Kommission Maßnahmen, um die Kontinuität der Durchführung des spezifischen Programms und die Erreichung seiner Ziele zu wahren, wobei sie die Punkte, in denen sie vom Standpunkt des Wissenschaftlichen Rates des ERC abweicht, benennt und ordnungsgemäß begründet.
Artikel 10
Durchführungsstelle des ERC
Artikel 11
Der Europäische Innovationsrat
Die Kommission stellt sicher, dass die Implementierung des EIC
gemäß den in Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/695 festgelegten Grundsätzen unter gebührender Berücksichtigung der Stellungnahme des EIC-Beirats zu der in Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a genannten Gesamtstrategie für den ERC erfolgt;
nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufen.
Wenn die Kommission gemäß Unterabsatz 1 eine Zweckgesellschaft errichtet, ist sie bestrebt, die Teilnahme anderer öffentlicher und privater Investoren zu gewährleisten. Sollte das in der Anfangsphase nicht möglich sein, strukturiert die Kommission die EIC-Zweckgesellschaft so, dass andere öffentliche und private Investoren gewonnen werden können, damit sich der Mobilisierungseffekt des Unionsbeitrags erhöht.
Artikel 12
Der EIC-Beirat
Der EIC-Beirat berät die Kommission zu Folgendem:
Gesamtstrategie für den EIC-Programmbereich im Rahmen der Säule III „Innovatives Europa“;
Arbeitsprogramm für die Durchführung der Maßnahmen des EIC;
Kriterien für die Bewertung des Innovationsgrads und des Risikoprofils der Vorschläge sowie des ausgewogenen Verhältnisses zwischen Finanzhilfen, Beteiligungen und anderen Finanzierungsformen für den Accelerator;
Ermittlung eines strategischen Projektportfolios;
Profil der Programmmanager.
Der EIC-Beirat kann auf Antrag Empfehlungen an die Kommission über Folgendes richten:
jede Angelegenheit, die aus einer Innovationsperspektive Innovationssysteme in ganz Europa, die Ergebnisse und die Wirkung der Ziele des EIC-Programmbereichs und die Fähigkeit innovativer Unternehmen, ihre Lösungen umzusetzen, fördert und verbessert;
Ermittlung — in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommissionsdienststellen und gegebenenfalls mit nationalen und regionalen Behörden und anderen relevanten Stellen, wie dem EIT-Verwaltungsrat — etwaiger regulatorischer Hindernisse, mit denen Unternehmer konfrontiert sind, insbesondere jene, denen eine Unterstützung im Rahmen des EIC-Programmbereichs zuteilwurde;
Trends bei neu entstehenden Technologien in EIC-Portfolios, als Informationsbeitrag zur Programmplanung in anderen Teilen des spezifischen Programms;
Ermittlung konkreter Fragen, die eine Beratung durch den EIC-Beirat notwendig machen.
Der EIC-Beirat handelt im Interesse der Erreichung der Ziele des EIC. Er handelt integer und redlich und arbeitet effizient und transparent. Der EIC-Beirat handelt gemäß seinem Mandat, das in Anhang I Säule III Abschnitt 1 festgelegt ist.
Die Mitglieder des EIC-Beirates werden von der Kommission nach einem offenen Aufruf zur Einreichung von Nominierungen oder zur Interessenbekundung oder zu beidem — je nachdem, welches Verfahren die Kommission für zweckmäßiger erachtet — unter Berücksichtigung der notwendigen Ausgewogenheit bei Fachwissen, Geschlecht, Alter und geografischer Verteilung ernannt.
Sie werden für die Dauer von zwei Jahren ernannt; eine Verlängerung auf der Grundlage eines rollenden Ernennungssystems ist zweimal möglich, so dass die Mitglieder alle zwei Jahre benannt werden.
Der Präsident des EIC-Beirats wird von der Kommission nach einem transparenten Einstellungsverfahren ernannt. Die Amtszeit des Präsidenten des EIC-Beirats ist auf vier Jahre begrenzt und kann einmal verlängert werden.
Der Präsident des EIC-Beirats führt den Vorsitz im EIC-Beirat, bereitet dessen Sitzungen vor, weist seinen Mitgliedern Aufgaben zu und kann spezielle Untergruppen einrichten, insbesondere um neu aufkommende technologische Trends in EIC-Portfolios auszumachen. Der Präsident des EIC-Beirats vertritt den EIC in der Welt der Innovation. Der Präsident des EIC-Beirats fördert ferner den EIC und dient als Ansprechpartner der Kommission und, über die einschlägigen Programmausschüsse, der Mitgliedstaaten. Die Kommission unterstützt den Präsidenten des EIC-Beirats administrativ.
Artikel 13
Arbeitsprogramme
Gegebenenfalls wird der insgesamt für Mischfinanzierungsmaßnahmen vorbehaltene Betrag in den Arbeitsprogrammen ausgewiesen.
Die Kommission verabschiedet im Wege von Durchführungsrechtsakten gesonderte Arbeitsprogramme für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der folgenden in Artikel 3 Absatz 1 bestimmten Programmbereichen:
für den ERC, wobei das Arbeitsprogramm vom Wissenschaftlichen Rat des ERC nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b nach dem Beratungsverfahren gemäß Artikel 14 Absatz 3 erstellt wird. Die Kommission weicht von dem vom Wissenschaftlichen Rat des ERC festgelegten Arbeitsprogramm nur dann ab, wenn sie der Auffassung ist, dass es diesem Beschluss nicht genügt; in diesem Fall verabschiedet die Kommission das Arbeitsprogramm im Wege eines Durchführungsrechtsakts, der nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 14 Absatz 4 erlassen wird; die Kommission begründet diese Maßnahme ordnungsgemäß;
für alle Cluster im Rahmen der Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“, der MSCA, der Forschungsinfrastrukturen, der Europäischen Innovationssysteme, der Ausweitung der Beteiligung und der Verbreitung von Exzellenz und der Reformierung und Stärkung des europäischen FuI-Systems nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 14 Absatz 4;
für den EIC, wobei das Arbeitsprogramm auf Empfehlung des EIC-Beirats gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 14 Absatz 4 erstellt wird;
für die JRC, wobei in dem Mehrjahresarbeitsprogramm die Stellungnahme des Verwaltungsrats der JRC gemäß dem Beschluss 96/282/Euratom der Kommission berücksichtigt wird.
Zusätzlich zu den Anforderungen des Artikels 110 der Haushaltsordnung enthalten die in Absatz 2 genannten Arbeitsprogramme gegebenenfalls Folgendes:
Angaben zu dem jeder Maßnahme und jeder Mission zugewiesenen Betrag und einen vorläufigen Zeitplan für die Durchführung;
bei Finanzhilfen die Prioritäten, die Auswahl- und Gewährungskriterien und die relative Gewichtung der verschiedenen Gewährungskriterien sowie den Förderhöchstsatz der gesamten förderfähigen Ausgaben;
den der Mischfinanzierung zugewiesenen Betrag gemäß den Artikeln 45 bis 48 der Verordnung (EU) 2021/695;
etwaige weitere Verpflichtungen für Begünstigte gemäß den Artikeln 39 und 41 der Verordnung (EU) 2021/695.
Die Kommission verabschiedet im Wege von Durchführungsrechtsakten folgende Maßnahmen:
den Beschluss zur Billigung der Finanzierung indirekter Maßnahmen, wenn sich der geschätzte Unionsbeitrag im Rahmen des spezifischen Programms auf 2,5 Mio. EUR oder mehr beläuft, mit Ausnahme von Maßnahmen im Rahmen des ERC; den Beschluss zur Billigung der Finanzierung indirekter Maßnahmen im Cluster „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“, wenn sich der geschätzte Unionsbeitrag im Rahmen des spezifischen Programms auf 1 Mio. EUR oder mehr beläuft;
den Beschluss zur Billigung der Finanzierung von Maßnahmen, bei denen menschliche Embryonen und humane embryonale Stammzellen verwendet werden, und von Maßnahmen aus dem Cluster „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii.
Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 14 Absatz 4 genannten Prüfverfahren erlassen.
Artikel 14
Ausschussverfahren
KAPITEL III
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 15
Aufhebung
Der Beschluss 2013/743/EU wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufgehoben.
Artikel 16
Übergangsbestimmungen
Etwaige noch bestehende Aufgaben des mit Beschluss 2013/743/EU eingesetzten Ausschusses werden von dem in Artikel 14 des vorliegenden Beschlusses genannten Ausschuss wahrgenommen.
Artikel 17
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Er gilt ab dem 1. Januar 2021.
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
ANHANG I
STRATEGISCHE PLANUNG UND SONSTIGE SPEZIFISCHE PROGRAMMTÄTIGKEITEN
STRATEGISCHE PLANUNG
Gemäß Artikel 6 wird die Durchführung des spezifischen Programms durch eine mehrjährige strategische Planung für FuI-Tätigkeiten unterstützt. Diese strategische Planung konzentriert sich insbesondere auf die Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ einschließlich relevanter Tätigkeiten im Rahmen anderer Säulen und des Teils „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des EFR“, in enger Abstimmung und in Synergie mit der Planung von Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities — KICs) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT), das durch die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 errichtet wurde.
Das Ergebnis dieser strategischen Planung ist ein Strategieplan zur Umsetzung des Arbeitsprogramms.
Mit der strategischen Planung werden folgende Ziele verfolgt:
SONSTIGE SPEZIFISCHE PROGRAMMTÄTIGKEITEN
Im Zusammenhang mit der Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und der Säule „Innovatives Europa“ werden FuI durch Tätigkeiten ergänzt, die nahe am Endnutzer und am Markt stattfinden, wie beispielsweise Demonstration, Pilotprojekte oder Konzeptnachweise, ausgenommen jedoch Vermarktungstätigkeiten, die über die FuI-Phase hinausgehen. Diese Tätigkeiten schließen auch die Unterstützung nachfrageseitiger Tätigkeiten ein, die dazu beitragen können, die Einführung und Verbreitung eines breiten Spektrums von Innovationen voranzutreiben. Der Schwerpunkt wird auf nichtpräskriptive Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gelegt.
Im Rahmen der Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ werden aufbauend auf den Erfahrungen mit Horizont 2020 die Sozial- und Geisteswissenschaften, einschließlich spezieller und gezielter Tätigkeiten, umfassend in alle Cluster integriert. Ebenso werden Maßnahmen im Bereich der marinen und maritimen FuI nach einem strategischen und integrierten Ansatz im Einklang mit der integrierten Meerespolitik der Union, der gemeinsamen Fischereipolitik und anderen internationalen Verpflichtungen durchgeführt.
Tätigkeiten, die im Rahmen der Leitinitiativen zu „Künftigen und neu entstehenden Technologien“ (Future Emerging Technologies — FET) (im Folgenden „FET-Leitinitiativen“), zu Graphen, zum „Human Brain Project“ und zur Quantentechnologie durchgeführt und im Rahmen von Horizont 2020 gefördert werden, werden unter Horizont Europa durch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Arbeitsprogramm weiter unterstützt. Vorbereitende Maßnahmen, die im Rahmen des Teils „FET-Leitinitiativen“ von Horizont 2020 unterstützt werden, werden in die strategische Planung bei Horizont Europa einfließen und einen fachlichen Beitrag zu der Arbeit in Bezug auf Missionen, kofinanzierten und/oder ko-programmierten europäische Partnerschaften und regulären Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen leisten.
Die Dialoge im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern der Union und die politischen Dialoge mit den wichtigsten Regionen der Welt werden entscheidend zur systematischen Ermittlung von Kooperationsmöglichkeiten beitragen und differenziert nach Ländern und/oder Regionen die Festlegung von Prioritäten unterstützen. Die EFR-Beratungsstruktur wird weiterhin um frühzeitige Beratung gebeten.
VERBREITUNG DER ERGEBNISSE UND KOMMUNIKATION
Mit Horizont Europa wird gezielte Unterstützung für einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Archiven und anderen Datenquellen geleistet. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbreitung von Ergebnissen und Erkenntnissen, die u. a. aus der Zusammenarbeit mit anderen Programmen der Union hervorgegangen sind, auch aus der Zusammenstellung und Bündelung von Ergebnissen und Daten in zielgruppengerechten und netzspezifischen Sprachen und Formaten für Bürger, Industrie, öffentliche Verwaltungen, Hochschulen, Organisationen der Zivilgesellschaft und politische Entscheidungsträger. Dafür stehen Horizont Europa fortschrittliche Technologien und Intelligenz-Instrumente zur Verfügung.
Mechanismen, wie nationale Kontaktstellen, die Informationen zu Horizont Europa für potenzielle Antragsteller bereitstellen, werden angemessen unterstützt.
Die Kommission wird auch Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zu Horizont Europa durchführen, um deutlich zu machen, dass die Ergebnisse mit finanzieller Unterstützung der Union erzielt wurden. Sie bemühen sich auch, die Öffentlichkeit für die Bedeutung von FuI und die weiterreichende Wirkung und Relevanz der von der Union geförderten FuI-Maßnahmen zu sensibilisieren, z. B. durch Veröffentlichungen, Medienarbeit, Veranstaltungen, Archive, Datenbanken, Mehrkanal-Plattformen, Webseiten oder den gezielten Einsatz sozialer Medien. Horizont Europa wird die Begünstigten dabei unterstützen, die Gesellschaft insgesamt für ihre Arbeit und deren Auswirkungen zu sensibilisieren.
NUTZUNG UND MARKTEINFÜHRUNG
Die Kommission wird umfassende Maßnahmen für die Nutzung der Ergebnisse von Horizont Europa und der erworbenen Kenntnisse vorsehen. Damit wird die breite Markteinführung beschleunigt und die Wirkung von Horizont Europa verstärkt.
Die Kommission wird die Ergebnisse der FuI-Tätigkeiten im Rahmen von Horizont Europa systematisch ermitteln und erfassen und für deren diskriminierungsfreie Weitergabe bzw. Verbreitung an die Industrie und Unternehmen jeder Größe, öffentliche Verwaltungen, Hochschulen, Organisationen der Zivilgesellschaft und politische Entscheidungsträger sorgen, um den Mehrwert von Horizont Europa für die Union zu maximieren.
INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT
Eine größere Wirkung wird durch die Abstimmung der Maßnahmen mit anderen Ländern und Regionen in der Welt im Rahmen verstärkter internationaler Kooperationsbemühungen erreicht. Auf der Grundlage von gegenseitigem Nutzen werden Partner aus der ganzen Welt dazu aufgefordert, sich den Anstrengungen der Union durch die Mitwirkung an Initiativen zur Unterstützung der Unionsmaßnahmen für Nachhaltigkeit, Stärkung der Spitzenforschung und -innovation und Wettbewerbsfähigkeit anzuschließen.
Durch gemeinsames Handeln auf internationaler Ebene werden globale gesellschaftliche Herausforderungen und die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen wirksam bewältigt und der Zugang zu den weltweit besten Talenten, Fachkenntnissen und Ressourcen sowie die verstärkte Bereitstellung von und Nachfrage nach innovativen Lösungen gewährleistet werden.
ARBEITSMETHODEN FÜR DIE BEWERTUNG
Der Einsatz von qualitativ hochwertigem und unabhängigem Fachwissen im Rahmen des Bewertungsverfahrens bekräftigt das Engagement aller Akteure, Gemeinschaften und interessierten Kreise für das spezifische Programm und ist eine Voraussetzung, um Exzellenz und Relevanz der finanzierten Tätigkeiten aufrechtzuerhalten.
Die Kommission oder die Fördereinrichtung wird die Unparteilichkeit des Bewertungsverfahrens gewährleisten und gemäß Artikel 61 der Haushaltsordnung Interessenkonflikte vermeiden. Des Weiteren strebt sie geografische Vielfalt in der Zusammensetzung der Bewertungsausschüsse, Expertengruppen und beratenden Gruppen an.
In Ausnahmefällen und sofern es für die Bestellung des besten verfügbaren Sachverständigen und/oder aufgrund der begrenzten Zahl qualifizierter Sachverständiger erforderlich ist, können unabhängige Sachverständige, die den Bewertungsausschuss unterstützen oder ihm angehören, einzelne Vorschläge bewerten, für die sie ein potenzielles Interesse bekunden. In diesem Fall ergreift die Kommission oder die Fördereinrichtung alle erforderlichen Maßnahmen, um die Integrität des Bewertungsverfahrens zu gewährleisten. Das Bewertungsverfahren wird unter Berücksichtigung dieser Umstände durchgeführt und sieht auch eine Abstimmungsphase mit den verschiedenen Experten vor. Der Bewertungsausschuss berücksichtigt die besonderen Umstände bei der Ermittlung der zu fördernden Projekte.
SÄULE I
WISSENSCHAFTSEXZELLENZ
Wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Fortschritt in jeder Form hängt von Folgendem ab: einer ausreichenden Verfügbarkeit von Spitzenforschern, dem Streben nach bahnbrechenden Erkenntnissen und dem Wissenserwerb auf allen Ebenen, Einrichtungen von Weltklasse einschließlich der physischen Infrastrukturen und Wissensinfrastrukturen für FuI und Möglichkeiten für die freie Verbreitung und den freien Austausch von Wissen („offene Wissenschaft“), Methoden und Kompetenzen.
Das Entstehen weltweit führender Innovationen ist an Fortschritte bei offener Wissenschaft und Wissenschaftsexzellenz gekoppelt. Wissenschaftliche und technologische Paradigmenwechsel können entscheidende Impulsgeber für Produktivitätswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand, nachhaltige Entwicklung und sozialen Fortschritt sein. Historisch gesehen erwuchsen solche Paradigmenwechsel in der Regel aus der Forschung im öffentlichen Sektor, bevor aus ihnen ganze neue Industriezweige und Sektoren entstanden und umfassende gesellschaftliche Fortschritte hervorgingen.
Mit öffentlichen Investitionen in die Forschung, insbesondere durch Hochschulen und öffentliche oder andere Forschungseinrichtungen, werden oft längerfristige und risikoreichere Forschungsarbeiten durchgeführt und Tätigkeiten des privaten Sektors ergänzt. Darüber hinaus werden so hochqualifiziertes Personal, Wissen und Erfahrungen gewonnen, neue wissenschaftliche Instrumente und Methoden entwickelt und Vernetzungen zur Vermittlung der neuesten Erkenntnisse geschaffen.
Die europäische Wissenschaft und in Europa tätige Forscher werden sich auch weiterhin in vielen Bereichen an der Spitze behaupten. Wir dürfen das jedoch nicht für selbstverständlich halten. Zu der traditionellen Konkurrenz durch Länder wie den Vereinigten Staaten gesellen sich nun Wirtschaftsgiganten wie China und Indien und insbesondere Konkurrenten aus den Schwellenländern sowie aus allen anderen Ländern, deren Regierungen erkannt haben, dass sich Investitionen in die Forschung in jeder Hinsicht besonders auszahlen.
1. EUROPÄISCHER FORSCHUNGSRAT
1.1. Hintergrund
Obwohl die Union nach wie vor der weltgrößte Produzent wissenschaftlicher Publikationen ist, verfügt sie, bezogen auf ihre Größe, nur über relativ wenige Exzellenzzentren auf globalem Niveau, und in großen Bereichen sind die Leistungen nur durchschnittlich oder schlecht. Im Vergleich zu den USA und neuerdings in gewissem Maße auch zu China folgt die Union einem „Modell der Exzellenzverteilung“, bei dem die Ressourcen auf eine größere Zahl von Forschern und Forschungseinrichtungen verteilt werden. Die Schaffung attraktiver Bedingungen für Spitzenforscher wird dazu beitragen, dass die Attraktivität Europas im weltweiten Wettbewerb um wissenschaftliche Talente steigt.
Die globale Forschungslandschaft verändert sich rasant und wird infolge einer wachsenden Zahl von Schwellenländern, allen voran China, die ihre wissenschaftliche Produktion weiter ausweiten, zunehmend multipolar. Während also im Jahr 2000 noch fast zwei Drittel der weltweiten FuI-Ausgaben auf die Union und die Vereinigten Staaten entfielen, war dieser Anteil bis 2013 auf weniger als die Hälfte gesunken.
Der Europäische Forschungsrat unterstützt die besten Forscher — einschließlich talentierter Forscher, die am Anfang ihrer Karriere stehen — mit einer flexiblen Langzeitförderung bei hauptsächlich in Europa durchgeführten bahnbrechenden Forschungsarbeiten, die mit hohem Gewinnpotenzial und mit hohem Risiko verbunden sind. Er handelt autonom und wird von einem unabhängigen Wissenschaftlichen Rat des ERC geleitet, dem Wissenschaftler, Ingenieure und Akademiker höchsten Ranges mit entsprechender Fachkompetenz aus unterschiedlichen Bereichen angehören. Der Forschungsrat kann aus einem größeren Pool an Talenten und Ideen schöpfen, als das für rein nationale Fördersysteme möglich wäre, und so durch den Wettbewerb zwischen den besten Forschern und den besten Ideen zu Spitzenleistungen anspornen.
Die vom ERC geförderte Pionierforschung hat nachgewiesenermaßen eine maßgebliche direkte Wirkung, denn sie verschiebt die Grenzen des Wissens und macht den Weg frei für neue und häufig unerwartete wissenschaftliche und technologische Ergebnisse sowie neue Forschungsgebiete. Diese können letztlich bahnbrechende neue Ideen hervorbringen, die ihrerseits Anreize für Innovationen und den unternehmerischen Erfindergeist bieten und Antworten auf die gesellschaftlichen Probleme geben. Darüber hinaus wirkt sich der ERC auf die von ihm direkt geförderten Forscher und Projekte aus und bewirkt durch die von ihm ausgehende bessere Qualität für das europäische Forschungssystem auch spürbare strukturelle Veränderungen. Mit den vom ERC geförderten Maßnahmen und Forschern werden inspirierende Ziele für die Pionierforschung in Europa gesetzt, das Profil Europas geschärft und seine Attraktivität als Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld für die weltweit besten Forscher erhöht. Der mit der Aufnahme der Empfänger von ERC-Finanzhilfen verbundene Prestigegewinn stärkt den Wettbewerb zwischen den europäischen Hochschulen und Forschungsorganisationen um die attraktivsten Bedingungen für Spitzenforscher und kann so indirekt dazu beitragen, dass sie ihre jeweiligen Stärken und Schwächen besser erkennen und Reformen einleiten.
Der ERC fördert nur einen relativ kleinen Prozentsatz der europäischen Forschung insgesamt, erzielt aber eine große wissenschaftliche Wirkung durch die durch ihn geförderte Forschung. Die durchschnittliche relative Zitierhäufigkeit (Impaktwerte) der durch den ERC geförderten Forschungsarbeiten ist vergleichbar mit derjenigen der weltweit größten Elite-Universitäten. Die Forschungsleistung des ERC ist verglichen mit der der weltweit größten Forschungsförderungseinrichtungen extrem hoch. Der ERC fördert einen Großteil der Pionierforschung in vielen Forschungsbereichen mit der höchsten Zitierhäufigkeit, einschließlich solcher Bereiche, die in raschem Tempo neu entstehen. Obwohl die Förderung des ERC vorrangig auf Pionierforschung ausgerichtet ist, hat sie zu einer erheblichen Anzahl von Patenten geführt.
Daher liegt ein eindeutiger Beweis dafür vor, dass der ERC im Rahmen seiner Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen herausragende Forscher gewinnt und fördert und dass seine Maßnahmen eine große Anzahl der weltweit bedeutendsten und wirkungsvollsten Forschungsergebnisse in neu entstehenden Forschungsbereichen hervorbringen, mit denen bahnbrechende Erfolge und Fortschritte erzielt werden. Die Tätigkeit der ERC-Finanzhilfeempfänger stützt sich auf einen höchst interdisziplinären Ansatz und internationale Zusammenarbeit; Ihre Ergebnisse werden über alle Forschungsbereiche hinweg, einschließlich der Sozialwissenschaften, der Künste und der Geisteswissenschaften, frei veröffentlicht.
Es zeigt sich auch bereits die längerfristige Auswirkung der ERC-Finanzhilfen auf die berufliche Laufbahn, die Ausbildung von hochqualifizierten anerkannten Forschern und Inhabern von Doktorgraden sowie auf die Sichtbarkeit und das Ansehen der europäischen Forschung auf globaler Ebene und auf die nationalen Forschungssysteme, durch ihren starken Benchmarking-Effekt. Dieser Effekt kommt besonders bei dem von der Union propagierten Modell der Exzellenzverteilung zum Tragen, da der Status als ERC-geförderte Maßnahme die Anerkennung auf der Grundlage des Status der Forschungseinrichtungen ersetzen und als zuverlässigerer Indikator für Forschungsqualität gelten kann. So können ambitionierte Personen, Institutionen, Regionen und Länder die Initiative ergreifen und ihre Forschungsprofile in den Bereichen schärfen, in denen ihre Stärken liegen.
1.2. Interventionsbereiche
1.2.1. Pionierforschung
Es wird erwartet, dass die vom ERC geförderte Forschung zu Fortschritten über die Grenzen des Wissens hinaus und wissenschaftlichen Veröffentlichungen höchster Qualität führen wird, um Forschungsergebnisse mit hohem gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Potenzial zu erzielen, entsprechend den klaren und inspirierenden Zielen, die der ERC für die Pionierforschung in der Union, in Europa und auf internationaler Ebene vorgibt. Um die Union zu einem attraktiveren Umfeld für die weltbesten Wissenschaftler zu machen, ist der ERC bestrebt, eine messbare Erhöhung des Anteils der Union an dem 1 % der weltweit meistzitierten Veröffentlichungen und einen Anstieg der Zahl der von ihm geförderten Forscher einschließlich nicht-europäischer Forscher zu erreichen.
Für die Vergabe von ERC-Finanzhilfen gelten die nachstehenden bewährten Grundsätze. Alleiniges Kriterium für die Gewährung von ERC-Finanzhilfen ist die wissenschaftliche Exzellenz. Der ERC stützt sich auf ein „Bottom-up“-Konzept ohne vorher festgelegte Schwerpunkte.
Grundzüge
1.3. Durchführung
1.3.1. Der Wissenschaftliche Rat des ERC
Der wissenschaftliche Rat des ERC ist der Garant für die wissenschaftliche Qualität einer Maßnahme und hat umfassende Entscheidungsgewalt über die Art der zu fördernden Forschung.
Im Rahmen der Durchführung von Horizont Europa und zur Durchführung seiner Aufgaben gemäß Artikel 9 ist der Wissenschaftliche Rat des ERC für Folgendes verantwortlich:
Im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Strategie:
Festlegung der wissenschaftlichen Gesamtstrategie für den ERC unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Möglichkeiten und des wissenschaftlichen Bedarfs in Europa;
Aufstellung des Arbeitsprogramms und Zusammenstellung der ERC-Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit seiner wissenschaftlichen Strategie;
im Einklang mit seiner wissenschaftlichen Strategie Festlegung der nötigen Initiativen — einschließlich Öffentlichkeitsarbeit — für eine internationale Zusammenarbeit, was auch die Schärfung des Profils des ERC gegenüber den führenden Wissenschaftlern aus aller Welt einschließt.
Im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Abwicklung, Monitoring und Qualitätskontrolle:
Gewährleitung eines Gutachtersystems von Weltrang, das sich auf wissenschaftliche Exzellenz und eine vollkommen transparente, faire und unparteiische Bearbeitung der Vorschläge stützt, auf der Grundlage von Stellungnahmen zu Durchführung und Abwicklung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zu Bewertungskriterien, Gutachterverfahren — einschließlich Auswahl der Experten und Verfahren für Prüfung und Bewertung der Vorschläge — und zu den notwendigen Durchführungsvorschriften und Leitlinien, auf deren Grundlage unter Aufsicht des Wissenschaftlichen Rates des ERC entschieden wird, ob ein Vorschlag finanziert werden soll;
einen Vorschlag machen, auf dessen Grundlage im Fall von ERC-Pionierforschungsmaßnahmen die Experten benannt werden;
Gewährleistung der Vergabe von ERC-Finanzhilfen nach einfachen und transparenten Verfahren, die Spitzenleistungen in den Mittelpunkt stellen, den Unternehmergeist anregen und Flexibilität und Verantwortlichkeit durch kontinuierliches Monitoring von Qualität und Umsetzung der Maßnahmen verbinden;
Überprüfung und Bewertung der Erfolge des ERC und der Qualität und Wirkung der vom ERC finanzierten Forschung sowie Ausarbeitung entsprechender Empfehlungen und Leitlinien für korrigierende oder zukünftige Maßnahmen;
Festlegung von Standpunkten zu allen sonstigen Angelegenheiten, die die Ergebnisse und Auswirkungen der Tätigkeiten des ERC und die Qualität der durchgeführten Forschungsarbeiten beeinflussen.
im Zusammenhang mit Kommunikation und der Verbreitung der Ergebnisse:
Stärkung des allgemeinen Profils und der Sichtbarkeit des ERC durch Kommunikations- und Informationsmaßnahmen, einschließlich der Bekanntmachung der Tätigkeiten und Erfolge des ERC und der Ergebnisse der vom ERC geförderten Projekte im Rahmen wissenschaftlicher Konferenzen mit der Wissenschaftsgemeinschaft, den wichtigsten interessierten Kreisen und der Öffentlichkeit;
gegebenenfalls Konsultierung der wissenschaftlichen, technischen und akademischen Gemeinschaft, regionaler und nationaler Forschungsfördereinrichtungen und sonstiger Interessenträger durch den Wissenschaftlichen Rat;
regelmäßige Berichterstattung an die Kommission über seine Tätigkeiten.
Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates des ERC erhalten für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine Vergütung in Form eines Honorars und gegebenenfalls eine Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten.
Der ERC-Präsident ist für die Dauer seiner Ernennung in Brüssel ansässig und widmet seine Arbeitszeit grundsätzlich zu mindestens 80% den Geschäften des ERC. Die Höhe des Honorars des ERC-Präsidenten orientiert sich an den Vergütungen für leitende Positionen in der Kommission, und er erhält von der Durchführungsstelle des ERC die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderliche Unterstützung.
Der Wissenschaftliche Rat des ERC wählt aus seinen Mitgliedern drei stellvertretende Vorsitzende, die den ERC-Präsidenten bei seinen repräsentativen und organisatorischen Aufgaben unterstützen. Die stellvertretenden Vorsitzenden können auch den Titel „ERC-Vizepräsident“ führen.
Die drei stellvertretenden Vorsitzenden erhalten eine Unterstützung zur Gewährleistung einer angemessenen verwaltungstechnischen Hilfe am Standort ihrer Heimatinstitute.
1.3.2. Durchführungsstelle des ERC
Die zugeordnete Durchführungsstelle des ERC ist für alle Aspekte der administrativen Umsetzung und Durchführung dieses Programmbereichs des spezifischen Programms gemäß dem Arbeitsprogramm des ERC zuständig. Sie wird insbesondere das Bewertungs-, Gutachter- und Auswahlverfahren gemäß der vom Wissenschaftlichen Rat des ERC festgelegten Strategie durchführen und die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der Finanzhilfen sicherstellen. Die Durchführungsstelle des ERC wird den Wissenschaftlichen Rat des ERC bei der Wahrnehmung all seiner in Abschnitt 1.3.1. genannten Aufgaben unterstützen, einschließlich der Entwicklung seiner wissenschaftlichen Strategie, des Monitorings der Tätigkeiten und der Überprüfung und Bewertung der Ergebnisse des ERC sowie seiner Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsmaßnahmen. Die Durchführungsstelle des ERC wird auch für die Zugänglichkeit der notwendigen Dokumente und Daten in seinem Besitz sorgen und den Wissenschaftlichen Rat des ERC über seine Tätigkeiten auf dem Laufenden halten.
Um eine effiziente Zusammenarbeit mit der Durchführungsstelle des ERC in strategischen und operativen Fragen zu gewährleisten, halten die Leitung des Wissenschaftlichen Rates des ERC und der Direktor der Durchführungsstelle des ERC regelmäßig Koordinierungssitzungen ab.
Die Verwaltung des ERC erfolgt durch eigens hierfür eingestelltes Personal, dem erforderlichenfalls auch Beamte der Organe der Union angehören und das ausschließlich reine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, um die für eine effiziente Verwaltung notwendige Stabilität und Kontinuität zu gewährleisten.
1.3.3. Rolle der Kommission
Um ihrer Verantwortung gemäß den Artikeln 8, 9 und 10 nachzukommen, und im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten für die Ausführung des Haushaltsplans wird die Kommission
2. MARIE-SKŁODOWSKA-CURIE-MAßNAHMEN
2.1. Hintergrund
Europa braucht in der FuI eine hoch qualifizierte und leistungsstarke Humankapitalbasis, die in der Lage ist, sich leicht an aktuelle und künftige Herausforderungen — wie die großen demografischen Veränderungen in Europa — anzupassen und Lösungen dafür zu finden. Um Spitzenleistungen zu erzielen, müssen Forscher mobil sein, zusammenarbeiten und ihr Wissen länder-, sektor- und fachbereichsübergreifend austauschen, um so mit der richtigen Kombination von Kenntnissen und Kompetenzen gesellschaftliche Herausforderungen aufzugreifen und Innovationen voranzubringen.
Europa ist ein wissenschaftliches Schwergewicht mit rund 1,8 Millionen Forschern, die in Tausenden von Universitäten, Forschungszentren und Unternehmen arbeiten. Allerdings wird die Union Schätzungen zufolge bis 2027 mindestens eine Million neuer Forscher ausbilden und beschäftigen müssen, um die Zielvorgaben für höhere Investitionen in FuI zu erreichen. Dieser Bedarf besteht vor allem außerhalb des akademischen Sektors (beispielsweise in Industrie und Wirtschaft — einschließlich KMU —, beim Staat, in der Zivilgesellschaft, in kulturellen Einrichtungen, in Krankenhäusern usw.) und erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Sektoren, um angemessen ausgebildete neue Forscher hervorzubringen. Die Union muss ihre Anstrengungen verstärken, um mehr jungen Frauen und Männern Anreize für eine Laufbahn in der Forschung zu bieten, sie muss für mehr Inklusivität sorgen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern, sie muss Forscher aus Drittländern anziehen, die eigenen Forscher in der Union halten und außerhalb arbeitende europäische Forscher für die Rückkehr nach Europa gewinnen. Außerdem müssen für eine breitere Streuung von Exzellenz im gesamten EFR die Bedingungen, unter denen Forscher arbeiten, weiter verbessert werden. Dafür müssen insbesondere die Verbindungen mit dem Europäischen Bildungsraum, dem EFRE und dem ESF+ gestärkt werden.
Diese Aufgaben können aufgrund ihres systemischen Charakters und der länderübergreifenden Anstrengungen, die sie erfordern, am besten auf Unionsebene in Angriff genommen werden.
Die MSCA legen ihren Schwerpunkt auf exzellente Forschungsarbeit ausschließlich nach dem Bottom-up-Konzept, und sind für alle Bereichen von FuI offen, von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung und Erbringung von Innovationsdiensten. Das schließt Forschungsbereiche ein, die unter den AEUV und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) fallen. Bei besonderem Bedarf und falls zusätzliche Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen, können MSCA Anknüpfungspunkte zu bestimmten Tätigkeiten im Rahmen von Herausforderungen, einschließlich durch spezifische Aufträge, Arten von FuI-Einrichtungen oder geografischen Standorten suchen, um auf die veränderten Anforderungen Europas an Fähigkeiten, Forscherausbildung, Laufbahnentwicklung und Wissensweitergabe zu reagieren.
Die MSC-Maßnahmen stellen auf Unionsebene das wichtigste Instrument für die Anwerbung von Forschern aus Drittländern nach Europa dar und leisten dadurch einen bedeutenden Beitrag zur Zusammenarbeit im Bereich FuI auf globaler Ebene. Die MSCA haben nachweislich nicht nur eine positive Auswirkung auf Einzelpersonen, Organisationen und auf Systemebene, sondern erzielen auch bahnbrechende Forschungsergebnisse von beträchtlicher Wirkung und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher und strategischer Herausforderungen. Wie die Zahl der Nobelpreisträger belegt, die entweder ehemalige MSCA-Stipendiaten oder -Betreuer sind, zahlen sich langfristige Investitionen in die Menschen aus.
Durch die Förderung des weltweiten Wettbewerbs zwischen Wissenschaftlern und zwischen den Gastwissenschaftler aufnehmenden Organisationen des akademischen und nichtakademischen Sektors sowie durch die Generierung und den Austausch von hochwertigen Kenntnissen über Länder, Sektoren und Fachbereiche hinweg leisten die MSCA insbesondere einen Beitrag zu den Zielen der Agenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, der Globalen Strategie der EU und zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.
Die MSCA tragen zu mehr Effizienz, Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des EFR auf globaler Ebene bei. Das wird dadurch erreicht, dass der Schwerpunkt auf eine neue Generation von hochqualifizierten Wissenschaftlern und Förderung von Nachwuchstalenten in der gesamten Union und darüber hinaus verlagert wird, auch durch:
die Förderung ihres Wechsels zu anderen Programmbereichen von Horizont Europa wie dem ERC und dem EIT;
die Förderung der Verbreitung und Anwendung neuer Kenntnisse und Ideen in der europäischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich mittels verbesserter Wissenschaftskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit;
die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Veröffentlichungen gemäß den Grundsätzen der offenen Wissenschaft und den Grundsätzen der „Auffindbarkeit“, „Zugänglichkeit“, „Interoperabilität“ und „Wiederverwendbarkeit“;
ferner Erzielung einer deutlich strukturierenden Wirkung auf den EFR, Eintreten für einen offenen Arbeitsmarkt sowie Einführung von Standards für eine qualitativ hochwertige Ausbildung, von attraktiven Beschäftigungsbedingungen und offenen, transparenten und leistungsbezogenen Einstellungsverfahren für alle Forscher im Einklang mit der Europäischen Charta für Forscher und dem Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern.
2.2. Interventionsbereiche
2.2.1. Förderung von Exzellenz durch grenz-, sektor- und fachbereichsübergreifende Mobilität von Forschern
Die Union muss weiterhin ein Bezugspunkt für Spitzenforschung und damit attraktiv für die vielversprechendsten europäischen wie auch außereuropäischen Forscher in jeder Phase ihrer Laufbahn bleiben. Dazu sollten Forscher und das Forschungspersonal problemlos über Länder, Sektoren und Fachbereiche hinweg zusammenarbeiten und so hochwertige Ausbildungs- und Laufbahnmöglichkeiten nutzen können. Das wird auch den Laufbahnwechsel zwischen dem akademischen Sektor und anderen Sektoren erleichtern und die unternehmerische Tätigkeit fördern.
Grundzüge
2.2.2. Förderung neuer Fähigkeiten durch ein herausragendes Fortbildungsangebot für Forscher
Die Union braucht eine widerstandsfähige/belastbare Grundlage an kreativen Humanressourcen mit der nötigen Kombination von Fähigkeiten, um dem künftigen Bedarf des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, Innovationen hervorzubringen und um Wissen und Ideen in Produkte und Dienstleistungen zu verwandeln, die für die Wirtschaft und die Gesellschaft von Nutzen sind. Erreicht werden kann das, indem die Wissenschaftler in ihren Kernkompetenzen weitergebildet und in ihren Querschnittskompetenzen, wie Kreativität, Verantwortungsbewusstsein, Offenheit gegenüber der Gesellschaft, Unternehmergeist und Sensibilität gegenüber nachhaltiger Entwicklung, gestärkt werden. So sind sie in der Lage, sich den derzeitigen und künftigen globalen Herausforderungen zu stellen und ihre Karrierechancen und ihr Innovationspotenzial zu verbessern.
Grundzüge
2.2.3. Förderung der Entwicklung von Humanressourcen und des Aufbaus von Kompetenzen innerhalb des EFR
Zur Förderung von Exzellenz, zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und zur Schaffung eines positiven Strukturierungseffektes gilt es, im gesamten EFR hochwertige Ausbildungs- und Mentoring-Standards, gute Arbeitsbedingungen und eine effiziente Laufbahnentwicklung für Forscher einzuführen. Sofern angemessen und durch eine Studie gerechtfertigt, erhalten Forscher im Rahmen der bestehenden Grundzüge Unterstützung für die Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat oder von außerhalb der Union in ihr Herkunftsland. Das wird zur Modernisierung oder Verbesserung der Fortbildungsprogramme und -systeme im Bereich der Forschung sowie zur Steigerung der Attraktivität der Forschungseinrichtungen weltweit beitragen.
Grundzüge
2.2.4. Stärkung und Förderung von Synergien
Die Synergien zwischen FuI-Systemen und -programmen auf regionaler, nationaler oder Unionsebene müssen weiter ausgebaut werden. Das kann insbesondere durch Synergien, Komplementarität mit anderen Teilen von Horizont Europa, wie dem EIT, und mit anderen Programmen der Union, insbesondere Erasmus und dem ESF+, u. a. durch ein Exzellenzsiegel, erreicht werden.
Grundzüge
2.2.5. Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit
In der gesamten Union und darüber hinaus müssen die Bekanntheit der durch MSCA unterstützen Tätigkeiten und die öffentliche Anerkennung von Forschern gestärkt werden, um das globale Profil der MSCA zu schärfen und das Verständnis für die Auswirkungen der Arbeit von Forschern auf das tägliche Leben der Bürger zu verbessern und so junge Menschen zu ermutigen, eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen. Das kann erreicht werden, indem nach dem Prinzip der offenen Wissenschaft gearbeitet wird, was zu einer besseren Verbreitung und Nutzung von Kenntnissen und bewährten Verfahren führt. Bürgerwissenschaft könnte ebenfalls eine wertvolle Rolle spielen.
Grundzüge
3. FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN
3.1. Hintergrund
Modernste Forschungsinfrastrukturen bieten den FuI-Gemeinschaften wichtige Dienste, sind eine wesentliche Voraussetzung für die Verschiebung der Grenzen des Wissens und schaffen die Grundlage dafür, dass FuI einen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen und zur industriellen Wettbewerbsfähigkeit leisten. Die Stärkung von Forschungsinfrastrukturen auf Unionsebene hilft dabei, die Folgen der unzusammenhängenden nationalen und regionalen Forschungsinfrastrukturen und isolierten wissenschaftlichen Exzellenzzentren zu mildern; dadurch wird der EFR gestärkt und die Wissensverbreitung über abgeschottete Bereiche hinweg erhöht. Wissenschaftlicher Fortschritt hängt immer mehr davon ab, dass Forschungsinfrastrukturen und die Industrie zusammenarbeiten, um auf der Grundlage neuer Schlüsseltechnologien und anderer neuer Technologien die erforderlichen Instrumente zu entwickeln.
Das Gesamtziel ist es, Europa mit nachhaltigen Forschungsinfrastrukturen von Weltrang auszustatten, die für alle Forscher in Europa und darüber hinaus verfügbar und zugänglich sind und deren Potenzial für wissenschaftlichen Fortschritt und Innovation voll ausgeschöpft werden kann. Hauptziele sind die Verringerung der Fragmentierung des FuI-Systems, die Vermeidung von Doppelarbeit und eine bessere Koordinierung der Konzeption, der Entwicklung, der Zugänglichkeit und der Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, auch derjenigen, die aus dem EFRE finanziert werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, den offenen Zugang zu Forschungsinfrastrukturen für alle europäischen Forscher zu fördern und den Zugang zu digitalen Forschungsressourcen zu verbessern, unter anderem über die Europäische Cloud für offene Wissenschaft (European Open Science Cloud, EOSC), wodurch insbesondere die Übernahme von Vorgehensweisen der offenen Wissenschaft und offener Daten angeregt wird.
Darüber hinaus ist es wichtig, die langfristige Tragfähigkeit von Forschungsinfrastrukturen zu verbessern, da sie üblicherweise über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten betrieben werden; daher sollten Pläne zur Gewährleistung einer andauernden und stabilen Unterstützung erstellt werden.
Ebenso muss sich die Union für den rasanten Anstieg des weltweiten Wettbewerbs um Talente wappnen, indem sie Forscher aus Drittländern für die Arbeit mit europäischen Forschungsinfrastrukturen von Weltrang gewinnt. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskapazitäten der europäischen Industrie durch die Förderung wichtiger Schlüsseltechnologien und -dienste, die für Forschungsinfrastrukturen und ihre Nutzer relevant sind, um so die Bedingungen für die Bereitstellung innovativer Lösungen zu verbessern.
Frühere Rahmenprogramme haben einen wesentlichen Beitrag zu einer effizienteren und wirksameren Nutzung der nationalen Forschungsinfrastrukturen geleistet und auch gemeinsam mit dem Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) einen kohärenten und strategieorientierten Ansatz für die Politikgestaltung für europaweite Forschungsinfrastrukturen entwickelt. Dieser strategische Ansatz hat klare Vorteile gebracht, u. a. durch die Verringerung von Doppelarbeit und eine effizientere Nutzung der Ressourcen insgesamt sowie durch die Standardisierung von Prozessen und Verfahren. Mobilität im Forschungsbereich spielt eine wichtige Rolle bei der Erleichterung der Nutzung von Forschungsinfrastrukturen; daher müssen Synergien mit nationalen und europäischen Mobilitätsregelungen in Betracht gezogen werden.
Die von der Union geförderte Tätigkeit wird auf folgende Weise Mehrwert erbringen: Konsolidierung und Optimierung der bestehenden Forschungsinfrastrukturlandschaft in Europa, wobei gleichzeitig Anstrengungen unternommen werden, um neue Forschungsinfrastrukturen mit europaweiter Bedeutung und Wirkung zu entwickeln; Gewährleistung der Zusammenarbeit vergleichbarer Forschungsinfrastrukturen, um strategische Fragen, die Nutzergemeinschaften betreffen, zu behandeln; Einrichtung der EOSC als effektive, skalierbare und nachhaltige Umgebung für datengestützte Forschung; Verknüpfung nationaler und regionaler Forschungs- und Bildungsnetze sowie Ausbau und Absicherung einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur für große Datenmengen und des Zugangs zu digitalen Ressourcen über Grenzen und Domänengrenzen hinweg; Förderung der Versorgung ganz Europas mit verteilten Forschungsinfrastrukturen, unter anderem um länderübergreifende Vergleiche von Forschungsdaten zu ermöglichen, beispielsweise in den Bereichen Sozial- und Geisteswissenschaften sowie Umwelt; Förderung der Interoperabilität von Forschungsinfrastrukturen; Verbesserung und Verstärkung des Wissenstransfers und der Ausbildung von hochqualifiziertem Personal; Förderung der Nutzung und gegebenenfalls Ausbau vorhandener europaweiter Forschungsinfrastrukturen von Weltrang im gesamten Programm Horizont Europa; Beseitigung von Hürden, die die besten Forschungsteams an der Nutzung der besten Forschungsinfrastrukturdienste in Europa hindern; und Förderung des Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen mit Schwerpunkt auf Technologieentwicklung und gemeinsamer Innovation sowie auf der verstärkten Nutzung von Forschungsinfrastrukturen durch die Industrie.
Außerdem muss die internationale Dimension der europäischen Forschungsinfrastrukturen gestärkt werden, durch die Förderung einer engeren Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und der internationalen Beteiligung an europäischen Forschungsinfrastrukturen, die für beide Seiten vorteilhaft ist.
Mit den Tätigkeiten wird u. a. ein Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen); Ziel 7 (Bezahlbare und saubere Energie); Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur); Ziel 13 (Klimaschutz).
3.2. Interventionsbereiche
3.2.1. Konsolidierung und Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturlandschaft
Die Einrichtung, der Betrieb und die langfristige Tragfähigkeit der vom Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) identifizierten Infrastrukturen und anderer Forschungsinfrastrukturen von Weltrang mit europaweiter Relevanz ist von maßgeblicher Bedeutung für die Union, damit sie sich eine führende Position in der Pionierforschung sichern und die Ausbildung und die Erweiterung der Kompetenzen von Forschern, die Schaffung und Nutzung von Wissen sowie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie gewährleisten kann.
Die EOSC sollte sich zu einem wirksamen und umfassenden Kanal für die Erbringung von Forschungsinfrastrukturdiensten entwickeln und die Forschungsgemeinschaften Europas mit der nächsten Generation von Datendiensten für die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung (z. B. Analyse, Simulation und Visualisierung) und das Teilen von wissenschaftlichen Massendaten im Einklang mit den Grundsätzen der „Auffindbarkeit“, „Zugänglichkeit“, „Interoperabilität“ und „Wiederverwendbarkeit“ versorgen. Das EOSC sollte Forschern in Europa auch Zugang zu den meisten durch Forschungsinfrastrukturen generierten und gesammelten Daten verschaffen, sowie zu Systemen für Hochleistungsrechner (High Performance Computing, HPC) und Systemen auf Exa-Niveau, einschließlich jener, die im Rahmen der Europäischen Dateninfrastruktur eingesetzt werden ( 8 ).
Das europaweite Netz für Forschung und Bildung wird Verknüpfungen zwischen und den Fernzugriff auf Forschungsinfrastrukturen und Forschungsressourcen ermöglichen, indem die Interkonnektivität zwischen Hochschulen, Forschungsinstituten und FuI-Gemeinschaften auf Unionsebene und internationale Verbindungen zu anderen Partnernetzen weltweit gewährleistet werden.
Grundzüge
3.2.2. Öffnung, Integration und Vernetzung der Forschungsinfrastrukturen
Stärkung der Forschungslandschaft durch die Öffnung wichtiger internationaler, nationaler und regionaler Forschungsinfrastrukturen für alle europäischen Forscher und — bei Bedarf — Integration ihrer Dienste, um die Zugangsbedingungen zu vereinheitlichen, das Dienstleistungsangebot zu verbessern und zu erweitern und die gemeinsame Entwicklungsstrategie für Hightech-Komponenten und fortgeschrittene Dienste durch Innovationsmaßnahmen zu fördern.
Grundzüge
3.2.3. Das Innovationspotenzial europäischer Forschungsinfrastrukturen und Maßnahmen zugunsten von Innovation und Ausbildung
Um Innovationen sowohl in den Forschungsinfrastrukturen selbst als auch in der Industrie anzuregen, wird die FuI-Zusammenarbeit mit der Industrie gefördert, um Unionskapazitäten und bei der Industrie Nachfrage in Spitzentechnologiebereichen — wie etwa wissenschaftlichen Instrumenten — zu entwickeln. Darüber hinaus wird die Nutzung von Forschungsinfrastrukturen durch die Industrie, z. B. als Testeinrichtung oder Wissenszentren, gefördert. Die Entwicklung und Nutzung von Forschungsinfrastrukturen erfordert entsprechend befähigte Manager, Forscher, Ingenieure und Techniker sowie Nutzer. Zu diesem Zweck wird mit der EU-Förderung die Ausbildung von Personal unterstützt, das Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse verwaltet und betreibt, sowie der Austausch von Personal und bewährten Verfahren zwischen den Einrichtungen und die angemessene Ausstattung mit Humanressourcen in wichtigen Fachgebieten, einschließlich der Lehrpläne für bestimmte neu entstandene Bildungsinhalte. Synergien mit den MSCA werden gefördert.
Grundzüge
3.2.4 Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit
Damit politische Entscheidungsträger, Fördereinrichtungen oder beratende Gruppen wie das ESFRI gut auf die Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten und tragfähigen langfristigen europäischen Strategie für Forschungsinfrastrukturen vorbereitet sind, muss entsprechende Unterstützung geleistet werden.
Ebenso wird durch die Ermöglichung strategischer internationaler Zusammenarbeit die Stellung der europäischen Forschungsinfrastrukturen auf internationaler Ebene gestärkt und so ihre weltweite Vernetzung, Interoperabilität und Reichweite gewährleistet.
Grundzüge
SÄULE II
GLOBALE HERAUSFORDERUNGEN UND INDUSTRIELLE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT EUROPAS
Die Union steht zahlreichen Herausforderungen gegenüber; bei vielen davon handelt es sich auch um globale Herausforderungen. Der Umfang und auch die Komplexität der Probleme sind immens; um Lösungen zu finden, müssen sie gemeinsam auf Unionsebene angegangen werden, und es bedarf angemessener, gründlich ausgebildeter und fähiger Humanressourcen, eines angemessenen Betrags an Finanzmitteln und entsprechender Anstrengungen. Es ist genau in diesem Bereich der Suche nach Lösungen, in dem die Union zusammenarbeiten muss, und zwar in intelligenter, flexibler und abgestimmter Weise zum Nutzen und zum Wohle aller unserer Bürger.
Durch die Abstimmung der Maßnahmen mit anderen Ländern und Regionen der Welt im Rahmen internationaler Zusammenarbeit nach dem Modell der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und des Übereinkommens von Paris kann eine größere Wirkung erzielt werden. Auf der Grundlage des gegenseitigen Nutzens werden Partner aus der ganzen Welt aufgefordert werden, sich an den Maßnahmen der Union zur Förderung von FuI im Interesse der nachhaltigen Entwicklung zu beteiligen.
FuI ist eine wichtige Triebkraft für nachhaltiges und integratives Wachstum sowie technologische und industrielle Wettbewerbsfähigkeit. Sie wird dazu beitragen, Lösungen für die Probleme von heute und von morgen zu finden, um den negativen und gefährlichen Trend, dass wirtschaftliche Entwicklung derzeit mit einem wachsenden Verbrauch natürlicher Ressourcen und sich verschärfenden sozialen Fragen einhergeht, so schnell wie möglich umzukehren. Dadurch verwandeln sich Herausforderungen in neue Geschäftschancen, und für die Gesellschaft ergeben sich rasch Vorteile.
Die Union wird davon profitieren, sowohl als Nutzer als auch als Erzeuger von Wissen, Technologien und Industrien zu zeigen, wie eine moderne, industrialisierte, nachhaltige, inklusive, kreative, resiliente, offene und demokratische Gesellschaft und Wirtschaft funktionieren und sich weiterentwickeln können. In den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales gibt es immer mehr Beispiele für die nachhaltige Wirtschaft der Zukunft, die es unter anderem für Folgendes zu fördern und weiter auszubauen gilt: Gesundheit und Wohlergehen für alle, resiliente, kreative und inklusive Gesellschaften, durch zivile Sicherheit gestärkte Gesellschaften, saubere Energie und Mobilität, digitale Wirtschaft und Gesellschaft, transdisziplinäre und kreative Industrie, weltraum-, meeres- oder landgestützte Lösungen, eine gut funktionierende Bioökonomie, einschließlich Lösungen für Nahrungsmittel und Ernährung, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, Umweltschutz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Diese Elemente einer nachhaltigen Wirtschaft werden die Schaffung von Wohlstand und hochwertigen Arbeitsplätzen in Europa bewirken. Von entscheidender Bedeutung ist dabei der industrielle Wandel, ebenso wie die Entwicklung innovativer industrieller Wertschöpfungsketten in der Union.
Neue Technologien haben Auswirkungen auf praktisch alle Politikbereiche. Jede einzelne Technologie ist oft verbunden mit einer Kombination von sozialen und wirtschaftlichen Chancen, wie Chancen für Effizienz, Qualität und Verbesserung des Regierungshandelns, und Auswirkungen auf Beschäftigung und Bildung, aber auch mit Risiken für die Sicherheit, die Privatsphäre und die Ethik. Technologiepolitik erfordert daher eine umfassende Abwägung von Interessen sowie eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit und Erarbeitung von Strategien.
FuI im Rahmen dieser Säule von Horizont Europa werden zu integrierten, diversifizierten und breit aufgestellten Maßnahmenclustern zusammengefasst. Statt sich auf Sektoren zu konzentrieren, zielen die Investitionen auf systemische Veränderungen unserer Gesellschaft und Wirtschaft gemäß den Grundsätzen der Nachhaltigkeit ab. Solche Veränderungen werden nur erreicht, wenn alle Akteure sowohl des privaten als auch des öffentlichen Sektors bei der gemeinsamen Konzeption und Verwirklichung von FuI zusammenarbeiten und dabei Endnutzer, Wissenschaftler, Technologieexperten, Hersteller, Innovatoren, Unternehmer, Ausbilder, politische Entscheidungsträger, Bürger und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenführen. Daher ist keines der Cluster für eine einzige Gruppe von Akteuren bestimmt, und alle Tätigkeiten werden in erster Linie im Wege von Verbundforschungs- und Innovationsprojekten durchgeführt, die auf der Grundlage wettbewerbsorientierter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden.
Mit den Tätigkeiten im Rahmen der Cluster werden nicht nur globale Herausforderungen aufgegriffen, sondern es werden auch im Rahmen einer gemeinsamen Strategie zur Förderung der industriellen und sozialen Führungsrolle der Union Schlüsseltechnologien und aufstrebende Technologien, ob digital oder analog, entwickelt und angewendet. Gegebenenfalls wird das unter Nutzung weltraumgestützter Daten und Dienste der Union geschehen. In dieser Säule werden alle Niveaus der technologischen Reife bis Niveau 8 erfasst, unbeschadet des Wettbewerbsrechts der Union.
Im Rahmen der Aktionen entsteht neues Wissen, und es werden technische und nichttechnische Lösungen entwickelt; Technologien werden vom Laborstadium zur Marktreife gebracht, Anwendungen einschließlich Pilot- und Demonstrationsprojekten werden entwickelt und es sind Maßnahmen zur Förderung der Marktakzeptanz und zur Stärkung des Engagements des Privatsektors und Anreize für Standardisierung in der Union umfasst. Technologien erfordern eine kritische Masse europäischer Forscher und Unternehmen, um weltweit führende Ökosysteme mit modernsten Technologieinfrastrukturen — z. B. für Tests — zu schaffen. Synergien mit anderen Teilen von Horizont Europa und dem EIT sowie mit anderen Programmen werden so weit wie möglich genutzt werden.
Die Cluster werden die rasche Einführung neuartiger Innovationen in der Union durch ein breites Spektrum von Maßnahmen fördern, darunter Kommunikation, Verbreitung, Nutzung und Standardisierung sowie Unterstützung nichttechnologischer Innovationen und innovativer Umsetzungsmechanismen; damit soll ein Beitrag zur Schaffung innovationsfreundlicher gesellschaftlicher, regulatorischer und marktpolitischer Rahmenbedingungen nach dem Beispiel der „Innovationsdeals“ geleistet werden. Kanäle für innovative Lösungen, die aus entsprechenden FuI-Arbeiten hervorgehen, werden geschaffen und gezielt zu öffentlichen und privaten Investoren sowie anderen relevanten Programmen auf Unions-, nationaler oder regionaler Ebene geleitet. In dieser Hinsicht werden Synergien mit der Säule III von Horizont Europa entwickelt.
Geschlechtergleichstellung ist ein wesentlicher Faktor, um zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum zu gelangen. Es ist daher wichtig, der Geschlechterperspektive bei allen globalen Herausforderungen Rechnung zu tragen.
1. CLUSTER „GESUNDHEIT“
1.1. Hintergrund
Im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte ist festgelegt, dass jede Person das Recht auf rechtzeitige, sichere, qualitativ hochwertige und bezahlbare Gesundheitsvorsorge und Heilbehandlung hat. Das unterstreicht das Eintreten der Union für die von den Vereinten Nationen formulierten Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, bei denen es im Gesundheitsbereich darum geht, bis 2030 eine flächendeckende Gesundheitsversorgung für alle Menschen jeden Alters einzuführen und dabei niemanden zurückzulassen und vermeidbaren Todesfällen ein Ende zu setzen.
Eine gesunde Bevölkerung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine stabile, nachhaltige, und inklusive Gesellschaft, und Verbesserungen der menschlichen Gesundheit sind von entscheidender Bedeutung für die Verringerung der Armut, die Bewältigung des Problems einer alternden europäischen Gesellschaft, die Förderung des sozialen Fortschritts und des Wohlstands sowie für die Steigerung des Wirtschaftswachstums. Der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zufolge ergibt sich aus einer 10%igen Steigerung der Lebenserwartung ein Anstieg des Wirtschaftswachstums um 0,3 bis 0,4 % pro Jahr. Die durchschnittliche Lebenserwartung in der Union ist seit deren Gründung dank der gewaltigen Verbesserungen in den Bereichen Lebensqualität, Umwelt, Bildung, Gesundheit und Pflege um 12 Jahre gestiegen. Im Jahr 2015 lag die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt in der Union insgesamt bei 80,6 Jahren gegenüber 71,4 Jahren weltweit. In den vergangenen Jahren hat sie in der Union jährlich um durchschnittlich drei Monate zugenommen. Zwischen bestimmten Bevölkerungsgruppen und zwischen europäischen Ländern lassen sich soziale und geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Lebenserwartung feststellen.
FuI im Bereich Gesundheit hat einen wesentlichen Beitrag zu diesem Erfolg, aber auch zur Verbesserung der Produktivität und Qualität im Gesundheits- und Pflegesektor geleistet. Die Union sieht sich jedoch weiterhin mit neuartigen, neu aufkommenden und fortbestehenden Herausforderungen konfrontiert, die die Bürger, die öffentliche Gesundheit, die Nachhaltigkeit der Gesundheits- und Sozialschutzsysteme sowie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Gesundheits- und Pflegeindustrie bedrohen. Zu den wichtigsten Herausforderungen im Gesundheitsbereich in der Union zählen: ungleicher Zugang zu Gesundheitsversorgung und Pflege und ihre Erschwinglichkeit; Fehlen einer wirksamen Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention; Zunahme nicht übertragbarer Krankheiten; Zunahme von Krebserkrankungen; die Zunahme psychischer Erkrankungen; wachsende Resistenz gegen antimikrobielle Arzneimittel und Aufkommen von Krankheitsepidemien; verstärkte Umweltverschmutzung; Fortbestehen gesundheitlicher Ungleichheiten zwischen und innerhalb von Ländern, von denen vor allem benachteiligte Menschen oder Menschen in kritischen Lebensphasen betroffen sind; Erkennung, Bewertung, Kontrolle, Prävention und Minderung von Gesundheitsrisiken, einschließlich armutsbedingter Aspekte, in einem sich rasch verändernden sozialen, städtischen, ländlichen und natürlichen Umfeld; demografischer Wandel, einschließlich Fragen des Alterns, und die steigenden Kosten der europäischen Gesundheitssysteme; ferner der zunehmende Druck auf die europäische Gesundheits- und Pflegeindustrie, durch Innovationen im Gesundheitswesen gegenüber aufstrebenden globalen Akteuren wettbewerbsfähig zu bleiben. Darüber hinaus kann eine zögerliche Impfbereitschaft den Impfschutz bei bestimmten Bevölkerungsgruppen verringern.
Diese komplexen und miteinander verknüpften gesundheitspolitischen Herausforderungen sind globaler Natur und erfordern multidisziplinäre, technische und nichttechnische sektorübergreifende und transnationale Kooperationsansätze. Im Rahmen der FuI-Tätigkeiten werden enge Verbindungen zwischen der Grundlagenforschung und der translationalen, der klinischen, der epidemiologischen, der ethischen, der ökologischen und der sozioökonomischen Forschung sowie zwischen diesen und der Regulierungswissenschaft hergestellt werden. Sie werden sich auf Bereiche beziehen, in denen noch offener klinischer Bedarf besteht, beispielsweise bei seltenen oder schwer zu behandelnden Krankheiten (einschließlich Krebsformen wie Krebserkrankungen bei Kindern oder Lungenkrebs). Diese Tätigkeiten werden das kombinierte Fachwissen von Wissenschaftlern, Angehörigen der Fachberufe, Aufsichtsbehörden und Unternehmen in Anspruch nehmen und ihre Zusammenarbeit mit Gesundheitsdiensten, Sozialdiensten, Patienten, politischen Entscheidungsträgern und Bürgern fördern, damit öffentliche Mittel eine Hebelwirkung entfalten und die Ergebnisse in der klinischen Praxis und in den Gesundheitssystemen aufgegriffen werden, wobei den Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Gestaltung und Finanzierung ihrer Gesundheitssysteme Rechnung getragen wird. Das Potenzial der Pionier-Genom- und anderer Pionier-Multi-Omik-Forschung und der schrittweisen Einführung der personalisierten Medizin — die für die Behandlung einer Vielzahl nicht übertragbarer Krankheiten relevant ist — und der Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegesektor wird voll ausgeschöpft werden.
FuI werden darüber hinaus die strategische Zusammenarbeit auf Unions- und internationaler Ebene mit dem Ziel fördern, die Fachkenntnisse, Kapazitäten und Ressourcen zu bündeln, die erforderlich sind, um Handlungsspielraum, Geschwindigkeit und Skaleneffekte zu erreichen, und Synergien zu nutzen, Doppelarbeit zu vermeiden und die erwarteten Vorteile und finanziellen Risiken zu teilen. Synergien bei der Gesundheits-FuI im Rahmen von Horizont Europa werden gefördert, insbesondere mittels des durch die Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 9 ) eingerichteten EU4Health-Programms.
Digitale Lösungen im Gesundheitsbereich haben es oft ermöglicht, Probleme von pflegerischer Versorgung zu lösen und andere, neu entstandene Probleme einer alternden Gesellschaft zu bewältigen. Diese Chancen der Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegebereich sollten vollständig ausgeschöpft werden, ohne jedoch das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz zu gefährden. Digitale Geräte und Software wurden für die Diagnose, Behandlung und Unterstützung der Patienten bei der eigenen Bewältigung ihrer Krankheiten — auch chronischen Erkrankungen — entwickelt. Digitale Technologien werden zunehmend auch in der medizinischen Aus- und Weiterbildung verwendet sowie dafür, Patienten und anderen Verbrauchern im Gesundheitsbereich zu ermöglichen, Gesundheitsinformationen zu erhalten, diese auszutauschen und zu erstellen.
Die FuI-Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Cluster werden dazu beitragen, die Wissensbasis weiter auszubauen, vorhandenes Wissen und vorhandene Technologien zu nutzen, die FuI-Kapazitäten zu konsolidieren und aufzubauen und Lösungen zu entwickeln, die für eine wirksamere Gesundheitsförderung und die integrierte Prävention, Diagnose, Überwachung, Behandlung, Rehabilitation und Heilung von Krankheiten und die Langzeitpflege und Palliativversorgung erforderlich sind. Forschungsergebnisse werden zu Handlungsempfehlungen führen und den relevanten Akteuren bekanntgegeben werden. Gesundheitsverbesserungen werden wiederum zu größerem Wohlbefinden und einer höheren Lebenserwartung führen, zu einem aktiven gesunden Leben, die Lebensqualität und die Produktivität erhöhen, mehr gesunde Lebensjahre ermöglichen und die Nachhaltigkeit der Gesundheits- und Pflegesysteme stärken. Gemäß den Artikeln 18 und 19 der Verordnung (EU) 2021/695 und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird der Ethik, dem Schutz der Menschenwürde, geschlechtsspezifischen und ethnischen Aspekten sowie den Bedürfnissen benachteiligter und schutzbedürftiger Personen besondere Beachtung geschenkt.
Die Bewältigung großer Herausforderungen im Gesundheitsbereich wird die Verpflichtung der Union im Zusammenhang mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und im Rahmen anderer Organisationen und internationaler Initiativen der Vereinten Nationen, einschließlich der globalen Strategien und Aktionspläne der Weltgesundheitsorganisation (WHO), unterstreichen. Die Bewältigung solcher Herausforderungen wird zur Umsetzung der politischen Ziele und Strategien der Union beitragen, insbesondere zur Europäischen Säule sozialer Rechte, zum digitalen Binnenmarkt der Union, zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung der Union, zum Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen sowie zur Umsetzung der einschlägigen Rechtsrahmen der Union.
Mit den Tätigkeiten wird insbesondere ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen), Ziel 13 (Klimaschutz).
1.2. Interventionsbereiche
1.2.1. Gesundheit im gesamten Lebensverlauf
Menschen in kritischen Lebensphasen (vor und bei der Geburt sowie in Kindheit und Jugend, während der Schwangerschaft und im mittleren und späten Erwachsenenalter), einschließlich Menschen mit Behinderungen oder Verletzungen, haben besondere gesundheitliche Bedürfnisse, die vertiefte Fachkenntnisse und maßgeschneiderte Lösungen erfordern, wobei geschlechtsspezifische und ethische Aspekte zu berücksichtigen sind. Das wird dazu beitragen, gesundheitliche Ungleichheiten zu verringern und durch Gesundheitsverbesserungen ein aktives und gesundes Altern in allen Lebensphasen zu fördern, wobei unter anderem ein gesunder Lebensbeginn und eine lebenslange gesunde Ernährung das Risiko geistiger und körperlicher Krankheiten im späteren Lebensverlauf mindert. Bei Prävention und Kommunikation wird den Besonderheiten spezieller Zielgruppen Rechnung getragen:
Grundzüge
1.2.2. Ökologische und soziale Gesundheitsfaktoren
Ein besseres Verständnis der Gesundheits- und Risikofaktoren, die von den sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und physischen Rahmenbedingungen im Alltag der Menschen und am Arbeitsplatz bestimmt werden, einschließlich der gesundheitlichen Auswirkungen von Digitalisierung, Mobilität der Menschen (wie Migration und Reisen), Umweltverschmutzung, Ernährung, Klimawandel und anderen Umweltfragen auf die Gesundheit, wird dazu beitragen, Gesundheitsrisiken und -gefahren zu ermitteln, zu verhindern und zu mindern, Tod und Krankheit durch chemische Stoffe und Umweltverschmutzung zu verringern, sichere, umweltfreundliche, gesunde, resiliente und nachhaltige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu fördern, gesunde Lebensweisen und gesundes Konsumverhalten zu begünstigen und eine gerechte, inklusive und auf Vertrauen gestützte Gesellschaft zu entwickeln. Grundlage für dieses bessere Verständnis werden auch bevölkerungsgestützte Kohortenstudien, Human-Biomonitoring und epidemiologische Untersuchungen sein.
Grundzüge
1.2.3. Nicht übertragbare und seltene Krankheiten
Nicht übertragbare Krankheiten, einschließlich Krebs und seltener Krankheiten, stellen eine große Herausforderung für Gesundheit und Gesellschaft dar und erfordern ein besseres Verständnis und eine bessere Klassifizierung sowie wirksamere Ansätze, einschließlich Konzepten der personalisierten Medizin (auch als „Präzisionsmedizin“ bezeichnet), für Prävention, Diagnose, Überwachung, Behandlung, Rehabilitation und Heilung und auch ein besseres Verständnis von Multimorbidität.
Grundzüge
1.2.4. Infektionskrankheiten, einschließlich armutsassoziierter und vernachlässigter Krankheiten
Der Schutz von Menschen vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren stellt eine große Herausforderung für die öffentliche und weltweite Gesundheit dar und fordert eine wirksame internationale Zusammenarbeit auf Unions- und globaler Ebene. Dazu gehören das Verständnis, die Prävention, die Vorsorge, die Früherkennung von und eine Antwort der Forschung auf den Ausbruch, die Behandlung und die Heilung von Infektionskrankheiten einschließlich armutsbedingter und vernachlässigter Krankheiten sowie die Bekämpfung der Antibiotikaresistenz nach dem Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“.
Grundzüge
1.2.5. Instrumente, Technologien und digitale Lösungen für Gesundheit und Pflege, einschließlich personalisierte Medizin
Gesundheitstechnologien und -instrumente sind für die öffentliche Gesundheit von entscheidender Bedeutung und haben in hohem Maße zu wichtigen Verbesserungen bei Lebensqualität, Gesundheit und Pflege der Menschen in der Union beigetragen. Daher besteht eine zentrale strategische Herausforderung darin, angemessene, verlässliche, sichere, benutzerfreundliche und kostengünstige Instrumente und Technologien für Gesundheit und Pflege unter gebührender Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und der alternden Gesellschaft zu konzipieren, zu entwickeln, bereitzustellen, anzuwenden und zu bewerten. Dazu gehören Schlüsseltechnologien — von neuen Biomaterialen bis zur Biotechnologie — sowie Einzelzellmethoden, Multi-Omik-Ansätze und systemmedizinische Konzepte, künstliche Intelligenz (KI) und andere digitale Technologien, die deutliche Verbesserungen gegenüber den bestehenden Technologien bieten und eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Gesundheitsindustrie fördern, die hochwertige Arbeitsplätze schafft. Die europäische Gesundheitsindustrie ist mit 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und 1,5 Millionen Beschäftigten ein entscheidender Wirtschaftszweig in der Union. Relevante Akteure müssen so früh wie möglich einbezogen, und die nicht-technologische Dimension berücksichtigt werden, um die Akzeptanz neuer Technologien, Methoden und Instrumente sicherzustellen. Diese Akteure umfassen Bürger, informelle Erbringer von Gesundheitsleistungen und Fachleute in Heilberufen.
Grundzüge
1.2.6. Gesundheitssysteme
Die Gesundheitssysteme sind eine Schlüsselkomponente der Sozialsysteme der Union; 2017 waren 24 Millionen Personen im Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigt. Eine Hauptpriorität der Mitgliedstaaten besteht darin, die Gesundheitssysteme so zu gestalten, dass sie sicher und gesichert, für alle zugänglich, integriert, kostengünstig, widerstandsfähig, nachhaltig und vertrauenswürdig sind und rasche und sinnvolle Dienste anbieten; gleichzeitig sollen Ungleichheiten abgebaut werden, unter anderem durch Erschließung des Potenzials datengesteuerter und digitaler Innovationen für eine bessere Gesundheit und eine patientenorientierte Pflege auf der Grundlage offener und sicherer europäischer Dateninfrastrukturen. Neue Möglichkeiten wie die Einführung von 5G, das Konzept der „digitalen Zwillinge“ und das Internet der Dinge werden die digitale Transformation von Gesundheit und Pflege voranbringen.
Grundzüge
2. CLUSTER „KULTUR, KREATIVITÄT UND INKLUSIVE GESELLSCHAFT“
2.1. Hintergrund
Die Union steht für einen einzigartigen Weg, bei dem Wirtschaftswachstum mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und mit Sozialpolitik, mit einem hohen Maß an sozialer Inklusion und gemeinsamen Werten wie Demokratie, Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung sowie mit dem Reichtum der Vielfalt kombiniert wird. Dieses Modell entwickelt sich ständig weiter und muss sich den Herausforderungen stellen, die unter anderem mit der Globalisierung, dem technologischen Wandel und zunehmenden Ungleichheiten verbunden sind.
Die Union muss ein inklusives und nachhaltiges Wachstum fördern und dabei die Vorteile des technologischen Fortschritts nutzen, das Vertrauen in die demokratische Staatsführung stärken und ihre Innovation fördern, Bildung unterstützen, Ungleichheiten, Arbeitslosigkeit, Marginalisierung, Diskriminierung und Radikalisierung bekämpfen, die Menschenrechte gewährleisten, die kulturelle Vielfalt und das europäische Kulturerbe fördern und die Teilhabe der Bürger durch soziale Innovation stärken. Die Steuerung der Migration und die Integration von Migranten werden auch weiterhin Priorität haben. Die Rolle von FuI im Bereich der Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften sowie in der Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bewältigung dieser Herausforderungen und bei der Verwirklichung der Ziele der Union ist von grundlegender Bedeutung. So sind insbesondere die Aspekte der Sozial- und der Geisteswissenschaften in allen Interventionsbereichen dieses Clusters integriert.
Der Umfang, die Komplexität und der generationenübergreifende und transnationale Charakter der Herausforderungen erfordern ein vielschichtiges Handeln der Union. Der Versuch, diese kritischen sozialen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Fragen allein auf nationaler Ebene zu behandeln, würde die Gefahr einer ineffizienten Nutzung der Ressourcen, einer Fragmentierung der Ansätze und der Entstehung unterschiedlicher Standards bei Wissen und Kapazitäten mit sich bringen.
Die FuI-Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Cluster werden sich insgesamt an den Prioritäten der Union bei dem demokratischen Wandel ausrichten: Beschäftigung, Wachstum und Investitionen, Justiz und Grundrechte, Migration, eine vertiefte und fairere europäische Währungsunion, sowie digitaler Binnenmarkt. Sie werden im Einklang mit der Agenda von Rom stehen, bei der es um die Förderung eines „sozialen Europas“ und „einer Union, die unser kulturelles Erbe bewahrt und die kulturelle Vielfalt fördert“ geht. Außerdem werden sie die Europäische Säule sozialer Rechte und den „Global Compact“ für eine sichere, geregelte und reguläre Migration unterstützen. Synergien mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/693 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 10 ) eingerichteten Programm „Justiz“ und dem durch die Verordnung (EU) 2021/692 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 11 ) eingerichteten Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“, mit denen Tätigkeiten im Bereich des Zugangs zu den Gerichten, der Opferrechte, der Gleichstellung der Geschlechter, der Nichtdiskriminierung, des Datenschutzes und der Förderung der Unionsbürgerschaft unterstützt werden, sowie mit dem Programm „Kreatives Europa“ und dem durch die Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 12 ) aufgestellten Programm „Digitales Europa“, sowie Erasmus, Erasmus+ und mit dem ESF+ werden genutzt.
Mit den Tätigkeiten wird ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 1 (Keine Armut), Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen); Ziel 4 (Hochwertige Bildung), Ziel 5 (Gleichstellung der Geschlechter), Ziel 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 10 (Weniger Ungleichheiten), Ziel 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), Ziel 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).
2.2. Interventionsbereiche
2.2.1. Demokratie und Staatsführung
Das Vertrauen in die Demokratie und in etablierte politische Institutionen scheint zu schwinden. Die Politikverdrossenheit findet zunehmend im Zulauf für Anti-Establishment- und populistische Parteien sowie im wachsenden Nativismus ihren Ausdruck. Hinzu kommen unter anderem sozioökonomische Ungleichheiten, große Migrationsbewegungen und Sicherheitsbedenken. Zur Bewältigung der derzeitigen und künftigen Herausforderungen bedarf es neuer Überlegungen darüber, wie sich die demokratischen Institutionen auf allen Ebenen in einem Kontext größerer Vielfalt, eines globalen wirtschaftlichen Wettbewerbs, der Digitalisierung und des raschen technologischen Fortschritts anpassen müssen, wobei es entscheidend auf die Erfahrung der Bürger mit demokratischen Diskursen, Gepflogenheiten und Institutionen ankommen wird.
Grundzüge
2.2.2. Kultur, Kulturerbe und Kreativität
Die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft schlägt Brücken zwischen Kunst, Kultur, spirituellen Überzeugungen und Erfahrungen sowie Kulturerbe, Wirtschaft und Technologie. Darüber hinaus spielt die Kultur- und Kreativwirtschaft eine Schlüsselrolle bei der Reindustrialisierung Europas; sie ist ein Wachstumsmotor und befindet sich in einer strategischen Position, um durch Innovationen Ausstrahlungseffekte auf andere Wirtschaftszweige wie Tourismus, Einzelhandel, Medien sowie digitale Technologien und Technik auszulösen. Das Kulturerbe ist integraler Bestandteil der Kultur- und Kreativwirtschaft und bildet das Grundgewebe unseres Lebens; es ist sinnstiftend für Gemeinschaften, Gruppen und Gesellschaften und verleiht ihnen ein Gefühl der Zugehörigkeit. Es bildet die Brücke zwischen der Vergangenheit und der Zukunft unserer Gesellschaften. Ein besseres Verständnis des Kulturerbes und der Art und Weise, wie es wahrgenommen und interpretiert wird, ist für die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft in Europa und weltweit wesentlich. Es ist auch eine Triebfeder der europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Wirtschaft und eine starke Inspirationsquelle für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Bewahrung, der Schutz, die Restaurierung und die Erforschung unseres Kulturerbes, der Zugang dazu und die volle Nutzung seines Potenzials stellen entscheidende Herausforderungen für die jetzige und für künftige Generationen dar. Das materielle und immaterielle Kulturerbe ist ein wichtiger Impulsgeber und eine reiche Inspirationsquelle für die Kunst, das traditionelle Handwerk und den kulturellen, den kreativen und den unternehmerischen Sektor, die Triebkräfte für nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und den Außenhandel sind. In diesem Sinne müssen sowohl Innovation als auch Resilienz des Kulturerbes bei der Zusammenarbeit mit örtlichen Gemeinschaften und relevanten Akteuren in Betracht gezogen werden. Das Kulturerbe kann auch als Mittel der Kulturdiplomatie dienen und als Faktor für die Identitätsstiftung und den kulturellen und sozialen Zusammenhalt.
Grundzüge
2.2.3. Sozialer und wirtschaftlicher Wandel
Die Gesellschaften Europas erleben einen tiefgreifenden sozioökonomischen und kulturellen Wandel, insbesondere infolge der Globalisierung und der technologischen Innovation. Gleichzeitig hat die Einkommensungleichheit in den meisten europäischen Ländern zugenommen ( 13 ). Für die Förderung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums, die Gleichstellung der Geschlechter, das Wohlergehen, die Verringerung von Ungleichheiten, die Ankurbelung der Produktivität (einschließlich Fortschritten bei der Messung der Produktivität), sozialräumliche Ungleichheiten und Humankapital, das Verständnis und die Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Migration und Integration sowie die Förderung der Solidarität zwischen den Generationen, des interkulturellen Dialogs und der sozialen Mobilität sind zukunftsweisende Maßnahmen erforderlich. Eine gerechtere Zukunft in Wohlstand erfordert zugängliche, integrative und hochwertige Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Grundzüge
3. CLUSTER „ZIVILE SICHERHEIT FÜR DIE GESELLSCHAFT“
3.1. Hintergrund
Die europäische Zusammenarbeit hat zu einer beispiellosen Ära des Friedens, der Stabilität und des Wohlstands auf dem europäischen Kontinent beigetragen. Allerdings muss Europa den Herausforderungen begegnen, die sich aus den anhaltenden Bedrohungen für die Sicherheit unserer zunehmend komplexen und digitalisierten Gesellschaft ergeben. Terroranschläge und Radikalisierung sowie Cyberangriffe und hybride Bedrohungen schüren die Sicherheitssorgen und belasten unsere Gesellschaften besonders stark. Neue Sicherheitsbedrohungen, die in naher Zukunft durch neue Technologien verursacht werden können, erfordern ebenfalls Aufmerksamkeit. Sicherheit und Wohlstand in der Zukunft hängen davon ab, dass die Fähigkeiten zum Schutz Europas gegen diese Bedrohungen verbessert werden. Dazu reichen rein technische Mittel nicht aus; vielmehr bedarf es des Wissens über Menschen, über ihre Geschichte, über ihre Kultur und über ihr Verhalten, wozu auch ethische Erwägungen zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit zählen. Darüber hinaus muss Europa sicherstellen, dass es bei sicherheitskritischen Technologien unabhängig ist, und die Entwicklung bahnbrechender Sicherheitstechnologien unterstützen.
Die europäischen Bürger, die staatlichen Institutionen, die Institutionen der Union und die Wirtschaft müssen vor den anhaltenden Bedrohungen durch Terrorismus und organisierte Kriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit Feuerwaffen, des Drogen- und Menschenhandels und des illegalen Handels mit Kulturgütern, geschützt werden. Die menschliche und die soziale Dimension von Kriminalität und gewaltbereiter Radikalisierung erfordern ein besseres Verständnis, damit staatliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit verbessert werden können. Die Stärkung des Schutzes und der Sicherheit durch besseres Grenzmanagement einschließlich der See- und Landgrenzen ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Die Cyberkriminalität nimmt zu, und die damit verbundenen Risiken werden im Zuge der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft immer vielfältiger. Europa muss seine Anstrengungen fortsetzen, die Cybersicherheit, den Schutz der Privatsphäre im digitalen Umfeld und den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern und die Verbreitung falscher und schädlicher Informationen zu bekämpfen, um die demokratische, soziale und wirtschaftliche Stabilität zu wahren. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Auswirkungen extremer Wetterereignisse wie Überschwemmungen, Stürme, Hitzewellen oder Dürren, die sich aufgrund des Klimawandels verschärfen und Waldbrände und Landdegradation auslösen, sowie anderer Naturkatastrophen wie Erdbeben einzudämmen. Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen können wichtige gesellschaftliche Funktionen und kritische Infrastrukturen wie Kommunikation, Gesundheitsfürsorge, Lebensmittel, Trinkwasser, Energieversorgung, Verkehr, Sicherheit und Regierung/Verwaltung gefährden.
Zur Verbesserung der Katastrophenvorsorge sind im Rahmen dieses Clusters sowohl technische Forschung als auch die Erforschung des menschlichen Faktors erforderlich, wozu gegebenenfalls auch das Testen von Anwendungen und die Überprüfung von Fortbildungsmaßnahmen, Cyberhygiene und Cyberbildung gehören. Es bedarf größerer Anstrengungen, um die Ergebnisse der Sicherheitsforschung auszuwerten und ihre Übernahme zu fördern.
Im Rahmen dieses Clusters werden Synergien angestrebt, insbesondere mit folgenden Programmen: Fonds für die innere Sicherheit, Fonds für integriertes Grenzmanagement und Programm „Digitales Europa“. Ferner soll dabei die Zusammenarbeit zwischen zwischenstaatlichen Agenturen und Organisationen im Bereich FuI verbessert werden, auch durch Austausch- und Konsultationsmechanismen wie im Interventionsbereich „Schutz und Sicherheit“.
Die Sicherheitsforschung ist Teil einer umfassenden Reaktion der Union auf Sicherheitsbedrohungen. Sie trägt zur Fähigkeitsentwicklung bei, indem sie die künftige Verfügbarkeit von Technologien, Techniken und Anwendungen sicherstellt, die erforderlich sind, um die von politischen Entscheidungsträgern, Praktikern und Organisationen der Zivilgesellschaft ermittelten Fähigkeitslücken zu schließen. Bereits jetzt machen die Forschungsmittel des früheren Rahmenprogramms der Union rund 50 % der gesamten öffentlichen Mittel für die Sicherheitsforschung in der Union aus. Die verfügbaren Instrumente, einschließlich des durch die Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 14 ) eingerichteten Weltraumprogramms der Union (EGNOS und Galileo, Copernicus, Weltraumlage-Erfassung und staatliche Satellitenkommunikation), werden in vollem Umfang zum Einsatz kommen. Zwar werden die FuI-Tätigkeiten im Rahmen des spezifischen Programms ausschließlich auf zivile Anwendungen ausgerichtet, doch sollen durch Koordinierung mit Unions-finanzierter Verteidigungsforschung Synergien verstärkt werden, wobei anerkannt wird, dass einige Bereiche Technologien mit doppeltem Verwendungszweck umfassen. Doppelfinanzierungen sind zu vermeiden. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit trägt zur Entwicklung eines europäischen Binnenmarkts im Sicherheitsbereich und zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Industrie bei und stärkt damit die Autonomie der Union. Der Frage, wie der Mensch Sicherheit versteht und wahrnimmt, wird gebührend Beachtung geschenkt.
Die Sicherheitsforschung trägt zur Erfüllung der Verpflichtung im Rahmen der Agenda von Rom bei, auf ein „sicheres und geschütztes Europa“ hinzuarbeiten und damit einen Beitrag zum Aufbau einer echten und wirksamen Sicherheitsunion zu leisten.
Mit den Tätigkeiten wird ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).
3.1.1. Katastrophenresiliente Gesellschaften
Katastrophen, ob durch die Natur oder durch Menschen verursachte Katastrophen, können vielfältige Ursachen haben, einschließlich: Terroranschläge, klimabezogene und andere Extremereignisse (u. a. infolge des steigenden Meeresspiegels): Diese Ursachen schließen insbesondere Waldbrände, Hitzewellen, Überschwemmungen, Dürren, Wüstenbildung, Erdbeben, Tsunamis und Vulkanausbrüche, Wasserkrisen, Weltraumwetterereignisse, Industrie- und Verkehrsunfälle und Ereignissen chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Art (Chemical, Biological, Radiological, Nuclear; CBRN) und daraus entstehende Risikokaskaden ein. Ziel ist es, den Verlust von Menschenleben und Schäden für Gesundheit und Umwelt, Traumata und wirtschaftliche Verluste und Sachschäden infolge von Katastrophen zu verringern bzw. zu verhindern, sowie die Ernährungssicherheit, die Arzneimittelversorgung und ärztliche Dienste sowie die Sicherheit der Wasserversorgung zu gewährleisten, und zusätzlich die Katastrophenrisiken besser zu verstehen und zu mindern und den Wiederaufbau nach Katastrophen zu verbessern. Dazu muss das gesamte Spektrum der Krisenbewältigung abgedeckt werden: von der Prävention und der Fortbildung zur Krisenbewältigung, Krisennachsorge und Widerstandsfähigkeit.
Grundzüge
3.1.2. Schutz und Sicherheit
Es ist notwendig, die Bürger vor Sicherheitsbedrohungen durch kriminelle Handlungen, einschließlich terroristischer Aktivitäten, und vor hybriden Bedrohungen zu schützen und darauf zu reagieren, Menschen, öffentliche Räume und kritische Infrastrukturen sowohl vor physischen Anschlägen (einschließlich CBRNE (chemische, biologische, radiologische, nukleare und explosive Stoffe)) als auch vor Cyberangriffen zu schützen, Terrorismus und gewaltbereite Radikalisierung zu bekämpfen, einschließlich durch das Verständnis von terroristischen Ideen und Überzeugungen und das Vorgehen dagegen, schwere Kriminalität, einschließlich Cyberkriminalität, und organisierte Kriminalität (beispielsweise Produktpiraterie und Nachahmung) zu verhindern und zu bekämpfen, die Opfer zu unterstützen, kriminelle Geldströme zu verfolgen, neue forensische Fähigkeiten zu entwickeln, die Verwendung von Daten für die Strafverfolgung zu unterstützen und den Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Strafverfolgung zu gewährleisten, die Grenzschutzfähigkeiten zu stärken, das Grenzmanagement an den Luft-, Land- und Seegrenzen der Union für den Personen- und Güterverkehr zu unterstützen und zu verstehen, welche Rolle der menschliche Faktor bei all diesen Sicherheitsbedrohungen und ihrer Verhinderung und Eindämmung spielt. Es ist von wesentlicher Bedeutung, die notwendige Flexibilität aufrechtzuerhalten, um rasch auf neue und unvorhergesehene mögliche Herausforderungen im Sicherheitsbereich reagieren zu können.
Grundzüge
3.1.3. Cybersicherheit
Böswillige Cyberaktivitäten bedrohen nicht nur unsere Volkswirtschaften, sondern gefährden auch das Funktionieren unserer Demokratien, unsere Freiheiten und unsere Werte. Cyberbedrohungen liegen oftmals kriminelle Absichten mit Profitgier zugrunde, sie können aber auch politisch und strategisch motiviert sein. Unsere Sicherheit, unsere Freiheit, unsere Demokratie und unser Wohlstand hängen von der Verbesserung unserer Fähigkeit ab, die Union gegen Cyberbedrohungen zu schützen. Der digitale Wandel erfordert eine deutliche Verbesserung der Cybersicherheit, um den Schutz der riesigen Anzahl von für das Internet der Dinge (Internet of things — IoT) geeigneten Geräten, die voraussichtlich an das Internet angeschlossen werden, und einen sicheren Betrieb von Netzen und Informationssystemen zu gewährleisten, einschließlich derjenigen für Stromnetze, Trinkwasseraufbereitung und -versorgung, Fahrzeuge und Verkehrssysteme, Krankenhäuser, Finanzen, öffentliche Einrichtungen, Fabriken und Wohnhäuser. Europa muss seine Resilienz gegenüber Cyberangriffen stärken und eine wirksame Cyber-Abschreckung schaffen; gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass der Datenschutz und die Freiheit der Bürger verstärkt werden. Es liegt im Interesse der Union sicherzustellen, dass sie wesentliche strategische Kapazitäten im Bereich der Cybersicherheit entwickelt und aufrechterhält, um ihren digitalen Binnenmarkt abzusichern und um insbesondere den Schutz von kritischen Netzen und von Informationssystemen zu gewährleisten und zentrale Cybersicherheitsdienste bereitzustellen. Die Union muss in der Lage sein, ihre digitalen Werte und Anlagen selbst zu sichern und im Wettbewerb auf dem globalen Cybersicherheitsmarkt zu bestehen.
Grundzüge
4. CLUSTER „DIGITALISIERUNG, INDUSTRIE UND WELTRAUM“
4.1. Hintergrund
Die Union muss ihre technologische Souveränität und ihre wissenschaftlichen, technischen und industriellen Fähigkeiten in den Kernbereichen des Wandels, der sich in der Wirtschaft, am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft vollzieht, stärken, damit ihre Industrie wettbewerbsfähig bleibt und sie in der Lage ist, die vor ihr liegenden Herausforderungen zu bewältigen.
Auf die Industrie der Union entfallen ein Fünftel der Arbeitsplätze, zwei Drittel der FuI-Investitionen des Privatsektors und 80 % der Unionsexporte. Aus der neuen Welle von Innovationen, für die auch das Zusammenwachsen physischer und digitaler Techniken kennzeichnend ist und die die Lebensqualität der Bürger der Union verbessern, ergeben sich für die Industrie der Union enorme Möglichkeiten.
Ein wichtiger Faktor hierbei ist die Digitalisierung. Sie erfasst nach wie vor in rasanter Geschwindigkeit alle Sektoren, weshalb es für unsere Wirtschaftskraft und die Nachhaltigkeit unserer Gesellschaft unerlässlich ist, in Schwerpunktbereiche — von vertrauenswürdiger KI, dem Internet der nächsten Generation, dem Hochleistungsrechnen, über Fotonik, Quantentechnologien und Mikro- oder Nanoelektronik bis hin zu Robotik — zu investieren. Mit einem Anstieg des BIPs der Union von 30 % in den Jahren 2001 bis 2011 haben die Investitionen in digitale Technologien sowie deren Entwicklung und Anwendung der Wirtschaft der Union einen erheblichen Schub verliehen. In diesem Zusammenhang spielen KMU in der Union — in Bezug sowohl auf Wachstum als auch Beschäftigung — eine grundlegende Rolle. Die Digitalisierung bei KMU fördert Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit.
Im Mittelpunkt dieser neuen globalen Innovationswelle stehen Schlüsseltechnologien ( 15 ), die das Zusammenfließen der physischen und digitalen Welt erst möglich machen. Investitionen in die Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einführung von Schlüsseltechnologien und die Gewährleistung einer sicheren, nachhaltigen und erschwinglichen Versorgung mit Rohstoffen und fortgeschrittenen Materialien sichern die strategische Autonomie der Union und helfen der EU-Industrie, ihren CO2- und ökologischen Fußabdruck deutlich zu verringern.
Bestimmte künftige und sich abzeichnende Technologien werden gegebenenfalls auch verfolgt werden.
Der Weltraum ist von strategischer Bedeutung; etwa 10 % des BIP der Union hängen von der Nutzung von Weltraumdiensten ab. Die Union verfügt über einen Weltraumsektor von Weltrang, mit einer starken Satellitenfertigung und einem dynamischen nachgelagerten Dienstleistungssektor. Der Weltraum bietet wichtige Instrumente für Beobachtung, Kommunikation, Navigation und Überwachung und eröffnet, gerade in Kombination mit der Digitaltechnik und anderen Datenquellen, viele Geschäftsmöglichkeiten. Die Union muss das Potenzial ihrer Weltraumprogramme Copernicus, EGNOS und Galileo voll ausschöpfen, um diese Möglichkeiten optimal nutzen und die Weltraum- und Bodeninfrastrukturen gegen Bedrohungen aus dem Weltraum schützen zu können.
Der Union bietet sich die einzigartige Möglichkeit, die weltweite Führung zu übernehmen und ihren Anteil am Weltmarkt auszubauen, indem sie aufzeigt, wie der digitale Wandel, die Führung in Schlüssel- und Weltraumtechnologien, der Übergang zu einer CO2-armen Kreislaufwirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit sich durch wissenschaftlich-technische Exzellenz gegenseitig verstärken können.
Angesichts der Komplexität der Wertschöpfungsketten, der von Natur aus systemischen und multidisziplinären Technologien und ihrer hohen Entwicklungskosten sowie der ihrem Wesen nach sektorübergreifenden Probleme, die es zu lösen gilt, sind Maßnahmen auf Unionsebene notwendig, damit die digitalisierte, CO2- und emissionsarme Kreislaufwirtschaft Realität wird. Die Union muss dafür sorgen, dass alle Akteure der Industrie sowie die Gesellschaft im weitesten Sinne von fortgeschrittenen und sauberen Technologien und der Digitalisierung profitieren können. Die Entwicklung von Technologien allein reicht nicht. Das gesellschaftliche Verständnis für diese Technologien und Entwicklungen ist entscheidend dafür, dass die Endnutzer einbezogen und Verhaltensmuster geändert werden.
Mit Hilfe von auf die Industrie ausgerichteten Infrastrukturen einschließlich Pilotanlagen, die auch über andere Programme der Union gefördert werden können, werden Unternehmen der Union unterstützt, wobei vor allem KMU Hilfen erhalten, damit sie diese Technologien nutzen und ihre Innovationsleistung verbessern können.
Bei der Festlegung der Schwerpunkte, der Ausarbeitung von FuI-Agenden, der Stärkung der Hebelwirkung öffentlicher Fördermittel durch private und öffentliche Investitionen und der Gewährleistung einer besseren Nutzung der Ergebnisse kommt es auf ein starkes Engagement von Industrie und Zivilgesellschaft an. Ausschlaggebend für den Erfolg sind das Verständnis und die Akzeptanz seitens der Gesellschaft, wobei auch die Gestaltung von Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen zu berücksichtigen ist, zusammen mit einer neuen Agenda für industrierelevante Fähigkeiten sowie die Standardisierung.
Die Bündelung von Tätigkeiten aus den Bereichen Digital-, Schlüssel- und Weltraumtechnologien sowie eine nachhaltige Versorgung mit Rohstoffen ermöglichen ein verstärkt systemisches Konzept sowie einen schnelleren und tiefergehenden digitalen und industriellen Wandel. So wird sichergestellt, dass FuI in diesen Bereichen in die Politik der Union auf den Gebieten Industrie, Digitalisierung, Umwelt, Energie und Klima, Kreislaufwirtschaft, Rohstoffe und fortgeschrittene Werkstoffe sowie Weltraum einfließen und zu deren Umsetzung beitragen.
Die Komplementarität der Tätigkeiten im Rahmen anderer Programme der Union — insbesondere dem Programm „Digitales Europa“ und dem Weltraumprogramm der Union — wird sichergestellt, wobei auf die Abgrenzung zwischen Programmen geachtet wird und Überschneidungen vermieden werden.
Mit den Tätigkeiten wird ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 12 (Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster), Ziel 13 (Bekämpfung des Klimawandels).
4.2. Interventionsbereiche
4.2.1. Fertigungstechniken
Der verarbeitende Sektor, in dem über drei Viertel der weltweiten Exporte der Union produziert werden und der direkt und indirekt über 100 Millionen Arbeitsplätze bietet, ist ein wichtiger Motor für Beschäftigung und Wohlstand in der Union. Die größte Herausforderung für den verarbeitenden Sektor der Union besteht darin, mit intelligenteren und verstärkt maßgeschneiderten Produkten, die einen hohen Mehrwert aufweisen und zu sehr viel niedrigeren Energie- und Rohstoffkosten sowie mit einem geringeren CO2- und einem geringeren ökologischen Fußabdruck hergestellt werden, global wettbewerbsfähig zu bleiben. Damit ein Mehrwert erzielt werden kann, wird es auf kreative und kulturelle Beiträge sowie sozial- und geisteswissenschaftliche Perspektiven zur Beziehung zwischen Mensch und Technik ankommen. Die Auswirkungen auf Berufsleben und Beschäftigung werden ebenfalls untersucht werden.
Grundzüge
4.2.2. Digitale Schlüsseltechnologien, einschließlich Quantentechnologien
Wesentlich für eine wettbewerbsfähige, bürgerorientierte und soziale Union sind die Pflege und autonome Entwicklung leistungsstarker Konzeptions- und Produktionskapazitäten in digitalen Kerntechniken, wie Mikro- und Nanoelektronik, Mikrosysteme, Fotonik, Software und cyber-physische Systeme, sowie deren Integration, aber auch fortgeschrittene Werkstoffe für diese Anwendungen.
Grundzüge
4.2.3 Neu entstehende Schlüsseltechnologien
Schlüsseltechnologien bergen nachweislich das Potenzial, Innovation innerhalb von Sektoren, aber auch sektorübergreifend zu fördern ( 16 ). Um die Entwicklung neuer Schlüsseltechnologien zu erleichtern und weitere Innovationen voranzutreiben, müssen transformative Forschungsthemen ermittelt und von der ersten Sondierungsphase bis zur Phase der Demonstration im Rahmen von Pilotanwendungen unterstützt werden. Außerdem müssen neu entstehende, oftmals interdisziplinäre Gemeinschaften Unterstützung erhalten, damit sie die kritische Masse erreichen können, die ihnen ermöglicht, vielversprechende Technologien bis zur Ausreifung systematisch weiterzuentwickeln. Das Ziel besteht darin, neu entstehende Schlüsseltechnologien auf einen Reifegrad zu bringen, der es ermöglicht, sie in Fahrpläne für industrielle FuI aufzunehmen.
Grundzüge
4.2.4. Fortgeschrittene Werkstoffe
Die Union ist auf dem Gebiet der fortgeschrittenen Werkstoffe und der damit zusammenhängenden Prozesse, auf die 20 % ihrer Industriebasis entfallen, weltweit führend; durch die Weiterverarbeitung von Rohstoffen bilden diese Prozesse die Grundlage für nahezu alle Wertschöpfungsketten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Nachfrage der Bürger nach nachhaltigen, sicheren und fortgeschrittenen Werkstoffen zu befriedigen, muss die Union in die Erforschung neuer Werkstoffe — einschließlich biogestützter Werkstoffe und ressourceneffizienter innovativer Baustoffe — investieren, die Dauerhaftigkeit und Rezyklierbarkeit der Materialien verbessern, deren CO2- und ökologischen Fußabdruck verringern und eine sektorübergreifende industrielle Innovation fördern, indem neue Anwendungen in allen Industriesektoren unterstützt werden. Außerdem haben fortgeschrittene Werkstoffe erhebliche Auswirkungen auf die Bedürfnisse der Bürger.
Grundzüge
4.2.5. Künstliche Intelligenz und Robotik
Einer der Megatrends besteht darin, intelligente und vernetzte Objekte und Geräte zu entwickeln. Forscher und Innovatoren entwickeln KI und bieten in der Robotik und anderen Bereichen Anwendungen, von denen entscheidende Impulse für das künftige Wirtschafts- und Produktivitätswachstum ausgehen. In anderen Teilen von Horizont Europa werden diese Schlüsseltechnologien im Zusammenhang mit vielen Sektoren, wie Gesundheit, Fertigung, Schiffsbau, Bauwesen, Dienstleistungsbranche und Landwirtschaft, genutzt und weiterentwickelt. Die Entwicklungen von KI müssen offen in der gesamten Union durchgeführt werden, die Sicherheit und die gesellschaftliche und ökologische Vertretbarkeit der auf KI beruhenden Anwendungen gewährleisten und von Anbeginn ethischen Aspekten Rechnung tragen sowie die Risiken bewerten und das Potenzial für böswillige Nutzung sowie für die unbeabsichtigte Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse oder Behinderung verringern. KI muss in einem gut abgestimmten Rahmen unter Achtung der Werte und der ethischen Grundsätze der Union und der Grundrechtecharta der Europäischen Union entwickelt werden. Horizont Europa wird durch Tätigkeiten ergänzt, die im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ vorgesehen wurden.
Grundzüge
4.2.6. Internet der nächsten Generation
Das Internet hat sich zu einem Dreh- und Angelpunkt für den digitalen Wandel in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft entwickelt. Von der Union müssen die entscheidenden Impulse für das Internet der nächsten Generation ausgehen, damit ein Ökosystem entsteht, das den Menschen in den Mittelpunkt stellt und das mit unseren gesellschaftlichen und ethischen Werten im Einklang steht. Investitionen in Technologien und Software für das Internet der nächsten Generation werden die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der Union in der Weltwirtschaft stärken. Eine möglichst optimale unionsweite Einführung lässt sich nur realisieren, wenn die interessierten Kreise in großem Maßstab zusammenarbeiten. Ferner sollten ethische Normen zur Regelung des Internets der nächsten Generation in Betracht gezogen werden.
Grundzüge
4.2.7. Fortgeschrittene Rechensysteme und Massendaten
HPC und Massendaten sind aus der neuen globalen Datenwirtschaft, in der höhere Rechenleistungen ein Wettbewerbsvorteil sind, nicht mehr wegzudenken. Das HPC und die Massendatenanalytik sind in der gesamten Union zu unterstützen; sie sind für die politische Entscheidungsfindung, die wissenschaftliche Führung, Innovation und industrielle Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Wahrung der nationalen Souveränität unter Beachtung ethischer Fragen unverzichtbar. Diese Tätigkeiten werden durch Tätigkeiten im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ ergänzt.
Grundzüge
4.2.8. Kreislauforientierte Industrie
Europa nimmt in dem globalen Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft eine Vorreiterrolle ein. Daher sollte sich Europas Industrie zu einer kreislauforientierten Industrie entwickeln: Ressourcen, Werkstoffe und Produkte sollten sehr viel länger als heute ihren Wert aufrechterhalten und sogar am Anfang neuer Wertschöpfungsketten stehen. Dabei müssen die Bürger einbezogen werden.
Auch in der Kreislaufwirtschaft werden Primärrohstoffe nach wie vor eine wichtige Rolle spielen, weshalb es auf deren nachhaltige Beschaffung, Verwendung und Produktion ankommt. Es muss für einen sicheren und nachhaltigen Werkstoffkreislauf gesorgt werden. Darüber hinaus sollten ganz neue Werkstoffe, einschließlich biogestützter Materialien, Produkte und Prozesse für den Wirtschaftskreislauf konzipiert werden. Der Aufbau einer Kreislaufwirtschaft bietet Europa verschiedene Vorteile: Sie führt zu einer sicheren, nachhaltigen und erschwinglichen Versorgung mit Rohstoffen, was die Industrie wiederum vor Rohstoffknappheit und Preisschwankungen schützt. Sie bringt zudem neue Geschäftsmöglichkeiten und innovative Ideen für eine ressourcen- und energieeffizientere Produktion hervor. Auf die Entwicklung weniger gefährlicher Stoffe ausgerichtete FuE wird unterstützt und vorangetrieben.
Ziel ist die Entwicklung erschwinglicher und bahnbrechender Innovationen sowie die Einführung einer Kombination aus fortgeschrittenen Technologien und Prozessen, damit der Wert aller Ressourcen optimal ausgeschöpft werden kann.
Grundzüge
4.2.9. CO2-arme und saubere Industrie
Die Wettbewerbsfähigkeit der Industriesektoren, auch energieintensiver Branchen wie der Stahlindustrie, die Millionen Arbeitsplätze bieten, ist für den Wohlstand unserer Gesellschaften von zentraler Bedeutung. Allerdings sind diese Sektoren für 20 % der globalen Treibhausgasemissionen und für große Umweltbelastungen verantwortlich (mit Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden).
Bahnbrechende Technologien, mit denen sich — häufig in Kombination mit den vorstehend genannten Technologien der Kreislaufwirtschaft — die Treibhausgas- und Schadstoffemissionen sowie der Energiebedarf der Union deutlich reduzieren lassen, werden starke industrielle Wertschöpfungsketten und revolutionäre Fertigungskapazitäten hervorbringen und die globale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie verbessern. Gleichzeitig leisten sie wichtige Beiträge zu unseren Klimaschutz- und Umweltzielen.
Grundzüge
4.2.10. Weltraumtätigkeiten, einschließlich Erdbeobachtung
Weltraumsysteme und -dienste der Union reduzieren Kosten und erhöhen die Effizienz, bieten Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen, erhöhen die gesellschaftliche Resilienz, tragen zur Beobachtung und Eindämmung des Klimawandels bei und fördern eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Wirtschaft. Die Union hat mit ihrer Unterstützung wesentlich zur Realisierung dieser Vorteile und Wirkungen beigetragen. FuI sollten auch zur Weiterentwicklung des Weltraumprogramms der Union beitragen, das seine Spitzenposition in der Technologieentwicklung behaupten muss.
Die Union wird Synergien zwischen den Weltraum- und Schlüsseltechnologien fördern (fortgeschrittene Fertigung, Internet der Dinge, Massendaten, Fotonik, Quantentechnologie, Robotik und KI); dynamische, unternehmerische und wettbewerbsfähige vor- und nachgelagerte Raumfahrtbranchen — einschließlich Industrie und KMU — unterstützen, die Nutzung von Raumfahrttechnik, -daten und -diensten in anderen Sektoren fördern, dazu beitragen, dass die strategische und sichere Zugänglichkeit und Nutzung des Weltraums ohne technologische Abhängigkeiten gewährleistet ist, und Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten unterstützen. Die Tätigkeiten werden grundsätzlich einem Fahrplan folgen, den Harmonisierungsprozess der Europäische Weltraumorganisation (ESA) sowie relevante Initiativen der Mitgliedstaaten berücksichtigen und gemäß der Verordnung (EU) 2021/696 von der ESA und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm durchgeführt werden. Mit dem den Weltraum betreffenden Teil dieses Clusters werden auch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen nach dem Bottom-up-Prinzip unterstützt, um das Entstehen neuer Weltraumtechnologien zu ermöglichen.
Eine umfassendere Einführung, Nutzung und Aktualisierung neuer Technologien sowie weitere FuI sind notwendig, um Lücken in der Erdbeobachtung an Land und auf See sowie in der Atmosphäre zu schließen (z. B. unter dem Blickwinkel gesunde Ozeane und Meere und Schutz von Ökosystemen), wobei Copernicus und andere einschlägige europäische Programme als wichtige Quellen und das Globale Überwachungssystem für Erdbeobachtungssysteme (GEOSS) und dessen europäische Komponente EuroGEO zur Koordinierung genutzt werden sollten.
Grundzüge
5. CLUSTER „KLIMA, ENERGIE UND MOBILITÄT“
5.1. Hintergrund
An der Schnittstelle zwischen FuI zu Klima-, Energie- und Mobilitätsfragen wird eine der wichtigsten globalen Herausforderungen für die Nachhaltigkeit und die Zukunft unserer Umwelt, der Wirtschaft und unserer Lebensweise auf hochintegrierte und effiziente Weise angegangen.
Um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen, wird die Union den Übergang zu klimaneutralen, ressourceneffizienten und resilienten Volkswirtschaften und Gesellschaften vollziehen müssen. Das wird mit tiefgreifenden Veränderungen in den Bereichen Technologie, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen sowie in der Art und Weise, in der Unternehmen und Verbraucher handeln, einhergehen. Die Umstellung des Energiemarkts wird durch die Interaktion von Technologie, die infrastrukturelle Vernetzung der Märkte, Marktkräfte sowie politischer und regulatorischer Rahmensetzung, einschließlich neuer Formen der Governance, erfolgen. Die Weiterführung der Bemühungen, den Temperaturanstieg auf 1,5° C zu begrenzen, erfordert rasche Fortschritte bei der Dekarbonisierung in den Sektoren Energie, Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft. Neue Impulse sind notwendig, um das Tempo bahnbrechender Entwicklungen der nächsten Generation sowie die Demonstration und Einführung kosteneffizienter innovativer Technologien und Lösungen zu beschleunigen, auch unter Nutzung der Möglichkeiten, die Digital-, Bio- und Raumfahrttechnik sowie Schlüsseltechnologien und fortgeschrittene Werkstoffe bieten. All das erfolgt nach einem integrierten Ansatz im Rahmen von Horizont Europa, der die Dekarbonisierung, Ressourceneffizienz, Verbesserungen bei Verwertung, Wiederverwendung und Recycling, die Verringerung der Luftverschmutzung, den Zugang zu Rohstoffen und die Kreislaufwirtschaft umfasst.
Fortschritte in diesen Bereichen — aber auch über die gesamte Bandbreite der EU-Industrie, darunter Energieinfrastrukturen, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Gebäude, industrielle Prozesse und Produktverwendung sowie Abfallbewirtschaftung und Recycling ( 18 ) — werden weitere Anstrengungen erfordern, um die Mechanismen und die Dynamik des Klimawandels und die damit verbundenen Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft besser zu verstehen, wobei Synergien mit Tätigkeiten auf regionaler und nationaler Ebene, anderen Arten von Maßnahmen der Union und der internationalen Zusammenarbeit, auch durch die Innovationsmission, genutzt werden.
In den letzten Jahrzehnten gab es in der Klimaforschung erhebliche Fortschritte, insbesondere bei Beobachtung, Datenassimilation sowie Klimamodellierung. Gleichwohl sind aufgrund der Komplexität des Klimasystems und der Notwendigkeit, die Umsetzung des Übereinkommens von Paris, der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und der Politik der Union zu unterstützen, verstärkte Anstrengungen notwendig, um die noch vorhandenen Wissenslücken zu schließen und die räumliche und die zeitliche Granularität der Klimaforschung weiter zu verbessern und dabei für eine angemessene Interaktion mit Bürgern und anderen Akteuren zu sorgen.
Die Union hat in der Strategie für die Energieunion einen umfassenden politischen Rahmen mit verbindlichen Zielen, Rechtsakten sowie FuI-Tätigkeiten festgelegt, die darauf abzielen, effiziente, auf erneuerbarer und alternativer Energie ( 19 ) basierende Energieerzeugungssysteme zu entwickeln und einzusetzen.
Der Verkehr, einschließlich Fahrzeuge, gewährleistet die für einen integrierten europäischen Binnenmarkt, territorialen Zusammenhalt und eine offene und inklusive Gesellschaft notwendige Mobilität von Menschen und Gütern. Gleichzeitig kann der Verkehr auf die menschliche Gesundheit, Verkehrsüberlastungen, Klima, Boden-, Wasser- und Luftqualität und Lärmbelastung sowie Sicherheit erhebliche Auswirkungen haben und dadurch zahlreiche vorzeitige Todesfälle sowie erhöhte sozioökonomische Kosten verursachen. Die Nachfrage nach Waren und Mobilität wird weiter steigen. Daher werden zur Überbrückung der steigenden Nachfrage innovative Lösungen für sauberere und effizientere Mobilitäts- und Verkehrssysteme benötigt, die zudem sauber, sicher, intelligent, geschützt, geräuscharm, zuverlässig, barrierefrei, inklusiv und erschwinglich sein müssen und nahtlos integrierte Tür-zu-Tür-Dienste für alle anbieten.
Beide Sektoren sind wichtige Triebkräfte für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum in Europa. Der Verkehrssektor ist für die Wirtschaft und als Wirtschaftszweig von grundlegender Bedeutung, denn die Union belegt im Bereich der Konzeption und Fertigung von Straßen- und Schienenfahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen weltweit eine Führungsposition. Er umfasst ein komplexes Netz, dem etwa 1,2 Millionen private und öffentliche Unternehmen in der Union angehören, und zählt etwa 10,5 Millionen Beschäftigte. Auch für den internationalen Handel der Union spielt der Sektor eine wichtige Rolle: 2016 betrafen 17,2 % der gesamten EU-Exporte von Dienstleistungen den Verkehrsbereich. Gleichzeitig sind in der Union mehr als zwei Millionen Menschen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz tätig, und die Union rangiert weltweit an zweiter Stelle, was die Patentierung innovativer umweltfreundlicher Energietechnologien angeht.
Die Probleme, die sich im Energie- und Verkehrssektor stellen, gehen über die Notwendigkeit der Emissionsminderung hinaus. Es werden wirksame Lösungen benötigt, um auf die Veränderungen im Nutzerverhalten und in den Mobilitätsmustern, die Globalisierung, den zunehmenden internationalen Wettbewerb und die alternde, stärker städtische und immer vielfältigere Bevölkerung zu reagieren. Gleichzeitig bewirken die zunehmende Verbreitung von digitalen und weltraumgestützten Technologien, selbstfahrende Fahrzeuge, KI, Robotik, neue Marktakteure, disruptive Geschäftsmodelle und die erforderliche stärkere Widerstandsfähigkeit des Systems gegenüber vielfältigen Gefahren (auch Cyberbedrohungen) wesentliche Veränderungen und bringen Herausforderungen und Chancen für die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Energie- und Verkehrssektors mit sich.
Inwiefern Städte funktionieren können, wird von der Technologie abhängen, und die Lebensqualität in den Städten wird sich im Spannungsfeld von Mobilität, Energie- und Ressourceneffizienz, Raumplanung und Flächennutzungswettbewerb bewegen. Diese Entwicklungen stellen auch für die Tragfähigkeit der bestehenden Sozialmodelle und die gesellschaftliche Teilhabe, unter dem Gesichtspunkt der Inklusion und des Zugangs sowie der Erschwinglichkeit eine Herausforderung dar.
Die Suche nach neuen Möglichkeiten zur rascheren Einführung von auf erneuerbaren Energieträgern basierenden und energieeffizienten Technologien (einschließlich durch Zwischenträger wie Strom-zu-Gas und Wasserstoff) und anderen nichttechnologischen Lösungen für die Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft erfordert eine verstärkte Nachfrage nach Innovationen. Das kann durch eine stärkere Bürgerteilhabe und die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge sowie durch sozioökonomische und öffentliche Innovation gefördert werden und wird zu Konzepten führen, die weiter gefasst sind als die rein technologiegestützten Innovationen. Darüber hinaus werden durch sozioökonomische Forschung — die sich u. a. auf Bedürfnisse und Verhaltensmuster der Nutzer, zukunftsgerichtete Maßnahmen, ökologische, regulatorische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und verhaltensbezogene Aspekte, Geschäftsszenarien und -modelle sowie auf die pränormative Forschung und Normung erstreckt — Maßnahmen gefördert, die der regulatorischen, finanziellen und sozialen Innovation, der Kompetenzbildung sowie der Einbindung und Teilhabe der Marktteilnehmer, Verbraucher und Bürger dienen. Die Verbesserung der Abstimmung, der Komplementarität und der Synergien zwischen nationalen und europäischen FuI-Bemühungen durch Förderung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, Wirtschaftszweigen und Forschungseinrichtungen wird sich auf die Errungenschaften u. a. des SET-Plans und der Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda für das Verkehrswesen (STRIA) stützen. Die Komplementarität zwischen diesem Cluster und dem Innovationsfonds des Emissionshandelssystems der Union wird sichergestellt.
Die Tätigkeiten im Rahmen dieses Clusters tragen insbesondere zur Verwirklichung der Ziele der Energieunion, der Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris sowie der Ziele des digitalen Binnenmarkts und der Agenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, zur Stärkung der Union als globaler Akteur, zur neuen Industriestrategie für Europa, zur Bioökonomie-Strategie und zum Aktionsplan der EU, zum Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, zur Europäischen Batterie-Allianz-Initiative, zur Rohstoffinitiative, zur Sicherheitsunion und zur städtischen Agenda sowie zur gemeinsamen Agrarpolitik der Union und zur Verringerung der Lärm- und Luftverschmutzung bei.
Mit den Tätigkeiten wird ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 6 (Sauberes Wasser und Sanitärversorgung), Ziel 7 (Bezahlbare und saubere Energie), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), Ziel 12 (Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster), Ziel 13 (Bekämpfung des Klimawandels).
5.2. Interventionsbereiche
5.2.1. Klimaforschung und Lösungen für den Klimaschutz
Die wirksame Umsetzung des Übereinkommens von Paris muss auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen; das wiederum erfordert eine kontinuierliche Erweiterung unseres Wissens über das Erdklimasystem und die verfügbaren Optionen für Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen, was es ermöglicht, einen systematischen und umfassenden Überblick über die Herausforderungen und klimaverträglichen Möglichkeiten für Wirtschaft und Gesellschaft in der Union zu erhalten. Auf dieser Grundlage werden unter Berücksichtigung von Verhaltens-, Regulierungs-, Governance- und sozioökonomischen Aspekten wissenschaftlich fundierte Lösungen für einen kostenwirksamen Übergang zu einer klimaneutralen, klimaresistenten und ressourceneffizienten Gesellschaft entwickelt.
Grundzüge
5.2.2. Energieversorgung
Die Union strebt eine weltweite Führungsrolle bei erschwinglichen, sicheren und nachhaltigen Energietechnologien an, die ihre Wettbewerbsfähigkeit in globalen Wertschöpfungsketten und ihre Stellung auf Wachstumsmärkten verbessern. Die unterschiedlichen klimatischen, geografischen, ökologischen und sozioökonomischen Bedingungen in der Union sowie die Notwendigkeit, die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel, die Sicherheit der Energieversorgung und den Zugang zu Rohstoffen zu gewährleisten, erfordern ein breites Spektrum von Energielösungen, einschließlich solcher von nicht technischer Natur. Im Bereich der Technologien für erneuerbare Energien ist es erforderlich, die Kosten weiter zu senken, die Leistung und die Integration in das Energiesystem zu verbessern und bahnbrechende Technologien zu entwickeln, wobei insbesondere Fortschritte im Bereich der Fotonik zu nutzen sind und Hybridlösungen (z. B. zur Entsalzung) erforscht werden sollten. Bei den fossilen Brennstoffen kommt es darauf an, dass bei ihrer Verwendung weniger CO2 entsteht und so die Klimaziele erreicht werden können.
Grundzüge
5.2.3. Energiesysteme und -netze
Das prognostizierte Wachstum der variablen Stromerzeugung und die zunehmende Nutzung von Elektrizität für Heizung, Kühlung und im Verkehr erfordern neue Konzepte für das Management von Energienetzen. Zusätzlich zur Dekarbonisierung soll sichergestellt werden, dass die Energieversorgung erschwinglich, sicher, klimaresilient und stabil ist, indem in innovative Netzinfrastrukturtechnologien investiert wird, mehr Flexibilität bei der bedarfsgerecht genutzten Stromerzeugung, insbesondere durch erneuerbare Energieträger und ein innovatives Systemmanagement, besteht und Maßnahmen gefördert werden, die der regulatorischen und sozialen Innovation, der Kompetenzbildung und der Einbindung und Teilhabe der Marktteilnehmer, Verbraucher und Gemeinschaften dienen. Die Energiespeicherung in verschiedenen Formen wird eine Schlüsselrolle bei der Bereitstellung von Netzdiensten spielen und auch die Kapazitäten und die Flexibilität der Netze verbessern und stärken. Die Nutzung von Synergien zwischen verschiedenen Netzen (z. B. Strom-, Wärme- und Kältenetzen, Gasnetzen, Lade- und Betankungsinfrastrukturen für den Verkehr, Wasserstoff und den zugehörigen Infrastrukturen sowie Telekommunikationsnetzen) und Akteuren (z. B. Industrieanlagen, Netzbetreiber, Rechenzentren, Eigenerzeugern, Verbrauchern und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften) sowie Laststeuerung und die Entwicklung und Integration europäischer und internationaler Normen werden entscheidend sein, um einen intelligenten, integrierten Betrieb der relevanten Infrastrukturen zu ermöglichen.
Grundzüge
5.2.4. Gebäude und Industrieanlagen in der Energiewende
Gebäude und Industrieanlagen spielen eine zunehmend aktive Rolle in ihrer Interaktion mit dem Energiesystem. Sie sind für den Übergang zu einer CO2-neutralen Gesellschaft auf der Grundlage erneuerbarer Energieträger und verbesserter Energieeffizienz von entscheidender Bedeutung.
Gebäude sind ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität der Bürger. Die Integration verschiedener Technologien, Geräte und Systeme und die Verknüpfung unterschiedlicher Formen der Energienutzung, von Gebäuden sowie ihrer Bewohner und Nutzer bergen ein enormes Potenzial für Verbesserungen bei Klimaschutz, Energieerzeugung, -einsparungen und -speicherung sowie Systemflexibilität und -effizienz.
Die Industrie, insbesondere die energieintensiven Zweige, könnte die Energieeffizienz weiter verbessern, ihren Energieverbrauch senken und die Integration erneuerbarer Energiequellen fördern. Da es notwendig ist, Emissionen zu senken, verändert sich die Rolle von Industrieanlagen im Energiesystem auf der Grundlage von direkter oder indirekter Elektrifizierung dahingehend, dass sie zunehmend auch Ausgangsstoffe für Produktionsprozesse (z. B. Wasserstoff) bereitstellen. Industrie- und Fertigungsanlagen, in denen viele verschiedene Prozesse nahe beieinander ablaufen, können den gegenseitigen Austausch von Energieflüssen und anderen Ressourcen (wie Rohstoffen) optimieren.
Grundzüge
5.2.5. Gemeinden und Städte
Schätzungen zufolge werden bis 2050 mehr als 80 % der Bevölkerung der Union in städtischen Gebieten leben und den Löwenanteil der verfügbaren Ressourcen, einschließlich Energie, verbrauchen. Solche städtischen Gebiete werden, heute und zukünftig noch stärker besonders anfällig sein für die negativen Auswirkungen meteorologischer Veränderungen, die durch den Klimawandel verschärft werden, und für Naturkatastrophen. Eine zentrale Herausforderung besteht darin, die allgemeine Energie- und Ressourceneffizienz sowie die Klimaresilienz der europäischen Städte und Gemeinden systematisch und ganzheitlich zu erhöhen, wobei die Schwerpunkte auf dem Gebäudebestand, den Energiesystemen, Mobilität, Klimawandel und Migration sowie Wasser, Boden, Luftqualität, Abfall und Lärm liegen und dem kulturellen Erbe Europas, einem nachhaltigen Tourismusmanagement sowie sozialwissenschaftlichen, geisteswissenschaftlichen und künstlerischen Aspekten, einschließlich des Lebensstils, Rechnung getragen wird. Synergien mit der im Rahmen des EFRE geförderten Stadtentwicklung und den Maßnahmen für den städtischen Raum sollten untersucht und genutzt werden.
Grundzüge
5.2.6. Industrielle Wettbewerbsfähigkeit im Verkehrssektor
Der Übergang zu sauberen Technologien, Konnektivität und Automatisierung wird von der rechtzeitigen Konzeption und Fertigung von Flugzeugen, Schiffen und Fahrzeugen und der Entwicklung neuer bahnbrechender Technologien und Konzepte, der Integration verschiedener Technologien und deren beschleunigter Einführung und Marktreife abhängen. Mehr Komfort, Effizienz und bessere Bezahlbarkeit bei gleichzeitiger Minimierung der Auswirkungen auf die Umwelt, die menschliche Gesundheit und den Energieverbrauch sind nach wie vor Ziele von hoher Bedeutung. Angesichts des steigenden Mobilitätsbedarfs und der sich rasch verändernden technischen Systeme ist eine innovative, hoch leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur von entscheidender Bedeutung für das reibungslose Funktionieren aller Verkehrsträger. Auch für die Bereitstellung hochwertiger Mobilitätsdienste und die Minimierung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Energie verdient ein integriertes Konzept für die Entwicklung von Infrastrukturen sowie von Luftfahrzeugen, Fahrzeugen und Schiffen ein besonderes Augenmerk.
Grundzüge
5.2.7. Saubere, sichere und barrierefreie Verkehrslösungen und Mobilität
Damit die Union ihre Luftqualitäts-, Klima- und Energieziele, einschließlich der bis 2050 angestrebten CO2-Neutralität sowie stärkere Lärmminderung, erreichen kann, ist es erforderlich, das gesamte Mobilitätssystem, einschließlich der nutzerseitigen Bedürfnisse und Verhaltensmuster, Fahrzeuge, Kraftstoffe und Infrastrukturen sowie neuer Mobilitätslösungen neu zu überdenken. Zudem wird es notwendig sein, emissionsarme alternative Energien einzuführen und den Marktanteil emissionsfreier Luftfahrzeuge, Fahrzeuge und Schiffe zu steigern. Zusätzlich zu den Auswirkungen von Treibhausgasemissionen trägt der Verkehr auch erheblich zu schlechter Luftqualität und Lärmbelastungen in Europa bei, worunter die Gesundheit der Bürger und die Ökosysteme leiden. Aufbauend auf den Fortschritten bei der Elektrifizierung und der Nutzung von Batterien und Brennstoffzellen für Autos, Busse und leichte Nutzfahrzeuge und gestützt auf entsprechende Normen ist es unerlässlich, emissionsarme FuI-Lösungen für andere Bereiche des Straßenverkehrs (wie Fernreisebusse, schwere Frachtfahrzeuge, Lkw) und andere Bereiche des Verkehrs wie Luftfahrt, Seeverkehr und Binnenschifffahrt zu beschleunigen. Die Forschung im Bereich Verkehrssicherheit ist darauf ausgerichtet, durch neue Erkenntnisse und eine stärkere Sensibilisierung sowie durch die Entwicklung von Technologien, produktspezifischen Dienstleistungen und Lösungen, die die Aspekte Sicherheit, Effizienz, Nutzerfreundlichkeit und Klimaschutz in Einklang bringen, die Verkehrsunfallquote sowie die Zahl der Unfalltoten und der Unfallverletzten bei den einzelnen Verkehrsträgern und im Verkehr insgesamt zu verringern.
Grundzüge
5.2.8. Intelligente Mobilität
Intelligente Mobilität trägt dazu bei, die Effizienz, Sicherheit und Resilienz der Tür-zu-Tür-Mobilität und all ihrer Komponenten sicherzustellen, insbesondere durch den Einsatz von digitalen Technologien, moderner Satellitennavigation (EGNOS und Galileo) und KI. Neue Technologien werden dabei helfen, die Nutzung und die Effizienz der Verkehrsinfrastruktur und -netze zu optimieren — durch Verbesserung der Multimodalität und Konnektivität und durch Ermöglichung eines effizienteren Frachtverkehrs und einer effizienteren Logistikkette, die auch die Wettbewerbsfähigkeit der Union stärken werden. Neue Technologien werden auch zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und zur Optimierung des Verkehrsmanagements beitragen und innovative Verkehrslösungen und -dienste ermöglichen, wodurch sich Verkehrsüberlastung und Umweltbeeinträchtigungen verringern, Bürgern und Unternehmen verbesserte Mobilitäts- und Logistikdienste geboten werden und die Zugangsmöglichkeiten und die soziale Inklusion verbessert werden. Im Zusammenspiel mit der unterstützenden Infrastruktur wird die vernetzte und automatisierte Mobilität die Effizienz und Sicherheit aller Verkehrsträger verbessern.
Grundzüge
5.2.9. Energiespeicherung
Durch massive, intelligente, konzentrierte und dezentrale Speicherlösungen (einschließlich chemischer, elektrochemischer, elektrischer, mechanischer und thermischer sowie neuer disruptiver Technologien) für das Energiesystem werden Effizienz, Flexibilität und technologische Unabhängigkeit erhöht und ferner Zugänglichkeit und Versorgungssicherheit verbessert. Für einen emissions- und CO2-armen Verkehr ist es erforderlich, dass der Anteil elektrischer oder mit anderen alternativen Kraftstoffen betriebener Fahrzeuge mit leistungsfähigeren, kostengünstigeren, leichteren, hochgradig recyclingfähigen und wiederverwendbaren Batterien mit geringen Umweltauswirkungen wächst und auf lokaler Ebene alternative oder erneuerbare Kraftstoffe wie z. B. Wasserstoff (auch Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen) sowie innovative Lösungen für die Lagerung vor Ort bereitgestellt werden. Lösungen zur nachhaltigen und kostengünstigen Speicherung von Energie im großen Maßstab sind die Voraussetzung für die Optimierung und den Ausgleich des Energiesystems in allen Bereichen — von der Erzeugung über die Infrastruktur bis hin zu Endnutzeranwendungen. Dabei dürfen die Risiken der Energiespeicherung und andere unerwünschte Nebeneffekte nicht außer Acht gelassen werden.
Grundzüge
6. CLUSTER „LEBENSMITTEL, BIOÖKONOMIE, NATÜRLICHE RESSOURCEN, LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT“
6.1. Hintergrund
Menschliche Aktivitäten führen zu einer zunehmenden Belastung für Böden, Meere und Ozeane, Wasser, Luft sowie die biologische Vielfalt und andere natürliche Ressourcen. Unmittelbare Voraussetzung für die Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung sind gesunde natürliche Systeme und Ressourcen. Ein funktionierendes und prosperierendes Ökosystem ist über seinen eigenen Wert hinaus auch Grundvoraussetzung für die Nutzung sämtlicher Ressourcen. In Verbindung mit dem Klimawandel hat der zunehmende Bedarf der Menschen nach natürlichen Ressourcen jedoch Umweltbelastungen zur Folge, die weit über das vertretbare Maß hinausgehen und die Ökosysteme und ihre Fähigkeit, nutzbringend für das menschliche Wohlergehen zu sein, beeinträchtigen. Die Konzepte der Kreislaufwirtschaft, der nachhaltigen Bioökonomie ( 20 ) und der blauen Wirtschaft ( 21 ) bieten die Möglichkeit, ökologische, soziale und wirtschaftliche Ziele miteinander in Einklang zu bringen und menschliche Aktivitäten auf einen Pfad der Nachhaltigkeit zu bringen.
Das FuI-Potenzial muss genutzt werden, um die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung zu erreichen, die Herstellung und den Verzehr unbedenklicher und gesunder Lebensmittel sicherzustellen, nachhaltige Verfahren in der Landwirtschaft, der Aquakultur, der Fischerei und der Forstwirtschaft zu fördern, den Zugang zu sauberem Wasser, sauberen Böden und sauberer Luft für alle zu gewährleisten, die Meere, Ozeane und Binnengewässer zu reinigen sowie die lebenswichtigen natürlichen Systeme und die Umwelt unseres Planeten zu erhalten und wiederherzustellen. Jedoch verstehen wir noch nicht vollständig die Wege, um den Übergang zur Nachhaltigkeit zu vollziehen und die Methoden, um fortdauernde Hindernisse zu überwinden. Für den Übergang zu einem nachhaltigen Verbrauch und einer nachhaltigen Produktion und um die Gesundheit des Planeten wiederherzustellen, muss in Forschung und Technologien, in neuartige, hochwertige Erzeugnisse und Dienstleistungen, neue Unternehmensmodelle sowie in die soziale, territoriale und ökologische Innovation investiert werden. Das schafft neue Chancen für eine nachhaltige, krisenfeste, innovative und verantwortungsvolle europäische Bioökonomie, die die Ressourceneffizienz, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit steigert, neue und grüne Arbeitsplätze und Wachstum schafft und zu einer besseren sozialen Inklusion führt.
Für Europa ist es von entscheidender Bedeutung, seine natürlichen Ressourcen effizienter und nachhaltiger zu nutzen.
Die Maßnahmen führen zum Aufbau einer Wissensbasis und zu Lösungen für folgende Bereiche: Schutz, nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung der natürlichen Land-, Binnengewässer- und Meeresressourcen sowie Stärkung der Rolle terrestrischer und aquatischer Systeme als CO2-Senken; Schutz der biologischen Vielfalt, Sicherung der Ökosystemleistungen, Sicherstellung der Nahrungs- und Ernährungssicherheit sowie Versorgung mit sicheren, gesunden und nahrhaften Lebensmitteln; Beschleunigung des Übergangs von einer auf fossilen Ressourcen basierenden linearen Wirtschaft zu einer ressourceneffizienten, robusten, emissionsarmen Kreislaufwirtschaft und Unterstützung des Aufbaus einer nachhaltigen Bioökonomie und der blauen Wirtschaft sowie Entwicklung von widerstandsfähigen und lebendigen ländlichen Gebieten, Berg- und Küstenregionen und urbanen Gebieten.
Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, die biologische Vielfalt zu erhalten und zu verbessern und die langfristige Bereitstellung von Ökosystemleistungen, wie die Anpassung an den Klimawandel und die Minderung seiner Folgen sowie die Bindung von Kohlendioxid (an Land, in Binnengewässern und im Meer), zu sichern. Sie werden ferner zur Verringerung der Treibhausgas- und sonstigen Emissionen, Abfälle und Verschmutzung beitragen, die durch die Primärerzeugung (sowohl terrestrisch als auch aquatisch) und die Verwendung gefährlicher Stoffe, die Verarbeitung, den Verbrauch und andere menschliche Tätigkeiten verursacht werden. Sie werden Investitionen auslösen und so die Umstellung auf Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Bioökonomie und blaue Wirtschaft unterstützen und gleichzeitig die ökologische Gesundheit und Integrität schützen.
Darüber hinaus fördern die Maßnahmen partizipative Herangehensweisen für FuI sowie die Einbeziehung zahlreicher Akteure und ermöglichen die Entwicklung von Wissens- und Innovationssystemen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Soziale Innovation mit Einbindung der Bürger und das Vertrauen in Innovation werden für die Entstehung neuer Muster und Kompetenzen bei Governance, Produktion und Verbrauch von entscheidender Bedeutung sein.
Aufgrund der Komplexität, Verflechtung und globalen Ausrichtung dieser Herausforderungen wird bei den Tätigkeiten ein systemorientierter Ansatz verfolgt, wobei mit den Mitgliedstaaten und internationalen Partnern kooperiert wird und auch andere Finanzierungsquellen und politische Initiativen mit einbezogen werden. Das beinhaltet die nutzerorientierte Verwertung umweltbezogener Massendatenquellen, z. B. Copernicus, EGNOS und Galileo, INSPIRE, EOSC, GEOSS, CEOS und EMODnet.
Die FuI-Tätigkeiten dieses Clusters tragen insbesondere zu den Zielen des Umweltaktionsprogramms, der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik, des Lebensmittelrechts, der Meerespolitik, des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, der Bioökonomie-Strategie und des Aktionsplans der EU, der Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und der langfristigen Vision der Union für eine CO2-Neutralität bis 2050 ( 22 ), der Politik der EU für die Arktis und der Rechtsvorschriften der Union zur Verringerung der Luftverschmutzung bei. Über die allgemeine externe Beratung hinaus werden besondere Ratschläge von dem Ständigen Agrarforschungsausschuss eingeholt.
Mit den Tätigkeiten wird ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 2 (Kein Hunger), Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen), Ziel 6 (Sauberes Wasser und Sanitärversorgung), Ziel 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), Ziel 12 (Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster), Ziel 13 (Bekämpfung des Klimawandels), Ziel 14 (Leben unter Wasser), Ziel 15 (Leben an Land).
6.2. Interventionsbereiche
6.2.1. Umweltüberwachung
Grundlage der FuI für eine nachhaltige Nutzung und Überwachung von Lebensmitteln und natürlichen Ressourcen, Biomonitoring und Umweltüberwachung ist die Fähigkeit zur Umweltüberwachung ( 23 ), einschließlich der weltraumgestützten, in-situ-gestützten Beobachtung (in der Luft, zu Wasser, an Land) und die Beobachtung durch die Bürger. Durch eine Verbesserung der räumlich-zeitlichen Erfassung und der Stichprobenintervalle zu niedrigeren Kosten sowie den Zugang zu Massendaten und deren Integration aus verschiedenen Quellen entstehen neue Möglichkeiten, das Erdsystem zu überwachen, zu verstehen und vorherzusagen. Für eine bessere Qualität sowie einen leichteren Zugang und eine leichtere Verwendung der Daten müssen Methoden und Technologien entwickelt werden, wofür FuI erforderlich sind.
Grundzüge
6.2.2. Biologische Vielfalt und natürliche Ressourcen
Zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und um das Ziel der Union „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ gemäß dem 7. Umweltaktionsprogramm der Union bis 2050 zu erreichen, sind ein besseres Verständnis, eine bessere Erhaltung und ein besseres Management der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, ihrer vielfältigen Dienste (im Rahmen der Bekämpfung des Klimawandels und der Minderung seiner Auswirkungen) und der von unserem Planeten gesetzten Grenzen sowie Lösungen für die Nutzbarmachung der Kraft und Komplexität der Natur erforderlich. In den gesamten Wertschöpfungsketten müssen potenzielle vorgelagerte Auswirkungen gebührend berücksichtigt werden. Zur Erreichung der Ziele in diesem Bereich sind die internationale Zusammenarbeit sowie Beiträge zu internationalen Anstrengungen und Initiativen wie der zwischenstaatlichen Plattform für biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen unerlässlich. Hinsichtlich der Governance beim Übergang zur Nachhaltigkeit in den wirtschaftlichen, sozialen und natürlichen Systemen muss von der lokalen bis hin zur globalen Ebene ein besseres Verständnis entwickelt werden.
Grundzüge
6.2.3. Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Gebiete
Eine robuste und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft bietet wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Vorteile und ist eine Voraussetzung für dauerhafte Ernährungssicherheit. Sie unterstützt dynamische Wertschöpfungsketten, bewirtschaftet Land und natürliche Ressourcen und liefert eine Reihe grundlegender öffentlicher Güter wie Bindung von Kohlenstoff, Erhaltung der biologischen Vielfalt, Bestäubung und öffentliche Gesundheit. Zur Förderung der vielfältigen Funktionen von Land- und Forstökosystemen sind integrierte und ortsbezogene Ansätze notwendig, wobei dem Wandel in der Primärerzeugung, insbesondere hinsichtlich Klimawandel und Umwelt, Verfügbarkeit von Ressourcen, Demographie und Verbrauchsmustern, Rechnung zu tragen ist. Die Qualität und Sicherheit von landwirtschaftlichen Erzeugnissen müssen gewährleistet werden, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken. Zudem müssen die Pflanzengesundheit sowie die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren gewährleistet werden. Ferner muss der räumlichen, der sozioökonomischen und kulturellen Dimension der Land- und Forstwirtschaft Beachtung geschenkt und das Potenzial von ländlichen und Küstengebieten mobilisiert werden.
Grundzüge
6.2.4. Meere, Ozeane und Binnengewässer
Das Naturkapital und die Ökosystemleistungen der Meere, insbesondere der halbumschlossenen europäischen Meere, der Ozeane, der Binnengewässer und der erweiterten Küstengebiete bieten erhebliche sozioökonomische und soziale Vorteile. Dieses Potenzial ist aufgrund der hohen Belastung durch menschliche und natürliche Stressfaktoren wie Umweltverschmutzung, Überfischung, Klimawandel, Anstieg des Meeresspiegels, sonstigen Wasserverbrauch und extreme Wetterereignisse gefährdet. Zum Schutz der Meere und Ozeane vor irreparablen Schäden und zur Wiederherstellung eines guten Zustands der Binnengewässer, müssen wir unser Wissen und Verständnis durch einen verbesserten und verantwortungsvollen Rahmen für die Steuerung erweitern, um Meeres-, Binnen- und Küstenökosysteme zu schützen, wiederherzustellen und nachhaltig zu bewirtschaften und Verschmutzungen vorzubeugen. Das umfasst auch Forschungsarbeiten zur nachhaltigen Erschließung des enormen und ungenutzten wirtschaftlichen Potenzials der Meere, Ozeane und Binnengewässer mit dem Ziel, mehr sichere Lebensmittel, biogestützte Zutaten und Rohstoffe ohne die Meere, Ozeane und Binnengewässer zusätzlich zu beanspruchen, sowie Forschungsarbeiten zum Potenzial von Aquakulturen in allen Formen, um den Druck auf Boden-, Süßwasser- und Meeresressourcen zu entlasten. Es sind Partnerschaftskonzepte einschließlich Strategien für Meeresbecken und makroregionaler Strategien erforderlich, die über die Union hinausreichen (einschließlich im Atlantik, Mittelmeer, in der Ostsee, Nordsee, im Schwarzem Meer, in der Karibik und im Indischem Ozean); ebenso erforderlich sind Beiträge zu den Verpflichtungen in der internationalen Meerespolitik, zu Initiativen wie der Internationalen Dekade der Meeresforschung für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen sowie Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb des nationalen Hoheitsbereichs.
Grundzüge
6.2.5. Ernährungssysteme
Die Auswirkungen des Bevölkerungswachstums, die Entwicklung der Ernährungsgewohnheiten, der Ressourcenknappheit und der Übernutzung, der Umweltzerstörung, des Klimawandels und der Migration stellen zusammengenommen beispiellose Herausforderungen dar, die eine Umstellung des Lebensmittelsystems erfordern (FOOD 2030) ( 24 ). Die derzeitige Produktion und der Verbrauch an Lebensmitteln sind weitgehend nicht nachhaltig, zugleich sehen wir uns mit dem doppelten Problem der Fehlernährung — gekennzeichnet durch das Nebeneinander von Unterernährung und Fettleibigkeit sowie anderen unausgewogenen Ernährungsweisen und Stoffwechselstörungen — konfrontiert. Künftige Lebensmittelsysteme müssen Ernährungssicherheit bieten und sichere, gesunde und hochwertige Lebensmittel in ausreichender Menge für alle gewährleisten, auf der Grundlage von Ressourceneffizienz, Nachhaltigkeit (einschließlich geringerer Treibhausgasemissionen, Umweltverschmutzung, Wasser- und Energieverbrauch und Abfallerzeugung), Transparenz, durch die Verknüpfung von Land, Binnengewässern und Meer, die Verringerung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung der Nahrungsmittelproduktion aus den Binnengewässern, Meeren und Ozeanen sowie unter Einbeziehung der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette von den Herstellern bis hin zu den Verbrauchern und umgekehrt, und durch Gewährleistung von Resilienz. Das muss Hand in Hand gehen mit der Entwicklung des künftigen Systems zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit sowie der Konzeption, Entwicklung und Bereitstellung von Instrumenten, Technologien und digitalen Lösungen, die den Verbrauchern spürbare Vorteile bringen und die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Lebensmittelwertschöpfungskette verbessern. Darüber hinaus müssen unter Berücksichtigung kultureller und sozialer Aspekte Verhaltensänderungen beim Lebensmittelkonsum und bei den Herstellungsmustern gefördert und Primärerzeuger, Industrie (einschließlich KMU), Einzelhändler, Gastronomie sowie Verbraucher und öffentliche Dienstleistungen einbezogen werden.
Grundzüge
6.2.6. Biogestützte Innovationssysteme in der Bioökonomie der Union
Innovationen in der Bioökonomie schaffen die Grundlagen für den Übergang weg von einer auf fossile Ressourcen gestützten Wirtschaft. Biogestützte Innovationen stellen ein wichtiges Segment und die Voraussetzung für eine umfassende Bioökonomie dar und umfassen die nachhaltige Beschaffung, industrielle Verarbeitung und Umwandlung von Biomasse vom Land und aus dem Meer in biogestützte Rohstoffe und Produkte. Die Nachhaltigkeit bezieht sich auf alle ihre Dimensionen: ökologisch, sozial, ökonomisch und kulturell. Sie erschließen zudem die Potenziale lebender Ressourcen, der Biowissenschaften, der Digitalisierung und der Biotechnologie für neue Entdeckungen, Produkte, Dienste und Verfahren. Biogestützte Innovationen, einschließlich (Bio-)Prozesse und Technologien, können neue Wirtschaftstätigkeiten und Arbeitsplätze in Regionen und Städte bringen, zur Wiederbelebung des ländlichen Raums und der Küstenwirtschaft und den Gemeinschaften beitragen und die Kreislauffähigkeit der Bioökonomie stärken.
Grundzüge
6.2.7. Kreislaufsysteme
Kreislauforientierte Produktions- und Verbrauchssysteme werden sowohl für die europäische Wirtschaft und die globale Umwelt von Nutzen sein, da sie die Nutzung und Abhängigkeit von Ressourcen verringern, die Treibhausgasemissionen und weitere Umweltbeeinträchtigungen reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern, als auch für die europäischen Bürger, indem neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen und Belastungen für die Umwelt und das Klima verringert werden. Der Übergang zu einer emissionsarmen, ressourceneffizienten, biogestützten und kreislauforientierten Wirtschaft, die die Verwendung gefährlicher Stoffe vermeidet, wird über den industriellen Wandel hinaus auch eine weiter gefasste Systemumstellung erfordern. Hierzu sind systemorientierte ökoinnovative Lösungen, neue Geschäftsmodelle, Märkte und Investitionen, unterstützende Infrastruktur, soziale Innovationen und Veränderungen im Verbraucherverhalten sowie Governance-Modelle notwendig, die die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Akteuren in der gesamten Wertschöpfungskette fördern, damit die angestrebte Systemänderung auch zu besseren wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Resultaten führt ( 26 ). Eine Öffnung für die internationale Zusammenarbeit, etwa im Rahmen internationaler Initiativen wie des Internationalen Ausschusses für Ressourcenbewirtschaftung, wird für die Vergleichbarkeit, die Generierung und den Austausch von Wissen und die Vermeidung von Doppelarbeit von Bedeutung sein. Darüber hinaus wird dem sozialen Kontext neuer Kenntnisse und Technologie in diesem Bereich und deren Übernahme und Akzeptanz in der Gesellschaft Rechnung getragen.
Grundzüge
7. DIREKTE MAßNAHMEN DER GEMEINSAMEN FORSCHUNGSSTELLE (JRC) AUßERHALB DES NUKLEARBEREICHS
7.1. Hintergrund
Für eine gute öffentliche Politik sind hochwertige und zuverlässige wissenschaftliche Daten unverzichtbar. Neue Initiativen und Vorschläge für Rechtsvorschriften der Union müssen auf einer transparenten, umfassenden und ausgeglichenen Abwägung der Fakten beruhen, während für die Umsetzung der Maßnahmen Daten benötigt werden, um die Auswirkungen und Fortschritte dieser Maßnahmen zu überwachen.
Die JRC erzeugt einen Mehrwert für die Politik der Union, da ihre wissenschaftlichen Leistungen exzellent, multidisziplinär und unabhängig von nationalen, privaten und sonstigen externen Interessen sind. Sie widmet sich allen Bereichen der Politik der Union und bietet die sektorübergreifende Unterstützung, die die Entscheidungsträger zur Bewältigung der immer komplexeren gesellschaftlichen Herausforderungen benötigen. Aufgrund ihrer Unabhängigkeit von Sonderinteressen und in Verbindung mit ihrer wissenschaftlich-technischen Referenzfunktion ist es der JRC möglich, die Konsensbildung zwischen Interessenträgern und anderen Akteuren, wie Bürgern sowie der Politik, zu erleichtern. Mit ihrer Fähigkeit, rasch auf politische Erfordernisse zu reagieren, ergänzt die JRC mit ihren Tätigkeiten die indirekten Maßnahmen, die auf die Unterstützung längerfristiger Politikziele abzielen.
Die JRC führt eigene Forschungen durch und ist ein strategischer Manager für das Wissen, die Informationen, Daten und Kompetenzen, die notwendig sind, um hochwertige und relevante Fakten für eine intelligentere Politik liefern zu können. Zur Erreichung dieses Ziels arbeitet die JRC mit den weltweit besten Organisationen sowie mit internationalen, nationalen und regionalen Experten und Akteuren zusammen. Ihre Forschung trägt zu den allgemeinen Zielen und Prioritäten von Horizont Europa bei, stellt unabhängiges wissenschaftliches Fachwissen, Beratung und technische Unterstützung für die Strategien der Union im gesamten Politikzyklus zur Verfügung und ist auf die Prioritäten der europäischen Politik konzentriert. Sie unterstützt damit ein Europa, das sicher und geschützt, wohlhabend, nachhaltig und sozial ist und auf der Weltbühne eine größere Rolle spielt.
7.2. Interventionsbereiche
7.2.1. Stärkung der Wissensgrundlage für die Politikgestaltung
Der Bestand an Wissen und Daten nimmt exponentiell zu. Damit die politischen Entscheidungsträger sinnvollen Gebrauch davon machen können, muss dieser Bestand überprüft und gefiltert werden. Zudem besteht ein Bedarf an sektorübergreifenden wissenschaftlichen Methoden und Analyseinstrumenten, die von allen Kommissionsdienststellen eingesetzt werden, um vor allem entstehende gesellschaftliche Herausforderungen vorherzusehen und eine bessere Rechtsetzung zu unterstützen. Dazu gehören auch innovative Prozesse, um die Interessenträger sowie die Bürger in politische Entscheidungen einzubinden, und verschiedene Instrumente zur Bewertung der Wirkung und Umsetzung.
Grundzüge
7.2.2. Globale Herausforderungen
Die JRC wird zu den spezifischen Strategien und Verpflichtungen der Union beitragen, die im Rahmen der sieben Cluster der globalen Herausforderungen behandelt werden, und insbesondere das Eintreten der Union für die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen unterstützen.
Grundzüge
Gesundheit
Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
Digitalisierung, Industrie und Weltraum
Klima, Energie und Mobilität
Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
7.2.3. Innovation, wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit
Die JRC wird zu wissensgestützter Innovation und Technologietransfer beitragen. Sie wird das Funktionieren des Binnenmarkts und die wirtschaftspolitische Steuerung der Union unterstützen. Sie wird zur Entwicklung und Überwachung von Strategien beitragen, die auf ein sozialeres und nachhaltigeres Europa abzielen. Sie wird die Außendimension und die internationalen Ziele der Union unterstützen und zu verantwortungsvollem Handeln (Good Governance) beitragen. Durch einen gut funktionierenden Binnenmarkt mit einer starken wirtschaftspolitischen Steuerung und einem fairen Sozialsystem werden wissensgestützte Innovation und Wettbewerbsfähigkeit gefördert.
Grundzüge
7.2.4. Wissenschaftliche Exzellenz
Die JRC strebt Exzellenz und Integrität in der Forschung und eine ausgedehnte Zusammenarbeit mit weltweit führenden Forschungseinrichtungen an. Sie wird Forschungen in neuen Wissenschafts- und Technologiebereichen durchführen und eine offene Wissenschaft, offene Daten und Wissenstransfer fördern.
Grundzüge
7.2.5. Territoriale Entwicklung und Unterstützung der Mitgliedstaaten und Regionen
Die JRC wird einen Beitrag zu regional- und städtepolitischen Maßnahmen mit Schwerpunkt auf innovationsgesteuerter territorialer Entwicklung leisten, auch zur Verringerung der Unterschiede zwischen den Regionen. Sie wird außerdem den Mitgliedstaaten und Drittländern technische Hilfe bieten und die Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften und Maßnahmen unterstützen.
Grundzüge
SÄULE III
INNOVATION IN EUROPA
Innovation in all ihren Formen ist für die Union ein zentraler Faktor, um weiterhin Wohlstand für ihre Bürger schaffen und die Herausforderungen der Zukunft bewältigen zu können. Innovation bedarf eines systematischen, sektorübergreifenden und vielschichtigen Ansatzes. Die wirtschaftlichen Fortschritte, das soziale Wohlergehen und die Lebensqualität in Europa hängen davon ab, dass Europa in der Lage ist, Produktivität und Wachstum zu fördern, die wiederum stark von seiner Innovationsfähigkeit abhängen. Innovation ist auch für die Bewältigung der großen Herausforderungen, vor denen die Union steht, von entscheidender Bedeutung. Innovation muss verantwortungsvoll, ethisch vertretbar und nachhaltig sein.
Wie schon beim Vorläuferprogramm steht Innovation im Mittelpunkt des Programms „Horizont Europa“. Das Streben nach Beschleunigung des Wissenstransfers und nach neuen Ideen, Produkten und Prozessen ist die Triebfeder für die Ziele und die Durchführungsmodalitäten von Horizont Europa, von der strategischen Planung bis zu den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, und ist vom Anfang bis zum Ende jedes geförderten Projekts präsent — von der Grundlagenforschung bis zu industriellen oder technologischen Fahrplänen und Aufträgen.
Dennoch müssen speziell für den Innovationsbereich Maßnahmen ergriffen werden, damit sich die Bedingungen und das Umfeld für europäische Innovationen in der Union deutlich verbessern und Ideen rasch von den Akteuren des Innovationssystems genutzt und neue Ideen und Technologien schnell in die Produkte und Dienstleistungen umgewandelt werden, die die Union benötigt, um Ergebnisse vorweisen zu können.
In den letzten Jahrzehnten sind wichtige und globale neue Märkte in den Bereichen Gesundheitsfürsorge, Medien, Unterhaltung, Kommunikation und Einzelhandel entstanden, die auf bahnbrechende Innovationen in den IKT, in der Biotechnologie, in der Umwelttechnologie und in der Internet- und Plattformwirtschaft zurückgehen. Im weiteren Verlauf des Innovationsprozesses werden diese marktschaffenden Innovationen, die Auswirkungen auf die Wirtschaft der Union insgesamt haben, von schnell wachsenden und häufig neuen Unternehmen eingeführt. Jedoch erfolgte die Gründung und Expansion dieser Unternehmen selten in der Union.
Eine neue globale Welle bahnbrechender Innovationen ist im Entstehen begriffen, die sich auf technologieintensivere Technologien wie die Block-Chain-Technologie, KI, Genomik/Multi-Omik und Robotik sowie weitere Technologien stützen wird, die auch von einzelnen Innovatoren und Bürgergemeinschaften ausgehen können. Ihnen gemein ist, dass sie sich an der Schnittstelle zwischen verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, technologischen Lösungen und Wirtschaftssektoren herausbilden, wobei sie radikal neue Kombinationen von Produkten, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen anbieten und das Potenzial haben, weltweit neue Märkte zu erschließen. Auswirkungen wird es auch in weiteren bedeutenden Sektoren wie dem verarbeitenden Gewerbe, dem Finanzdienstleistungs-, Verkehr- und Energiesektor geben.
Europa muss bei dieser Entwicklung dabei sein. Europa ist dabei gut aufgestellt, da die neue Welle in technologieintensiven Bereichen entsteht, in die Europa bereits beträchtlich investiert hat, insbesondere in die Schlüsseltechnologien. Europa verfügt daher über einige Wettbewerbsvorteile bei Wissenschaft und Wissen, einschließlich Humanressourcen, und kann auf einer engen Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor (z. B. im Gesundheitswesen oder im Energiesektor) aufbauen.
Damit Europa an der Spitze der neuen Entwicklung bahnbrechender Innovationen stehen kann, müssen die folgenden zugrundeliegenden Herausforderungen erreicht werden:
Angesichts der neuen globalen Welle bahnbrechender Innovationen muss die Förderung der Union Innovatoren einen flexiblen, einfachen, nahtlosen und maßgeschneiderten Ansatz verfolgen. Die Strategie zur Entwicklung und Einführung bahnbrechender Innovationen und zur Expansion von Unternehmen muss risikofreudig sein, den vorgenannten Herausforderungen Rechnung tragen und zusammenhängenden Innovationstätigkeiten, die von den von einzelnen Mitgliedstaaten oder Regionen durchgeführt werden, einen Mehrwert verleihen.
Die Säule „Innovation in Europa“ des Programms „Horizont Europa“ ist so konzipiert, dass er zusammen mit anderen Strategien der Union, insbesondere mit dem Programm „InvestEU“, solche konkreten Ergebnisse hervorbringt. Er baut auf Erkenntnissen und Erfahrungen aus früheren Rahmenprogrammen auf, insbesondere aus Tätigkeiten im Rahmen von beispielsweise FET und „Der schnelle Weg zur Innovation“ sowie des KMU-Instruments, aber auch im Rahmen der privaten und institutionellen Finanzierung (z. B. RSFF RP7, Horizont 2020 — InnovFin), die im Rahmen der Tätigkeiten der Pilotprojekte des EIC für den Zeitraum 2018-2020 zusammengeführt und gebündelt werden.
Ausgehend von diesen Erfahrungen sieht diese Säule die Einrichtung des EIC vor, der vor allem bahnbrechende und disruptive Technologien und Innovationen mit Schwerpunkt speziell auf marktschaffenden Innovationen fördern wird und zudem alle Arten von Innovationen, einschließlich inkrementeller Innovation, — insbesondere in KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, und in Ausnahmefällen in kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung, die allesamt über ein rasches Expansionspotenzial auf Unions- und globaler Ebene verfügen. Der EIC wird die folgenden Maßnahmen und Tätigkeiten durchführen:
In dieser Säule sind auch Tätigkeiten im Rahmen des EIT, insbesondere seiner KICs, vorgesehen. Zudem wird für systematische Synergien zwischen dem EIC und dem EIT gesorgt. Innovative Unternehmen, die Teil einer KIC sind, können mit dem EIC in Kontakt gebracht werden, um eine Pipeline für noch nicht bankfähige Innovationen zu schaffen, und umgekehrt kann Unternehmen mit hohem Innovationspotenzial, die vom EIC finanziert werden und noch nicht Mitglieder einer KIC sind, die Möglichkeit geboten werden, Zugang zu der damit verbundenen zusätzlichen Unterstützung zu erhalten.
Der EIC und die KICs können zwar in der gesamten Union Innovationen unmittelbar unterstützen, doch das gesamte Umfeld, in dem europäische Innovationen gedeihen und aus dem sie hervorgehen, muss weiterentwickelt und verbessert werden: Erkenntnisse der Grundlagenforschung sind die Keimzelle für marktschaffende Innovationen. Die Förderung von Innovationen in ganz Europa, in allen Dimensionen und Formen, muss ein gemeinsames europäisches Anliegen sein, das, wann immer es möglich ist, einander ergänzende Maßnahmen (u. a. durch wirksame Synergien mit dem EFRE und den Strategien für intelligente Spezialisierung) und Ressourcen auf Unionsebene sowie auf nationaler und regionaler Ebene einschließt. Daher enthält diese Säule auch erneuerte und verstärkte Koordinierungs- und Kooperationsmechanismen mit Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, aber auch mit Privatinitiativen zur Unterstützung aller Akteure der europäischen Innovationssysteme, auch auf regionaler und lokaler Ebene;
Darüber hinaus wird diese Säule als Teil weiterer Bemühungen zur Verbesserung der Kapazitäten für die Risikofinanzierung von FuI in Europa eine enge Verbindung zum Programm „InvestEU“ herstellen. Aufbauend auf den Erfolgen und Erfahrungen im Rahmen von „Horizont 2020 — InnovFin“ und im Rahmen des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) wird das Programm „InvestEU“ den Zugang zur Risikofinanzierung für bankfähige Akteure und für Investoren verbessern.
1 DER EUROPÄISCHE INNOVATIONSRAT
1.1. Interventionsbereiche
Die Tätigkeit des EIC beruht auf den folgenden Grundsätzen: ein klarer Mehrwert für die Union, Autonomie, Risikobereitschaft, Effizienz, Wirksamkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht. Der EIC wird als zentrale Anlaufstelle für alle Arten von Innovatoren, unter anderen von Einzelpersonen bis zu Hochschulen, Forschungsorganisationen und Unternehmen (KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, und — in Ausnahmefällen — kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung) dienen. Entsprechend seinen Regelungen wird er einzelne Begünstigte und multidisziplinäre Konsortien unterstützen.
Ziel des EIC ist es,
Der EIC leistet gegebenenfalls einen Beitrag zu Tätigkeiten, die im Rahmen anderer Teile von Horizont Europa, insbesondere der Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“, unterstützt werden.
Der EIC wird in erster Linie durch zwei sich ergänzende Arten von Maßnahmen implementiert, nämlich durch den Pathfinder für fortgeschrittene Forschungsarbeiten in den frühen Phasen der technologischen Entwicklung und durch den Accelerator für Innovations- und Markteinführungsmaßnahmen, die Phasen im Vorfeld der Vermarktung sowie das Unternehmenswachstum einschließen. Der Accelerator soll eine einzige Anlaufstelle und ein einziges Förderverfahren für mit hohem Risiko verbundene Innovationen von Start-up-Unternehmen und KMU und — in Ausnahmefällen — von kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung bieten und wird vor allem zwei Arten von Unterstützung gewähren: hauptsächlich eine Mischfinanzierung (Kombination von Finanzhilfen und Beteiligungsinvestitionen) sowie eine Finanzhilfe, der optional eine Unterstützung in Form von Beteiligungskapital folgt. Zudem wird über ihn der Zugang zu Darlehen und Bürgschaften erfolgen, die insbesondere im Rahmen des Programms „InvestEU“ bereitgestellt werden.
Diese beiden komplementären Arten von Maßnahmen weisen gemeinsame Merkmale auf: Sie werden
Neben dem Zugang zu finanzieller Unterstützung werden Innovatoren Zugang zu Unternehmensberatungsdiensten des EIC haben, die Projekten Coaching, Mentoring und technische Hilfe bereitstellen und Innovatoren mit anderen Innovatoren, Partnern aus der Industrie und Investoren zusammenbringen. Innovatoren werden auch leichteren Zugang zu Fachwissen, Einrichtungen (einschließlich der Innovationsdrehkreuze ( 27 ) und der offenen Testumgebungen für Innovationen) und Partnern aus allen von der Union unterstützten Tätigkeiten (einschließlich jener des EIT, vor allem seiner Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs)) erhalten. Die Kommission wird für einen nahtlosen Übergang zwischen dem EIT, dem EIC und dem Programm „InvestEU“ sorgen, damit Komplementarität und Synergien erreicht werden.
Damit das europäische Innovationssystem gestärkt werden kann, gilt besonderes Augenmerk der Sicherstellung einer angemessenen und effizienten Komplementarität mit einzelnen oder vernetzten Initiativen der Mitgliedstaaten oder interregionalen Initiativen, auch in Form einer Europäischen Partnerschaft.
1.1.1. Der Pathfinder für fortgeschrittene Forschungsarbeiten
Über den Pathfinder werden Finanzhilfen für modernste, mit hohem Risiko verbundene Projekte bereitgestellt, bei denen neue und technologieintensive Bereiche betreten werden und das Ziel verfolgt wird, potenziell radikal innovative Technologien der Zukunft und neue Marktchancen zu entwickeln. Der Pathfinder wird auf den Erfahrungen mit den Systemen für FET, die im Rahmen des RP7 und von Horizont 2020 unterstützt wurden und das „FET Innovation Launchpad“ des Rahmenprogramms Horizont 2020 und das KMU-Instrument/Phase 1 von Horizont 2020 einschließen, — durch deren Bündelung in einem einheitlichen Modell mit einem einzigen Kriterienkatalog — aufbauen.
Übergeordnetes Ziel des Pathfinders wird es sein, potenziell marktschaffende Innovationen, die aus bahnbrechenden Ideen entstehen, zu pflegen und sie in die Demonstrationsphase zu bringen oder für sie Geschäftsmodelle oder Strategien für eine weitere Einführung durch den Accelerator oder durch andere Markteinführungslösungen zu entwickeln. Hierzu wird der Pathfinder die frühesten Phasen der wissenschaftlich-technischen FuE, darunter den Nachweis von Konzepten und Prototypen für die Validierung von Technologien, unterstützen.
Um für umfassende Sondierungen, Zufallsgelegenheiten und unerwartete Ideen, Konzepte und Entdeckungen vollständig offen zu sein, wird der Pathfinder hauptsächlich durch eine durchgängig offene wettbewerbliche Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen nach dem Bottom-up-Prinzip mit Stichtagen umgesetzt werden. Zudem wird der Pathfinder unter Beibehaltung seines hauptsächlich auf das Bottom-up-Prinzip gestützten Charakters für Herausforderungen im Wettbewerb sorgen, um zentrale strategische Ziele ( 28 ) zu entwickeln, die technologieintensive Lösungen und radikale Denkansätze erfordern. Die mit diesen Herausforderungen verbundenen Themenbereiche werden in den Arbeitsprogrammen festgelegt. Die Bündelung ausgewählter Projekte zu thematischen oder zielorientierten Portfolios wird es ermöglichen, bei den Anstrengungen eine kritische Masse zu erreichen und neue multidisziplinäre Forschungsgemeinschaften zu bilden.
Diese Portfolios ausgewählter Projekte werden weiterentwickelt und ausgebaut werden, und zwar jeweils entsprechend einer Vision, die mit ihren Innovatoren entwickelt, aber auch mit der FuI-Gemeinschaft insgesamt geteilt wird. Die Pathfinder-Übergangstätigkeiten dienen dazu, Forschern und Innovatoren auf dem Weg zur kommerziellen Entwicklung, z. B. bei Demonstrationstätigkeiten und Durchführbarkeitsstudien zur Beurteilung potenzieller Geschäftsmodelle, sowie bei der Gründung von Spin-off- und Start-up-Unternehmen zu unterstützen. Diese Pathfinder-Übergangstätigkeiten können auch aus ergänzenden Finanzhilfen zur Aufstockung und Ausweitung früherer und laufender Maßnahmen bestehen, um neue Partner zu gewinnen, die Zusammenarbeit innerhalb eines Portfolios zu ermöglichen und multidisziplinäre Gemeinschaften zu entwickeln.
Der Pathfinder wird allen Arten von Innovatoren offenstehen, von Einzelpersonen bis zu Hochschulen, Forschungsorganisationen und Unternehmen, vor allem Start-up-Unternehmen und KMU, und vor allem auf multidisziplinäre Konsortien ausgerichtet sein. Bei Projekten mit einem einzigen Begünstigten sind Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung und größere Unternehmen nicht zugelassen. Der Pathfinder wird vor allem im Wege der Verbundforschung in enger Abstimmung mit anderen Teilen von Horizont Europa, insbesondere mit dem ERC, den MSCA, dem Teil „europäische Innovationssysteme“ der Säule III und den KICs des EIT, durchgeführt werden, um radikal neue Ideen und Konzepte mit bahnbrechendem Potenzial zu ermitteln.
1.1.2. Der Accelerator
Zwischen der Spätphase von FuI-Tätigkeiten und der Markteinführung bahnbrechender und marktschaffender Innovationen, die mit hohem Risiko verbunden ( 29 ) und somit nicht „bankfähig“ oder für Investoren attraktiv sind, stehen weiterhin kaum private Finanzierungen und Unternehmensfinanzierungen zur Verfügung. Um das „Tal des Todes“ für jede Art von Innovation mit hohem Risiko, insbesondere für bahnbrechende und technologieintensive Innovationen, die für das künftige Wachstum Europas entscheidend sind, zu überbrücken, muss die öffentliche Förderung einen grundlegend neuen Ansatz entwickeln. Wenn der Markt keine tragfähigen Finanzierungslösungen bereitstellt, sollte im Rahmen einer öffentlichen Förderung ein spezieller Risikoteilungsmechanismus vorgesehen werden, durch den ein höherer Anteil an dem anfänglichen Risiko — wenn nicht gar das ganze Risiko — potenzieller bahnbrechender und marktschaffender Innovationen getragen werden würde, um in einer zweiten Phase, wenn die Entwicklung weiter gediehen und das Risiko niedriger ist, andere private Investoren anzuziehen, bis das Unternehmen, das das innovative Projekt durchführt, bankfähig wird.
Daher wird der Accelerator eine finanzielle Unterstützung für KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, und — in Ausnahmefällen — für kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung bereitstellen, die den Ehrgeiz haben, ihre bahnbrechenden Innovationen im Markt der Union und in internationalen Märkten einzuführen und rasch zu expandieren. Hierzu wird er auf den Erfahrungen aus den Phasen 2 und 3 des KMU-Instruments von Horizont 2020 und auf „Horizont 2020 — InnovFin“ aufbauen, wobei u. a. auch Komponenten, die keine Finanzhilfen sind, und die Möglichkeit, größere und über längere Zeiträume angelegte Investitionen zu unterstützen, hinzugefügt werden.
Der Accelerator stellt hauptsächlich Unterstützung in Form einer EIC-Mischfinanzierung und von Finanzhilfen und Beteiligungskapital bereit. Die EIC-Mischfinanzierung ist eine Kombination aus
Die Unterstützung in Form einer Mischfinanzierung wird im Rahmen eines einzigen Verfahrens und eines einzigen Beschlusses gewährt, wodurch der geförderte Innovator eine einzige umfassende Zusage der Bereitstellung von Finanzmitteln für die verschiedenen Phasen der Innovation bis zur Markteinführung, einschließlich der der Massenvermarktung vorausgehenden Vermarktung, erhält. Die vollständige Umsetzung der gewährten Unterstützung wird Gegenstand von Meilensteinen sein und überprüft werden. Die Zusammensetzung und das Volumen der Finanzierung werden an die Bedürfnisse des Unternehmens, seine Größe und die jeweilige Phase, die Art der Technologie oder Innovation und die Länge des Innovationszyklus angepasst werden. Der Accelerator wird den Finanzierungsbedarf bis zum Ersatz durch alternative Investitionsquellen decken.
Der Accelerator wird auch Unterstützung in Form von Finanzhilfen für KMU einschließlich Start-up-Unternehmen, bereitstellen, damit sie eine Reihe von Innovationen ausführen können, die von inkrementellen bis zu bahnbrechenden und disruptiven Innovationen reichen, wenn diese KMU eine anschließende Expansion zum Ziel haben.
Diese Unterstützung wird im Rahmen einer durchgängig offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nach dem Bottom-up-Prinzip bereitgestellt, wie sie bei der Unterstützung durch Mischfinanzierung verwendet wird. Ein Start-up-Unternehmen oder ein KMU kann nur einmal während der Laufzeit von Horizont Europa Unterstützung durch den EIC in ausschließlicher Form von Finanzhilfe, die 2,5 Millionen Euro nicht überschreitet darf, erhalten. Die Vorschläge enthalten detaillierte Informationen über die Kapazität und die Bereitschaft des Antragstellers zur Expansion.
Projekten, die Unterstützung in ausschließlicher Form von Finanzhilfe erhalten haben, kann der Accelerator auf Antrag der Begünstigten anschließend finanzielle Unterstützung (z. B. Unterstützung in ausschließlicher Form von Beteiligungskapital) über die EIC-Zweckgesellschaft bereitstellen, vorbehaltlich der Ergebnisse der Überprüfung von deren Sorgfaltspflicht.
Wenn ein ausgewähltes Projekt für seine FuI-Tätigkeiten Unterstützung in Form der Komponente „Finanzhilfe“ erhält, können diese Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit öffentlichen oder privaten Forschungsorganisationen, z. B. im Rahmen von Unteraufträgen, durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Begünstigte optimalen Zugang zu technischen und unternehmerischen Fachkenntnissen haben kann. Dadurch wird sich der Begünstigte auf solider Grundlage bei Wissen, Fachkenntnissen und Innovationssystemen, die in ganz Europa bereitstehen, weiterentwickeln können.
In Fällen, in denen die verschiedenen Risiken, z. B. (finanzielle, wissenschaftliche/technologische, marktbezogene, managementbezogene und regulatorische Risiken, geringer sind, wird die relative Bedeutung der Komponente „rückzahlbarer Vorschuss“ voraussichtlich zunehmen.
Wenngleich die Union das anfängliche Risiko ausgewählter Innovations- und Markteinführungsmaßnahmen möglicherweise alleine tragen kann, so wird das Ziel doch darin bestehen, das jeweilige Risiko zu verringern und von Anfang an sowie während der Maßnahme Koinvestitionen aus anderen Quellen zu mobilisieren und sogar Ersatzinvestoren zu gewinnen. In diesem Fall werden die Ziele der Koinvestition und der Zeitplan mit dem Koinvestor oder den Koinvestoren und den Begünstigten/unterstützten Unternehmen vereinbart.
Der Accelerator wird überwiegend über eine durchgängig offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nach dem Bottom-up-Prinzip mit Stichtagen umgesetzt werden und richtet sich an KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, und — in Ausnahmefällen — an kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung, einschließlich junger Innovatoren und Innovatorinnen sowie Innovatorinnen im Allgemeinen, die in diesen Unternehmen Schlüsselkompetenzen verwalten oder über diese verfügen. Diese offene Aufforderung nach dem Bottom-up-Prinzip kann durch eine gezielte Unterstützung neu entstehender bahnbrechender, marktschaffender und/oder technologieintensiver Innovationen von potenzieller strategischer Bedeutung hinsichtlich der wirtschaftlichen oder sozialen Wirkung ergänzt werden, wobei der hauptsächlich auf das Bottom-up-Prinzip gestützte Charakter des Accelerators beizubehalten ist. Die mit dieser gezielten Unterstützung verbundenen Themenbereiche werden in den Arbeitsprogrammen beschrieben. Investoren, u. a. öffentliche Innovationsagenturen, können auch Vorschläge einreichen, die Unterstützung wird jedoch unmittelbar dem Unternehmen gewährt, welches das Innovationsprojekt, an dem sie interessiert sind, trägt.
Der Accelerator ermöglicht zudem die Einführung von Innovationen aus Projekten, die im Rahmen von Pathfinder gefördert wurden, und von Innovationen aus Projekten aus anderen Säulen der Rahmenprogramme der Union ( 32 ), um dazu beizutragen, dass sie den Markt erreichen. Projekte, die im Rahmen anderer Säulen von Horizont Europa und auch früherer Rahmenprogramme gefördert wurden, werden auf der Basis sachdienlicher Methoden, z. B. durch die Nutzung des „Innovationsradars“, ermittelt werden.
Darüber hinaus könnten — nach vorheriger Durchführung einer Erfassung — zur Förderung der Expansion und in Übereinstimmung mit Artikel 48 Absatz 6 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/695 erfolgreiche Vorschläge aus förderfähigen nationalen oder regionalen Programmen unter den folgenden kumulativen und aufeinanderfolgenden Bedingungen ebenfalls Zugang zur Bewertungsphase des Accelerators haben:
Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine genaue Erfassung der förderfähigen nationalen oder regionalen Programme durchführen, um die Nachfrage nach diesem Fördersystem zu ermitteln; die Ergebnisse dieser Erfassung werden auf dem Teilnehmerportal veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Ein auf dieser Erfassung beruhendes Pilotprojekt wird im Rahmen des ersten Arbeitsprogramms von Horizont Europa eingerichtet; bei diesem Pilotprojekt müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
Die nationalen oder regionalen Bewertungsverfahren werden von der Kommission anhand von im Arbeitsprogramm von Horizont Europa festgelegten Kriterien zertifiziert;
die Kommission stellt bei der Bewertung der im Rahmen des Accelerators eingereichten Vorschlägen die Gleichbehandlung mit anderen Programmen sicher; insbesondere müssen sich alle förderfähigen Projekte einer Auswahlprüfung unterziehen, bei der sie vollkommen gleich behandelt werden und die aus einer persönlichen Befragung durch eine aus unabhängigen externen Experten zusammengesetzten Jury besteht.
1.1.3. Weitere Tätigkeiten des EIC
Der EIC wird darüber hinaus auch Folgendes vorsehen:
1.2. Durchführung
Damit seinem auf Innovatoren ausgerichteten Ansatz und seinen neuen Maßnahmenarten Rechnung getragen werden kann, erfordert die Implementierung des EIC die Einführung eigener Managementmerkmale.
1.2.1. Der EIC-Beirat
Der EIC-Beirat unterstützt die Kommission bei der Implementierung des EIC. Neben der Beratung zu den EIC-Arbeitsprogrammen spielt der EIC-Beirat eine aktive Rolle bei der Beratung zum Verfahren der Projektauswahl sowie bei der Verwaltung und Weiterverfolgung von Maßnahmen. Er wird eine Kommunikationsfunktion haben, wobei seine Mitglieder als Botschafter zur Förderung von Innovationen in der gesamten Union beitragen. Die Kommunikationskanäle umfassen die Teilnahme an zentralen Innovationsveranstaltungen, die sozialen Medien, die Bildung einer EIC-Gemeinschaft von Innovatoren, den Kontakt zu Schlüsselmedien mit Schwerpunkt auf Innovationen, gemeinsame Veranstaltungen mit Inkubatoren und Accelerator-Hubs.
Der EIC-Beirat berät die Kommission zu Innovationstrends oder zu Initiativen, die zur Verbesserung und Förderung des Innovationssystems der Union, beispielsweise auch angesichts potenzieller regulierungsbedingter Hemmnisse, notwendig sind. Bei seiner Beratung sollte der EIC-Beirat auch auf neu entstehende Innovationsbereiche, die bei den Tätigkeiten im Rahmen der Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und im Rahmen der Missionen wahrscheinlich zu berücksichtigen sind, eingehen. Auf diese Weise soll der EIC-Beirat in Abstimmung mit dem Programmausschuss — in der relevanten Zusammensetzung — zur Gesamtkohärenz von Horizont Europa beitragen.
Die Kommission wird auf der Grundlage der Ratschläge des EIC-Beirats
die Anforderungen der verschiedenen Förderregelungen,
Angaben darüber, wie die finanzielle Unterstützung (Mischfinanzierung, Finanzhilfe, Beteiligungskapital, Darlehen und Bürgschaften) bereitgestellt und umgesetzt wird,
eine eindeutige Unterscheidung zwischen den Zielgruppen und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen gemäß den EIC-Regelungen;
eine Beschreibung der Innovationsziele für Produkte, Verfahren, Marketing und Dienstleistungen;
1.2.2. EIC-Programmmanager
Die Kommission wird beim Management von Projekten mit hohem Risiko einen proaktiven Ansatz verfolgen, indem sie den Zugang zum nötigen Fachwissen ermöglicht.
Die Kommission wird eine Reihe von EIC-Programmmanagern auf temporärer Basis benennen, die sie darin unterstützen werden, eine unternehmens- und technologieorientierte Vision und operative Leitlinien auszuarbeiten. Der Programmausschuss wird von den Benennungen in Kenntnis gesetzt.
Die Programmmanager werden aus verschiedenen Bereichen, darunter aus Unternehmen, Hochschulen, nationalen Labors und Forschungszentren, stammen. Sie werden profundes Fachwissen aus ihren persönlichen Erfahrungen und jahrelanger einschlägiger Tätigkeit mitbringen. Bei ihnen wird es sich um anerkannte Führungskräfte handeln, die entweder multidisziplinäre Forschungsteams oder große institutionelle Programme geleitet haben, und die wissen, wie wichtig es ist, ihre Visionen unermüdlich, kreativ und umfassend zu kommunizieren. Nicht zuletzt haben sie Erfahrung mit der Überwachung großer Budgets, die Verantwortungsbewusstsein voraussetzen.
Von den Programmmanagern wird erwartet, dass sie die Wirkung der EIC-Finanzierung durch die Förderung einer Kultur des „aktiven Managements“ verstärken, bei der fundierte technologische Kenntnisse mit einem praxisorientierten Ansatz verbunden werden, was auf Portfolio- und auf Projektebene die Erstellung von visionsgestützten Budgets und die Festlegung von Zeitplänen und Meilensteinen umfasst, die die EIC-Projekte einhalten müssen, um weiterhin gefördert zu werden.
Die Programmmanager beaufsichtigen insbesondere die Durchführung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen von Pathfinder und Accelerator und legen den Experten-Bewertungsausschüssen auf eindeutigen und fairen Kriterien beruhende Stellungnahmen für kohärente strategische Projektportfolios vor, die wesentlich zur Entstehung potenzieller gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher marktschaffender Innovationen beitragen dürften.
Die Programmmanager werden die Aufgabe haben, die Pathfinder-Portfolios zu betreuen, indem sie zusammen mit den Begünstigten eine gemeinsame Vision und einen gemeinsamen strategischen Ansatz entwickeln, der zu einer kritischen Masse an Anstrengungen führt. Das umfasst die Stärkung neuer, kürzlich entwickelter Forschungsbereiche und den Aufbau und die Strukturierung neuer Gemeinschaften mit dem Ziel, aus auf dem neuesten Stand beruhenden bahnbrechenden Ideen echte und ausgereifte, marktschaffende Innovationen zu machen. Die Programmmanager werden Übergangstätigkeiten durchführen, indem sie die Portfolios durch zusätzliche einschlägige Tätigkeiten und Partner weiter ausbauen und etwaige potenzielle Spin-off- und Start-up-Unternehmen genau beobachten.
Um mehr Flexibilität zu ermöglichen, werden die Programmmanager die Projekte von Pathfinder und von Accelerator bei jedem Meilenstein oder jedem vorab festgelegten Kriterium in relevanten Abständen entsprechend dem Entwicklungsstand des Projekts anhand festgelegter Projektmanagementmethoden und -verfahren überprüfen, um zu beurteilen, ob die Projekte neu ausgerichtet oder beendet werden sollten. An solchen Bewertungen können gegebenenfalls unabhängige externe Experten beteiligt sein. In Übereinstimmung mit ihrem Statut der Beamten und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten wird die Kommission sicherstellen, dass die Projektmanager bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben weder einem Interessenkonflikt unterliegen noch gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen.
Da die Maßnahmen mit hohem Risiko behaftet sind, wird davon ausgegangen, dass eine erhebliche Zahl von Projekten nicht zum Abschluss gebracht wird. Durch die Einstellung von Projekten frei werdende Haushaltsmittel werden zur Förderung anderer EIC-Maßnahmen verwendet werden, was dem Programmausschuss frühzeitig mitzuteilen ist.
1.2.3. Durchführung der EIC-Mischfinanzierung
Alle operativen Elemente der Accelerator-Projekte, einschließlich der Finanzhilfe oder anderer nicht rückzahlbarer Unterstützungsformen, werden von der Kommission verwaltet.
Für die Verwaltung der EIC-Mischfinanzierung errichtet die Kommission eine Zweckgesellschaft. Die Kommission ist bestrebt, die Teilnahme anderer öffentlicher und privater Investoren zu gewährleisten. Sollte das in der Anfangsphase nicht möglich sein, ist die EIC- Zweckgesellschaft so zu strukturieren, dass andere öffentliche und private Investoren gewonnen werden können, damit sich der Mobilisierungseffekt des Unionsbeitrags erhöht.
Die Kommission wird die Investitionsstrategie der EIC- Zweckgesellschaft billigen. Die EIC- Zweckgesellschaft wird eine Ausstiegsstrategie für ihre Kapitalbeteiligungen festlegen und umsetzen, die u. a. vorsieht, dass Durchführungspartnern, die im Rahmen des Programms „InvestEU“ unterstützt werden, im Falle von Maßnahmen, deren Risiken ausreichend gesenkt wurden, um die Kriterien des Artikels 209 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu erfüllen, gegebenenfalls die Übertragung (eines Teils) einer Investitionsmaßnahme vorgeschlagen wird. Der Programmausschuss wird hiervon von der Kommission in Kenntnis gesetzt.
Die EIC- Zweckgesellschaft wird ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die technischen Bedingungen jeder Investition — gemäß den Grundsätzen der Zusätzlichkeit und der Vermeidung von Interessenskonflikten mit anderen Tätigkeiten der Beteiligungsnehmer oder sonstigen Partner — aushandeln. Die EIC- Zweckgesellschaft proaktiv öffentliche oder private Investitionen zugunsten einzelner Accelerator-Maßnahmen mobilisieren.
2. EUROPÄISCHE INNOVATIONSSYSTEME
2.1. Hintergrund
Zur vollständigen Nutzung des Innovationspotenzials unter Einbeziehung von Forschern, Unternehmern, der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt muss die Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten das Umfeld verbessern, damit Innovationen auf allen Ebenen gedeihen können. Daher gilt es, einen Beitrag zum Aufbau eines wirksamen Innovationssystems auf Unionsebene zu leisten, die Zusammenarbeit, die Vernetzung und den Austausch von Ideen und Wissen anzuregen und offene Innovationsprozesse in Organisationen, Fördermittel und Kompetenzen im Zusammenhang mit nationalen, regionalen und lokalen Innovationssystemen zu entwickeln, um alle Arten von Innovationen zu unterstützen, alle Innovatoren in der gesamten Union zu erreichen und ihnen eine angemessene Unterstützung zuteilwerden zu lassen.
Die Union und ihre Mitgliedstaaten müssen sich auch die Entwicklung von Ökosystemen zum Ziel setzen, die nicht nur Innovationen in privaten Unternehmen, sondern auch Innovationen in der Gesellschaft und im öffentlichen Sektor anregen. Der öffentliche Sektor muss nämlich innovativ sein und sich selbst erneuern, damit er die Veränderungen im Bereich der Regulierung und der Governance unterstützen kann, die für die großräumige Einführung von Innovationen einschließlich neuer Technologien und für eine wachsende öffentliche Nachfrage nach effizienteren und effektiveren Dienstleistungen notwendig sind. Soziale Innovationen sind entscheidend, um das Wohlergehen unserer Gesellschaften zu verbessern.
Um diese Ziele zu erreichen, werden Maßnahmen durchgeführt, mit denen die EIC-Maßnahmen ergänzt und Synergien mit ihnen hergestellt werden sollen; über das werden Synergien mit den Tätigkeiten des EIT, mit Maßnahmen im Rahmen anderer Säulen von Horizont Europa sowie mit Maßnahmen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder, aber auch mit privaten Initiativen angestrebt.
2.2. Interventionsbereiche
Als ersten Schritt wird die Kommission ein EIC-Forum der für Innovationsstrategien und -programme zuständigen Behörden und Stellen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder organisieren mit dem Ziel, die Koordinierung und den Dialog über die Entwicklung des Innovationssystems der Union zu fördern. Auch der EIC-Beirat und der EIT-Verwaltungsrat werden hinzugezogen. Innerhalb des EIC-Forums wird die Kommission
Die Union wird zudem im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen im Rahmen von Horizont Europa, auch mit den Maßnahmen des EIC und des EIT, und mit den regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung;
Die Union wird auch Maßnahmen auf den Weg bringen, die notwendig sind, um die Innovationslandschaft insgesamt und die Kapazitäten im Bereich des Innovationsmanagements in Europa zu überwachen und zu pflegen.
Die Kommission führt die Ökosystem-Fördertätigkeiten durch und wird beim Bewertungsverfahren von einer Exekutivagentur unterstützt.
TEIL „AUSWEITUNG DER BETEILIGUNG UND STÄRKUNG DES EFR“
Im Rahmen dieses Teils des spezifischen Programms werden konkrete Maßnahmen zur Ausweitung der Beteiligung und zur Stärkung des EFR durchgeführt. Ziel ist es, die kooperativen Verbindungen in ganz Europa zu stärken und die europäischen FuI-Netze zu öffnen, zur Verbesserung der Forschungsmanagementkapazitäten in den von der Ausweitung profitierenden Ländern beizutragen, politische Reformen der Mitgliedstaaten zu unterstützen sowie das Potenzial des in der Union vorhandenen Talentpools auszuschöpfen.
Obwohl die Union auf eine lange Tradition wissenschaftlich-technischer Errungenschaften von Weltrang zurückblicken kann, wird ihr FuI-Potenzial nicht voll ausgeschöpft. Trotz erheblicher Fortschritte beim Aufbau des EFR, einschließlich des EFR-Fahrplans und der nationalen EFR-Aktionspläne, ist die FuI-Landschaft in Europa nach wie vor zersplittert, und in allen Mitgliedstaaten gibt es Engpässe in den FuI-Systemen, die politische Reformen erforderlich machen. In einigen Bereichen sind die Fortschritte zu langsam, um den Anschluss an ein zunehmend dynamisches FuI-System zu finden.
Investitionen in FuI liegen in Europa nach wie vor weit unter dem Ziel von 3 % des BIP und wachsen nach wie vor weniger stark als die Investitionen unserer Hauptwettbewerber wie die USA, Japan, China oder Südkorea.
Inzwischen wird in Europa der Abstand zwischen jenen Ländern und Regionen, die bei der FuI führend sind, und jenen, die hierbei im Rückstand sind, immer größer. Veränderungen — beispielsweise mehr und bessere Verbindungen zwischen den FuI-Akteuren in Europa — sind geboten, wenn sich Europa die Spitzenleistungen, die auf dem gesamten europäischen Kontinent hervorgebracht werden, zunutze machen und den Wert öffentlicher und privater Investitionen sowie deren Auswirkungen auf die Produktivität, das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand maximieren will. Überdies bedarf es struktureller Reformen der Politik im Bereich der FuI und einer besseren nationalen, regionalen und institutionellen Zusammenarbeit bei der Gewinnung und Bereitstellung hochwertiger Erkenntnisse.
Zudem wird FuI von einigen als etwas angesehen, was von ihnen entfernt und elitär ist und keinen klaren Nutzen für die Bürger hat, was zu Einstellungen führt, die die Schaffung und Nutzung von innovativen Lösungen behindern, und Skepsis gegenüber faktengestützten staatlichen Maßnahmen entstehen lässt. Dies erfordert bessere Verbindungen zwischen Wissenschaftlern, Forschern, Innovatoren, Unternehmern, Bürgern und politischen Entscheidungsträgern und tragfähigere Ansätze, damit die gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse selbst in einer im Wandel begriffenen Gesellschaft gebündelt werden.
Die Union muss jetzt die Messlatte für die Qualität und die Wirkung ihres FuI-Systems höher legen, was eine Neubelebung des EFR in der gesamten Union und den assoziierten Ländern erfordert, der von den Unions-Rahmenprogrammen für FuI und den nationalen und regionalen Programmen besser unterstützt werden muss. Speziell bedarf es gemäß Artikel 181 Absatz 2 AEUV gut integrierter, aber dennoch maßgeschneiderter Maßnahmen der Union in Verbindung mit Reformen und Leistungsverbesserungen auf nationaler Ebene (zu denen die im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie der Fazilität für Politikunterstützung geförderten Strategien für eine intelligente Spezialisierung beitragen können) und im Gegenzug wirksamer institutioneller Änderungen innerhalb der Organisationen, die Forschung finanzieren und betreiben, einschließlich Hochschulen, sodass herausragende Kenntnisse gewonnen werden. Durch gemeinsame Anstrengungen auf Unionsebene können Synergien in ganz Europa genutzt werden und kann die Größenordnung ermittelt werden, die notwendig ist, um die Unterstützung nationaler politischer Reformen effizienter und wirkungsvoller zu gestalten.
Die im Rahmen dieses Teils geförderten Tätigkeiten betreffen insbesondere die strategischen Prioritäten des EFR, dienen aber grundsätzlich allen Teilen des Programms „Horizont Europa“. Es können auch Maßnahmen vorgesehen werden, um den „freien Wissensverkehr“ im gesamten EFR durch die Mobilität von Forschern und Innovatoren zu fördern, wobei bestehende Ungleichgewichte in vollem Umfang zu berücksichtigen sind, und um den Auf- und Ausbau von Netzen von Akademikern, Wissenschaftlern, Forschern und Innovatoren auf- und auszubauen, damit sie ihre (immateriellen) Werte in den Dienst des EFR stellen, indem die Entwicklung von speziellen Fahrplänen für einzelne Bereiche der Wissenschaft unterstützt wird.
Ziel ist eine Union, in der Wissen und hoch qualifizierte Arbeitskräfte frei zirkulieren, Forschungsergebnisse rasch und effizient ausgetauscht werden, Forscher von attraktiven Laufbahnen profitieren und die Gleichstellung der Geschlechter gewährleistet ist — eine Union, in der die Mitgliedstaaten und assoziierten Länder gemeinsame strategische Forschungsagenden entwickeln, nationale Pläne aufeinander abstimmen, gemeinsame Programme festlegen und durchführen, sodass informierte Bürger die Ergebnisse von FuI verstehen und ihnen Vertrauen entgegenbringen und die Ergebnisse der Gesellschaft insgesamt zugutekommen.
Dieser Teil wird de facto einen Beitrag zur Verwirklichung sämtlicher Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen leisten; unmittelbar wird er jedoch zur Verwirklichung folgender Ziele beitragen: Ziel 4 (Hochwertige Bildung), Ziel 5 (Gleichstellung der Geschlechter), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele).
1. ERHÖHUNG DER BETEILIGUNG UND VERBREITUNG VON EXZELLENZ
Die Verringerung der Unterschiede und der bestehenden Kluft bei den FuI-Leistungen durch den unionsweiten Austausch von Wissen und Sachkenntnis wird dazu beitragen, dass die von der Ausweitung profitierenden Länder und die Regionen in äußerster Randlage der Union in den globalen Wertschöpfungsketten wettbewerbsfähig werden und der Union das FuI-Potenzial aller Mitgliedstaaten uneingeschränkt zugutekommt.
Weitere Maßnahmen, beispielsweise die Förderung von Offenheit und Vielfalt bei Projektkonsortien, sind daher erforderlich, um dem Trend zu geschlossenen Kooperationen entgegenzuwirken, durch den möglicherweise eine große Zahl vielversprechender Einrichtungen und Einzelpersonen, einschließlich Neueinsteigern, ausgeschlossen wird, und um das Potenzial des in der Union vorhandenen Talentpools durch Maximierung und gemeinsame Nutzung der Vorteile von FuI in der ganzen Union auszuschöpfen.
Im Rahmen der großen Interventionsbereiche werden aus den oben genannten Haushaltslinien spezielle Forschungselemente gefördert, die auf die besonderen Erfordernisse der Maßnahmen zugeschnitten sind.
Grundzüge
Mit diesem Interventionsbereich werden die folgenden Einzelziele von Horizont Europa unterstützt: Erleichterung einer umfassenden Einbindung des europäischen Talentpools in die Fördermaßnahmen, unionsweite Verbreitung und Vernetzung von Exzellenz, stärkere Hervorbringung hochwertiger Erkenntnisse und Ausbau der sektor-, fach- und grenzübergreifenden Zusammenarbeit.
2. REFORMIERUNG UND STÄRKUNG DES EUROPÄISCHEN FUI-SYSTEMS
Politische Reformen auf nationaler Ebene werden durch die Entwicklung politischer Initiativen auf Unionsebene, durch Forschung, Vernetzung, Bildung von Partnerschaften, Koordinierung, Datenerhebung, Monitoring und Bewertung wechselseitig verstärkt und ergänzt.
Grundzüge
ANHANG II
ZUSAMMENSETZUNGEN DES PROGRAMMAUSSCHUSSES
Verzeichnis der Zusammensetzungen des Programmausschusses gemäß Artikel 14 Absatz 2 dieses Beschlusses
Strategische Zusammensetzung: Strategischer Überblick über die Durchführung des gesamten Programms, Kohärenz zwischen den einzelnen Arbeitsprogrammen der verschiedenen Teile des spezifischen Programms, einschließlich der Missionen
Europäischer Forschungsrat ((European Research Council, ERC)
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (Marie Skłodowska-Curie Actions, MSCA);
Forschungsinfrastrukturen
Gesundheit
Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
Digitalisierung, Industrie und Weltraum
Klima, Energie und Mobilität
Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) und europäische Innovationssysteme
Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des EFR
Es besteht die Möglichkeit von Ad-hoc-Sitzungen innerhalb der Cluster und/oder mit verschiedenen Zusammensetzungen des Programmausschusses und/oder mit Ausschüssen, die durch andere Rechtsakte zu horizontalen und/oder bereichsübergreifenden Fragen wie etwa der Raumfahrt und der Mobilität eingerichtet wurden.
ANHANG III
INFORMATIONEN, DIE DIE KOMMISSION NACH ARTIKEL 14 ABSATZ 6 DIESES BESCHLUSSES VORLEGEN MUSS
1. Informationen über einzelne Projekte, die das Monitoring jedes Vorschlags während seiner gesamten Laufzeit ermöglichen, darunter insbesondere:
2. Informationen über die Ergebnisse aller Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und über die Durchführung von Projekten, darunter insbesondere:
3. Informationen über die Programmdurchführung, einschließlich einschlägiger Informationen auf Ebene von Horizont Europa, des spezifischen Programms, sämtlicher Einzelziele und verwandter Themen sowie des JRC, im Rahmen der jährlichen Überprüfung anhand der in Anhang V der Verordnung (EU) 2021/695, festgelegten Wirkungspfade, sowie über die Synergien mit anderen relevanten Unionsprogrammen.
4. Informationen über die Ausführung des Haushalts von Horizont Europa, einschließlich Informationen über COST, über die Verpflichtungen und Zahlungen für alle europäischen Partnerschaften, einschließlich KICs, sowie über das finanzielle Gleichgewicht zwischen der Union und allen assoziierten Ländern.
( 1 ) Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 (ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 30).
( 2 ) Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11).
( 3 ) Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 23).
( 4 ) Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1).
( 5 ) Beschluss der Kommission vom 12. Dezember 2013 zur Einrichtung des Europäischen Forschungsrates (ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 23).
( 6 ) Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).
( 7 ) Um die Durchführung des spezifischen Programms zu erleichtern, erstattet die Kommission gemäß ihren geltenden Leitlinien für jede Sitzung des Programmausschusses entsprechend der Agenda die Kosten für einen Vertreter je Mitgliedstaat sowie für diejenigen Tagesordnungspunkte, für die ein Mitgliedstaat besonderen Sachverstand benötigt, die Kosten für einen Experten/Berater je Mitgliedstaat.
( 8 ) Die europäische Dateninfrastruktur wird die EOSC mit HPC-Kapazitäten von Weltklasse, Hochgeschwindigkeitsverbindungen und modernsten Daten- und Softwarediensten unterstützen.
( 9 ) Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 (ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 1).
( 10 ) Verordnung (EU) 2021/693 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Justiz“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1382/2013 (ABl. L 156 vom 5.5.2021, S. 21).
( 11 ) Verordnung (EU) 2021/692 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates (ABl. L 156 vom 5.5.2021, S. 1).
( 12 ) Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240 (ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1).
( 13 ) OECD-Bericht: Understanding The Socio-Economic Divide in Europe, 26. Januar 2017.
( 14 ) Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 69).
( 15 ) Die Schlüsseltechnologien der Zukunft umfassen fortgeschrittene Werkstoffe und Nanotechnologie, Fotonik sowie Mikro- und Nanoelektronik, Techniken der Biowissenschaften, fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung, KI und digitale Sicherheit sowie die Konnektivität.
( 16 ) Bericht „Re-finding Industry — Defining Innovation“ der hochrangigen Strategiegruppe zu industriellen Technologien, Brüssel, April 2018.
( 17 ) Hierbei handelt es sich um öffentliche oder private Einrichtungen, die Ressourcen und Dienstleistungen vorrangig für die europäische Industrie zur Verfügung stellen, damit Schlüsseltechnologien und -produkte getestet, validiert und demonstriert werden können. Solche Infrastrukturen können „an einem einzigen Standort angesiedelt“, „virtuell“ oder „verteilt“ sein und müssen in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land registriert sein.
( 18 ) Auf die deutliche Senkung der Treibhausgasemissionen in anderen Sektoren wird in anderen Teilen der Säule II sowie generell im Programm „Horizont Europa“ eingegangen.
( 19 ) Der Begriff „alternative Energie“ bezieht sich nicht auf Kernenergie.
( 20 ) Die Bioökonomie umfasst alle Sektoren und Systeme, die sich auf biologische Ressourcen (Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen und daraus gewonnene Biomasse, einschließlich organischer Abfall) sowie deren Funktionen und Prinzipien stützen. Sie umfasst und verbindet: terrestrische und marine Ökosysteme und deren Leistungen; alle Sektoren der Primärproduktion, die biologische Ressourcen nutzen und erzeugen (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur); sowie alle Wirtschafts- und Industriezweige, die biologische Ressourcen nutzen und verarbeiten, um Nahrungs- und Futtermittel, biogestützte Produkte, Energie und Dienstleistungen zu erzeugen. Biomedizin und gesundheitsbezogene Biotechnologie sind hiervon ausgeschlossen.
( 21 ) „Nachhaltige blaue Wirtschaft“ bezeichnet alle sektoralen und sektorübergreifenden wirtschaftlichen Tätigkeiten im gesamten Binnenmarkt mit Bezug auf Ozeane, Meere, Küsten und Binnengewässer, auch in Gebieten in äußerster Randlage und Binnenstaaten der Union, einschließlich neu entstehender Sektoren und nichtmarktbestimmter Waren und Dienstleistungen, die mit den Umweltvorschriften der Union im Einklang stehen.
( 22 ) Mitteilung der Kommission vom 28. November 2018 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle: Eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“.
( 23 ) Umweltüberwachung ist beispielsweise über die Copernicus-Komponente des Weltraumprogramms der Union und andere relevante europäische Programme zugänglich, darüber hinaus werden FuI in anderen Tätigkeitsbereichen im Rahmen dieses Clusters und anderen relevanten Teilen von Horizont Europa über die GEO-Initiative unterstützt.
( 24 ) Arbeitsunterlage der Kommission: Ernährungssicherheit durch europäische Forschung und Innovation (SWD(2016) 319 final).
( 25 ) Biotechnologie-Anwendungen im Dienste der Gesundheit werden unter dem Cluster „Gesundheit“ im Rahmen dieser Säule behandelt.
( 26 ) Die Tätigkeiten im Interventionsbereich „Kreislaufsysteme“ ergänzen diejenigen zur CO2-armen und sauberen Industrie im Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“.
( 27 ) Der Begriff Innovationsdrehkreuz ist ein Sammelbegriff, der eine Vielzahl von Tätigkeiten abdeckt. Ein Innovationsdrehkreuz kann als aktiver Partner, Wissenszentrum, Gemeinschaft, Vermittler oder Verbindungsstelle dienen, das Unternehmen Zugang zu neuesten Erkenntnissen und Fachkenntnissen zu digitalen und ähnlichen grundlegenden Grundlagentechnologien bietet, die diese zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf Produktions-, Dienstleistungs- und Geschäftsabläufe benötigen.
( 28 ) Einschlägige Themenbereiche können im Zusammenhang mit der strategischen Planung für Horizont Europa ermittelt werden.
( 29 ) Typisch ist eine Kombination von wissenschaftlichen/technologischen Risiken, managementbezogenen/finanziellen Risiken, marktbezogenen/wirtschaftlichen Risiken und regulatorischen Risiken. Unvorhergesehene zusätzliche Risiken können auch berücksichtigt werden.
( 30 ) Wenn das Risiko als unterdurchschnittlich eingestuft wird, wird der Union als Alternative zu einer Finanzhilfe ein rückzahlbarer Vorschuss nach einem vereinbarten Zeitplan zurückgezahlt, der dann zu einem unverzinslichen Darlehen wird. Kann der Begünstigte nicht zurückzahlen, jedoch seine Tätigkeiten fortsetzen, wird der rückzahlbare Vorschuss in Beteiligungskapital umgewandelt. Im Falle eines Konkurses wird der rückzahlbare Vorschuss lediglich zu einer Finanzhilfe.
( 31 ) Grundsätzlich sollte die Union nicht mehr als eine Minderheit an Stimmrechten in einem unterstützten Unternehmen halten. In Ausnahmefällen kann die Union sich eine Sperrminorität zum Schutz europäischer Interessen in wichtigen Bereichen, z. B. im Bereich der Cybersicherheit, sichern.
( 32 ) Beispielsweise der ERC-Konzeptnachweis („Proof of Concept“), im Rahmen des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ geförderte Projekte und Start-up-Unternehmen, die aus den KICs des EIT hervorgehen. Anträge können auch aus Tätigkeiten von Horizont 2020 hervorgehen, vor allem aus Projekten, die im Rahmen von „Horizont 2020 — KMU Phase 2“ ausgewählt wurden, und ähnlichen Exzellenzsiegel-Projekten, die von den Mitgliedstaaten finanziert werden, und aus (bestehenden und künftigen) Europäischen Partnerschaften.
( 33 ) Um nahtlose Kontinuität sicherzustellen, werden die EIC-Preise die Verwaltung der im Rahmen von Horizont 2020 eingeführten Preise übernehmen. Zudem wird der EIC-Beirat Beratung für die Konzeption und Realisation neuer Anreizprämien und Anerkennungspreise anbieten.
( 34 ) Mitteilung der Kommission vom 15. Mai 2018 mit dem Titel „Eine erneuerte Europäische Agenda für Forschung und Innovation — Europas Chance, seine Zukunft zu gestalten“ und Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2016 zu Forschungs- und innovationsfreundliche Rechtsvorschriften.
( 35 ) Die zu behandelnden Strategien und Verfahren reichen von einer möglichst frühzeitigen und breit angelegten Weitergabe von Forschungsergebnissen über gemeinsam vereinbarte Formate und eine gemeinsame Infrastruktur (z. B. die EOSC) sowie Bürgerwissenschaft bis hin zur Entwicklung und Nutzung neuer, weiter gefasster Ansätze und Indikatoren für die Bewertung von Forschung und die Honorierung der Arbeit von Forschern.
( 36 ) Fazilität für Politikunterstützung (PSF), die im Rahmen von Horizont 2020 eingeführt wurde. Die PSF funktioniert nachfrageorientiert und bietet nationalen Behörden auf freiwilliger Basis ein hohes Maß an Fachwissen sowie maßgeschneiderte Beratung. Über ihre Dienste hat die Fazilität bereits entscheidend zu politischen Veränderungen in Ländern wie Polen, Bulgarien, Moldau und der Ukraine und generell zu politischen Veränderungen beigetragen, die durch den Austausch bewährter Verfahren in Bereichen wie steuerliche Anreize für FuE, offene Wissenschaft, leistungsgestützte Finanzierung öffentlicher Forschungsorganisationen und Interoperabilität nationaler FuI-Programme vorangetrieben wurden.
( 37 ) Hierzu gehören insbesondere die Europäische Charta für Forscher, der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern, EURAXESS und der Pensionsfonds RESAVER.