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Document 02010D0057-20181001

    Consolidated text: Beschluss der Kommission vom 3. Februar 2010 zur Festlegung von Gesundheitsgarantien für die Durchfuhr von Equiden durch die in Anhang I der Richtlinie 97/78/EG des Rates aufgeführten Gebiete (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 509) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/57/EU)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/57(1)/2018-10-01

    02010D0057 — DE — 01.10.2018 — 001.001


    Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

    ►B

    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 3. Februar 2010

    zur Festlegung von Gesundheitsgarantien für die Durchfuhr von Equiden durch die in Anhang I der Richtlinie 97/78/EG des Rates aufgeführten Gebiete

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 509)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2010/57/EU)

    (ABl. L 032, 4.2.2010, p.9)

    Aufgehoben durch:

     

     

    Amtsblatt

    Nr.

    Seite

    Datum

     

    Durchführungsverordnung (EU) 2018/659 der Kommission vom 12. April 2018

    L 110

    1

    30.4.2018

     
    Die letzte konsolidierte Fassung vor Aufhebung ist unter folgendem Link verfügbar:
    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02010D0057-20100204
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