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Document 02008L0060-20080708

    Consolidated text: Richtlinie 2008/60/EG der Kommission vom 17. Juni 2008 zur Festlegung spezifischer Kriterien für Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Text von Bedeutung für den EWR) (kodifizierte Fassung)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2008/60/2008-07-08

    2008L0060 — DE — 08.07.2008 — 000.001


    Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

    ►B

    RICHTLINIE 2008/60/EG DER KOMMISSION

    vom 17. Juni 2008

    zur Festlegung spezifischer Kriterien für Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (kodifizierte Fassung)

    (ABl. L 158, 18.6.2008, p.17)


    Berichtigt durch:

    ►C1

    Berichtigung, ABl. L 202 vom 31.7.2008, S. 74  (08/60)




    ▼B

    RICHTLINIE 2008/60/EG DER KOMMISSION

    vom 17. Juni 2008

    zur Festlegung spezifischer Kriterien für Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (kodifizierte Fassung)



    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Richtlinie 89/107/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Zusatzstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen ( 1 ), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Richtlinie 95/31/EG der Kommission vom 5. Juli 1995 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen ( 2 ), ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden ( 3 ). Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich daher, die genannte Richtlinie zu kodifizieren.

    (2)

    Für alle in der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen ( 4 ), aufgeführten Süßungsmittel sind Reinheitskriterien festzulegen.

    (3)

    Die im durch den gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) verfassten Codex Alimentarius für Süßungsmittel festgelegten Spezifikationen und Analysemethoden sollten berücksichtigt werden.

    (4)

    Lebensmittelzusatzstoffe, die in Verfahren oder mit Ausgangsstoffen hergestellt werden, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses beurteilt worden sind, oder von denen, die in dieser Richtlinie aufgeführt sind, sollten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit mit besonderem Hinweis auf die Reinheitskriterien zur Beurteilung der Sicherheit vorgelegt werden.

    (5)

    Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit.

    (6)

    Diese Richtlinie sollte die Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht und für die Anwendung der in Anhang II Teil B aufgeführten Richtlinien unberührt lassen —

    HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:



    Artikel 1

    Die in Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 89/107/EWG genannten Reinheitskriterien für die in der Richtlinie 94/35/EG erwähnten Süßungsmittel sind in Anhang I der vorliegenden Richtlinie aufgeführt.

    Artikel 2

    Die Richtlinie 95/31/EG, in der Fassung der in Anhang II Teil A aufgeführten Richtlinien, wird unbeschadet der Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang II Teil B genannten Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht aufgehoben.

    Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

    Artikel 3

    Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Artikel 4

    Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.




    ANHANG I



    E 420 (i) —  SORBIT

    Synonyme

    D-Glucit, D-Sorbitol

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    D-Glucitol

    EINECS

    200-061-5

    Chemische Formel

    C6H14O6

    Relative Molekülmasse

    182,17

    Gehalt

    Enthält nicht weniger als 97,0 % Zuckeralkohole und nicht weniger als 91,0 % D-Sorbit, bezogen auf die Trockenmasse

    Zuckeralkohole sind Verbindungen mit der Strukturformel CH2OH-(CHOH)n-CH2OH, bei der „n“ eine ganze Zahl ist

    Beschreibung

    Flockiges oder körniges, weißes, hygroskopisches, kristallines Pulver mit süßem Geschmack

    Merkmale

    A.  Löslichkeit

    In Wasser sehr gut löslich; in Ethanol schwer löslich

    B.  Schmelzbereich

    88 °C—102 °C

    C.  Sorbitmonobenzylidenderivate

    5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd und 1 ml Salzsäure werden gemischt und maschinell geschüttelt, bis Kristalle auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der Rückstand mit 5ml Methanol/Wasser 1:2 gewaschen. Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen zwischen 173 °C und 179 °C

    Reinheit

    Wassergehalt

    Nicht mehr als 1 % (Karl-Fischer-Verfahren)

    Sulfatasche

    Nicht mehr als 0,1 %, bezogen auf die Trockenmasse

    Reduzierende Zucker

    Nicht mehr als 0,3 %, bezogen auf die Trockenmasse

    Gesamtzucker

    Nicht mehr als 1 %, ausgedrückt als Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse

    Chloride

    Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Sulfate

    Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Nickel

    Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Blei

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Schwermetalle

    Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb, bezogen auf die Trockenmasse

    E 420 (ii) —  SORBITSIRUP

    Synonyme

    D-Glucitsirup

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    Sorbitsirup, der durch Hydrierung von Glucosesirup entsteht, setzt sich aus D-Sorbit, D-Mannit und hydrierten Sacchariden zusammen

    Die Nicht-D-Sorbit-Anteile setzen sich vorwiegend aus hydrierten Oligosacchariden zusammen, die durch Hydrierung von Glucosesirup als Ausgangsmaterial (in diesem Fall kristallisiert der Sirup nicht) erzeugt werden, oder aus Mannit. Kleinere Mengen von Zuckeralkohol, wobei n ≤ 4 ist, können vorhanden sein. Zuckeralkohole sind Verbindungen mit der allgemeinen Formel CH2OH-(CHOH)n-CH2OH, bei der „n“ eine ganze Zahl ist.

    EINECS

    270-337-8

    Gehalt

    Enthält nicht weniger als 69 % feste Substanzen und nicht weniger als 50 % D-Sorbit, bezogen auf die Trockensubstanz

    Beschreibung

    Klare, farblose, wässrige Lösung mit süßem Geschmack

    Merkmale

    A.  Löslichkeit

    Mischbar mit Wasser, Glyzerin und Propan-1,2-diol

    B.  Sorbitmonobenzylidenderivate

    5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd und 1 ml Salzsäure werden gemischt und maschinell geschüttelt, bis Kristalle auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der Rückstand mit 5 ml Methanol/Wasser 1:2 gewaschen. Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen zwischen 173 °C und 179 °C

    Reinheit

    Wassergehalt

    Nicht mehr als 31 % (Karl-Fischer-Verfahren)

    Sulfatasche

    Nicht mehr als 0,1 %, bezogen auf die Trockenmasse

    Reduzierende Zucker

    Nicht mehr als 0,3 %, ausgedrückt als Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse

    Chloride

    Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Sulfate

    Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Nickel

    Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Blei

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Schwermetalle

    Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb, bezogen auf die Trockenmasse

    E 421 —  MANNIT

    (I)  MANNIT

    Synonyme

    D-Mannitol

    Definition

    Gewonnen durch katalytische Hydrierung von glukose- und/oder fruktosehaltigen Kohlehydratlösungen

    Chemische Bezeichnung

    D-Mannitol

    EINECS

    200-711-8

    Chemische Formel

    C6H14O6

    Molekulargewicht

    182,2

    Gehalt

    Mindestens 96,0 % D-Mannitol und höchstens 102 % bezogen auf die Trockensubstanz

    Beschreibung

    Weißes, geruchloses kristallines Pulver

    Merkmale

    A.  Löslichkeit

    Löslich in Wasser, sehr schwer löslich in Ethanol, praktisch unlöslich in Ether

    B.  Schmelzbereich

    164—169 °C

    C.  Dünnschichtchromatographie

    Besteht Prüfung

    D.  Spezifische Drehung

    [α]20 D: + 23 ° zu + 25 ° (Boratlösung)

    E.  pH-Wert

    Zwischen 5 und 8

    0,5 ml einer gesättigten Kaliumchloridlösung werden mit 10 ml einer 10 %-g/v-Lösung der Probe gemischt und dann der pH-Wert gemessen

    Reinheit

    Trocknungsverlust

    Höchstens 0,3 % (105 °C, 4 Stunden)

    Reduzierende Zucker

    Höchstens 0,3 % (als Dextrose)

    Gesamtzucker

    Höchstens 1 % (als Dextrose)

    Sulfatasche

    Höchstens 0,1 %

    Chloride

    Höchstens 70 mg/kg

    Sulfate

    Höchstens 100 mg/kg

    Nickel

    Höchstens 2 mg/kg

    Blei

    Höchstens 1 mg/kg

    (II)  DURCH FERMENTATION GEWONNENES MANNIT

    Synonyme

    D-Mannitol

    Definition

    Gewonnen durch diskontinuierliche Fermentation unter aeroben Bedingungen mit Hilfe einer konventionellen Art der Hefe Zygosaccharomyces rouxii

    Chemische Bezeichnung

    D-Mannitol

    EINECS

    200-711-8

    Chemische Formel

    C6H14O6

    Molekulargewicht

    182,2

    Gehalt

    Mindestens 99 %, bezogen auf die Trockensubstanz

    Beschreibung

    Weißes, geruchloses, kristallines Pulver

    Merkmale

    A.  Löslichkeit

    Löslich in Wasser, sehr schwer löslich in Ethanol, praktisch unlöslich in Ether

    B.  Schmelzbereich

    164—169 °C

    C.  Dünnschichtchromatographie

    Besteht Prüfung

    D.  Spezifische Drehung

    [α]20 D: + 23 ° bis + 25 ° (Boratlösung)

    E.  pH-Wert

    Zwischen 5 und 8

    0,5 ml einer gesättigten Kaliumchloridlösung werden mit 10 ml einer 10 %-g/v-Lösung der Probe gemischt und dann der pH-Wert gemessen

    Reinheit

    Arabitol

    Höchstens 0,3 %

    Trocknungsverlust

    Höchstens 0,3 % (105 °C, 4 Stunden)

    Reduzierende Zucker

    Höchstens 0,3 % (als Dextrose)

    Gesamtzucker

    Höchstens 1 % (als Dextrose)

    Sulfatasche

    Höchstens 0,1 %

    Chloride

    Höchstens 70 mg/kg

    Sulfate

    Höchstens 100 mg/kg

    Blei

    Höchstens 1 mg/kg

    Aerobe mesophile Bakterien

    Höchstens 103/g

    Coliforme

    Fehlen in 10 g

    Salmonella

    Fehlen in 10 g

    E. coli

    Fehlen in 10 g

    Staphylococcus aureus

    Fehlen in 10 g

    Pseudomonas aeruginosa

    Fehlen in 10 g

    Schimmel

    Höchstens 100/g

    Hefe

    Höchstens 100/g

    E 950 —  ACESULFAM-K

    Synonyme

    Acesulfam, Kaliumsalz von 3,4-Didhydro-6-methyl-1,2,3-oxathiazin-4-(3H)-on-2,2-dioxid

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    6-Methyl-1,2,3-oxathiazin-4(3H)-on-2,2-dioxid-Kaliumsalz

    EINECS

    259-715-3

    Chemische Formel

    C4H4KNO4S

    Molekulargewicht

    201,24

    Gehalt

    Mindestens 99 % von C4H4KNO4S, bezogen auf die Trockensubstanz

    Beschreibung

    Geruchloses, weißes, kristallines Pulver. Etwa 200-mal so süß wie Saccharose

    Merkmale

    A.  Löslichkeit

    Leicht löslich in Wasser, sehr schwer löslich in Ethanol

    B.  Ultraviolett-Absorption

    Maximum bei 227 ± 2 nm (10 mg/1 000 ml Wasser)

    C.  Positive Prüfung auf Kalium

    Besteht Prüfung (zur Prüfung des Rückstands sind 2 g der Probe zu entzünden)

    D.  Fällungstest

    Einige Tropfen einer 10 %igen Natriumnitrocobaltat (III)-Lösung werden mit einer Lösung von 0,2 g der Probe in 2 ml Essigsäure und 2 ml Wasser gemischt. Es bildet sich eine gelbe Ausfällung

    Reinheit

    Trocknungsverlust

    Höchstens 1 % (105 °C, 2 Stunden)

    Organische Verunreinigungen

    Besteht Prüfung auf 20 mg/kg UV-aktive Bestandteile

    Fluorid

    Höchstens 3 mg/kg

    Blei

    Höchstens 1 mg/kg

    E 951 —  ASPARTAM

    Synonyme

    Aspartyl-phenylalanin-methylester

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    N-L-α Aspartyl-L-phenylalanin-1-methylester 3-amino-N-(α-carboxy-phenethyl)-succinamidsäure-N-methylester.

    EINECS

    245-261-3

    Chemische Formel

    C14H18N2O5

    Relative Molekülmasse

    294,31

    Gehalt

    Nicht weniger als 98 % und nicht mehr als 102 % von C14H18N2O5, bezogen auf die Trockensubstanz

    Beschreibung

    Weißes, geruchloses, kristallines Pulver mit intensiv süßem Geschmack (etwa 200mal so süß wie Saccharose)

    Merkmale

    Löslichkeit

    In Wasser und Ethanol schwer löslich

    Reinheit

    Trocknungsverlust

    Nicht mehr als 4,5 % (105 °C, 4 Stunden)

    Sulfatasche

    Nicht mehr als 0,2 %, bezogen auf die Trockenmasse

    pH-Wert

    Zwischen 4,5 und 6,0 (Lösung 1 zu 125)

    Absorption

    Die Durchlässigkeit einer 1 %igen Lösung in 2 N-Salzsäure, die unter Verwendung von 2 N-Salzsäure als Bezugsstoff in einer 1-cm-Zelle bei 430 nm mit einem geeigneten Spektrophotometer bestimmt wird, beträgt nicht weniger als 0,95, was einer Absorption von nicht mehr als etwa 0,022 entspricht

    Spezifische Drehung

    [α]D 20: + 14,5 bis + 16,5 °, bezogen auf die Trockenmasse

    Innerhalb von 30 min nach der Zubereitung der Probelösung 4 %ig in 15 n Ameisensäure zu bestimmen

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Blei

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Schwermetalle

    Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb, bezogen auf die Trockenmasse

    5-Benzyl-3,6-dioxo-2-piperazinessigsäure

    Nicht mehr als 1,5 %, bezogen auf die Trockenmasse

    E 952 —  CYCLOHEXANSULFAMIDSÄURE UND IHRE Na- UND Ca-SALZE

    (I)  CYCLOHEXYLAMIDSÄURE

    Synonyme

    Cyclohexylsulfaminsäure, Cyclamat, Cylaminsäure

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    Cyclohexansulfamidsäure, Cyclohexylaminosulfonsäure

    EINECS

    202-898-1

    Chemische Formel

    C6H13NO3S

    Relative Molekülmasse

    179,24

    Gehalt

    Cyclohexylsulfaminsäure enthält nicht weniger als 98 % und nicht mehr als das Äquivalent von 102 % von C6H13NO3S, bezogen auf die Trockensubstanz

    Beschreibung

    Ein praktisch farbloses, weißes, kristallines Pulver mit süßsaurem Geschmack. Etwa 40mal so süß wie Saccharose

    Merkmale

    A.  Löslichkeit

    In Wasser und in Ethanol löslich

    B.  Fällungstest

    Eine 2 %ige Lösung ist mit Salzsäure anzusäuern, 1 ml einer annähernd molaren Lösung von Bariumchlorid in Wasser hinzufügen und bei einer eventuell auftretenden Trübung oder Ausfällung zu filtern. Der klaren Lösung ist 1 ml 10 %ige Natriumnitritlösung hinzuzufügen. Es bildet sich eine weiße Ausfällung

    Reinheit

    Trocknungsverlust

    Nicht mehr als 1 % (105 °C, 1 Stunde)

    Selen

    Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt als Selen, bezogen auf die Trockenmasse

    Blei

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Schwermetalle

    Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb, bezogen auf die Trockenmasse

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Cyclohexylamin

    Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Dicyclohexylamin

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Anilin

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    (II)  NATRIUMCYCLAMAT

    Synonyme

    Cyclamat, Natriumsalz der Cyclohexylsulfamidsäure

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    Natriumcyclohexansulfamat, Natriumcyclohexylsulfamat

    EINECS

    205-348-9

    Chemische Formel

    C6H12NNaO3S und das Dihydrat C6H12NNaO3S·2H2O

    Relative Molekülmasse

    201,22, berechnet auf die Trockensubstanz

    237,22, berechnet auf das Hydrat

    Gehalt

    Nicht weniger als 98 % und nicht mehr als 102 %, bezogen auf die Trockensubstanz

    Dihydrat: nicht weniger als 84 %, bezogen auf die Trockensubstanz

    Beschreibung

    Weiße, geruchlose Kristalle oder kristallines Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose

    Merkmale

    Löslichkeit

    In Wasser löslich, in Ethanol praktisch unlöslich

    Reinheit

    Trocknungsverlust

    Nicht mehr als 1 % (105 °C, 1 Stunde)

    Dihydrat: nicht mehr als 15,2 % (105 °C, 2 Stunden)

    Selen

    Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Blei

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Schwermetalle

    Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb, bezogen auf die Trockenmasse

    Cyclohexylamin

    Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Dicyclohexylamin

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Anilin

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    (III)  CALCIUMCYCLAMAT

    Synonyme

    Cyclamat, Calciumsalz der Cyclohexylsulfamidsäure

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    Calciumcyclohexansulfamat, Calciumcyclohexylsulfamat

    EINECS

    205-349-4

    Chemische Formel

    C12H24CaN2O6S2·2H2O

    Relative Molekülmasse

    432,57

    Gehalt

    Nicht weniger als 98 % und nicht mehr als 101 %, bezogen auf die Trockensubstanz

    Beschreibung

    Weiße, farblose Kristalle oder kristallines Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose

    Merkmale

    Löslichkeit

    In Wasser löslich, in Ethanol schwer löslich

    Reinheit

    Trocknungsverlust

    Nicht mehr als 1 % (105 °C, 1 Stunde)

    Dihydrat: Nicht mehr als 8,5 % (140 °C, 4 Stunden)

    Selen

    Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Blei

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Schwermetalle

    Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb, bezogen auf die Trockenmasse

    Cyclohexylamin

    Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Dicyclohexylamin

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Anilin

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    E 953 —  ISOMALT

    Synonyme

    Hydrierte Isomaltulose, hydrierte Palatinose

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    Isomalt ist ein Gemisch hydrierter Mono- und Disaccharide, dessen wichtigste Bestandteile folgende Disaccharide sind:

    6-O-α-D-Glucopyranosyl-D-Sorbit (1,6-GPS) und

    1-O-α-D-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat (1,1-GPM)

    Chemische Formel

    6-O-α-D-Glucopyranosyl-D-Sorbit: C12H24O11

    1-O-α-D-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat: C12H24O11.2H2O

    Relative Molekülmasse

    6-O-α-D-Glucopyranosyl-D-Sorbit: 344,32

    1-O-α-D-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat: 380,32

    Gehalt

    Besteht zu mindestens 98 % aus hydrierten Mono- und Disacchariden und zu mindestens 86 % aus einem Gemisch von 6-O-α-D-Glucopyranosyl-D-Sorbit und 1-O-α-D-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat, bezogen auf die Trockensubstanz

    Beschreibung

    Geruchlose, weiße, leicht hygroskopische, kristalline Masse

    Merkmale

    A.  Löslichkeit

    In Wasser löslich, in Ethanol sehr schwach löslich

    B.  Dünnschichtchromatographie

    Nachweis durch Dünnschichtchromatographie mit einer etwa 0,2 mm dünnen Schicht chromatographischen Kieselgels. Die wichtigsten Flecken im Chromatogramm stammen von 1,1-GPM und 1,6-GPS.

    Reinheit

    Wasser

    Nicht mehr als 7 % (Karl-Fischer-Verfahren)

    Sulfatasche

    Nicht mehr als 0,05 %, bezogen auf die Trockensubstanz

    D-Mannit

    Nicht mehr als 3 %

    D-Sorbit

    Nicht mehr als 6 %

    Reduzierende Zucker

    Nicht mehr als 0,3 %, ausgedrückt als Glucose, bezogen auf die Trockensubstanz

    Nickel

    Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die Trockensubstanz

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockensubstanz

    Blei

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockensubstanz

    Schwermetalle (als Pb)

    Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockensubstanz

    E 954 —  SACCHARIN UND SEINE Na-, K- UND Ca-SALZE

    I.  SACCHARIN

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    3-Oxo-2,3-dihydrobenzo(d)isothiazol-1,1-dioxid

    EINECS

    201-321-0

    Chemische Formel

    C7H5NO3S

    Relative Molekülmasse

    183,18

    Gehalt

    Nicht weniger als 99 % und nicht mehr als 101,0 % von C7H5NO3S, bezogen auf die Trockensubstanz

    Beschreibung

    Weiße Kristalle oder weißes, kristallines Pulver, geruchlos oder mit schwachem, aromatischem Geruch, das selbst bei großer Verdünnung einen süßen Geschmack hat. Etwa 300 bis 500mal so süß wie Saccharose

    Merkmale

    Löslichkeit

    In Wasser schwer löslich, in basischen Lösungen löslich, in Ethanol schwer löslich

    Reinheit

    Trocknungsverlust

    Nicht mehr als 1 % (105 °C, 2 Stunden)

    Schmelzbereich

    226 °C—230 °C

    Sulfatasche

    Nicht mehr als 0,2 %, bezogen auf die Trockenmasse

    Benzoesäure und Salizylsäure

    10 ml einer Lösung 1:20, die zuvor mit 5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind 3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe auf

    o-Toluolsulfonamide

    Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    p-Toluolsulfonamide

    Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Benzoesäure-p-Sulfonamide

    Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Leicht carbonisierbare Stoffe

    Keine

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Selen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Blei

    Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    II.  SACCHARINNATRIUM

    Synonyme

    Saccharin , Natriumsalz von Saccharin,

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    Natrium-o-benzosulfimid Natriumsalz von 2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol

    1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxid-Natriumsalzdihydrat

    EINECS

    204-886-1

    Chemische Formel

    C7H4NNaO3S·2H2O

    Relative Molekülmasse

    241,19

    Gehalt

    Nicht weniger als 99 % und nicht mehr als 101 % von C7H4NNaO3S, bezogen auf die Trockensubstanz

    Beschreibung

    Weiße Kristalle oder weißes, kristallines, effloreszierendes Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch, mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal so süß wie Saccharose in verdünnten Lösungen

    Merkmale

    Löslichkeit

    In Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer löslich

    Reinheit

    Trocknungsverlust

    Nicht mehr als 15 % (120 °C, 4 Std.)

    Benzoesäure und Salizylsäure

    10 ml einer Lösung 1:20, die zuvor mit 5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind 3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe auf

    o-Toluolsulfonamid

    Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    p-Toluolsulfonamid

    Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Benzoesäure-p-Sulfonamid

    Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Leicht carbonisierbare Stoffe

    Keine

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Selen

    Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Blei

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    III.  SACCHARINCALCIUM

    Synonyme

    Saccharin, Calciumsalz von Saccharin

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    Calcium-o-benzosulfimid Calciumsalz von 2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol 1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxid-calciumsalzhydrat (2:7)

    EINECS

    229-349-9

    Chemische Formel

    C14H8CaN2O6S2·3

    image

    H2O

    Relative Molekülmasse

    467,48

    Gehalt

    Mindestens 95 % von C14H8CaN2O6S2, bezogen auf die Trockensubstanz

    Beschreibung

    Weiße Kristalle oder weißes, kristallines Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch, mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal so süß wie Saccharose in verdünnten Lösungen

    Merkmale

    Löslichkeit

    In Wasser leicht löslich, in Ethanol löslich

    Reinheit

    Trocknungsverlust

    Nicht mehr als 13,5 % (120 °C, 4 Std.)

    Benzoesäure und Salizylsäure

    10 ml einer Lösung 1:20, die zuvor mit 5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind 3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe auf

    o-Toluolsulfonamid

    Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    p-Toluolsulfonamid

    Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Benzoesäure-p-Sulfonamid

    Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Leicht carbonisierbare Stoffe

    Keine

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Selen

    Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Blei

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    (IV)  SACCHARINKALIUM

    Synonyme

    Saccharin, Kaliumsalz von Saccharin,

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    Kalium-o-Benzosulfimid, Kaliumsalz von 2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol Kaliumsalz von 1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxidmonohydrat

    EINECS

     

    Chemische Formel

    C7H4KNO3S·H2O

    Relative Molekülmasse

    239,77

    Gehalt

    Nicht weniger als 99 % und nicht mehr als 101 % von C7H4KNO3S, bezogen auf die Trockensubstanz

    Beschreibung

    Weiße Kristalle oder weißes, kristallines Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch, mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal so süß wie Saccharose

    Merkmale

    Löslichkeit

    In Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer löslich

    Reinheit

    Trocknungsverlust

    Nicht mehr als 8 % (120 °C, 4 Std.)

    Benzoesäure und Salizylsäure

    10 ml einer Lösung 1:20, die zuvor mit 5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind 3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe auf

    o-Toluolsulfonamid

    Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    p-Toluolsulfonamid

    Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Benzoesäure-p-Sulfonamid

    Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Leicht carbonisierbare Stoffe

    Keine

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Selen

    Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Blei

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    E 955 —  SUCRALOSE

    Synonyme

    4,1′,6′-Trichlorogalactosucrose

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    1,6-Dichlor-1,6-dideoxy-β-D-fructofuranosyl-4-chlor-4-deoxy-α-D-galactopyranosid

    EINECS

    259-952-2

    Chemische Formel

    C12H19Cl3O8

    Molekulargewicht

    397,64

    Gehalt

    Nicht weniger als 98 % und nicht mehr als 102 % C12H19Cl3O8, bezogen auf die Trockenmasse

    Beschreibung

    Weißes bis gebrochen weißes, praktisch geruchloses kristallines Pulver

    Merkmale

    A.  Löslichkeit

    Leicht löslich in Wasser, Methanol und Ethanol

    Schwach löslich in Ethylacetat

    B.  IR-Absorption

    Das Infrarotspektrum der Probe in einer Kaliumbromiddispersion weist relative Maxima bei ähnlichen Wellenzahlen auf wie diejenigen, die im Referenzspektrum unter Verwendung eines Sucralose-Referenzstandards auftreten.

    C.  Dünnschichtchromatographie

    Der Hauptfleck in der Testlösung besitzt den gleichen Rf–Wert wie der Hauptfleck der Standardlösung A im Test auf andere chlorierte Disaccharide. Diese Standardlösung erhält man durch Auflösung von 1,0 g Sucralose-Referenzstandard in 10 ml Methanol.

    D.  Spezifische Drehung

    [α]20D: + 84,0° bis + 87,5° bezogen auf die Trockenmasse

    (10 Gew.-% Lösung)

    Reinheit

    Wasser

    Höchstens 2,0 % (Karl-Fischer-Verfahren)

    Sulfatasche

    Höchstens 0,7 %

    Sonstige chlorierte Disaccharide

    Nicht mehr als 0,5 %

    Chlorierte Monosaccharide

    Nicht mehr als 0,1 %

    Triphenylphosphinoxid

    Nicht mehr als 150 mg/kg

    Methanol

    Nicht mehr als 0,1 %

    Blei

    Nicht mehr als 1 mg/kg

    E 957 —  THAUMATIN

    Synonyme

     

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    Thaumatin wird durch Extraktion mit Wasser gewonnen (pH 2,5—4,0) aus dem Samenmantel der Thaumatococcus-daniellii-Frucht (Benth) und besteht im wesentlichen aus den Proteinen Thaumatin I und Thaumatin II sowie geringen Mengen von Derivaten der pflanzlichen Bestandteile des Ausgangsmaterials

    EINECS

    258-822-2

    Chemische Formel

    Polypeptid von 207 Aminosäuren

    Relative Molekülmasse

    Thaumatin I 22209

    Thaumatin II 22293

    Gehalt

    Nicht weniger als 16 % Stickstoff, bezogen auf die Trockensubstanz, was nicht weniger als 94 % Proteine (N × 5,8) entspricht.

    Beschreibung

    Geruchloses, cremefarbiges Pulver mit intensiv süßem Geschmack. Etwa 2 000 bis 3 000mal so süß wie Saccharose.

    Merkmale

    Löslichkeit

    In Wasser gut löslich, in Azeton nicht löslich

    Reinheit

    Trocknungsverlust

    Nicht mehr als 9 % (105 °C bis zum konstanten Gewicht)

    Kohlenhydrate

    Nicht mehr als 3,0 %, bezogen auf die Trockenmasse

    Sulfatasche

    Nicht mehr als 2,0 %, bezogen auf die Trockenmasse

    Aluminium

    Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Blei

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Mikrobiologische Kriterien

    Gesamtzahl von aeroben Bakterien: höchstens 1 000/g Escherichia Coli: in 1 g nicht nachweisbar

    E 959 —  NEOHESPERIDIN DC

    Synonyme

    Neohesperidin-dihydrochalcon, NHDC, Hesperetin, Dihydrochalcon-4′β-neohesperidosid, Neohesperidin DC

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    2-0-α-L-Rhamnopyranosyl-4′-β-D-glucopyranosyl-hesperetin-dihydrochalcon, durch katalytisches Hydrieren von Neohesperidin gewonnen

    EINECS

    243-978-6

    Chemische Formel

    C28H36O15

    Relative Molekülmasse

    612,6

    Gehalt

    Nicht weniger als 96 %, bezogen auf die Trockensubstanz

    Beschreibung

    Weißliches, geruchloses, kristallines Pulver mit einem charakteristischen, intensiven süßen Geschmack. Etwa 1 000 bis 1 800mal so süß wie Saccharose

    Merkmale

    A.  Löslichkeit

    In heißem Wasser gut löslich, in kaltem Wasser schwer löslich, in Ether und Benzol praktisch unlöslich

    B.  UV-Absorption

    Maximum bei 282—283 nm (2 mg in 100 ml Methanol)

    C.  Neu-Test

    Etwa 10 mg Neohesperidin DC werden in 1 ml Methanol gelöst und 1 ml einer 1 %igen Lösung von 2-aminoethyl-diphenyl-borat in Methanol hinzugefügt. Die Lösung färbt sich hellgelb

    Reinheit

    Trocknungsverlust

    Nicht mehr als 11 % (105 °C, 3 Stunden)

    Sulfatasche

    Nicht mehr als 0,2 %, bezogen auf die Trockenmasse

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Blei

    Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Schwermetalle

    Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in Pb, bezogen auf die Trockenmasse

    E 962 —  ASPARTAM-ACESULFAMSALZ

    Synonyme

    Aspartam-Acesulfam

    Salz von Aspartam-Acesulfam

    Definition

    Das Salz wird durch Erhitzen von Aspartam und Acesulfam-K im Verhältnis von etwa 2:1 (w/w) in saurer Lösung gewonnen, danach lässt man es auskristallisieren. Das Kalium und die Feuchtigkeit werden entfernt. Das Produkt ist stabiler als Aspartam allein.

    Chemische Bezeichnung

    6-Methyl-1,2,3-oxathiazine-4(3H)-on-2,2-dioxidsalz der L-phenylalanyl-2-methyl-L-α-Asparaginsäure

    Chemische Formel

    C18H23O9N3S

    Molekulargewicht

    457,46

    Gehalt

    63,0 bis 66,0 % Aspartam (Trockenmasse) und 34,0 bis 37,0 % Acesulfam (Säure auf Trockenmasse)

    Beschreibung

    Weißes, geruchloses, kristallines Pulver

    Merkmale

    A.  Löslichkeit

    Schwer löslich in Wasser; schwach löslich in Ethanol

    B.  Durchlässigkeit

    Die Durchlässigkeit einer 1 %igen Lösung in Wasser, bestimmt in einer Zelle von 1 cm bei 430 nm mit Hilfe eines geeigneten Spektrofotometers unter Verwendung von Wasser als Referenz, beträgt nicht weniger als 0,95, was einer Absorbanz von nicht mehr als etwa 0,022 entspricht.

    C.  Spezifische Drehung

    [α]20D: + 14,5° bis + 16,5°

    Wird bestimmt bei einer Konzentration von 6,2 g in 100 ml Ameisensäure (15N) innerhalb von 30 Minuten nach Herstellung der Lösung. Danach wird die errechnete spezifische Drehung zur Korrektur um den Aspartamgehalt des Aspartam-Acesulfamsalzes durch 0,646 dividiert.

    Reinheit

    Trocknungsverlust

    Nicht mehr als 0,5 % (105 °C, 4 Std.)

    5-Benzyl-3,6-dioxo-2- piperazinessigsäure

    Nicht mehr als 0,5 %

    Blei

    Nicht mehr als 1 mg/kg

    E 965 (i) —  MALTIT

    Synonyme

    D-Maltit, hydrierte Maltose

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    α-D-Glucopyranosyl-1,4-D-Sorbit

    EINECS

    209-567-0

    Chemische Formel

    C12H24O11

    Relative Molekülmasse

    344,31

    Gehalt

    Nicht weniger als 98,0 % D-Maltit C12H24O11, bezogen auf die Trockensubstanz

    Beschreibung

    Weißes kristallines Pulver mit süßem Geschmack

    Merkmale

    A.  Löslichkeit

    stark löslich in Wasser, schwer löslich in Ethanol

    B.  Schmelzbereich

    148 °C—151 °C

    C.  Specific rotation

    [α]D 20 = + 105,5 ° bis + 108,5 ° (5 % w/v Lösung)

    Reinheit

    Wasser

    Nicht mehr als 1 % (Karl-Fischer-Verfahren)

    Sulfatasche

    Nicht mehr als 0,1 %, bezogen auf die Trockenmasse

    Reduzierende Zucker

    Nicht mehr als 0,1 %, ausgedrückt als Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse

    Chloride

    Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Sulfate

    Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Nickel

    Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Blei

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    E 965 (ii) —  MALTITSIRUP

    Synonyme

    Hydrierter maltosereicher Glucosesirup, hydrierter Glucosesirup

    Definition

    Gemisch, bestehend vorwiegend aus Maltit mit Sorbit und hydrierten Oligo- und Polysacchariden. Es wird hergestellt durch katalytische Hydrierung von maltosereichem Glucosesirup oder durch Hydrierung seiner einzelnen Bestandteile, die anschließend vermischt werden. Im Handel als Sirup und in fester Form erhältlich

    Gehalt

    Enthält nicht weniger als 99 % hydrierte Saccharide insgesamt, bezogen auf die Trockenmasse, und nicht weniger als 50 % Maltit, bezogen auf die Trockenmasse

    Beschreibung

    Farb- und geruchlose klare visköse Flüssigkeit oder weisse kristalline Masse

    Merkmale

    A.  Löslichkeit

    Stark löslich in Wasser, schwach löslich in Ethanol

    B.  Dünnschichtchromatographie

    Test wird bestanden

    Reinheit

    Wasser

    Nicht mehr als 31 % (Karl Fischer)

    Reduzierende Zucker

    Nicht mehr als 0,3 % (als Glucose)

    Sulfatasche

    Nicht mehr als 0,1 %

    Chloride

    Nicht mehr als 500 mg/kg

    Sulfat

    Nicht mehr als 100 mg/kg

    Nickel

    Nicht mehr als 2 mg/kg

    Blei

    Nicht mehr als 1 mg/kg

    E 966 —  LACTIT

    Synonyme

    Lactitol, Lactobiosit

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    4-0-β-D-Galactopyranosyl-D-glucit

    EINECS

    209-566-5

    Chemische Formel

    C12H24O11

    Relative Molekülmasse

    344,32

    Gehalt

    Nicht weniger als 95 %, bezogen auf die Trockenmasse

    Beschreibung

    Kristallines Pulver oder farblose Lösung mit süßem Geschmack. Kristalline Erzeugnisse treten als Anhydrate, Monohydrate und Dihydrate auf

    Merkmale

    A.  Löslichkeit

    Leicht löslich in Wasser

    B.  Spezifische Drehung

    [α]D 20 = + 13 ° bis + 16 °, berechnet auf die Trockensubstanz (10 % w/v wässrige Lösung)

    Reinheit

    Wasser

    Kristalline Erzeugnisse; nicht mehr als 10,5 % (Karl-Fischer-Verfahren)

    Andere Polyole

    Nicht mehr als 2,5 %, bezogen auf die Trockenmasse

    Reduzierende Zucker

    Nicht mehr als 0,2 %, ausgedrückt als Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse

    Chloride

    Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Sulfate

    Nicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Sulfatasche

    Nicht mehr als 0,1 %, bezogen auf die Trockenmasse

    Nickel

    Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Blei

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    E 967 —  XYLIT

    Synonyme

    Xylitol

    Definition

    Chemische Bezeichnung

    D-Xylit

    EINECS

    201-788-0

    Chemische Formel

    C5H12O5

    Relative Molekülmasse

    152,15

    ▼C1

    Gehalt

    Nicht weniger als 98,5 %, bezogen auf die Trockensubstanz

    ▼B

    Beschreibung

    Weißes kristallines Pulver, praktisch geruchlos mit süßem Geschmack

    Merkmale

    A.  Löslichkeit

    Leicht löslich in Wasser, schwer löslich in Ethanol

    B.  Schmelzbereich

    92 °C—96 °C

    C.  pH-Wert

    5,0—7,0 (10 % g/v wässrige Lösung)

    Reinheit

    Trocknungsverlust

    Nicht mehr als 0,5 %. Eine Probe von 0,5 g ist in einem Vakuum über Phosphor bei 60 °C 4 Stunden lang zu trocknen.

    Sulfatasche

    Nicht mehr als 0,1 %, bezogen auf die Trockenmasse

    Reduzierende Zucker

    Nicht mehr als 0,2 %, ausgedrückt als Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse

    Sonstige mehrwertige Alkohole

    Nicht mehr als 1 %, bezogen auf die Trockenmasse

    Nickel

    Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Arsen

    Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Blei

    Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Schwermetalle

    Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb, bezogen auf die Trockenmasse

    Chloride

    Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    Sulphate

    Nicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

    E 968 —  ERYTHRIT

    Synonyme

    Meso-erythritol, Tetrahydroxybutan, Erythritol

    Definition

    Gewonnen durch Fermentation einer Kohlenhydratquelle durch sichere und geeignete genusstaugliche osmophile Hefen wie Moniliella pollinis oder Trichosporonoides megachilensis, gefolgt von Reinigung und Trocknung

    Chemische Bezeichnung

    1,2,3,4-Butantetrol

    EINECS

    205-737-3

    Chemische Formel

    C4H10O4

    Molekulargewicht

    122,12

    Gehalt

    Mindestens 99 % nach dem Trocknen

    Beschreibung

    Weiße, geruchlose, nicht hygroskopische, hitzebeständige Kristalle, etwa 60—80 % der Süßkraft von Saccharose.

    Merkmale

    A.  Löslichkeit

    Leicht löslich in Wasser, schwach löslich in Ethanol, unlöslich in Saccharose.

    B.  Schmelzbereich

    119—123 °C

    Reinheit

    Trocknungsverlust

    Höchstens 0,2 % (70 °C, 6 Std. im Vakuumexsikkator)

    Sulfatasche

    Höchstens 0,1 %

    Reduzierende Stoffe

    Nicht mehr als 0,3 % ausgedrückt als D-Glucose

    Ribit und Glycerin

    Höchstens 0,1 %

    Blei

    Höchstens 0,5 mg/kg




    ANHANG II

    TEIL A



    Aufgehobene Richtlinie mit dem Verzeichnis ihrer nachfolgenden Änderungen

    (gemäß Artikel 2)

    Richtlinie 95/31/EG der Kommission

    (ABl. L 178 vom 28.7.1995, S. 1)

    Richtlinie 98/66/EG der Kommission

    (ABl. L 257 vom 19.9.1998, S. 35)

    Richtlinie 2000/51/EG der Kommission

    (ABl. L 198 vom 4.8.2000, S. 41)

    Richtlinie 2001/52/EG der Kommission

    (ABl. L 190 vom 12.7.2001, S. 18)

    Richtlinie 2004/46/EG der Kommission

    (ABl. L 114 vom 21.4.2004, S. 15)

    Richtlinie 2006/128/EG der Kommission

    (ABl. L 346 vom 9.12.2006, S. 6)

    TEIL B



    Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht

    (gemäß Artikel 2)

    Richtlinie

    Umsetzungsfrist

    95/31/EG

    1. Juli 1996 (1)

    98/66/EG

    1. Juli 1999

    2000/51/EG

    30. Juni 2001

    2001/52/EG

    30. Juni 2002

    2004/46/EG

    1. April 2005

    2006/128/EG

    15. Februar 2008

    (1)   Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 95/31/EG dürfen Produkte, die vor dem 1. Juli 1996 in den Verkehr gebracht oder etikettiert wurden und dieser Richtlinie nicht entsprechen, noch verkauft werden, bis die Lagerbestände erschöpft sind.




    ANHANG III



    Entsprechungstabelle

    Richtlinie 95/31/EG

    Vorliegende Richtlinie

    Artikel 1 Absatz 1

    Artikel 1

    Artikel 1 Absatz 2

    Artikel 2

    Artikel 2

    Artikel 3

    Artikel 3

    Artikel 4

    Artikel 4

    Anhang

    Anhang I

    Anhang II

    Anhang III



    ( 1 ) ABl. L 40 vom 11.2.1989, S. 27. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

    ( 2 ) ABl. L 178 vom 28.7.1995, S. 1. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/128/EG (ABl. L 346 vom 9.12.2006, S. 6).

    ( 3 ) Siehe Anhang II Teil A.

    ( 4 ) ABl. L 237 vom 10.9.1994, S. 3. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/52/EG (ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 10).

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