Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32013R0390R(01)

    Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 390/2013 der Kommission vom 3. Mai 2013 zur Festlegung eines Leistungssystems für Flugsicherungsdienste und Netzfunktionen ( ABl. L 128 vom 9.5.2013 )

    ΕΕ L 90 της 2.4.2015, p. 22–22 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/390/corrigendum/2015-04-02/oj

    2.4.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 90/22


    Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 390/2013 der Kommission vom 3. Mai 2013 zur Festlegung eines Leistungssystems für Flugsicherungsdienste und Netzfunktionen

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 128 vom 9. Mai 2013 )

    Seite 4, Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe i:

    anstatt:

    „Überwachung, Vergleich und Überprüfung …“

    muss es heißen:

    „Überwachung, Benchmarking und Überprüfung …“;

    Seite 5, Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer iii:

    anstatt:

    „… Verordnung (EG) Nr. 594/2004 …“

    muss es heißen:

    „… Verordnung (EG) Nr. 549/2004 …“;

    Seite 5, Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe d:

    anstatt:

    „sie sind dafür verantwortlich, dass die auf lokaler Ebene, d. h. auf Ebene funktionalen Luftraumblöcke, auf nationaler Ebene, auf der Ebene der Gebührenzone und auf Flughafenebene, festgelegten Leistungsziele erreicht werden;“

    muss es heißen:

    „sie sind verantwortlich für die Festlegung und Einhaltung der Leistungsziele auf lokaler Ebene, d. h. auf Ebene der funktionalen Luftraumblöcke, auf nationaler Ebene, auf Ebene der Gebührenzonen und auf Flughafenebene;“

    ;

    Seite 5, Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe e:

    anstatt:

    „… in denen daher keine Streckenkosteneffizienzziele für mehr als eine Gebührenzone innerhalb des Luftraumblocks festgelegt wurden, …“

    muss es heißen:

    „… in denen daher Streckenkosteneffizienzziele für mehr als eine Gebührenzone innerhalb des Luftraumblocks festgelegt wurden, …“;

    Seite 7, Artikel 9 Absatz 7:

    anstatt:

    „… wird das Leistungsüberprüfungsgremium in Konsultation mit der EASA …“

    muss es heißen:

    „… wird die EASA in Konsultation mit dem Leistungsüberprüfungsgremium …“;

    Seite 14, Anhang I Abschnitt 1 Nummer 3.1:

    anstatt:

    „Durchschnittliche ATFM-Verspätung (ATFM — Air Traffic Flow Management, Verkehrsflussregelung) im Streckenflug in Minuten, die den Flugsicherungsdiensten zuzuordnen ist, definiert wie folgt:“

    muss es heißen:

    „Durchschnittliche ATFM-Verspätung (ATFM — Air Traffic Flow Management, Verkehrsflussregelung) im Streckenflug in Minuten je Flug, die den Flugsicherungsdiensten zuzuordnen ist, definiert wie folgt:“

    ;

    Seite 16, Anhang I Abschnitt 2 Nummer 2.2 Buchstabe b Ziffer i:

    anstatt:

    „… und der verzögerungsfreien Rollzeit bei ASMA-Transitzeiten bei geringem Verkehr;“

    muss es heißen:

    „… und der unverzögerten Zeit basierend auf der ASMA-Transitzeit bei geringem Verkehrsaufkommen;“.


    Top