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Document 32007R0864R(01)
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ( „Rom II“ ) ( ABl. L 199 vom 31.7.2007 )
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ( „Rom II“ ) ( ABl. L 199 vom 31.7.2007 )
ΕΕ L 310 της 9.11.2012, p. 52–52
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2007/864/corrigendum/2012-11-09/oj
9.11.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 310/52 |
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“)
( Amtsblatt der Europäischen Union L 199 vom 31. Juli 2007 )
Seite 41, Erwägungsgrund 17 zweiter Satz:
anstatt:
„Daher sollte auch bei Personen- oder Sachschäden als Staat, in dem der Schaden eintritt, der Staat gelten, in dem der Personen- oder Sachschaden tatsächlich eingetreten ist.“
muss es heißen:
„Daher sollte bei Personen- oder Sachschäden der Staat, in dem der Schaden eintritt, der Staat sein, in dem die Verletzung erlitten beziehungsweise die Sache beschädigt wurde.“