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Document 31993R0183R(03)
Berichtigung für: Verordnung (EWG) Nr. 183/93 der Kommission vom 29. Januar 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung
Berichtigung für: Verordnung (EWG) Nr. 183/93 der Kommission vom 29. Januar 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung
ΕΕ L 176 της 20.7.1993, p. 26–28
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1993/183/corrigendum/1993-07-20/3/oj
BERICHTIGUNG FÜR : - Verordnung (EWG) Nr. 183/93 der Kommission vom 29. Januar 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung
Amtsblatt Nr. L 176 vom 20/07/1993 S. 0026 - 0026
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 183/93 der Kommission vom 29. Januar 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 22 vom 30. Januar 1993) Im Anhang: - Auf Seite 60, - in der Spalte: "Wachs mg/kg", in der Zeile: "4. Lampantöl": anstatt: "M 250", muß es heissen: "M 350"; - auf Seite 61, - unter Ziffer 7, in der mit Stern (*) gekennzeichneten Fußnote: anstatt: ". . . Benzon . . .", muß es heissen: ". . . Benzol . . ."; - in Ziffer 8: anstatt: ". . . Nummer 5.4.5.2 . . .", muß es heissen: ". . . 5.2.5.2 und Nummer 6 . . ."; - unter Ziffer 9 wird die Abbildung 1 durch die folgende Abbildung 1 ersetzt: Abbildung 1 - Chromatogramm der Alkoholfraktion eines nativen Olivenöls; In "Anhang IV", Ziffer 1, erster Satz: Nach: ". . . Fette . . ." muß eingefügt werden: ". . . und Öle . . ."; - auf Seite 62, - unter Ziffer 3.3.5: anstatt: ". . . 10 - 15 mm . . .", muß es heissen: ". . . 10 - 15 m . . ."; - unter Ziffer 4.1: anstatt: ". . . 500 °C behandelt . . .", muß es heissen: ". . . 500 °C getrocknet . . ."; - unter Ziffer 5.1.2, erster Absatz: anstatt: "Genau 500 g der Probe . . .", muß es heissen: "Genau 500 mg der Probe . . ."; - unter Ziffer 5.1.2, zweiter Absatz: anstatt: ". . . n-hexan . . .", muß es heissen: ". . . n-Hexan . . ."; - auf Seite 63, - unter Ziffer 5.1.2, letzter Absatz: anstatt: ". . . mit 10 ml n-Heptan ersetzt.", muß es heissen: ". . . mit 10 ml n-Heptan versetzt."; - unter Ziffer 5.2.1.1: anstatt: ". . . das Einlassteil . . .", muß es heissen: ". . . der Säulenanfang . . ."; anstatt: ". . . das Auslassteil . . .", muß es heissen: ". . . das Säulenende . . ."; - unter Ziffer 5.2.1.2, in der "Anmerkung": anstatt: ". . . unter der für das verwendete Elüns . . .", muß es heissen: ". . . unter der für die verwendete Phase . . ."; - unter Ziffer 5.2.2.1, letzter Absatz: anstatt: ". . . der repräsentativste Wachspeak . . .", muß es heissen: ". . . der grösste Wachspeak . . ."; - unter Ziffer 5.2.3.1: anstatt: ". . . in die Membran des Injektors einführen . . .", muß es heissen: ". . . in den Injektor einführen, . . ."; - unter Ziffer 5.2.3.2, zweiter Satz: Das Wort "an" wird gestrichen; - auf Seite 66, - unter Ziffer 20, im Anhang XIV unter Punkt 2.A.: Die Fußnote (2) muß wie folgt lauten: "(2) Delta-5,23-Stigmastadienol + Chlerosterin + Beta-Sitosterin + Sitostanol + Delta-5-Avenasterin + Delta-5,24-Stigmastadienol."; - unter Ziffer 20, im Anhang XIV unter Punkt 2.A. letzter Absatz: anstatt: ". . . und XB nachgewiesen.", muß es heissen: ". . . und XB der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 nachgewiesen."; - auf Seite 67: - unter I.: anstatt: ". . . Unerposition . . .", muß es heissen: ". . . Unterposition . . ."; - unter I., Buchstabe d): anstatt: ". . . 10 % . . .", muß es heissen: ". . . 0,10 % . . ."; - unter I., Buchstabe e), Ziffer 3, vierte Zeile: Nach: ". . . des Anhangs IX . . .." muß eingefügt werden: ". . . der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 . . ."; - unter I., Buchstabe e), Ziffer 3, am Ende: Nach: ". . . des Anhangs XIII . . .." muß eingefügt werden: ". . . der vorerwähnten Verordnung . . ."; - unter I., Buchstabe e), Ziffer 4, und unter II., Buchstabe g): Am Ende muß angefügt werden: ". . . der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91."; - auf Seite 68: - unter C., Buchstabe g): anstatt: ". . . trans-linolsäureisomere . . .", muß es heissen: ". . . trans-Linolsäureisomere . . ."; - unter Ziffer 3, Buchstabe a): Nach: ". . . des Anhangs XVI . . .." muß eingefügt werden: ". . .der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 . . ."; - unter Ziffer 3, Buchstabe b): Nach: ". . . gemäß Anhang V . . .." muß eingefügt werden: ". . . der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 . . ."; - die nach Ziffer 3, Buchstabe b), mit Stern (*) gekennzeichnete Fußnote muß wie folgt lauten: "Delta-5,23-Stigmastadienol + Chlerosterin + Beta-Sitosterin + Sitostanol + Delta-5-Avenasterin + Delta-5,24-Stigmastadienol." - unter Ziffer 4: Nach: ". . . Anhängen . . .." muß eingefügt werden: ". . . der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 . . .".