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Document 31993R0183R(03)

Berichtigung für: Verordnung (EWG) Nr. 183/93 der Kommission vom 29. Januar 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung

ΕΕ L 176 της 20.7.1993, p. 26–28 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1993/183/corrigendum/1993-07-20/3/oj

31993R0183R(03)

BERICHTIGUNG FÜR : - Verordnung (EWG) Nr. 183/93 der Kommission vom 29. Januar 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung

Amtsblatt Nr. L 176 vom 20/07/1993 S. 0026 - 0026


Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 183/93 der Kommission vom 29. Januar 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 22 vom 30. Januar 1993)

Im Anhang:

- Auf Seite 60,

- in der Spalte: "Wachs mg/kg", in der Zeile: "4. Lampantöl":

anstatt: "M 250",

muß es heissen: "M 350";

- auf Seite 61,

- unter Ziffer 7, in der mit Stern (*) gekennzeichneten Fußnote:

anstatt: ". . . Benzon . . .",

muß es heissen: ". . . Benzol . . .";

- in Ziffer 8:

anstatt: ". . . Nummer 5.4.5.2 . . .",

muß es heissen: ". . . 5.2.5.2 und Nummer 6 . . .";

- unter Ziffer 9 wird die Abbildung 1 durch die folgende Abbildung 1 ersetzt:

Abbildung 1 - Chromatogramm der Alkoholfraktion eines nativen Olivenöls;

In "Anhang IV", Ziffer 1, erster Satz:

Nach: ". . . Fette . . ." muß eingefügt werden: ". . . und Öle . . .";

- auf Seite 62,

- unter Ziffer 3.3.5:

anstatt: ". . . 10 - 15 mm . . .",

muß es heissen: ". . . 10 - 15 m . . .";

- unter Ziffer 4.1:

anstatt: ". . . 500 °C behandelt . . .",

muß es heissen: ". . . 500 °C getrocknet . . .";

- unter Ziffer 5.1.2, erster Absatz:

anstatt: "Genau 500 g der Probe . . .",

muß es heissen: "Genau 500 mg der Probe . . .";

- unter Ziffer 5.1.2, zweiter Absatz:

anstatt: ". . . n-hexan . . .",

muß es heissen: ". . . n-Hexan . . .";

- auf Seite 63,

- unter Ziffer 5.1.2, letzter Absatz:

anstatt: ". . . mit 10 ml n-Heptan ersetzt.",

muß es heissen: ". . . mit 10 ml n-Heptan versetzt.";

- unter Ziffer 5.2.1.1:

anstatt: ". . . das Einlassteil . . .",

muß es heissen: ". . . der Säulenanfang . . .";

anstatt: ". . . das Auslassteil . . .",

muß es heissen: ". . . das Säulenende . . .";

- unter Ziffer 5.2.1.2, in der "Anmerkung":

anstatt: ". . . unter der für das verwendete Elüns . . .",

muß es heissen: ". . . unter der für die verwendete Phase . . .";

- unter Ziffer 5.2.2.1, letzter Absatz:

anstatt: ". . . der repräsentativste Wachspeak . . .",

muß es heissen: ". . . der grösste Wachspeak . . .";

- unter Ziffer 5.2.3.1:

anstatt: ". . . in die Membran des Injektors einführen . . .",

muß es heissen: ". . . in den Injektor einführen, . . .";

- unter Ziffer 5.2.3.2, zweiter Satz:

Das Wort "an" wird gestrichen;

- auf Seite 66,

- unter Ziffer 20, im Anhang XIV unter Punkt 2.A.:

Die Fußnote (2) muß wie folgt lauten:

"(2) Delta-5,23-Stigmastadienol + Chlerosterin + Beta-Sitosterin + Sitostanol + Delta-5-Avenasterin + Delta-5,24-Stigmastadienol.";

- unter Ziffer 20, im Anhang XIV unter Punkt 2.A. letzter Absatz:

anstatt: ". . . und XB nachgewiesen.",

muß es heissen: ". . . und XB der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 nachgewiesen.";

- auf Seite 67:

- unter I.:

anstatt: ". . . Unerposition . . .",

muß es heissen: ". . . Unterposition . . .";

- unter I., Buchstabe d):

anstatt: ". . . 10 % . . .",

muß es heissen: ". . . 0,10 % . . .";

- unter I., Buchstabe e), Ziffer 3, vierte Zeile:

Nach: ". . . des Anhangs IX . . .." muß eingefügt werden: ". . . der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 . . .";

- unter I., Buchstabe e), Ziffer 3, am Ende:

Nach: ". . . des Anhangs XIII . . .." muß eingefügt werden: ". . . der vorerwähnten Verordnung . . .";

- unter I., Buchstabe e), Ziffer 4, und unter II., Buchstabe g):

Am Ende muß angefügt werden: ". . . der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91.";

- auf Seite 68:

- unter C., Buchstabe g):

anstatt: ". . . trans-linolsäureisomere . . .",

muß es heissen: ". . . trans-Linolsäureisomere . . .";

- unter Ziffer 3, Buchstabe a):

Nach: ". . . des Anhangs XVI . . .." muß eingefügt werden: ". . .der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 . . .";

- unter Ziffer 3, Buchstabe b):

Nach: ". . . gemäß Anhang V . . .." muß eingefügt werden: ". . . der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 . . .";

- die nach Ziffer 3, Buchstabe b), mit Stern (*) gekennzeichnete Fußnote muß wie folgt lauten:

"Delta-5,23-Stigmastadienol + Chlerosterin + Beta-Sitosterin + Sitostanol + Delta-5-Avenasterin + Delta-5,24-Stigmastadienol."

- unter Ziffer 4:

Nach: ". . . Anhängen . . .." muß eingefügt werden: ". . . der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 . . .".

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