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Schutz der finanziellen Interessen der EU gegen Betrug und Korruption – Programm „Hercule III“
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EU) Nr. 250/2014 zur Einführung des Programms „Hercule III“
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Das Projekt „Hercule III“ finanziert Projekte zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten rechtswidrigen Handlungen (z. B. Zigarettenschmuggel und Fälschung) und schützt somit das Geld der EU-Steuerzahler.
Das Programm wird vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) verwaltet.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Im Fokus des Programms stehen folgende Aspekte:
Durch die gemeinsame Anschaffung von Spezialausrüstung und Datenbanken ermöglicht Hercule III Einsparungen für alle beim Schutz der finanziellen Interessen der EU mitwirkenden Akteure.
Förderfähige Maßnahmen
Haushalt
Der Haushalt von Hercule III beläuft sich auf 104,9 Millionen EUR für den Zeitraum 2014-20. Mindestens 70 % sind für die technische Unterstützung vorgesehen und höchstens 25 % bzw. 5 % für Aus- und Weiterbildung bzw. sonstige Maßnahmen zur Erreichung der Ziele von Hercule III.
Das Programm steht auch offen für die Teilnahme der Länder der Europäischen Freihandelszone im Europäischen Wirtschaftsraum, der Partnerländer im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der beitretenden Länder, Bewerberländer und potenzieller Bewerber.
WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6-13)
Letzte Aktualisierung: 03.11.2017