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Schutz der finanziellen Interessen der EU gegen Betrug und Korruption – Programm „Hercule III“

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 250/2014 zur Einführung des Programms „Hercule III“

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Das Projekt „Hercule III“ finanziert Projekte zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten rechtswidrigen Handlungen (z. B. Zigarettenschmuggel und Fälschung) und schützt somit das Geld der EU-Steuerzahler.

Das Programm wird vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) verwaltet.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Im Fokus des Programms stehen folgende Aspekte:

  • Entwicklung neuer Maßnahmen sowohl auf Unionsebene als auch in den Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug und Fälschungsaktivitäten;
  • Verstärkung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und OLAF;
  • Schulung der Bediensteten in den Verwaltungen, Gerichten, Strafverfolgungsbehörden, Forschungs- und Lehranstalten usw. in den EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf Betrugsbekämpfung.

Durch die gemeinsame Anschaffung von Spezialausrüstung und Datenbanken ermöglicht Hercule III Einsparungen für alle beim Schutz der finanziellen Interessen der EU mitwirkenden Akteure.

Förderfähige Maßnahmen

  • 1.
    Technische Unterstützung der Behörden der Mitgliedstaaten, z. B. in Form folgender Tätigkeiten:
    • Bereitstellung von Fachwissen, technisch fortgeschrittener Ausrüstung und Informationstechnologie zur Erleichterung der Zusammenarbeit mit den Behörden in anderen EU-Ländern und der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission;
    • Sicherstellung der Unterstützung von Untersuchungen, insbesondere der Einsetzung von gemeinsamen Untersuchungsteams und grenzüberschreitender Einsätze;
    • Bereitstellung von technischer und operationeller Unterstützung für die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere der Zollbehörden
  • 2.
    Veranstaltung von gezielten Spezialschulungen und Ausbildung in der Risikoanalyse zwecks:
    • Förderung des Erfahrungsaustauschs und Austauschs bewährter Vorgehensweisen zwischen den zuständigen Behörden der Teilnehmerländer;
    • Verbreitung von Fachwissen, insbesondere über eine bessere Risikoermittlung für Untersuchungszwecke;
    • verstärkter Sensibilisierung von Richtern, Staatsanwälten und anderen Zweigen der Rechtsberufe für den Schutz der finanziellen Interessen der Union.

Haushalt

Der Haushalt von Hercule III beläuft sich auf 104,9 Millionen EUR für den Zeitraum 2014-20. Mindestens 70 % sind für die technische Unterstützung vorgesehen und höchstens 25 % bzw. 5 % für Aus- und Weiterbildung bzw. sonstige Maßnahmen zur Erreichung der Ziele von Hercule III.

Das Programm steht auch offen für die Teilnahme der Länder der Europäischen Freihandelszone im Europäischen Wirtschaftsraum, der Partnerländer im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der beitretenden Länder, Bewerberländer und potenzieller Bewerber.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6-13)

Letzte Aktualisierung: 03.11.2017

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