Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag)
Die Unterzeichnerstaaten einigten sich darauf:
Der Vertrag
Er wurde am unterschrieben und trat am in Kraft.
Weiterführende Informationen:
Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (nicht im Amtsblatt veröffentlicht)
Nachfolgende Änderungen des Vertrags wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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