Gesundheitsversorgung in anderen EU-Ländern – Patientenrechte

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Kommission hat eine Reihe von Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten im Zusammenhang mit der Richtlinie 2011/24/EU angenommen. Dazu zählen:

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am in Kraft getreten und musste bis spätestens von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (ABl. L 88 vom , S. 45-65)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2011/24/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Siehe konsolidierte Fassung.

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