Ziel der Verordnung (EU) 2023/826 ist es, die Umweltauswirkungen elektrischer und elektronischer Geräte, die in der Europäischen Union (EU) in Verkehr gebracht werden, durch eine Reihe von Vorschriften zur Energieeffizienz zu begrenzen.
Mit ihr werden die Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008 und Nr. 107/2009 aufgehoben.
Die Verordnung ist am in Kraft getreten.
Mit der Richtlinie 2009/125/EG wurde ein Rahmen zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte eingeführt. Die Kommission muss diese Anforderungen für Produkte festlegen, die in der gesamten EU verkauft und gehandelt werden und erhebliche Umweltauswirkungen haben.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission vom zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008 und (EG) Nr. 107/2009 der Kommission (ABl. L 103 vom , S. 29-47)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2023/826 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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