Teilnahme Neuseelands an EU-Programmen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Neuseeland über die Teilnahme Neuseelands an EU-Programmen

Beschluss (EU) 2023/1475 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der EU und Neuseeland über die Teilnahme Neuseelands an EU-Programmen

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Rahmenabkommen

Dieses „Rahmenabkommen“ soll eine dauerhafte Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit bei EU-Programmen schaffen. Es wird auch für mehrere kommende mehrjährige Finanzrahmen gelten.

Protokoll Horizont Europa

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen wird seit dem 9. Juli 2023 vorläufig angewandt, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.

HINTERGRUND

Die Wissenschafts- und Innovationspartnerschaft zwischen der EU und Neuseeland wird seit 2009 durch das Kooperationsabkommen für Wissenschaft und Technik (siehe Zusammenfassung) unterstützt, das wichtig für den Aufbau stärkerer Beziehungen zwischen den zwei Parteien war.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über die Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union (ABl. L 182 vom 19.7.2023, S. 4-22).

Beschluss (EU) 2023/1475 des Rates vom 15. Mai 2023 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über die Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union (ABl. L 182 vom 19.7.2023, S. 1-3).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss (EU) 2022/1007 des Rates vom 20. Juni 2022 über den Abschluss des Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit im Namen der Union zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits (ABl. L 171 vom 28.6.2022, S. 1-2).

Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1-68).

Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (ABl. L 167 I vom 12.5.2021, S. 1-80).

Siehe konsolidierte Fassung.

Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits (ABl. L 321 vom 29.11.2016, S. 3-30).

Beschluss (EU) 2016/2079 des Rates vom 29. September 2016 über die Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 321 vom 29.11.2016, S. 1-2).

Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Neuseelands (ABl. L 171 vom 1.7.2009, S. 28-35).

Letzte Aktualisierung: 21.09.2023