Digitale operationale Resilienz im Finanzsektor

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2022/2554 über digitale operationale Resilienz im Finanzsektor

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

In ihr sind einheitliche Vorschriften für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen von Finanzunternehmen wie Banken, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen festgelegt.

Sie deckt ein breites Spektrum von beaufsichtigten Finanzunternehmen der Europäischen Union (EU) ab und verpflichtet sie, allen Störungen oder Bedrohungen im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) standzuhalten, darauf zu reagieren und sich davon zu erholen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für:

IKT-Risikomanagement

Finanzunternehmen, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen handelt,

Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle

Finanzunternehmen

Testen der digitalen operationalen Resilienz

Finanzunternehmen, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen handelt,

Management des IKT-Drittparteienrisikos

Finanzunternehmen

Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister

Der Rahmen

Vereinbarungen über den Austausch von Informationen

Finanzunternehmen können Informationen und Erkenntnisse über Cyberbedrohungen untereinander austauschen, soweit dieser Austausch

Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Die zuständigen Behörden

Die Europäischen Aufsichtsbehörden erarbeiten Entwürfe für technische Regulierungsstandards für IKT-Risikomanagementinstrumente, die Klassifizierung und Berichterstattung über IKT-bezogene Vorfälle und die Durchführung von Überwachungsstätigkeiten.

Die Kommission:

Diese Verordnung ändert die Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 909/2014, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) 2016/1011.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie tritt am 17. Januar 2025 in Kraft.

HINTERGRUND

Mit den Reformen nach der Finanzkrise von 2008 wurde in erster Linie die finanzielle Resilienz des Finanzsektors gestärkt. IKT-Risiken wurden nur indirekt in einigen Bereichen angegangen und stellen weiterhin eine Herausforderung für die operationale Resilienz, Leistungsfähigkeit und Stabilität des Finanzsystems der EU dar.

Die als Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor, kurz DORA, bekannte Verordnung ist Teil eines größeren Pakets für das digitale Finanzwesen, mit dem die technologische Entwicklung gefördert und die Finanzstabilität und der Verbraucherschutz sichergestellt werden sollen. Weitere Elemente umfassen eine Strategie für ein digitales Finanzwesen, Märkte von Krypto-Werten und Distributed-Ledger-Technologie.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1-79).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Strategie für ein digitales Finanzwesen in der EU (COM(2020) 591 final vom 24.9.2020).

Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 1-65).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2016/1011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 1-72).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 84-148).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1-59).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1-31)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 10.01.2024