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Europäische Aufsichtsbehörden

Im Zuge der globalen Finanzkrise 2008 untersuchte eine hochrangige Gruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière, wie die Aufsichtsstrukturen der EU verstärkt werden könnten, um die Bürger besser zu schützen und das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen.

Die Gruppe beschloss, dass Aufsichtsstrukturen sich sowohl auf einzelne Unternehmen (z. B. Banken und Versicherungsunternehmen) als auch auf die Stabilität des Finanzsystems insgesamt fokussieren sollten.

Als ein Ergebnis wurde das Europäische Finanzaufsichtssystem (ESFS) im Januar 2011 eingerichtet. Es setzt sich aus drei europäischen Aufsichtsbehörden zusammen, dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), dem Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden und den nationalen Aufsichtsbehörden.

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden sind:

  • die Europäische Bankenaufsichtsbehörde;
  • die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung; und
  • die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.

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