Einfachere, transparentere und stärker standardisierte Verbriefung

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2017/2402 – allgemeiner Rahmen für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Ihr Ziel ist die Neubelebung des Verbriefungsmarktes1 von hoher Qualität, der:

Sie schafft ein allgemeines System zur Vereinfachung der Vorschriften für alle Verbriefungen und zur Festlegung einfacher, transparenter und standardisierter Verbriefungen. Dies umfasst:

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Verbriefung: eine Transaktion, die einem Kreditgeber – oftmals einer Bank – die Refinanzierung von Darlehen/Vermögenswerten (z. B. Hypotheken, Kfz-Leasinggeschäfte, Verbraucherdarlehen, Kreditkarten) durch ihre Umwandlung in handelbare Wertpapiere ermöglicht.
  2. Sorgfaltspflicht: ein institutioneller Anleger sollte in der Lage sein zu belegen, dass die notwendigen Überprüfungen der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht, die in Artikel 5 der Verordnung detailliert festgelegt sind, erfüllt wurden.
  3. Risikoselbstbehalt: die geplante Akzeptanz von Verlusten, bei denen ein Teil des Risikos eher bewusst gehalten als übertragen wird.
  4. Wiederverbriefung: eine Verbriefung, bei der es sich mindestens bei einer der zugrunde liegenden Risikopositionen um eine Verbriefungsposition handelt.
  5. Verbriefungszweckgesellschaften: ein Körper, der eine oder mehrere Verbriefungen durchführt und dessen Struktur darauf ausgelegt ist, die eigenen Verpflichtungen von denen in der ursprünglichen Vereinbarung zu trennen.
  6. Verbriefungsregister: sammelt und verwahrt auf zentrale Art alle Aufzeichnungen zu Verbriefungen, um die Transparenz auf dem Markt zu stärken.
  7. Verbriefungsposition: Risikoposition in einer Verbriefung.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 347 vom , S. 35-80)

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