Vorschriften für die Vermarktung von Funkanlagen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Die Richtlinie gilt für sämtliche Geräte, die zum Zweck der Ortung (zur Bestimmung der Position, Geschwindigkeit oder anderer Merkmale eines Objekts mittels Funkwellen) oder der Kommunikation Funkwellen ausstrahlen oder empfangen. Dazu zählen u. a. Mobiltelefone, Funkschlüssel für Autos und Modems.

Sie gilt nicht für:

Pflichten der Hersteller, Einführer und Händler

Marktüberwachung

Die Richtlinie sieht Mittel für die Marktüberwachung vor, um Funkgeräte zu verfolgen und zu kontrollieren, die die geltenden grundlegenden Anforderungen (z. B. in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit) nicht erfüllen.

SPEZIFISCHE PUNKTE

Ladegeräte

Mit einem delegierten Rechtsakt, der delegierten Verordnung (EU) 2023/1717, wurde Richtlinie 2014/53/EU geändert hinsichtlich der technischen Spezifikationen für Ladeanschlüsse und Ladeprotokolle für alle Kategorien oder Klassen von Funkanlagen mit kabelgebundener Ladefunktion.

Notfallmodus für den Binnenmarkt

Richtlinie (EU) 2024/2749 zur Änderung zielt darauf ab, Störungen des Binnenmarkts in einem Notfall zu vermeiden, indem sichergestellt wird, dass nach Aktivierung des Notfallmodus für den Binnenmarkt gemäß der Verordnung (EU) 2024/2747 (die Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) durch einen vom Rat der Europäischen Union erlassenen Durchführungsrechtsakt aktiviert wurde, bestimmte krisenrelevante Waren und Dienstleistungen1 so schnell wie möglich in Verkehr gebracht werden können.

Die Richtlinie (EU) 2024/2749 ändert die Richtlinie 2014/53/EU und legt fest, wie diese Notfallverfahren anzuwenden sind. Die neuen Vorschriften sehen unter anderem Folgendes vor:

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Richtlinie 2014/53/EU war bis zum in nationales Recht umzusetzen. Die Vorschriften finden seit dem Anwendung.

Die Vorschriften der Richtlinie (EU) 2022/2380 zur Änderung gelten seit Dezember 2024, mit Ausnahme der Vorschriften zu Laptops, die ab April 2026 gelten.

Die im Rahmen der Änderungsrichtlinie (EU) 2024/2749 verabschiedeten Vorschriften müssen bis zum in nationales Recht umgesetzt werden und gelten ab dem .

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Krisenrelevante Waren und Dienstleistungen. Waren oder Dienstleistungen, die nicht substituierbar, nicht diversifizierbar oder für die Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen oder wirtschaftlicher Aktivitäten unverzichtbar sind, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts und seiner Lieferketten, die als wesentlich für die Bewältigung einer Krise angesehen werden und die in einem vom Rat erlassenen Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind, zu gewährleisten.
  2. Konformitätsbewertung. Das Verfahren zur Bestätigung, dass spezifische Anforderungen an ein Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt worden sind.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG (ABl. L 153 vom , S. 62-106).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2014/53/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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