Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung des Rates – Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den EU-Arbeitsmarkt

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Empfehlungen für die EU-Länder

Arbeitsuchende sollten durch bessere Informationen zu den verfügbaren Unterstützungsmaßnahmen ermutigt werden, sich bei den Arbeitsverwaltungen zu melden. Spätestens nach 18 Monaten der Arbeitslosigkeit sollte Arbeitsuchenden eine Wiedereingliederungsvereinbarung angeboten werden, die Folgendes umfasst:

Die Wiedereingliederungsvereinbarung sollte das Angebot des Dienstleisters an den Arbeitslosen spezifizieren. Je nach Verfügbarkeit in den EU-Ländern und auf Grundlage der persönlichen Umstände könnte die Vereinbarung außerdem Folgendes umfassen:

Die Wiedereingliederungsvereinbarung sollte regelmäßig überprüft werden, um Änderungen der Umstände Rechnung zu tragen. Die sichere Übermittlung von Informationen über bereits geleistete Unterstützung und Bestandsaufnahmen zwischen den Dienstleistern sowie bessere Informationen über freie Arbeitsstellen und Fortbildungsmöglichkeiten für Arbeitsuchende sollten sichergestellt werden. Diese Möglichkeiten können gegebenenfalls in anderen Regionen und anderen EU-Ländern, insbesondere über das europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES), angeboten werden.

Engere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern

Die EU-Länder sollten ferner

Bewertung und Überwachung

Empfehlungen für die Kommission

Der Kommission wird empfohlen,

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Nichtformales Lernen: organisiertes Lernen (z. B. unter der Leitung eines Lehrenden oder einer Person mit mehr Erfahrung als der Unterrichtete) auf der Grundlage eines Lehrplans oder ohne Lehrplan. Das Lernen baut auf den individuellen Fähigkeiten des Lernenden auf, führt jedoch nicht zu einer formellen Qualifikation. Ein Beispiel ist die Pfadfinderbewegung.
  2. Informelles Lernen: Lernen, das nicht auf einem Lehrplan basiert und wo der Lernende zum Abschluss keine Qualifikation erhält. Der Lehrende ist jemand mit mehr Erfahrung als der Unterrichtete, z. B. ein Elternteil, der einem Kind das Alphabet beibringt.

HAUPTDOKUMENT

Empfehlung des Rates vom zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt (ABl. C 67 vom , S. 1-5)

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