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Document 32019R2023R(02)

Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 der Kommission (Amtsblatt der Europäischen Union L 315 vom 5. Dezember 2019)

C/2021/1173

ABl. L 65 vom 25.2.2021, p. 76–76 (MT)
ABl. L 65 vom 25.2.2021, p. 88–89 (DE)
ABl. L 65 vom 25.2.2021, p. 82–82 (NL)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/2023/corrigendum/2021-02-25/oj

25.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 65/88


Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 der Kommission

( Amtsblatt der Europäischen Union L 315 vom 5. Dezember 2019 )

Seite 289, Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 letzter Teil des Satzes:

Anstatt:

„so sind in der technischen Dokumentation die Einzelheiten dieser Berechnung, die vom Hersteller vorgenommene Bewertung der Genauigkeit der Berechnung und wo vorhanden die Identitätserklärung für die Modelle verschiedener Hersteller anzugeben.“

muss es heißen:

„so werden in der technischen Dokumentation die Einzelheiten dieser Berechnung, die vom Hersteller vorgenommene Bewertung der Genauigkeit der Berechnung und gegebenenfalls die Erklärung zur Gleichwertigkeit der Modelle verschiedener Hersteller aufgeführt.“

Seite 292, Anhang I Nummer 10:

Anstatt:

„10.

‚Waschen und Trocknen‘ bezeichnet den gesamten Betriebszyklus eines Haushaltswaschtrockners, bestehend aus dem Programm ‚eco 40-60‘ für den Waschzyklus und einem Trockenzyklus, bei dem der Trocknungsgrad ‚schranktrocken‘ erreicht wird;“

muss es heißen:

„10.

‚Waschen und Trocknen‘ bezeichnet den gesamten Betriebszyklus eines Haushaltswaschtrockners, bestehend aus dem Programm ‚eco 40-60‘ für den Waschzyklus und einem Trocknungszyklus, bei dem der Trocknungsgrad ‚schranktrocken‘ erreicht wird;“

Seite 297, Anhang II Nummer 7 Unterpunkte 1, 2 und 3:

Anstatt:

„1)

Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner müssen über einen Aus-Zustand oder einen Bereitschaftszustand oder beides verfügen. Der Stromverbrauch in diesen Betriebsarten darf nicht mehr als 0,50 W betragen.

2)

Wenn im Bereitschaftszustand der Status oder sonstige Informationen angezeigt werden, darf der Stromverbrauch in dieser Betriebsart nicht mehr als 1,00 W betragen.

3)

Wenn der Bereitschaftszustand die Möglichkeit einer Netzwerkverbindung bietet und die Netzwerkverbindung sich im vernetzten Bereitschaftsbetrieb im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 801/2013 der Kommission (1) befindet, darf der Stromverbrauch in dieser Betriebsart nicht mehr als 2,00 W betragen.“

muss es heißen:

„1)

Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner müssen über einen Aus-Zustand oder einen Bereitschaftszustand oder beides verfügen. Die Leistungsaufnahme in diesen Betriebsarten darf nicht mehr als 0,50 W betragen.

2)

Wenn im Bereitschaftszustand der Status oder sonstige Informationen angezeigt werden, darf die Leistungsaufnahme in dieser Betriebsart nicht mehr als 1,00 W betragen.

3)

Wenn der Bereitschaftszustand die Möglichkeit einer Netzwerkverbindung bietet und die Netzwerkverbindung sich im vernetzten Bereitschaftsbetrieb im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 801/2013 der Kommission (1) befindet, darf die Leistungsaufnahme in dieser Betriebsart nicht mehr als 2,00 W betragen.“

Seite 299, Anhang II Nummer 8 Unterpunkt 3 Buchstabe c Satz 2:

Anstatt:

„Eine Gebühr ist angemessen, wenn sie keine abschreckende Wirkung hat und berücksichtigt, in welchem Umfang der fachlich kompetente Reparateur die bereitgestellten Informationen nutzt.“

muss es heißen:

„Eine Gebühr ist angemessen, wenn sie keine abschreckende Wirkung hat, da berücksichtigt wird, in welchem Umfang der fachlich kompetente Reparateur die bereitgestellten Informationen nutzt.“


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