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Document 32017D1776

Beschluss (GASP) 2017/1776 des Rates vom 28. September 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

ABl. L 251 vom 29.9.2017, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1776/oj

29.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 251/28


BESCHLUSS (GASP) 2017/1776 DES RATES

vom 28. September 2017

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 31. Juli 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1333 (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen angenommen.

(2)

Der Rat hat am 31. März 2017 den Beschluss (GASP) 2017/621 (2) angenommen.

(3)

Angesichts der anhaltenden Instabilität und sehr ernsten Lage in Libyen hat der Rat beschlossen, dass die restriktiven Maßnahmen gegen drei Personen um einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden sollten.

(4)

Der Beschluss (GASP) 2015/1333 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 17 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:

„(3)   Die in Artikel 8 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 16, 17 und 18 in Anhang II bis zum 2. April 2018.

(4)   Die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 21, 22 und 23 in Anhang IV bis zum 2. April 2018.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. September 2017.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. MAASIKAS


(1)  Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP (ABl. L 206 vom 1.8.2015, S. 34).

(2)  Beschluss (GASP) 2017/621 des Rates vom 31. März 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (ABl. L 89 vom 1.4.2017, S. 10).


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