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Document 32009B0212

2009/212/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2006

ABl. L 88 vom 31.3.2009, p. 158–158 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/212/oj

31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 88/158


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 22. April 2008

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2006

(2009/212/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2006 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2008 (5843/2008 — C6-0084/2008),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Europäische Agentur für Wiederaufbau (4), insbesondere auf Artikel 8,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0112/2008),

1.

nimmt Kenntnis von den endgültigen Rechnungsabschlüssen der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, wie dem Bericht des Rechnungshofs beigefügt;

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2006;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Hans-Gert PÖTTERING

Der Generalsekretär

Harald RØMER


(1)  ABl. C 261 vom 31.10.2007, S. 13.

(2)  ABl. C 309 vom 19.12.2007, S. 40.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 7.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


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