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Document C2009/239/06
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.5591 — CEZB/JAVYS/JESS JV) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5591 — CEZB/JAVYS/JESS JV) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5591 — CEZB/JAVYS/JESS JV) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 239 vom 6.10.2009, p. 26–26
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.10.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 239/26 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5591 — CEZB/JAVYS/JESS JV)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2009/C 239/06
1. |
Am 29. September 2009 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen ČEZ BOHUNICE a.s. („CEZB“, Tschechische Republik), das der Unternehmensgruppe ČEZ a.s. („CEZ“, Tschechische Republik) angehört, und das Unternehmen Jadrová a vyraďovacia spoločnosť, a.s. („JAVYS“, Slowakische Republik) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen an einem neugegründeten Gemeinschaftsunternehmen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Jadrová energetická spoločnosť Slovenska, a.s. („JESS“, Slowakische Republik). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Bei dem Gemeinschaftsunternehmen JESS handelt es sich um ein neues Kernkraftwerk. Seine Geschäftsbereiche sind die Erzeugung und der Verkauf von Strom in der Slowakischen Republik. |
4. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
5. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5591 — CEZB/JAVYS/JESS JV per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.