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Document 52008XX0913(01)

    Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen abgegeben während der 417. Sitzung am 23. Oktober 2006 betreffend den Entscheidungsentwurf in der Sache COMP/C.38.907 — Stahlträger

    ABl. C 235 vom 13.9.2008, p. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.9.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 235/2


    Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen abgegeben während der 417. Sitzung am 23. Oktober 2006 betreffend den Entscheidungsentwurf in der Sache COMP/C.38.907 — Stahlträger

    (2008/C 235/02)

    1.

    Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Europäischen Kommission hinsichtlich der Anwendung von Artikel 65 Absatz 1 des EGKS-Vertrages trotz seines Außerkrafttretens überein.

    2.

    Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Beurteilung des Sachverhalts durch die Europäische Kommission überein, dass eine Vereinbarung und/oder eine aufeinander abgestimmte Verhaltensweise im Sinne des Artokel 65 Absatz 1 des EGKS-Vertrages vorliegt.

    3.

    Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Europäischen Kommission hinsichtlich ihrer in dem Entscheidungsentwurf getroffenen Bewertungen bezüglich des von dem Kartell betroffenen Produktmarktes und des betroffenen geographischen Marktes überein.

    4.

    Der Beratende Ausschuss stimmt der Bewertung der Kommission zu, dass das Prinzip „ne bis in idem“ der Annahme der vorliegenden Entscheidung nicht entgegensteht.

    5.

    Der Beratende Ausschuss stimmt dem Entscheidungsentwurf der Kommission hinsichtlich der Adressaten zu, insbesondere hinsichtlich der Annahme, dass Arcelor Profil Luxembourg SA als wirtschaftliche Nachfolgerin in die Aktivitäten von Arbed SA im Stahlträgerbereich haftbar ist.

    6.

    Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission überein, dass die Verjährungsfrist weder hinsichtlich Arcelor Luxembourg SA (früher Arbed SA) noch hinsichtlich Arcelor Profil Luxembourg SA (früher ProfilArbed SA) noch hinsichtlich Arcelor International SA (früher TradeArbed SA) abgelaufen ist.

    7.

    Der Beratende Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Kommission über den Grundbetrag der Geldbußen zu.

    8.

    Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission überein, dass sie — als besonderen Umstand — in Betracht gezogen hat, dass die Kommission bereits zu der Höhe des Bußgeldes für Arbed SA, das durch das Gericht erster Instanz in der Rechtssache T-137/94 auf 10 Mio. EUR vermindert wurde, eine Position eingenommen hat.

    9.

    Der Beratende Ausschuss stimmt der Kommission hinsichtlich der Endbeträge der Geldbußen zu.

    10.

    Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.

    11.

    Der Beratende Ausschuss fordert die Kommission auf, alle weiteren in der Diskussion angesprochenen Punkte zu beachten.


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