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Document C2006/096/39

Rechtssache T-57/06: Klage, eingereicht am 17. Februar 2006 — Marly/HABM

ABl. C 96 vom 22.4.2006, p. 22–23 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

22.4.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 96/22


Klage, eingereicht am 17. Februar 2006 — Marly/HABM

(Rechtssache T-57/06)

(2006/C 96/39)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Parteien

Klägerin: Marley SA (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Mouffe)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Erdal Gesellschaft mbH (Hallein, Österreich)

Anträge der Klägerin

Es wird beantragt,

die Entscheidung der Beschwerdekammer aufzuheben, soweit darin dem Widerspruch der Inhaberin der Wortmarke „TOFIX“ stattgegeben worden ist;

dem Beklagten die Kosten einschließlich der notwendigen Auslagen im Verfahren vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke TOPIX für Waren der Klasse 3 (Anmeldung Nr. 2 326 072).

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Erdal Gesellschaft mbH.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Wortmarke TOFIX für Waren der Klassen 3 und 4.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Stattgabe des Widerspruchs für alle angegriffenen Waren.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Marken visuell und begrifflich einander nicht ähnlich seien und sich die betroffenen Waren stark unterschieden.


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