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Document C2006/096/07

Rechtssache C-67/06: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Hellenische Republik, eingereicht am 6. Februar 2006

ABl. C 96 vom 22.4.2006, p. 5–5 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

22.4.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 96/5


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Hellenische Republik, eingereicht am 6. Februar 2006

(Rechtssache C-67/06)

(2006/C 96/07)

Verfahrenssprache: Griechisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 6. Februar 2006 eine Klage gegen die Hellenische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind Minas Konstantinidis und Amparo Alcover San Pedro, Juristischer Dienst, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/49/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verstoßen hat, dass sie die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht erlassen hat, oder in jedem Fall dadurch, dass sie diese Vorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hat;

der Hellenischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente.

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in der innerstaatlichen Rechtsordnung sei am 18. Juli 2004 abgelaufen.


(1)  ABl. L 189 vom 18.7.2002, S. 12.


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