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Document 52009BP0114

Mehrjähriger Finanzrahmen: Europäisches Konjunkturprogramm (Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zu dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen: Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms (KOM(2009)0662 – C7-0305/2009 – 2009/2211(ACI))
ANLAGE
ANLAGE

ABl. C 286E vom 22.10.2010, p. 54–57 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 286/54


Donnerstag, 17. Dezember 2009
Mehrjähriger Finanzrahmen: Europäisches Konjunkturprogramm (Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung)

P7_TA(2009)0114

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zu dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen: Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms (KOM(2009)0662 – C7-0305/2009 – 2009/2211(ACI))

2010/C 286 E/14

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0662 – C7-0305/2009),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 21, Nummer 22 Absätze 1 und 2 und Nummer 23,

unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen (2007-2013) (2),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. März 2009 zur Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013 (3) und vom 10. März 2009 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 (4),

unter Hinweis auf die Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 2. April 2009 zur Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms,

in Kenntnis der Zusammenfassung der Schlussfolgerungen der Konzertierungssitzung vom 18. November 2009,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0085/2009),

1.

billigt die Schlussfolgerungen der Konzertierungssitzung vom 18. November 2009;

2.

betont, dass die über die Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2007-2013 erzielte Einigung das Ergebnis einer erfolgreichen interinstitutionellen Zusammenarbeit ist, bei der auf die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise in den Mitgliedstaaten durch die Förderung von Solidarität im Bereich der Energieressourcen und den Breitband-Ausbau in ländlichen Gebieten sowie durch die Unterstützung des Agrarsektors reagiert wurde; stellt fest, dass die Einigung auf den Grundsätzen aufbaut, die in der genannten Erklärung der drei Organe vom 2. April 2009 dargelegt wurden;

3.

stimmt dem politischen Kompromiss zu, mit dem verschiedene Haushaltsinstrumente mobilisiert werden, die der Rechtsrahmen für den Haushaltsplan bietet, einschließlich der Revision des MFR 2007-2013 für die Jahre 2009 und 2010 und der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments, um die uneingeschränkte Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms im Jahre 2010 zu ermöglichen; bekundet seine Genugtuung darüber, dass kein Teil der Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms auf 2011 verschoben wurde, so dass das Haushaltsverfahren 2011 nicht berührt werden wird;

4.

stellt fest, dass nach der Revision des MFR 2007-2013 mit Blick auf die Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms die in den Teilrubriken 1a und 1b und den Rubriken 2 und 5 verfügbaren Spielräume im Jahre 2010 äußerst begrenzt sind, so dass wenig Handlungsspielraum verbleibt, sollte sich während des Jahres ein unerwarteter Finanzbedarf ergeben;

5.

verweist darauf, dass die Finanzierung der Stilllegung des Kernkraftwerks Kosloduj nur für 2010 geregelt worden ist, dass jedoch der Bedarf an finanzieller Unterstützung durch die Europäische Union bis 2013 bestehen bleiben wird und sich auf einen Gesamtbetrag von 300 Millionen EUR beläuft, einschließlich des Betrags, der im Rahmen des Haushaltsplans 2010 verfügbar gemacht wurde; unterstreicht, dass die Finanzierung der Stilllegung des Kernkraftwerks Kosloduj die Finanzierung von Mehrjahresprogrammen und Aktionen unter Teilrubrik 1a nicht gefährden sollte;

6.

ist der Auffassung, dass der MFR 2007-2013 nicht dem Finanzbedarf der Europäischen Union entspricht; fordert deshalb die Kommission auf, unverzüglich einen Vorschlag für eine Halbzeitrevision des MFR 2007-2013 vorzulegen;

7.

billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

8.

beauftragt seinen Präsidenten, den Beschluss zusammen mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

9.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  ABl. L 132 vom 29.5.2009, S. 8.

(3)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0174.

(4)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0095 und P6_TA(2009)0096.


Donnerstag, 17. Dezember 2009
ANLAGE

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen – Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 21, Nummer 22 Absätze 1 und 2 und Nummer 23,

aufgrund des geänderten Vorschlags der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Rahmen der Haushaltskonzertierungssitzung vom 18. November 2009 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission Einvernehmen über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms zu finanzierende Energievorhaben, den Ausbau des Breitbandinternets sowie Maßnahmen zur Bewältigung der anlässlich der Halbzeitbewertung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 („Gesundheitscheck“) ermittelten „neuen Herausforderungen“ erzielt. (2) Die Finanzierung erfordert gemäß den Nummern 21, 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013, mit der die Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen bei der Teilrubrik 1a für 2010 um 1 779 Mio. EUR (zu jeweiligen Preisen) angehoben wird.

(2)

Die Anhebung der Obergrenze bei der Teilrubrik 1a für das Haushaltsjahr 2010 wird vollständig ausgeglichen, indem die Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen bei den (Teil-)Rubriken 1a, 1b, 2, 3a und 5 für das Jahr 2009 und die Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen bei den (Teil-)Rubriken 1a, 2 und 5 für das Jahr 2010 gesenkt werden.

(3)

Um ein angemessenes Verhältnis zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zu gewährleisten, werden die jährlichen Obergrenzen für Zahlungsermächtigungen angepasst. Diese Anpassung ist haushaltsneutral.

(4)

Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung sollte daher entsprechend geändert werden (3)

BESCHLIESSEN:

Einziger Artikel

Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Geschehen zu Straßburg am

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

Im Namen des Rates

Der Präsident


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  KOM(2008)0800, KOM(2008)0859, KOM(2009)0171 und ABl. L 132 vom 29.5.2009, S. 8.

(3)  Zu diesem Zwecke werden die aus der genannten Vereinbarung resultierenden Beträge in Beträge zu Preisen von 2004 umgerechnet.

ANLAGE

FINANZRAHMEN 2007-2013

(in Mio. EUR zu konstanten Preisen 2004)

Verpflichtungsermächtigungen

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Total

2007-2013

1.

Nachhaltiges Wachstum

50 865

53 262

55 879

56 435

55 400

56 866

58 256

386 963

1a

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

8 404

9 595

12 018

12 580

11 306

12 122

12 914

78 939

1b

Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

42 461

43 667

43 861

43 855

44 094

44 744

45 342

308 024

2.

Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

51 962

54 685

51 023

53 238

52 528

51 901

51 284

366 621

davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

43 120

42 697

42 279

41 864

41 453

41 047

40 645

293 105

3.

Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 199

1 258

1 375

1 503

1 645

1 797

1 988

10 765

3a

Freiheit, Sicherheit und Recht

600

690

785

910

1 050

1 200

1 390

6 625

3b

Unionsbürgerschaft

599

568

590

593

595

597

598

4 140

4.

Die EU als globaler Akteur

6 199

6 469

6 739

7 009

7 339

7 679

8 029

49 463

5.

Verwaltung (1)

6 633

6 818

6 816

6 999

7 255

7 400

7 610

49 531

6.

Ausgleichszahlungen

419

191

190

 

 

 

 

800

VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN INSGESAMT

117 277

122 683

122 022

125 184

124 167

125 643

127 167

864 143

Verpflichtungsermächtigungen in % des BNE

1,08 %

1,09 %

1,06 %

1,06 %

1,03 %

1,02 %

1,01 %

1,048 %

ZAHLUNGSERMÄCHTIGUNGEN INSGESAMT

115 142

119 805

109 091

119 245

116 884

120 575

119 784

820 526

Zahlungsermächtigungen in % des BNE

1,06 %

1,06 %

0,95 %

1,01 %

0,97 %

0,98 %

0,95 %

1,00 %

Spielraum

0,18 %

0,18 %

0,29 %

0,23 %

0,27 %

0,26 %

0,29 %

0,24 %

Eigenmittel-Obergrenze in % des BNE

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,24 %


(1)  Ausgaben für Ruhegehälter: Die innerhalb der Obergrenze dieser Rubrik angesetzten Beträge sind Nettobeträge und berücksichtigen nicht die Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung bis zu einer Höhe von 500 Mio. EUR zu Preisen von 2004 für den Zeitraum 2007-2013.


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