This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) dient der Unterstützung entlassener Arbeitnehmer vor allem in denjenigen Regionen und Branchen, die besonders stark unter der Globalisierung der Wirtschaft leiden. Der Fonds wird jährlich mit Mitteln in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro ausgestattet, die in die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitnehmern fließen.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung [Vgl. ändernde(r) Rechtsakt(e)].
ZUSAMMENFASSUNG
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) unterstützt die Wiedereingliederung europäischer Arbeitnehmer, die aufgrund weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind in das Erwerbsleben. Diese Unterstützung ist einmalig und zeitlich begrenzt. Maßnahmen des Fonds sollen entlassenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen helfen, auf Dauer einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Bis zum 31. Dezember 2011 gewährt der Fonds auch den Arbeitnehmern Unterstützung, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden.
Interventionskriterien
Voraussetzung für das Tätigwerden des EGF ist ein Antrag auf Unterstützung durch einen Mitgliedstaat.
Die Finanzbeiträge können gewährt werden, wenn weitgehende strukturelle Veränderungen im Welthandelsgefüge zu einer schwerwiegenden Störung des Wirtschaftsgeschehens – insbesondere zu einem substanziellen Anstieg der Importe in die Europäische Union, einem raschen Rückgang des Marktanteils der Europäischen Union in einem bestimmten Sektor oder einer Standortverlagerung in Drittländer – führen. Der EGF kann auch tätig werden, wenn ein direkter und nachweisbarer Zusammenhang zwischen den Entlassungen und der Finanz- und Wirtschaftskrise besteht.
Der EGF wird dann tätig, wenn die Krise oder die Störungen des Wirtschaftsgeschehens folgende Auswirkungen haben:
Finanzierte Maßnahmen
Konkret finanziert der EGF folgende Maßnahmen:
Der EGF finanziert keine passiven Sozialschutzmaßnahmen wie die Zahlung von Arbeitslosengeld.
Funktionsweise
Die Zahl der alljährlich aus dem Fonds unterstützten Arbeitnehmer hängt von mehreren Faktoren ab. Dabei kann es sich um die Entwicklung des Arbeitsmarkts, die Zahl der von den Mitgliedstaaten gestellten Anträge, aber auch um die Tatsache handeln, dass die jährliche Mittelausstattung in Höhe von bis zu 500 Millionen EUR noch nicht ausgeschöpft wurde.
Die Arbeitnehmer erhalten die Unterstützung nicht direkt vom EGF, sondern über die Mitgliedstaaten. Die Zahlungen gehen nicht an die Unternehmen. Außerdem ist die Dauer der Unterstützung aus dem Fonds auf 24 Monate nach der Antragstellung begrenzt.
Der EGF ist ein Solidaritätsfonds, der eine schnelle Reaktion auf Notstands- oder Krisensituationen erlauben würde. Ebenso finanziert er keine Umstrukturierungen von Unternehmen oder Wirtschaftssektoren.
Hintergrund
Grundsätzlich haben Marktöffnungen positive Auswirkungen auf den internationalen Wettbewerb. So trägt die Globalisierung zu einer Dynamisierung der Wettbewerbsfähigkeit bei und bietet neue Perspektiven für Wachstum und Beschäftigung.
Gleichzeitig kann die Globalisierung jedoch auch erhebliche negative Auswirkungen auf das Wirtschaftsgefüge insgesamt haben. Die Zunahme der Handelsströme führt in der Tat zu einem verschärften Wettbewerb zwischen den lokalen, nationalen und regionalen Wirtschafts- und Sozialsystemen. Diese Situation schwächt gerade die am wenigsten wettbewerbsfähigen Sektoren, bei denen die Anpassungskosten (Umschulung von Arbeitskräften und Umstellung der Produktionsstrukturen) besonders hoch sind. Dies führt in einigen Fällen zu massiven Arbeitsplatzverlusten.
Neben den Strukturfonds oder der europäischen Strategie für Wachstum und Beschäftigung, die bereits eine globale Reaktion auf die Herausforderungen der Globalisierung darstellen, ist dieser spezielle Fonds ein wichtiges Mittel, um dauerhaft dem Risiko einer Verarmung entgegenzuwirken.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens - |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (EG) Nr.° 1927/2006 |
19.1.2007 |
- |
ABl. L 406 vom 30.12.2006 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (EG) Nr. 546/2009 |
2.7.2009 |
- |
ABl. L 167 vom 29.6.2009 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2009 [KOM(2010) 464 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung 2008 [KOM(2009) 394 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 2. Juli 2008 - Solidarität angesichts des Wandels: der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) 2007 [KOM(2008) 421 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Die Kommission zieht eine positive Bilanz des ersten Jahres des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF). Dennoch kann die Effizienz des Fonds durch Vereinfachung der Verfahren, eine höhere Sichtbarkeit und Förderung des Austauschs von Erfahrungen kurzfristig erhöht werden.
Die Kommission prüft die Möglichkeit, die Auswirkungen des EGF auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Fortbildung für die Arbeitnehmer in Europa zu verstärken. EGF-Mittel könnten ebenso zur Förderung der Mobilität von Arbeitnehmern sowie zu einer verbesserten Analyse und Antizipation der Konjunkturentwicklung eingesetzt werden.
Letzte Änderung: 17.01.2011