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Europäisches Jahr der Schiene (2021)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (EU) 2020/2228 über ein Europäisches Jahr der Schiene (2021)

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals (siehe Zusammenfassung) besteht das Hauptziel des Europäischen Jahres der Schiene darin, die von der Europäischen Union (EU), den EU-Ländern, den regionalen und lokalen Behörden sowie anderen Organisationen unternommenen Anstrengungen zur Erhöhung des auf die Schiene entfallenden Anteils des Personen- und Güterverkehrs zu fördern und zu unterstützen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ziele

Der Beschluss umfasst mehrere spezifische Ziele, darunter:

  • Werbung für den Schienenverkehr als nachhaltiger, innovativer, vernetzter und intermodaler, sicherer sowie erschwinglicher Verkehrsträger, insbesondere durch die Hervorhebung der Rolle der Schiene als
    • richtungweisend bei der Verwirklichung des von der Union angestrebten Ziels der Klimaneutralität bis 2050,
    • Grundpfeiler eines effizienten Logistiknetzes, das in der Lage ist, wesentliche Dienste auch in unerwarteten Krisen sicherzustellen,
    • Verkehrsträger, der die breite Öffentlichkeit, insbesondere die Jugend, anspricht, wobei auch die attraktiven Karrierechancen bei der Eisenbahn hervorgehoben werden;
  • Hervorhebung der europäischen, grenzüberschreitenden Dimension des Schienenverkehrs, der die Bürgerinnen und Bürger einander näherbringt;
  • Stärkung des Beitrags der Schiene für die Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft der EU;
  • Förderung der Schlüsselrolle des Schienenverkehrs im internationalen Personenverkehr innerhalb der EU und darüber hinaus;
  • Beitrag zur Umsetzung des vierten Eisenbahnpakets sowie die Sensibilisierung für Maßnahmen, die zur Schaffung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (siehe Zusammenfassung) notwendig sind, auf der Grundlage eines gut funktionierenden transeuropäischen Verkehrsnetzes.

Maßnahmen

Um diese Ziele zu erreichen, sind verschiedene Maßnahmen auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene geplant. Sie werden in bereits vorhandene Bemühungen integriert, um den Schienenverkehr zu fördern. Diese Maßnahmen umfassen:

  • Initiativen und Veranstaltungen zur Stimulierung von Debatten, Schaffung eines positiven Images, Sensibilisierung und Erleichterung des Engagements der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden, um das Vertrauen in den Schienenverkehr zu erhöhen, insbesondere im Nachgang der COVID-19-Krise, sowie zur Förderung der Attraktivität der Bahn als Transportmittel für mehr Menschen und Waren im Kampf gegen den Klimawandel;
  • Initiativen in EU-Ländern, um sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft Geschäftsreisen und Pendlerverkehr mit der Eisenbahn zu fördern;
  • informative Ausstellungen sowie inspirierende und pädagogische Kampagnen und Sensibilisierungskampagnen.

Die Europäische Kommission zieht auch Machbarkeitsstudien zu Folgendem in Betracht:

  • der Einführung eines europäischen Gütesiegels zur Förderung von Gütern und Waren, die auf der Schiene transportiert werden, um die Unternehmen anzuregen, ihren Verkehr auf die Schiene zu verlagern;
  • der Einführung eines Eisenbahnverbindungsindexes, der darauf abzielt, den Grad der Integration, der durch die Nutzung von Diensten auf dem Schienennetz erreicht wird, zu kategorisieren und das Potenzial der Eisenbahn aufzuzeigen, mit anderen Verkehrsträgern zu konkurrieren.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 29. Dezember 2020 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (EU) 2020/2228 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 über ein Europäisches Jahr der Schiene (2021) (ABl. L 437 vom 28.12.2020, S. 108-115)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final vom 11.12.2019)

Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 32-77)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2012/34/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 08.03.2021

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