This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Darin wird die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ dargelegt, die darauf abzielt, den Übergang der EU zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem zu beschleunigen, das
Der europäische Grüne Deal
Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ ist ein zentrales Element des europäischen Grünen Deals (siehe Zusammenfassung) und funktioniert gemeinsam mit der Biodiversitätsstrategie 2030 (siehe Zusammenfassung).
Nachhaltiges Lebensmittelsystem
Die Strategie zielt darauf ab, ein nachhaltiges Lebensmittelsystem zu schaffen, indem eine Reihe von Problemen angegangen werden:
Aktionsplan
Der Entwurf eines Aktionsplans ist der Mitteilung beigefügt. Er enthält eine Liste mit Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften und eine Liste der zu überarbeitenden Rechtsvorschriften sowie eine Reihe weiterer Überprüfungen und Initiativen. Dazu zählen
Ziele 2030
Die Strategie legt eine Reihe konkreter Ziele fest, die bis 2030 erreicht werden sollen:
Ein weiteres Ziel der Strategie besteht darin, bis 2025 in allen ländlichen Gebieten ein verfügbares schnelles Breitband-Internet zu haben.
Weiterführende Informationen:
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem (COM(2020) 381 final vom 20.5.2020)
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Über die Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der in ihren nationalen Aktionsplänen festgelegten Ziele und über die Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (COM(2020) 204 final vom 20.5.2020)
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Evaluierung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel im Hinblick auf Nährwertprofile und gesundheitsbezogene Angaben über Pflanzen und Pflanzenzubereitungen sowie den allgemeinen Rechtsrahmen für ihre Verwendung in Lebensmitteln (SWD (2020) 95 final vom 20.5.2020)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben (COM(2020) 380 final vom 20.5.2020)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final vom 11.12.2019)
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18-63)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71-86)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 05.02.2021