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Document 62011TJ0046

    Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 16. Dezember 2015.
    Deutsche Lufthansa AG u. a. gegen Europäische Kommission.
    Wettbewerb – Kartelle – Europäischer Luftfrachtmarkt – Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen in Bezug auf mehrere Bestandteile der Preise für Luftfrachtdienstleistungen [Einführung von Treibstoffzuschlägen und Sicherheitszuschlägen, Weigerung, eine Provision auf die Zuschläge zu zahlen] – Art. 101 AEUV, Art. 53 des EWR-Abkommens und Art. 8 des Abkommens zwischen der Schweiz und der Gemeinschaft über den Luftverkehr – Begründungspflicht.
    Rechtssache T-46/11.

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2015:987