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Document 62012TJ0309

    Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 16. Juli 2014.
    Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg gegen Europäische Kommission.
    Staatliche Beihilfen – Dienstleistungen der Beseitigung von Tierkörpern und von Schlachtabfällen – Vorhaltung einer Seuchenreservekapazität – Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden – Unternehmensbegriff – Vorteil – Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse – Ausgleich für eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten und Wettbewerbsverzerrung – Bestehende Beihilfen oder neue Beihilfen – Notwendigkeit der Beihilfe – Subsidiarität – Berechtigtes Vertrauen – Rechtssicherheit – Verhältnismäßigkeit.
    Rechtssache T‑309/12.

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2014:676