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Document 62012TO0224

    Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 25. Juni 2014.
    Alessandro Accorinti u. a. gegen Europäische Zentralbank.
    Nichtigkeitsklage – Wirtschafts- und Währungspolitik – EZB – Nationale Zentralbanken – Umschuldung der griechischen Staatsschuld – Notenbankfähigkeit der von Griechenland begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel für geldpolitische Operationen des Eurosystems – Für die Aufrechterhaltung der Notenbankfähigkeit ausreichende Beibehaltung des Bonitätsschwellenwerts – Collateral Enhancement in Form eines Rückkaufprogramms von Schuldtiteln zugunsten der nationalen Zentralbanken – Private Gläubiger – Frage, ob bestimmte Rechtswirkungen dem angefochtenen Rechtsakt zurechenbar sind – Fehlendes Rechtsschutzinteresse – Fehlende unmittelbare Betroffenheit – Unzulässigkeit.
    Rechtssache T‑224/12.

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2014:611