This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52015DC0044
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS A Global Partnership for Poverty Eradication and Sustainable Development after 2015
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015
/* COM/2015/044 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015 /* COM/2015/044 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION
AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine globale
Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015
I. EINLEITUNG
2015
ist ein entscheidendes Jahr für die nachhaltige Entwicklung und die Beseitigung
der Armut weltweit. Mit der Verabschiedung der Entwicklungsagenda für die Zeit
nach 2015 soll die internationale Gemeinschaft in transformativer Weise auf die
fundamentalen Herausforderungen eingehen, vor denen die Welt heute steht:
Beseitigung der Armut, inklusive und nachhaltige Entwicklung zum Wohle der
heutigen und künftigen Generationen sowie Förderung und Schutz aller
Menschenrechte und Grundwerte als Basis für Frieden und Wohlstand der
Gesellschaften. Im
vor uns liegenden Jahr werden zwei internationale Zusammenkünfte auf hoher
Ebene die Gelegenheit bieten, eine Einigung auf eine neue Agenda –
einschließlich eines Katalogs von Zielen für die nachhaltige Entwicklung (Sustainable
Development Goals – SDG) – und auf die neue globale Partnerschaft für ihre
Umsetzung zu erzielen: Dies sind zum einen die dritte internationale Konferenz
zur Entwicklungsfinanzierung im Juli in Addis Abeba und zum anderen das
Gipfeltreffen der Vereinten Nationen (VN) im September in New York, auf dem die
Post-2015-Agenda verabschiedet werden soll. Bei diesem Prozess müssen frühere
Initiativen, insbesondere die Millenniumsentwicklungsziele (MDG) und die
Konferenz Rio+20 über nachhaltige Entwicklung, als Grundlage genutzt und
miteinander verbunden werden. Eine Einigung über die Post-2015-Agenda wird
außerdem erhebliche Auswirkungen auf die Verhandlungen im Kontext des
VN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen haben. Durch verschiedene
Prozesse im Rahmen der VN wurden bereits signifikante Fortschritte erzielt. Der
Bericht der offenen Arbeitsgruppe zum Thema Ziele für eine nachhaltige
Entwicklung[1],
der Bericht des zwischenstaatlichen Sachverständigenausschusses für die
Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung[2]
und der Synthesebericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen[3]
liefern hierzu wichtige Beiträge und zeigen, dass eine internationale
Vereinbarung über eine ehrgeizige Post-2015-Agenda in greifbarer Nähe liegt. Die Europäische Union
(EU) hat stets eine wichtige und konstruktive Rolle bei diesen Prozessen
gespielt, wesentliche Beiträge geliefert und aktiv mit den Partnern auf allen
Ebenen zusammengearbeitet. Die Mitteilungen der Europäischen Kommission vom
Februar 2013[4],
Juli 2013[5]
und Juni 2014[6]
sowie die Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2013[7],
Dezember 2013[8]
und Dezember 2014[9]
enthalten die Vision der EU für die Post-2015-Agenda, die global und universell
sein und alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung (Soziales, Wirtschaft
und Umwelt) umfassen soll. Die Verwirklichung einer
so weitreichenden Agenda stellt eine vielschichtige Herausforderung, aber auch
eine einzigartige Gelegenheit zur Neudefinition und Stärkung der Zusammenarbeit
der internationalen Gemeinschaft dar. Im Hinblick auf die Umsetzung der
Post-2015-Agenda bedarf es einer neuen globalen Partnerschaft für die
Armutsbeseitigung und die nachhaltige Entwicklung. Damit diese globale
Partnerschaft ein Erfolg wird, müssen alle ihren Beitrag leisten. Die EU ist
entschlossen, uneingeschränkt mitzuwirken und konstruktiv mit anderen Akteuren
zusammenzuarbeiten, und sieht ihrer aktiven Beteiligung sie erwartungsvoll
entgegen. Aufbauend auf den
Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2014 legt die Europäische Kommission
in dieser Mitteilung ihre Standpunkte zu den übergreifenden Grundsätzen und den
wichtigsten Komponenten dar, die für die globale Partnerschaft notwendig sind,
damit sie die Post-2015-Agenda wirksam unterstützen kann. Die Mitteilung
enthält Vorschläge dazu, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten einen Beitrag zu
der Partnerschaft leisten könnten. Sie unterstreicht die Bereitschaft der EU,
sich konstruktiv an der weltweiten Debatte über die Mittel zur Umsetzung der
künftigen SDG zu beteiligen, und bildet die Grundlage für einen gemeinsamen
Standpunkt der EU in den zwischenstaatlichen Verhandlungen. Vorschläge für
mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Post-2015-Agenda sind im Anhang
aufgeführt.
II. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER GLOBALEN PARTNERSCHAFT
Die neue globale Partnerschaft
muss zu einem neuen transformativen Elan der Solidarität und Zusammenarbeit
führen. Nationale Eigenverantwortung und Führungsstärke, gestützt durch
politisches Engagement auf höchster Ebene, sind von zentraler Bedeutung. Die
nationalen Bemühungen müssen durch eine Zusammenarbeit auf allen Ebenen und mit
allen Interessenträgern gestärkt werden; dabei sollte auf den Erfahrungen
aufgebaut werden, die bei der Gründung einer globalen Partnerschaft für
Entwicklung im Kontext der Millenniumsentwicklungsziele und anderer
internationaler Partnerschaften gewonnen wurden. Damit dies gelingt, müssen
Politikkonzepte umgesetzt und Ressourcen mobilisiert werden, wobei jedes Land
seinen Beitrag entsprechend seinen Fähigkeiten ausbaut. Die globale Partnerschaft
sollte auf den Grundsätzen der gemeinsamen Verantwortung, der gegenseitigen
Rechenschaftspflicht und der Berücksichtigung der jeweiligen Fähigkeiten
beruhen. Die Länder müssen sich unabhängig von ihrem Entwicklungsstand
engagieren und Verantwortung für die Umsetzung der Partnerschaft übernehmen. Die Partnerschaft muss
sich außerdem auf die Prinzipien der Menschenrechte, der guten
Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit, der Unterstützung der
demokratischen Institutionen, der Inklusivität, der Nichtdiskriminierung und
der Gleichstellung der Geschlechter stützen. Sie sollte die
gleichwertige Berücksichtigung aller drei Dimensionen der nachhaltigen
Entwicklung unterstützen, um Silodenken und Abstriche bei einzelnen Zielen
zugunsten anderer zu vermeiden. Da die mit der Armutsbeseitigung und der
nachhaltigen Entwicklung verbundenen Herausforderungen durch den Klimawandel
noch verschärft werden, müssen Klimaschutzbelange aktiv in die Post-2015-Agenda
und in die globale Partnerschaft zu ihrer Unterstützung einbezogen werden. Die globale Partnerschaft
muss über die herkömmlichen Kanäle der Zusammenarbeit hinausgehen und
wirksamere und integrativere Formen von Multi-Stakeholder-Partnerschaften
fördern, die auf allen Ebenen agieren und den Privatsektor und die Zivilgesellschaft
einbeziehen, darunter die Sozialpartner, akademische Kreise, Stiftungen,
Wissenseinrichtungen und öffentliche Behörden. Der Erfolg der Agenda erfordert
Politikkohärenz auf allen Ebenen, um sicherzustellen, dass die Regierungen mit
ihrer Politik die Armutsminderung und die nachhaltige Entwicklung unterstützen.
Die globale Partnerschaft sollte die nachhaltige und effiziente Nutzung
sämtlicher Ressourcen fördern, einschließlich nationaler Ressourcen,
internationaler öffentlicher Finanzmittel, privater Finanzmittel und
innovativer Finanzierungsmöglichkeiten. Die künftige globale
Partnerschaft sollte einen klaren Schwerpunkt auf messbare, konkrete und
nachhaltige Ergebnisse legen, die unmittelbar zu den vereinbarten Zielen und
Vorgaben beitragen, sich in strukturellen Reformen niederschlagen und
letztendlich zu positiven und nachhaltigen Wirkungen für die Menschen und
unseren Planeten führen. Die Transparenz und der Informationsaustausch
zugunsten aller Interessenträger sollten im Mittelpunkt der globalen
Partnerschaft stehen und damit die Bedeutung unterstreichen, die eine
konsequente Überwachung, Rechenschaftspflicht und Überprüfung auf allen Ebenen
für sämtliche Bürger und Akteure haben, und Feedback und Lernprozesse fördern. Damit die Post-2015-Agenda
die erwarteten Ergebnisse erbringt, sollten alle Länder geeignete
Politikkonzepte einführen, die es ihnen ermöglichen, die SDG entsprechend ihren
jeweiligen Fähigkeiten umzusetzen. Die Bemühungen sollten sich gleichermaßen
auf die Einführung der geeigneten Politik wie auf die Mobilisierung
ausreichender finanzieller Mittel für ihre Umsetzung konzentrieren, da beides
untrennbar miteinander verknüpft ist: Klare und ergebnisorientierte politische
Rahmenbedingungen sind eine unverzichtbare Voraussetzung für tatsächliche
Erfolge der Finanzierung, andererseits sollte die Finanzierung auch aktiv zu
einer Hebel- und Anreizwirkung auf andere Umsetzungsinstrumente beitragen,
z. B. unterstützende Politikkonzepte, Kapazitätsaufbau, Handel, Innovation
und private Investitionen. Die Europäische
Kommission wird sich in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten darum
bemühen, die Agenda in der EU umzusetzen und ihre Umsetzung in anderen Teilen
der Welt durch konstruktive Kooperationen und Partnerschaften zu unterstützen.
Die vollständige Umsetzung der Post-2015-Agenda erfordert die aktive Mitwirkung
der EU und ihrer Mitgliedstaaten durch die Ergreifung von Maßnahmen auf allen
Ebenen. Die EU kann ihre Erfahrungen mit der Umsetzung von Politikkonzepten
einbringen, die die Grundprinzipien der Agenda wie Nachhaltigkeit,
Zusammenarbeit und Partnerschaftlichkeit widerspiegeln. Diese Konzepte reichen
von der Strategie Europa 2020[10],
die auf intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum durch integrierte
und kohärente politische Maßnahmen abzielt, über die Initiative für
Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung[11]
bis hin zum 7. Umweltaktionsprogramm[12].
III. WICHTIGSTE BESTANDTEILE DER GLOBALEN
PARTNERSCHAFT – INSTRUMENTE FÜR DIE UMSETZUNG
Die wichtigsten
Bestandteile der globalen Partnerschaft werden im Folgenden dargestellt. Hierzu
gehören Vorkehrungen, die alle Partner mit Blick auf eine erfolgreiche
Umsetzung treffen sollten, und konkrete Vorschläge für einen möglichen Beitrag
der EU. 3.1.
Förderliche politische Rahmenbedingungen auf allen Ebenen In jedem Land bedarf es
einer schlüssigen Kombination wirksamer Politikkonzepte, Vorgehensweisen,
Einrichtungen und Ressourcen, damit dort günstige Rahmenbedingungen für die
Umsetzung der Post-2015-Agenda geschaffen werden können. Eine gute
Regierungsführung auf allen Ebenen ist ein wesentliches Mittel zur Umsetzung
der Agenda und ein wichtiges Ziel in sich. Auf nationaler Ebene
werden alle Regierungen in umfassender Konsultation mit ihren Bürgerinnen und
Bürgern darüber entscheiden müssen, wie sie zur Verwirklichung der Ziele und
Vorgaben beitragen können, wobei sie dem Erfordernis Rechnung tragen müssen,
alle Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere die am stärksten benachteiligten
unter ihnen, einzubeziehen. Die uneingeschränkte Teilhabe der Zivilgesellschaft
ist von entscheidender Bedeutung. Mit der neuen globalen Partnerschaft sollte
auch das Entwicklungspotenzial der lokalen Behörden und Akteure erschlossen
werden. Die Koordinierung zwischen den verschiedenen Ebenen (international,
national, regional und lokal) sollte verstärkt werden. Für die Umsetzung auf
nationaler und subnationaler Ebene benötigt jedes Land einen wirksamen
rechtlichen Rahmen für die Verwirklichung der politischen Ziele. Die Länder
müssen effiziente und leicht zugängliche Institutionen, transparente
Politikkonzepte und Systeme sowie die Rechenschaftspflicht gegenüber den
Bürgerinnen und Bürgern durch demokratische Prozesse fördern, die auf dem
Rechtsstaatlichkeitsprinzip beruhen. Dazu sollten faire und vorhersehbare
Rechtsvorschriften gehören, die die Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen und
die Umwelt fördern und schützen und die nachhaltige Bewirtschaftung der
natürlichen Ressourcen gewährleisten. Erforderlich ist auch die Gewährleistung
eines stabilen und förderlichen Umfelds für den Privatsektor, einschließlich
der Schaffung fairer Bedingungen für Wettbewerb und nachhaltige Investitionen.
Die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften ist von entscheidender
Bedeutung, auch in Form der Bekämpfung illegaler Aktivitäten, der Beseitigung
von Hindernissen für die Umsetzung, des Aufbaus von Durchsetzungskapazitäten
und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit, damit die Interessenträger die
Regierungen und Behörden zur Verantwortung ziehen können. Die EU ist
entschlossen, ihren eigenen Rechtsrahmen und die Zusammenarbeit mit den
Partnern zu verbessern, um zur Entwicklung und Stärkung gerechter, wirksamer
und transparenter Rechtsvorschriften beizutragen und die Qualität,
Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz durch Kapazitätsaufbau und
Wissensaustausch zu steigern. Eine gute
Regierungsführung erfordert wirksame Systeme für die Haushaltsplanung,
Ressourcenallokation und Ausgabenüberwachung. Diese Systeme müssen vollständig
transparent und für die Öffentlichkeit zugänglich sein, um die partizipative
Entscheidungsfindung und das Engagement des Privatsektors zu fördern und die
Korruption zu bekämpfen. Eine wirksame makroökonomische Politik ist
unabdingbar, um sicherzustellen, dass die notwendigen Ressourcen im Einklang
mit den SDG wirksam mobilisiert und eingesetzt werden. Die Regierungen müssen
ein nachhaltiges und inklusives Wachstum fördern, das allen Mitgliedern der
Gesellschaft, einschließlich marginalisierter und ausgegrenzter Menschen,
zugutekommt. Die Regelungsinstrumente sollten mit flexiblen und
kosteneffizienten wirtschaftspolitischen Instrumenten kombiniert werden, die
zur Verwirklichung kombinierter Ziele beitragen können. Wirtschaftspolitische
Instrumente wie Steueranreize, Einspeisevergütungen und Zahlungen für
Ökosystemleistungen können Anreize für nachhaltiges Wachstum schaffen,
u. a. durch die Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit auf Produkte,
die sich negativ auf die Nachhaltigkeit auswirken, und durch die Ausgabe
handelbarer Emissionszertifikate, wie im Rahmen des Emissionshandelssystems der
EU. Die Einpreisung von CO2-Kosten fungiert als wichtige Triebkraft
für Investitionen in saubere Technologien und CO2-arme Lösungen,
insbesondere in Entwicklungsländern; daher sollten alle Länder zur Einpreisung
von CO2-Kosten übergehen, um Treibhausgasemissionen zu bekämpfen. Eine nachhaltige
öffentliche Auftragsvergabe ermöglicht es den Regierungen, öffentliche Ausgaben
einzusetzen, um auf der Grundlage sozialer und ökologischer Kriterien die
Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zu fördern, wodurch
deren Marktanteil steigt und den Unternehmen konkrete Anreize geboten werden. Die Politikkohärenz ist
der zentrale Faktor eines tatsächlich förderlichen politischen Umfelds. Um die
globale Partnerschaft zum Erfolg zu bringen, muss die gesamte Politik auf
nationaler und subnationaler Ebene in kohärenter Weise zur Verwirklichung der
SDG sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene beitragen. Hierbei muss die
entscheidende Rolle zahlreicher Sektoren wie Landwirtschaft, Energie und
Gesundheit berücksichtigt werden, die zur Erreichung einer Reihe von Zielen und
Vorgaben beitragen. Politikmaßnahmen, die die Schaffung von und den Zugang zu
menschenwürdigen Arbeitsplätzen für alle einschließlich eines nachhaltigen und
adäquaten sozialen Schutzes fördern oder Investitionen in Humankapital durch
Bildungsmöglichkeiten und die Vermittlung von Fähigkeiten erleichtern, sind von
ausschlaggebender Bedeutung. Die Bekämpfung von Ungleichheiten und sozialer
Ausgrenzung, insbesondere der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen,
wie Frauen, Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, bleibt
unabdingbar, wobei auch Instrumente wie Gender- und Altersmarker genutzt werden
sollten. Ein weiterer wichtiger
Schritt sind die Reformierung oder Abschaffung umweltschädlich wirkender
Subventionen, etwa für fossile Brennstoffe, und ihre Ersetzung durch
klimaschonende Maßnahmen, die weniger umweltschädlich sind und einen
wirksameren Beitrag zur Armutsminderung leisten. Politikkohärenz setzt außerdem
voraus, dass angemessene Koordinierungsmechanismen für den Dialog zwischen den
Interessenträgern vorhanden sind und dass die Politik und die Ergebnisse
überwacht und bewertet werden. Die Bedeutung der
regionalen Ebene sollten nicht außer Acht gelassen werden. Die EU fördert aktiv
die regionale Entwicklung und Integration, die Handel, Investitionen und
Mobilität ankurbeln und zu Frieden und Stabilität beitragen können. Auf globaler Ebene erfordert
die Umsetzung der Post-2015-Agenda außerdem ein wirksames internationales
Governance-System, stabile Finanzmärkte und eine wirtschaftliche
Zusammenarbeit, einschließlich des notwendigen Grads an Regulierung. Die
internationalen Governance-Institutionen müssen effizient und transparent sein
und über Systeme verfügen, die es ermöglichen, die Fortschritte bei der
Verwirklichung der Ziele zu bewerten und darüber Bericht zu erstatten. Die
Bemühungen um eine bessere Führung der internationalen Finanzinstitutionen
müssen fortgesetzt werden. Außerdem bieten die Agenden der G7 und der G20
Beispiele dafür, mit welcher Art von politischen Verpflichtungen tatsächlich
etwas bewirkt werden kann. Auf dem Gebiet der
globalen öffentlichen Güter bedarf es ebenfalls koordinierter internationaler
Politikkonzepte und Maßnahmen, unter anderem einer bessere Umsetzung
internationaler Übereinkünfte, die eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung
mehrerer SDG spielen. Viele Fragen haben globalen oder grenzübergreifenden
Charakter und erfordern daher spezifische internationale
Kooperationsvereinbarungen. Die nationale Politik muss ebenfalls mit den
internationalen Übereinkünften in Einklang stehen und darauf abgestimmt werden.
Die EU ist Vertragspartei einer Vielzahl internationaler Übereinkünfte und
unterstützt sie aktiv. Sie ist bereit, eine führende Rolle zu übernehmen und
weiter zu Umsetzungsmaßnahmen in einer Reihe von Bereichen beizutragen, wie bei
den multilateralen Gesundheits- und Umweltschutzübereinkommen oder bei der internationalen
Meerespolitik. In einer immer enger
verflochtenen Welt müssen alle Länder systematisch sowohl die positiven als
auch die negativen Auswirkungen berücksichtigen, die ihre Politik auf andere
Länder haben kann. Zu diesem Zweck sollten Industrieländer, Länder mit
mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie und Schwellenländer sich
dazu verpflichten, Systeme zur Bewertung der Auswirkungen neuer Politikkonzepte
auf ärmere Länder einzuführen. Für die EU stellt die Politikkohärenz im
Interesse der Entwicklung eine rechtliche Verpflichtung dar, der zufolge sie
entwicklungspolitischen Zielen Rechnung tragen muss, wenn sie Politikkonzepte
umsetzt, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können. Dies bedeutet
sowohl die Befassung mit möglichen nachteiligen Auswirkungen der internen
Politik auf Drittländer als auch die Förderung von Synergien zwischen den
Bereichen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik. 3.2.
Aufbau von Kapazitäten zur Umsetzung der Agenda Die
Post-2015-Agenda kann nur wirksam greifen, wenn alle Partner über effiziente
Institutionen sowie die erforderlichen menschlichen Kompetenzen und Fähigkeiten
verfügen, um die Armut zu beseitigen und eine nachhaltige Entwicklung zu
gewährleisten. Dazu gehören Fähigkeiten zur Bewertung des Bedarfs, zur Sammlung
von Daten, zur Überwachung der Umsetzung und zur Überprüfung von Strategien.
Zur Erreichung der SDG ist es notwendig, zusätzliche neue Fähigkeiten und
Kompetenzen auf allen Ebenen und in allen Ländern, darunter auch in der EU, zu
entwickeln. Ein wirksamer
Aufbau von Kapazitäten, einschließlich der Institutions- und
Organisationsentwicklung, kann nur erfolgen, wenn die Stellen, die ihn
benötigen, selbst die Verantwortung übernehmen und den Prozess lenken. Der
Kapazitätsaufbau sollte durch Lerninitiativen und wissensbasierte Initiativen
sowie durch einen kontinuierlichen, fairen und konstruktiven Dialog über die
Politik und die Entwicklungsergebnisse gesteuert werden. Bei diesem Ansatz
sollten die Entwicklung der Humanressourcen und der Planungs-, Verwaltungs- und
Überwachungssysteme und ‑verfahren im Mittelpunkt stehen. Alle Partner
der internationalen Zusammenarbeit, einschließlich der internationalen
Organisationen, sollte ihre Unterstützung für den Kapazitätsaufbau verstärken
und optimieren, auch durch die Nutzung von Netzen und Systemen für
Wissensaustausch, Peer Learning und die Koordinierung zwischen allen
Entwicklungspartnern. Dies kann alle Arten von Kooperationspartnerschaften
umfassen, einschließlich Nord-Süd-, Süd-Süd-, Dreiecks- und regionalen
Ansätzen, an denen sich öffentliche und private Interessenträger beteiligen.
Besonderer Anstrengungen bedarf es in den am wenigsten entwickelten Ländern
(Least Developed Countries – LDC) und den fragilen Staaten, in denen es
unerlässlich ist, die Voraussetzungen für den Übergang zu schaffen und die
Resilienz der schwächsten Bevölkerungsgruppen aufzubauen. Die EU ist
entschlossen, die Unterstützung für den Kapazitätsaufbau zu verbessern und sie
mithilfe einer Multi-Stakeholder-Perspektive in alle Bereiche der
Zusammenarbeit einzubeziehen. Sie ist sich bewusst, dass der Aufbau von
Kapazitäten in den Partnerländern eine entscheidende Voraussetzung für die
Verbesserung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit darstellt und
fördert Peer-to-Peer-Lernprozesse und -Netzkooperationen bereits durch
Initiativen wie technische Zusammenarbeit oder Programme für den
Institutionenaufbau. Die EU wird den Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen
Statistik und Überwachung in den Partnerländern stärker unterstützen. 3.3.
Mobilisierung und wirksame Nutzung inländischer öffentlicher Finanzmittel Die nationalen
Regierungen tragen die Hauptverantwortung für die Umsetzung einer nachhaltigen
Wirtschaftspolitik. Dies beinhaltet die Pflicht zur effizienten Mobilisierung
und Nutzung öffentlicher Ressourcen, einschließlich der natürlichen Ressourcen.
Außerdem bedarf es einer
soliden Verwaltung der öffentlichen Finanzen und der Einführung bzw.
Verstärkung von Rechnungsprüfungs-, Kontroll-, Betrugsbekämpfungs- und Antikorruptionsmaßnahmen,
einer soliden Steuerverwaltung und einer länderspezifischen Berichterstattung
zwecks Erhöhung der finanziellen Transparenz und Bekämpfung illegaler
Finanzströme. Auch wenn die
öffentlichen Einnahmen in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind, ist die
Steuerquote in vielen Ländern nach wie vor gering. Neben der Schaffung des
haushaltspolitischen Spielraums für staatliche Ausgaben für
Entwicklungsprioritäten stärken die effektive und transparente Erhebung und
Verwendung inländischer öffentlicher Mittel die landesinterne
Rechenschaftspflicht und tragen zu einem gesunden Verhältnis zwischen Regierung
und Bürgerinnen und Bürgern bei. Für die Beseitigung der Armut und die
nachhaltige Entwicklung ist es von ausschlaggebender Bedeutung, in allen
Ländern die nationale Ressourcenbasis zu stärken und auszuweiten und die
Verwaltung und wirksame Verwendung der Mittel zu verbessern. Die Bilanzierung des
Naturkapitals kann Ländern, die über reiche natürliche Ressourcen verfügen,
dabei helfen, deren Bewirtschaftung zu verbessern und transparenter zu
gestalten, wodurch ein Beitrag zum Wirtschaftswachstum geleistet wird. Der
Übergang zur grünen Wirtschaft bietet wichtige neue Chancen als Motor für
nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Die EU ist entschlossen, ihre Bemühungen in
diesem Bereich zu verstärken, sowohl intern als auch durch Unterstützung für
die Entwicklungsländer. Die wachsende
Verflechtung der internationalen Finanzmärkte und die wirtschaftliche
Globalisierung bringen neue Herausforderungen bei der Erwirtschaftung
inländischer Einnahmen mit sich. Daher bedarf es einer internationalen
Zusammenarbeit zur Gewährleistung eines von Transparenz,
Kooperationsbereitschaft und Gerechtigkeit geprägten internationalen
Steuerumfelds, um die Mobilisierung inländischer Einnahmen zu verstärken. Die Verschuldung ist ein
wichtiges Element und muss im Kontext der öffentlichen Finanzen insgesamt
betrachtet werden. Eine nachhaltige Schuldenfinanzierung, unterstützt durch
wirksames Schuldenmanagement, ist einer der Eckpfeiler der Finanzstabilität und
der nachhaltigen Haushaltspolitik. Alle Länder sollten sich
verpflichten, inländische öffentliche Finanzmittel in wirksamer Weise zu
mobilisieren und zu nutzen, darunter für globale öffentliche Güter wie
Klimaschutz und biologische Vielfalt sowie für Sektoren wie etwa Landwirtschaft
und Energie, die wesentlich für die Armutsbeseitigung und die nachhaltige
Entwicklung sind. Außerdem sollten alle Länder Umwelt- und
Sozialschutzmaßnahmen anwenden und Programme zur Stärkung der Resilienz fördern
und umsetzen, die langfristig zu Kosteneinsparungen führen. Die systematische
Berücksichtigung von Klimaschutzzielen bei der inländischen öffentlichen
Finanzierung ist von entscheidender Bedeutung sowohl für die Bereitstellung von
Mitteln für Klimaschutzmaßnahmen als auch für die Vermeidung nicht nachhaltiger
Investitionen und nachteiliger langfristiger Kosten. Alle Länder sollten sich
verpflichten, bei den staatlichen Einnahmen eine optimale Höhe zu erreichen,
die beispielsweise anhand des Steueraufkommens im Verhältnis zum
Bruttoinlandsprodukt (BIP) gemessen werden könnte. Erreicht werden könnte dies
u. a. durch die Stärkung der einschlägigen Institutionen, den Ausbau der
Kapazitäten der Steuerverwaltungen und die Reform der nationalen Steuersysteme
mit dem Ziel, die Steuerbasis gegebenenfalls zu erweitern und eine faire und
gerechte Steuerpolitik zu gewährleisten. Alle Länder müssen
darüber hinaus sicherstellen, dass sie über Systeme für eine effiziente,
nachhaltige und transparente Verwaltung sämtlicher öffentlichen Ressourcen,
einschließlich der Schulden- und Kassenmittelverwaltung sowie der Verwaltung
der Einnahmen aus natürlichen Ressourcen, verfügen. Dies würde die Umsetzung
von Reformprogrammen unter Federführung der Regierungen und die Stärkung der
für die Haushaltsplanung und -überwachung zuständigen Einrichtungen (u. a.
unabhängige nationale Rechnungshöfe, Parlamente und Zivilgesellschaft)
erfordern. Eine Politik der offenen Daten, die auch die Einrichtung nationaler
Portale für offene Daten beinhaltet, sollte gefördert werden. Die internationale
Zusammenarbeit zur Bekämpfung illegaler Finanzströme sollte intensiviert
werden, um gleiche Bedingungen bei der Besteuerung einheimischer und
internationaler Unternehmen zu gewährleisten. Die Transparenz und die
Rechenschaftspflicht in der mineralgewinnenden Industrie sollten verbessert
werden, wozu auch die Offenlegung von Zahlungen von Unternehmen an staatliche
Stellen gehören sollte. Die internationale
Zusammenarbeit im Steuerbereich sollte ebenfalls verstärkt werden. Alle Länder
sollten die Mindeststandards des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich
(Transparenz, Informationsaustausch und fairer Steuerwettbewerb) einhalten und
sich verpflichten, nationale Vorschriften zur Bekämpfung von
Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und aggressiver Steuerplanung sowie zur
Vermeidung eines schädlichen Steuerwettbewerbs zu verabschieden. Alle Länder
sollten auf die Umsetzung der Empfehlungen im Bereich Gewinnkürzung und ‑verlagerung
hinarbeiten. 3.4. Mobilisierung und wirksame Nutzung internationaler
öffentlicher Finanzmittel Die internationalen
öffentlichen Finanzmittel sind nach wie vor ein wichtiger, als Katalysator
wirkender Bestandteil der Gesamtfinanzmittel, die für Entwicklungsländer zur
Verfügung stehen. Der Bedarf wird mit Blick auf die Umsetzung der ehrgeizigen
Agenda im Lauf der nächsten 15 Jahre noch steigen. Wie der
VN-Generalsekretär in seinem Synthesebericht darlegt, sollte die
Post-2015-Agenda auf den Grundsätzen der Universalität, der gemeinsamen
Verantwortung und der Solidarität beruhen. Die Europäische Kommission
unterstützt daher nachdrücklich die Forderung des VN-Generalsekretärs, dass
alle Industrieländer die VN-Vorgabe einer ODA-Quote von 0,7 % des BNE erreichen
und sich auf konkrete Zeitpläne für die Erfüllung der ODA-Verpflichtungen
einigen sollten. Die Entwicklungs- und die
Schwellenländer waren im letzten Jahrzehnt der Motor des weltweiten Wachstums.
Angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen und finanziellen Verbesserungen in
vielen Entwicklungsländern muss die internationale öffentliche Finanzierung in
der Zeit nach 2015 so angepasst werden, dass sie den Wandel wirksamer
beschleunigt und seine Nachhaltigkeit fördert. Eine wachsende Anzahl von
Ländern, die nicht Mitglieder des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der OECD
sind, stellen bereits erhebliche Finanzmittel bereit. Diese Partner wirken
durch alternative Kooperationsstrategien und -modalitäten an der Umgestaltung
der Entwicklungsfinanzierungslandschaft mit und sollten einen größeren Beitrag
zur Unterstützung der bedürftigsten Länder leisten. Angesichts der Bedeutung
der Länder mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie und der
Schwellenländer sollten sich diese im Einklang mit den Vorschlägen im
Synthesebericht des VN-Generalsekretärs verpflichten, ihren Beitrag zur
internationalen öffentlichen Finanzierung zu erhöhen und zu diesem Zweck
konkrete Ziele und Zeitpläne festlegen. Die EU und ihre
Mitgliedstaaten stellen mehr als 50 % der gesamten öffentlichen
Entwicklungshilfe bereit und werden auch weiterhin an einer umfangreichen
kollektiven Verpflichtung festhalten. Über den Zeitplan für die finanziellen
Verpflichtungen der EU sollte im Rahmen der oben genannten globalen
Verpflichtung beschlossen werden, um sicherzustellen, dass alle Länder mit
hohem Einkommen sowie Länder mit mittlerem Einkommen der oberen
Einkommenskategorie und Schwellenländer ihren Anteil zur Unterstützung der
ärmeren Länder bei der Verwirklichung der international vereinbarten Ziele
leisten. Die Rolle und Relevanz
der internationalen öffentlichen Finanzierung unterscheiden sich von Land zu
Land. Die Mittel sollten gezielt dort eingesetzt werden, wo der Bedarf am
höchsten ist und sie die größte Wirkung erzielen. In diesem Zusammenhang ist es
wichtig, dass sich alle Geldgeber bemühen, den rückläufigen Trend bei der Hilfe
für die ärmsten Länder umzukehren. Wie vom VN-Generalsekretär hervorgehoben,
sollten alle Länder mit hohem Einkommen die im Aktionsprogramm von Istanbul[13] festgehaltene
VN-Vorgabe erreichen, 0,15 % des BNE für die Entwicklungshilfe zugunsten
der LDC bereitzustellen. Die Länder mit mittlerem Einkommen der oberen
Einkommenskategorie und die Schwellenländer sollten sich außerdem verpflichten,
ihren Beitrag für die LDC zu erhöhen und zu diesem Zweck konkrete Ziele und
Zeitpläne festlegen. Die internationalen
öffentlichen Mittel aller Geber müssen auf wirksame Weise zur Verfügung
gestellt und eingesetzt werden, wobei die Grundsätze der Eigenverantwortung,
der Ergebnisorientierung, der inklusiven Partnerschaft, der Transparenz und der
gegenseitigen Rechenschaftspflicht zu beachten sind. Alle Geldgeber sollten
konkrete Anstrengungen unternehmen, um die Transparenz zu verbessern, die
Erbringung der Leistungen und die Rechenschaftspflicht zu stärken, das Messen
und Nachweisen nachhaltiger Ergebnisse zu unterstützen, die vorhandenen
Leitlinien für Konfliktsituationen und fragile Situationen[14]
anzuwenden und die Fragmentierung der internationalen Hilfearchitektur zu
verringern. In Zeiten
wirtschaftlicher Zwänge ist es unabdingbar, das Potenzial der öffentlichen
Finanzierung voll auszuschöpfen. Eine sinnvoll konzipierte und umgesetzte
öffentliche Entwicklungshilfe kann eine Katalysatorwirkung auf andere
Umsetzungsinstrumente ausüben. Sie kann durch die Unterstützung einer
verbesserten Steuer- und Finanzpolitik zur Erhöhung der öffentlichen
inländischen Finanzmittel führen, durch Mischfinanzierungen und
öffentlich-private Partnerschaften Infrastrukturprojekte in Gang setzen und
Austauschprozesse in Wissenschaft und Technologie fördern. Da die Post-2015-Agenda
in vollem Einklang mit den Klimaschutzzielen stehen und diese unterstützen
muss, sollte unbedingt dafür gesorgt werden, dass der Finanzrahmen für die
Agenda im Einklang mit der Klimaschutzfinanzierung steht und auf sie abgestimmt
wird, wie im Synthesebericht des VN-Generalsekretärs hervorgehoben. Zu beachten
ist in diesem Zusammenhang, dass die EU für den Zeitraum 2014-2020 bereits
beschlossen hat, 20 % ihres Haushalts – einschließlich der Mittel für
auswärtige Maßnahmen – für klimaschutzrelevante Projekte und Politikkonzepte
bereitzustellen. Die EU ist auch weiterhin entschlossen, ihre Verpflichtungen
aus internationalen Übereinkünften zu erfüllen, auch in Bezug auf die biologische
Vielfalt und andere wichtige globale Themen. 3.5.
Ankurbelung des Handels zur Beseitigung der Armut und Förderung der
nachhaltigen Entwicklung Der Handel ist ein
entscheidender Faktor für inklusives Wachstum und nachhaltige Entwicklung und
damit ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Post-2015-Agenda. Die EU erkennt die
Vorrangstellung der Welthandelsorganisation (WTO) in Bezug auf Handelsfragen
auf globaler Ebene an und ist der Ansicht, dass das auf Regeln beruhende
multilaterale Handelssystem eine unschätzbare Rolle bei der Schaffung gleicher
Wettbewerbsbedingungen für alle Länder, insbesondere die Entwicklungsländer,
spielt. Die EU hält daher weiterhin uneingeschränkt an der Entwicklungsagenda
von Doha und der Umsetzung des Bali-Paketes fest, insbesondere am Übereinkommen
über Handelserleichterungen und den die LDC betreffenden Elementen, die eine
weitere Integration dieser Länder in die internationalen Märkte und die
globalen Wertschöpfungsketten fördern werden. Die EU wird konstruktiv an den
anstehenden Verhandlungen über das Arbeitsprogramm für die Zeit nach Bali
mitwirken, damit die Verhandlungsrunde rasch abgeschlossen werden kann. Viele Länder,
insbesondere die Schwellenländer, haben das Potenzial eines offenen
Handelssystems erfolgreich genutzt, um ihren Handel anzukurbeln und ein
anhaltendes BIP-Wachstum zu erreichen. Diese Veränderungen haben dazu
beigetragen, Hunderte von Millionen Menschen aus der Armut herauszuführen, aber
nicht alle Entwicklungsländer konnten solche Erfolge verzeichnen. Vor allem die
LDC bleiben im Welthandel weiter marginalisiert. Jedes Land trägt die
primäre Verantwortung dafür, das Handelspotenzial im Interesse des inklusiven
Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung durch gute Regierungsführung sowie
solide nationale Politikkonzepte und Reformen maximal auszuschöpfen. Ziel ist
die Schaffung stabiler rechtlicher Rahmenbedingungen, die günstig für den
Privatsektor und Investitionen sind und zur Integration des Landes in regionale
und globale Wertschöpfungsketten beitragen. Gleichzeitig müssen die Länder die
Anwendung der international anerkannten Arbeitsnormen und die angemessene
Qualifizierung ihrer Arbeitskräfte sicherstellen und gleichzeitig den Übergang
zu einer grünen Wirtschaft fördern. Die weltweit schwächsten
Länder, vor allem die LDC, stehen jedoch vor bestimmten Hindernissen im
Zusammenhang mit mangelnden Kapazitäten, inadäquaten Infrastrukturen oder einer
unzureichenden Diversifizierung der Produktion. Sie brauchen Unterstützung, um
ihre Integration in das Welthandelssystem zu erleichtern und ihnen so die
größtmöglichen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteile zu
verschaffen. Die Verbesserung des Marktzugangs und die Handelshilfe („Aid for
Trade“) spielen in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Der EU-Markt ist der
offenste Markt für Entwicklungsländer. Die EU hat ihre Ursprungsregeln
vereinfacht und stellt für die besonders schwachen Länder mehr Informationen
über den Zugang zu ihrem Markt bereit. Sie setzt ferner unilaterale Instrumente
zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung ein, darunter das Allgemeine
Präferenzsystem (APS). Mit dem APS+ bietet sie zusätzliche Handelspräferenzen
für schwächere Volkswirtschaften, die sich zur wirksamen Umsetzung von
27 wichtigen internationalen Übereinkünften in den Bereichen Menschen- und
Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und gute Regierungsführung verpflichtet haben.
Darüber hinaus bietet die Initiative „Alles außer Waffen“ zoll- und
kontingentfreien Zugang für alle Erzeugnisse aus den LDC mit Ausnahme von
Waffen und Munition. Alle Industrie- und Schwellenländer sollten
LDC-Erzeugnissen zoll- und kontingentfreien Zugang zu ihren Märkten gewähren. Die EU und ihre
Mitgliedstaaten sind die weltweit größten Geber von Handelshilfe, auf die ein
Drittel des weltweiten Gesamtbetrags entfällt. Gefördert werden u. a. der
Aufbau von Kapazitäten zur Erfüllung der EU-Standards und zur uneingeschränkten
Nutzung der Handelsübereinkommen sowie der von der EU einseitig gewährten
Handelspräferenzen. Die EU wird sich bemühen, ihre Strategie für die
Handelshilfe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Post-2015-Verhandlungen
zu aktualisieren. Alle Industrie- und Schwellenländer sollten ihre Handelshilfe
für die LDC erhöhen und sie nach den Grundsätzen für die Wirksamkeit der
Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen. Um das volle
Handelspotenzial zu erschließen, müssen alle Länder in ihrer Handelspolitik
zunehmend den nichttarifären Fragen Rechnung tragen. Hierzu zählen
Handelserleichterungen, technische Vorschriften und Normen, Arbeits- und
Umweltschutzvorschriften, Investitionen, Dienstleistungen, Rechte des geistigen
Eigentums und öffentliches Auftragswesen. Die EU geht in ihren
Handelsübereinkommen, auch denjenigen mit Entwicklungsländern, auf diese Themen
ein. Darüber hinaus sollten alle Länder die Auswirkungen von
Handelsübereinkommen auf die Nachhaltigkeit und auf die LDC bewerten. Die EU hat die
Einbeziehung von Fragen der nachhaltigen Entwicklung in ihre Handelspolitik
verstärkt. Dazu gehört die systematische Aufnahme von Bestimmungen über die
nachhaltige Entwicklung, darunter arbeits- und umweltrechtliche Aspekte, in
alle ihre Handelsübereinkommen mit Industrie- wie Entwicklungsländern. Die
Beteiligung von Vertretern der Zivilgesellschaft in die Umsetzung dieser
Bestimmungen ist von wesentlicher Bedeutung, um Ergebnisse zu erzielen. Alle
Länder sollten Fragen der nachhaltigen Entwicklung stärker in ihre
Handelspolitik einbeziehen. Die gegenseitige Stärkung
von Handel und nachhaltiger Entwicklung kann auch durch die Senkung oder
Beseitigung von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen für Umweltgüter,
‑technologien
und ‑dienstleistungen
sowie für umweltfreundliche Produkte gefördert werden. In diesem Zusammenhang
ist die EU fest zum raschen Abschluss eines plurilateralen Übereinkommens über
Umweltprodukte und -dienstleistungen („Green Goods Agreement“) entschlossen und
ruft dazu auf, dass sich weitere Länder an den laufenden Verhandlungen
beteiligen. Damit die Ziele für eine
nachhaltige Entwicklung verwirklicht werden können, muss eine
Transformationsagenda für den Handel verantwortungsvolle Verhaltensweisen und
Rechtsvorschriften fördern und die Transparenz sämtlicher Lieferketten
verbessern. Natürliche Ressourcen, bzw. ihre Bewirtschaftung und der Handel
damit, sind eine treibende Kraft für Entwicklung, doch die Legalität, das
Verantwortungsbewusstsein, die Nachhaltigkeit und die Transparenz bei der
Beschaffung und Nutzung von natürlichen Ressourcen und Rohstoffen und beim
Handel mit diesen müssen stärker gefördert werden, unter anderem durch
EU-Rechtsvorschriften über die länderspezifische Berichterstattung sowie durch
bilaterale Abkommen, beispielsweise mit Holz ausführenden Ländern. Die
Europäische Kommission hat außerdem kürzlich einen Vorschlag für eine
verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und
Hochrisikogebieten vorgelegt[15].
Die internationalen
Maßnahmen zur Bekämpfung des umweltschädlichen illegalen Handels (z. B.
mit wildlebenden Tieren und Pflanzen, gefährlichen Stoffen und natürlichen
Ressourcen) auswirkt, müssen verschärft werden – gute Beispiele für mögliche
Maßnahmen sind die freiwilligen Partnerschaftsabkommen, die die EU im Rahmen
ihrer Initiative für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im
Forstsektor aushandelt. Die Entwicklung von
internationalen Leitlinien und Standards sowie von öffentlichen und privaten
Nachhaltigkeitssystemen (z. B. fairer Handel) kann ebenfalls
wirtschaftliche, ökologische und soziale Vorteile mit sich bringen. 3.6.
Stimulierung des transformativen Wandels durch Wissenschaft, Technologie und
Innovation Lösungen, die mit Hilfe
von Wissenschaft, Technologie und Innovation erarbeitet werden, sind wichtige
Triebfedern für die Verwirklichung der Vision von der Welt nach 2015.
Wissenschaft, Technologie und Innovation, einschließlich der Digitalisierung,
können innerhalb recht kurzer Zeit tiefgreifende Veränderungen bewirken, bieten
aber nicht automatisch auch Lösungsansätze für soziale und ökologische
Probleme. Alle Interessenträger müssen das Potenzial von Wissenschaft,
Technologie und Innovation für intelligentes, nachhaltiges und integratives
Wachstum nutzen. Daher müssen alle Partner Innovationen fördern, die dazu
beiträgt, die Armut zu reduzieren, qualitativ adäquate Arbeitsplätze zu schaffen,
komplexe Systeme und Wertschöpfungsketten zu optimieren, nachhaltige
Verbrauchs- und Produktionsmuster zu fördern, die Anfälligkeit für
Naturkatastrophen und andere Krisen zu verringern und die effiziente Nutzung
knapper Ressourcen zu unterstützen. Alle Länder müssen die Entwicklung der
erforderlichen hohen bzw. spezifischen Kompetenzen zur Anregung und
Unterstützung von Wissenschaft, Technologie und Innovation fördern. Insbesondere
in Entwicklungsländern sollte das Potenzial von Informations- und Kommunikationstechnologien
und deren Anwendungen voll ausgeschöpft werden, da diese als Motoren für
inklusives und nachhaltiges Wachstum, Innovation und unternehmerische
Initiative fungieren. Da die meisten dieser
Technologien Eigentum von Unternehmen sind, kann ihre Weitergabe nur zu
einvernehmlich festgelegten Bedingungen erfolgen, wobei die Rechte des
geistigen Eigentums zu beachten sind. Die Regierungen sollten die Verbreitung,
die gemeinsame Nutzung und den Transfer von Technologie durch günstige Rahmenbedingungen
und Anreize auf nationaler Ebene erleichtern, die auf Nachhaltigkeit
ausgerichtet sind und einen angemessenen Schutz der Rechte des geistigen
Eigentums entsprechend den WTO-Regeln bieten. Öffentlich-private
Partnerschaften und Investitionen in Forschung und Entwicklung sollten
gefördert werden, wobei sicherzustellen ist, dass sie einen Beitrag zur
nachhaltigen Entwicklung leisten. Um die Verwirklichung der
SDG zu fördern, sollten alle Länder die bilaterale, regionale und multilaterale
Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Innovation und
lösungsorientierte Forschung vertiefen, auch in Bezug auf Informations- und
Kommunikationstechnologien. Um die Entwicklung grundlegender und
umweltfreundlicher Technologien und den Zugang dazu zu erleichtern, sind nicht
nur eine Nord-Süd-Zusammenarbeit, sondern auch eine Süd-Süd- und
Dreieckszusammenarbeit erforderlich, vor allem für die LDC. Die Schwellenländer
spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und dem Transfer von
Technologie sowie beim Kapazitätsaufbau zugunsten der LDC und bei der
wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit beim
Technologietransfer sollte über die reine technologische Entwicklung
hinausgehen und auch langfristige Investitionen umfassen, die auf die lokalen
Gegebenheiten abgestimmt sind; darüber hinaus sollte mit den Gemeinschaften und
Nutzern zusammengearbeitet und sichergestellt werden, dass menschliche
Bedürfnisse und Umwelterfordernisse berücksichtigt werden („human-and eco-centred
design“). Die VN sollten weiterhin
den Zugang zu Informationen über bestehende Technologien erleichtern und die
Kohärenz und Koordinierung zwischen Technologiemechanismen, einschließlich
möglicher neuer Mechanismen, fördern. Um einen Mehrwert zu generieren und
Doppelarbeit zu vermeiden, schlägt die Kommission vor, dass jeder neue
Mechanismus als Clearing House für bestehende Initiativen fungieren sollte, um
die Koordinierung und Synergien zwischen ihnen zu fördern und gleichzeitig die
Beteiligung aller relevanten Interessenträger sicherzustellen. Die Einrichtung
einer Online-Plattform, die auf bestehenden Initiativen aufbaut und sie
ergänzt, wie im Synthesebericht des VN-Generalsekretärs angeregt, könnte zu
dieser Zielsetzung beitragen. Die EU ist entschlossen,
Wissenschaft, Technologie und Innovation sowohl innerhalb der Union als auch in
Zusammenarbeit mit den internationalen Partnerländern und -regionen zu fördern.
Im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“, das
Teilnehmern aus aller Welt offensteht, sind 60 % der Mittel für die
Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung vorgesehen. Die EU fördert den
freien Zugang zu Veröffentlichungen und auf Pilotbasis auch zu Daten, die aus
mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsarbeiten im Rahmen von Horizont
2020 stammen. Auf diese Weise will sie den Wissensaustausch erleichtern und die
Forschungs- und Innovationskapazitäten stärken, nicht zuletzt in den
Entwicklungsländern. In ihrer Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die EU die
Kapazitäten für den Innovations- und Technologietransfer durch
Hochschulprogramme, insbesondere im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft und
der Ernährungssicherheit. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit zu steigern, indem
die landwirtschaftliche Erzeugung auf einen nachhaltigen Wachstumspfad gebracht
wird und Forschungsergebnisse in die Praxis umgesetzt werden. Durch ihre
Beteiligung an verschiedenen Partnerschaften trägt die EU auch zur Krisen- und
Katastrophenprävention, -vorsorge und ‑bewältigung bei. 3.7.
Mobilisierung des inländischen und internationalen Privatsektors Unternehmen und
Verbraucher sind wichtige Akteure beim Übergang zu einer nachhaltigen
Entwicklung, da der Privatsektor, der von kleineren Interessenträgern bis hin
zu großen multinationalen Unternehmen reicht, eine wichtige Triebkraft für
Innovation, nachhaltiges Wachstum, Arbeitsplatzschaffung, Handel und
Armutsminderung darstellt. Darüber hinaus spielt er eine wesentliche Rolle bei
Investitionen in Ressourceneffizienz und Infrastrukturen wie nachhaltige
Verkehrssysteme, Energienetze und digitale Infrastrukturen, die von
entscheidender Bedeutung für das wirtschaftliche Wachstum eines Landes sind.
Die Umsetzung der Post-2015-Agenda erfordert daher ein Unternehmensumfeld, das
privatwirtschaftliche Initiativen begünstigt, indem Kleinst-, kleine und
mittlere Unternehmen unterstützt werden, die Rolle von Frauen gestärkt und die
finanzielle Inklusion verbessert wird. Die Verbraucher sollten durch bessere
Informationen über die tatsächliche Nachhaltigkeit von Produkten in die Lage
versetzt werden, fundierte Entscheidungen zu treffen. Zu diesem Zweck sollte
auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln gefördert werden. Durch
Nachhaltigkeitsstandards und -kriterien wird eine Reihe anderer Maßnahmen zur
Verwirklichung der SDG unterstützt, wie Steueranreize, öffentliche
Auftragsvergabe, Berichterstattung durch Unternehmen und Produktkennzeichnung. Obwohl sich die Bilanz
der Wirtschaft hinsichtlich der Verringerung ihrer ökologischen und sozialen
Auswirkungen allmählich verbessert, verfügt der Privatsektor noch über enormes
Potenzial, seinen Beitrag zur Armutsbeseitigung und zur nachhaltigen
Entwicklung zu erhöhen. Unternehmen sollten die ökologischen und sozialen
Auswirkungen der von ihnen verwendeten und hergestellten Produkte anhand einer
Lebenszyklusanalyse systematisch überprüfen. Es existieren zahlreiche
Standards, Grundsätze und Leitlinien, die von Unternehmen genutzt werden
können, und die Post-2015-Agenda bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, solche
Themen in Angriff zu nehmen. Ein Beispiel ist die Ausarbeitung von Leitlinien
für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten. Die Regierungen und der
Privatsektor müssen zusammenarbeiten, um eine gemeinsame Vision des
nachhaltigen und inklusiven Wachstums zu erreichen, wobei die Regierungen für
die Festlegung des Rechtsrahmens, die Gewährleistung seiner Durchsetzung und
die Schaffung von Anreizen sorgen müssen und der Privatsektor nachhaltigere
Investitionen tätigen sollte. In den nächsten Jahrzehnten wird zunehmend auf
eine Kombination aus öffentlichen Geldern mit Darlehen von internationalen
Finanzinstitutionen und Mitteln des Privatsektors zurückgegriffen werden,
darunter zur Finanzierung nachhaltiger Investitionen in klimaintelligente Infrastrukturen
und Unternehmen sowie zur Vertiefung der finanziellen Inklusion. Eine wichtige
Voraussetzung für die Entwicklung des Privatsektors ist der Zugang zu
Finanzmitteln in Verbindung mit geeigneten Rechtsvorschriften und
Justizstrukturen. Einfache, transparente und stabile Vorschriften und
Institutionen, die sich auf funktionierende Justiz- und Streitbeilegungssysteme
stützen, sind wichtige Faktoren für ein inklusives und nachhaltiges
Unternehmensumfeld und für die Förderung von Investitionen. Eine
Herausforderung für die lokalen und nationalen Behörden besteht darin, die
Voraussetzungen für eine allmähliche Formalisierung des informellen Sektors
(woraus bessere Dienstleistungen und höhere Steuereinnahmen resultieren) zu
schaffen, ohne Dynamik und Innovation entgegenzuwirken. Innovative
Geschäftsmodelle, mit denen arme Menschen – ob als Verbraucher oder als
Erzeuger – in die Märkte integriert werden, sollten unterstützt werden, da sie
ein Mittel zur Erreichung eines nachhaltigen und inklusiven Wachstums
darstellen. Die Unternehmen sollten ermutigt werden, erfolgreiche Initiativen
fortzusetzen, die darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen und die ökologischen
Möglichkeiten zu verbessern, wie etwa das Abkommen über Brandschutz und
Gebäudesicherheit in Bangladesch[16]
und die EU-Plattform für Wirtschaft und biologische Vielfalt[17]. Der Privatsektor kann den
Wandel auch vorantreiben, indem er Themen wie Transparenz, Arbeitsbedingungen,
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Zugang zu sozialem Schutz, Mitsprache
und Empowerment, Abfallwirtschaft, Umweltverschmutzung, Ressourceneffizienz und
Umweltschutz in Angriff nimmt. Er kann außerdem die Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit aktiv unterstützen. Eine höhere Ressourceneffizienz mit
Hilfe des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft ist wirtschaftlich ebenfalls
höchst sinnvoll. Durch eine größere Unternehmens- und Produktverantwortung, vor
allem in Sektoren mit starkem Multiplikatoreffekt, wie Landwirtschaft, Energie,
digitale Technologien, Infrastrukturen und „grüne“ Branchen, wird der
Privatsektor enorme Wirkung erzielen und zum inklusiven und nachhaltigen
Wachstum beitragen. Dies wiederum führt zu positiven Rückkopplungen, da die
Schließung von Lücken, beispielsweise in den Bereichen Verkehrs- oder
Energieinfrastrukturen, dazu beiträgt, kritische Hindernisse zu beseitigen, die
dem Wirtschaftswachstum in vielen LDC und ihrer Teilhabe an globalen
Wertschöpfungsketten entgegenstehen. Um unternehmerische
Initiativen zu stärken, sind Multi-Stakeholder-Partnerschaften notwendig.
Kleine und mittlere Unternehmen sind wichtige Triebkräfte für die Schaffung von
Arbeitsplätzen, doch ihnen fehlen häufig Größenvorteile und die Kapazitäten für
Investitionen in innovative Technologien oder die uneingeschränkte Beteiligung
an Nachhaltigkeitsprogrammen. Partnerschaften mit großen multinationalen
Unternehmen, beispielsweise im Rahmen des „Global Compact“ der Vereinten
Nationen[18]
können dazu beitragen, dass kleine und mittlere Unternehmen ihr Potenzial für
nachhaltige Entwicklung und Innovation erschließen können. Die
EU tut bereits viel, um das Engagement des Privatsektors in den
Entwicklungsländern zu fördern, und wird ihre Anstrengungen weiter fortsetzen.
Durch die Entwicklungszusammenarbeit fördert die EU das Engagement der Unternehmen
für nachhaltige Energie, nachhaltige Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft
und Ernährungswirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie,
nachhaltige Infrastrukturen, grüne Infrastrukturen und grüne Wirtschaft. Die EU
ermutigt die Unternehmen, mehr und verantwortungsvoller in Entwicklungsländern
zu investieren, auch mit Hilfe differenzierter und spezifischer Konzepte für
fragile und von Konflikten betroffene Staaten, die dringend Arbeitsplätze und
wirtschaftliche Möglichkeiten benötigen, um den sozialen Zusammenhalt, den
Frieden und die politische Stabilität wiederherzustellen. Die EU arbeitet mit
den Partnerregierungen zusammen, um unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen
zu schaffen, unter anderem durch eine stärkere Unterstützung für kleine und
mittlere Unternehmen, die Förderung von ökologischem Unternehmertum, die
Stärkung der Rolle von Frauen als Unternehmer und Arbeitnehmer sowie die
Vertiefung der finanziellen Inklusion. Die
EU unternimmt Schritte, damit ein sozial und ökologisch verantwortungsvolles
Handeln von Unternehmen durch den Markt stärker belohnt wird, damit bewährte
Verfahren verbreitet und Selbst- und Koregulierungsprozesse gestärkt werden und die Offenlegung sozialer und ökologischer Informationen
durch Unternehmen verbessert wird. Sie wird durch einen
Dialog mit den Partnerländern außerdem weiter Nachhaltigkeitsleitlinien
fördern, unter anderem zur sozialen Verantwortung von Unternehmen. Die EU fördert aktiv ein sinnvolles unternehmerisches
Engagement und die Übernahme der international anerkannten Grundsätze und
Leitlinien, einschließlich der Leitprinzipien der VN für Wirtschaft und
Menschenrechte. 3.8.
Nutzung der positiven Auswirkungen der Migration Neben den globalen
Trends, die umfangreiche und komplexe Auswirkungen auf die Post-2015-Agenda
haben werden, ist die Migration ein gutes Beispiel für ein Thema, das so
gehandhabt werden kann, dass es einen positiven Beitrag zur Erreichung der SDG
leistet. Für Einzelpersonen kann
die Migration eine der wirksamsten und direktesten Strategien zur
Armutsminderung sein. Menschen siedeln um, um Armut und Konflikten zu
entgehen, dem Klimawandel oder ökologischen und wirtschaftlichen Schocks
auszuweichen, Schutz vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden zu suchen oder das
Einkommen, die Gesundheit und die Bildung ihrer Familien zu verbessern. Auch
wenn die Migration zweifellos zu Fortschritten bei der Verwirklichung vieler
MDG beigetragen hat, kann eine erzwungene oder schlecht gesteuerte Migration zu
Notsituationen Einzelner führen, das Risiko erhöhen, dass Migranten in die
Hände von Menschenhändlern geraten, die Kapazitäten der Aufnahmeländer
überbeanspruchen und soziale Spannungen verstärken. Alle Länder müssen sich um
eine wirksame Steuerung der Migration bemühen, bei der die Rechte und die
Menschenwürde der Migranten uneingeschränkt gewahrt bleiben, so dass ihre
Verletzbarkeit minimiert wird. Angesichts der Tatsache, dass Migration in alle
Richtungen erfolgt, sind für eine bessere Steuerung der Migration stärkere
Partnerschaften zwischen Staaten und sonstigen Interessenträgern erforderlich. Die neue globale
Partnerschaft sollte einen gezielter auf Zusammenarbeit ausgerichteten Ansatz
fördern, um die Vorteile der internationalen Migration für die nachhaltige
Entwicklung zu erhöhen und die Verletzbarkeit der Betroffenen zu verringern.
Die internationale Gemeinschaft sollte sich verpflichten, gemeinsam einen
umfassenden Rahmen für den Umgang mit legaler und illegaler Migration in den
Herkunfts-, Transit- und Zielländern zu erarbeiten, der auch Aspekte wie
Gesundheit, Bildung und Beschäftigung abdeckt. Es sind Initiativen notwendig,
die es legalen Migranten ermöglichen, einen größeren Anteil ihres Verdienstes
für sich zu behalten – vor allem durch eine Senkung der Heimatüberweisungs- und
Einstellungskosten –, die Übertragung erworbener Sozialleistungsansprüche zu
beantragen und ihr Potenzial voll auszuschöpfen, indem ihre Kompetenzen und
Qualifikationen anerkannt und Diskriminierungen bekämpft werden. Die
internationale Verantwortung für die Steuerung der Migration muss gemeinsam
getragen werden. Die internationale Gemeinschaft könnte auch Maßnahmen zur
Förderung des Zugangs von Migranten zu öffentlichen Dienstleistungen, zur
Gesundheitsversorgung, zur Bildung und zu sonstigen Diensten fördern. Die EU
ist mit ihrem Gesamtansatz für Migration und Mobilität[19]
Vorreiter einer ausgewogenen und umfassenden auswärtigen Migrationspolitik.
Dies hat sich als effiziente Grundlage erwiesen, um Drittländer und ‑regionen
auf eine für beide Seiten vorteilhafte Weise in die Migrations- und
Asylthematik einzubeziehen. Mit Hilfe dieses Ansatzes hat die EU positive
Erfahrungen bei der Gewährleistung der Kohärenz zwischen Migration und
Entwicklungszielen gewonnen. Um einen Schritt weiter zu gehen, arbeitet die
Europäische Kommission an einer europäischen Agenda für Migration mit einem
ausgewogenen und umfassenden Konzept für eine bessere Verknüpfung der
Migrationspolitik der EU mit ihrer externen Politik, einschließlich der
Entwicklungspolitik, wodurch eine stärkere interne und externe Zusammenarbeit
gefördert wird.
IV. WICHTIGSTE BESTANDTEILE DER GLOBALEN PARTNERSCHAFT
– ÜBERWACHUNG, RECHENSCHAFTSPFLICHT UND ÜBERPRÜFUNG
Da
der Erfolg der Post-2015-Agenda davon abhängt, dass die Länder zusammenarbeiten
und ihren Verpflichtungen nachkommen, ist es wichtig, die Fortschritte zu
überwachen und zu überprüfen. Der Rahmen für die Überwachung,
Rechenschaftspflicht und Überprüfung sollte ein fester Bestandteil der Agenda
sein und sich auf die Grundsätze der Transparenz, Inklusivität und
Reaktionsfähigkeit, Effizienz und Wirksamkeit stützen. Er muss alle Aspekte der
SDG und alle Umsetzungsinstrumente abdecken, einschließlich sämtlicher
Finanzierungsaspekte. Dieser Prozess sollte es den Ländern erleichtern und sie
dazu anregen, möglichst große Fortschritte zu erreichen, wirksame
Politikkonzepte auszuarbeiten und zu bewerten, Erfahrungen auszutauschen und
bewährte Methoden anzuwenden. Er muss effizient und wirksam sein sowie einen
Mehrwert erbringen, wobei Doppelarbeit und ein Doppeleinsatz von Ressourcen zu
vermeiden sind. Der Rahmen sollte auf bereits bestehenden Systemen für die
Überwachung und die Rechenschaftspflicht aufbauen, wie sie durch internationale
Übereinkünfte eingeführt wurden. Wie
im Synthesebericht des VN-Generalsekretärs hervorgehoben, muss die neue Agenda
Teil eines Vertrags zwischen den Menschen, einschließlich der Zivilgesellschaft
und des Privatsektors, und den Regierungen sein. Der Rahmen sollte sich auf
einen mehrschichtigen Ansatz stützen, der auf lokaler, nationaler, regionaler
und internationaler Ebene zum Tragen kommt und die Kohärenz zwischen diesen
Ebenen sicherstellt, wobei Vertreter aller Interessenträger einbezogen und zur
Beteiligung an den Überwachungs- und Rechenschaftspflichtselementen ermutigt
werden sollten. Aufmerksamkeit muss den Bedürfnissen von diskriminierten
Gruppen und sozial schwachen Menschen gewidmet werden. Die Regierungen müssen
Rechenschaft ablegen – sowohl gegenüber den inländischen Interessenträgern in
Bezug auf Fortschritte auf nationaler Ebene als auch gegenüber der
internationalen Gemeinschaft in Bezug auf ihren Beitrag zu den globalen Zielen
und Vorgaben. Angespornt durch die globalen Ambitionen muss jede Regierung die
Post-2015-Agenda in ehrgeizige nationale Maßnahmen umsetzen, wobei die
nationalen Gegebenheiten und Kapazitäten zu berücksichtigen sind. Die nationale
Planung sollte in inklusiver und transparenter Weise erfolgen.
Fortschrittsberichte sollten den Standpunkten der Zivilgesellschaft Rechnung
tragen und öffentlich zugänglich sein, um ein breites öffentliches Engagement
für den Post-2015-Prozess sicherzustellen. Die
regionale Ebene könnte ein nützliches Forum für Peer Reviews und Peer Learning
darstellen, die die Länder zur Festlegung ehrgeiziger Ziele anregen und die
Umsetzung fördern. Die Arbeiten auf regionaler Ebene könnten auch zur
Gewährleistung von Fortschritten in grenzübergreifenden Fragen wie der
integrierten Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten beitragen sowie zu
gemeinsamen Zielen wie Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien oder
gesunden Fischbeständen. Auf globaler Ebene sollten die Fortschritte bei der
Verwirklichung der globalen Ziele und Vorgaben anhand nationaler Berichte
bewertet werden, ergänzt durch weitere Berichte, beispielsweise zu spezifischen
Zielen und Themen. Das
hochrangige politische VN-Forum für nachhaltige Entwicklung ist das wichtigste
Forum in diesem Zusammenhang und hat eine wichtige Aufsichtsfunktion mit Blick
auf die Aufrechterhaltung des politischen Engagements und die Erleichterung der
Überprüfung der Fortschritte und bewährten Methoden, wobei auch Empfehlungen
für weitere Maßnahmen auf nationaler oder internationaler Ebene abgegeben
werden sollten. Das Forum könnte auf die Erfahrungen aus der globalen Partnerschaft
für wirksame Entwicklungszusammenarbeit zurückgreifen, die nützliche Methoden –
wie den von den Ländern gesteuerte Multi-Stakeholder-Dialoge, Datenerfassungs-
und die Überwachungsverfahren – beinhaltet, die zeigen, dass ein alle Seiten
einbeziehender Überwachungsprozess das Potenzial hat, einen Wandel der
Verhaltensweisen und des Grads der Ambitionen zu bewirken. Darüber hinaus kann
eine Reihe weiterer VN-Gremien, die bereits die Erfüllung bestehender
internationaler Verpflichtungen verfolgen, wichtige Beiträge zur Überwachung
und Überprüfung der Post-2015-Agenda liefern. Der „Global Sustainable
Development Report“ könnte einen umfassenden Überblick über die Fortschritte
bieten. Die Arbeiten des Forums für Entwicklungszusammenarbeit sollten
ebenfalls berücksichtigt werden, und die verschiedenen VN-Gremien sollten
Beiträge zu einer „gebündelten“ Berichterstattung der VN liefern. Was die umfassenderen Bemühungen um eine effiziente
Überwachung und Überprüfung anbelangt, so sollte der Post-2015-Agenda bei der
Modernisierung des Bewertungsrahmens des DAC der OECD Rechnung getragen werden,
indem die Möglichkeit geschaffen wird, die externen Finanzierungen für alle
globalen Ziele in kohärenter Weise zu verfolgen. Der Rahmen sollte außerdem
anderen Finanzierungsformen als Zuschüssen einen angemessenen Stellenwert
einräumen und die richtigen Anreize für die Bereitstellung von
Entwicklungsfinanzierungen schaffen. Auf der hochrangigen DAC-Sitzung im
Dezember 2014 wurden Fortschritte bei der Anpassung an die modernen Methoden
der Entwicklungsfinanzierung und bei der Beseitigung von Negativanreizen für
Darlehen an die bedürftigsten Länder erzielt. In Bezug auf die noch offenen
Fragen sind nun ebenfalls Fortschritte erforderlich. Für eine wirksame Überwachung, Überprüfung und
Rechenschaftsablegung bedarf es zuverlässiger Daten und aussagekräftiger
Fortschrittsindikatoren, die einen Vergleich zwischen den einzelnen Ländern und
Regionen ermöglichen. Daher sollte neben dem BIP eine Reihe weiterer adäquater
und ergebnisorientierter Indikatoren für die quantitative wie qualitative
Messung von Fortschritten festgelegt werden. Die Europäische Kommission
unterstützt den Vorschlag des VN-Generalsekretärs, dass die Indikatoren im
Rahmen des VN-Systems von technischen Sachverständigen entwickelt werden, und
die EU steht bereit, ihren Beitrag hierzu zu leisten. Die Fortschrittsberichte
sollten sich auf offene, zuverlässige und zeitnahe Daten stützen, die
hauptsächlich aus den nationalen Statistiksystemen stammen und, soweit möglich,
nach Ebenen und Gruppen aufgeschlüsselt werden. Hierzu müssen die
Verfügbarkeit und Qualität von Daten verbessert werden. Die durch den
technologischen Fortschritt gebotenen Möglichkeiten sollten genutzt werden,
insbesondere neue Informations- und Kommunikationstechnologien, die die
Auswertung großer Datenmengen („Big Data“) und die Verbesserung der
Echtzeitüberwachung und der disaggregierten Datenerhebung ermöglichen.
Zusätzlich zu sozio-ökonomischen Daten können auch Geoinformationen (z. B.
Daten aus dem EU-Programm Copernicus, dem globalen Überwachungssystem für
Erdbeobachtungssysteme und dem globalen Klimabeobachtungssystem) sowie eine
Überwachung vor Ort einen Beitrag leisten. Die globale Tendenz zu offeneren
Daten bietet die Gelegenheit zur Verbesserung von Transparenz, staatlicher
Effizienz, evidenzbasierter Politikgestaltung und Rechenschaftsablegung. Eine „Datenrevolution“ in
Form einer neuen Art der Datenerfassung und ‑verwendung zur
Ankurbelung der nachhaltigen Entwicklung würde die Transparenz und den Zugang
für die Öffentlichkeit verbessern, die Qualität und Vergleichbarkeit der
amtlichen nationalen Statistiken stärken und Forschungsergebnisse und
Technologien für die Datenerhebung und -analyse nutzbar machen. Die Verfolgung
der Fortschritte muss – auch für die LDC – realisierbar sein, ohne das
Transformationsziel der Agenda zu beeinträchtigen. Für die Datenerhebung in
Konfliktsituationen und fragilen Situationen bedarf es zusätzlicher
Anstrengungen und innovativer Ansätze. Die EU setzt sich weiterhin
für die Einführung und Umsetzung solider und ambitionierter Überwachungs-,
Rechenschafts- und Überprüfungsprozesse ein. Die Lehren aus der Strategie
Europa 2020 könnten für die Überwachung und Überprüfung nützlich sein, da die
EU Indikatoren eingeführt hat, die es ermöglichen, Fortschritte zu ermitteln
und zwischen den Mitgliedstaaten zu vergleichen, und den Mitgliedstaaten
Orientierungshilfen zur Beschleunigung der Fortschritte bei der Verwirklichung
der Ziele bieten.
V. WEITERES VORGEHEN
Gestützt auf die
Schlussfolgerungen des Rates über eine transformative Agenda für die Zeit nach
2015 dient diese Mitteilung als Informationsgrundlage für die Festlegung der
Standpunkte der EU im Hinblick auf die dritte Konferenz zur
Entwicklungsfinanzierung im Juli 2015 in Addis Abeba und das Gipfeltreffen zur
Post-2015-Agenda im September 2015 in New York. Ebenso liefert die Mitteilung
einen Beitrag zur Vorbereitung der 21. Tagung der Konferenz der
Vertragsparteien des VN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen, die im
Dezember 2015 in Paris stattfindet. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden
während der Verhandlungen weiter an der Festlegung ausführlicherer gemeinsamer
Standpunkte arbeiten, damit die EU geschlossen auftreten kann[20]. Die EU ist entschlossen,
während des Jahres 2015 eine konstruktive Rolle in den zwischenstaatlichen
Verhandlungen zu spielen und zur Annahme einer transformativen Agenda
beizutragen. Die Europäische Kommission steht bereit, ihren Teil zur
vollständigen Umsetzung dieser Agenda beizutragen, sowohl innerhalb der EU als
auch durch ihr auswärtiges Handeln, wobei sie mit allen ihren Partnern
zusammenarbeiten wird, erforderlichenfalls mit der Unterstützung des
Europäischen Auswärtigen Dienstes. [1]
A/68/970, „Report of the Open Working Group of the General Assembly on
Sustainable Development Goals“, 12. August 2014. [2]
A/69/315*, „Report of the Intergovernmental Committee of Experts on Sustainable
Development Financing“, 15. August 2014. [3]
A/69/700, „The Road to Dignity by 2030: Ending Poverty, Transforming All Lives
and Protecting the Planet“, 4. Dezember 2014. [4]
COM(2013) 92 „Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und
Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt“, 27. Februar 2013. [5]
COM(2013) 531 „Nach 2015: Auf dem Weg zu einem umfassenden und integrierten
Konzept für die Finanzierung von Armutsbeseitigung und nachhaltiger
Entwicklung“, 16. Juli 2013. [6]
COM(2014) 335, „Ein menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu
kollektiven Maßnahmen“, 2. Juni 2014. [7]
11559/13 „Die übergeordnete Agenda für den Zeitraum nach 2015“, 25. Juni 2013. [8]
17553/13 „Finanzierung von Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung nach
2015“, 12. Dezember 2013. [9]
16827/14 „Eine transformative Agenda für die Zeit nach 2015“, 16. Dezember
2014. [10]
KOM(2010) 2020 „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und
integratives Wachstum, 3. März 2010. [11]
Artikel 208 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:
„Bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die
Entwicklungsländer auswirken können, trägt die Union den Zielen der
Entwicklungszusammenarbeit Rechnung.“ [12]
Entscheidung Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über
ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 „Gut leben
innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“, 20. November
2013. [13]
A/CONF.219/7 „Report of the Fourth United Nations Conference on the Least
Developed Countries“, 9.-13. Mai 2011. [14]
Beispiele hierfür sind der „New Deal“ für die Zusammenarbeit mit fragilen
Staaten (2012) und die Prinzipien für internationales Engagement in fragilen
Staaten (OECD, 2007). [15]
COM(2014) 111, „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Schaffung eines Unionssystems zur Selbstzertifizierung der
Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle
Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und
Hochrisikogebieten“, 5. März 2014. [16]
Siehe http://bangladeshaccord.org/. [17]
Siehe http://ec.europa.eu/environment/biodiversity/business/index_en.html. [18]
Siehe https://www.unglobalcompact.org/. [19]
KOM(2011) 743 „Gesamtansatz für Migration und Mobilität“,
18. November 2011 und Schlussfolgerungen des Rates zum Gesamtansatz für
Migration und Mobilität, Dok. 9417/2012, 3. Mai 2012. [20]
Siehe Dok. 16827/14 „Eine transformative Agenda für die Zeit nach 2015“, 16.
Dezember 2014. ANHANG In diesem
Anhang wird eine Reihe möglicher Maßnahmen genannt, die zur wirksamen Umsetzung
der Post-2015-Agenda beitragen könnten. Darüber hinaus enthält er Vorschläge
für Maßnahmen, die speziell von der EU durchgeführt werden könnten, sofern Einvernehmen
über den allgemeinen Rahmen und die Mittel für die Umsetzung herrscht. 1) Förderliche politische
Rahmenbedingungen auf allen Ebenen Maßnahmen für alle: ·
Schaffung
förderlicher politischer Rahmenbedingungen für die Verwirklichung spezifischer
Ziele für die nachhaltige Entwicklung (SDG) durch einen integrierten und
kohärenten Katalog politischer Maßnahmen, die sich auf die Prinzipien der
Menschenrechte, der guten Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit, der
Unterstützung der demokratischen Institutionen, der Inklusivität, der
Nichtdiskriminierung und der Geschlechtergleichstellung stützen; ·
Austausch
von Erfahrungen über wirksame wirtschaftspolitische Instrumente,
Rechtsvorschriften und ihre Durchsetzung, nationale Politikkonzepte und
bewährte Methoden (wie Steueranreize, Überprüfung von Subventionen und
öffentliche Aufträge); ·
Verpflichtung
aller Industrie- und Schwellenländer zur Einführung von Systemen für die
systematische Bewertung der Auswirkungen neuer Politikkonzepte auf die
Entwicklungsländer; ·
Ermutigung
der öffentlichen Stellen zu einer möglichst nachhaltigen Auftragsvergabe,
z. B. mit Hilfe von Kriterien zur Erzeugung bzw. Steigerung der Nachfrage
nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen, und Förderung des Austauschs
bewährter Methoden; ·
Erhöhung
der Kohärenz der Politik auf nationaler und internationaler Ebene, um zu
gewährleisten, dass sie die Umsetzung der Post-2015-Agenda unterstützen; ·
Unterstützung
der Entwicklung und der Stärkung förderlicher politischer und institutioneller
Rahmenbedingungen in anderen Ländern, einschließlich derjenigen, die sich in
fragilen Situationen befinden; ·
Einrichtung
eines unabhängigen und effizienten Justizwesens; ·
Stärkung
der internationalen Übereinkünfte und Rahmen sowie ihrer Umsetzung
(einschließlich der grundlegenden ILO-Übereinkommen, der multilateralen
Umweltübereinkommen, der Übereinkünfte über globale öffentliche Güter, des
Zehn-Jahres-Rahmenplans für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, der
Internationalen Gesundheitsvorschriften und des VN-Rahmens für
Katastrophenvorsorge), um eine bessere Integration und Koordination zwischen
ihnen zu gewährleisten; ·
Unterstützung
der Entwicklung internationaler Nachhaltigkeitsstandards;
Bemühungen
um die Gewährleistung kohärenter und sich gegenseitig ergänzender
Tätigkeiten der multilateralen Institutionen.
EU-Maßnahmen: Zusätzlich: ·
Förderung
eines stärkeren internationalen Rückgriffs auf das Konzept der Politikkohärenz
im Interesse der Entwicklung; ·
Gewährleistung
der Kohärenz zwischen der Post-2015-Agenda und der Strategie Europa 2020
für Wachstum und Beschäftigung, insbesondere in den Bereichen Klimawandel,
erneuerbare Energien, Weltmeere, Abfallwirtschaft und Ressourceneffizienz; ·
aktive
Mitwirkung am Dialog und Unterstützung der Partnerländer bei ihren Bemühungen
um die Stärkung der Rechtsvorschriften, Justizsysteme, wirtschaftspolitische
Instrumente, sozialen Bedingungen, der nachhaltigen Auftragsvergabe und
anderer, damit zusammenhängender Politikkonzepte sowie bei der Um- und
Durchsetzung der Rechtsvorschriften, auch durch internationale Partnerschaften,
den Austausch von Kenntnissen und den Aufbau von Kapazitäten; ·
Beitrag
zur Stärkung der internationalen Übereinkünfte und ihrer Umsetzung,
einschließlich der Übereinkünfte über globale öffentliche Güter wie
Klimaschutz, biologische Vielfalt und Weltmeere mit dem Ziel einer besseren
Integration und Koordinierung zwischen ihnen (insbesondere zwischen den
multilateralen Umweltübereinkommen); ·
Beitrag
zur Entwicklung internationaler Nachhaltigkeitsstandards. 2) Aufbau von Kapazitäten zur Umsetzung der Agenda Maßnahmen für alle: ·
Alle
internationalen Kooperationspartner sollten andere beim Ausbau ihrer
Kapazitäten durch Lerninitiativen und -netze unterstützen. ·
Überwachung
und Überprüfung bestimmter Ergebnisse beim Kapazitätsaufbau und gegebenenfalls
Einbeziehung derselben in den politischen Dialog. EU-Maßnahmen: Zusätzlich: ·
Verbesserung
und systematische Einbeziehung von Unterstützung für den Kapazitätsaufbau, vor
allem für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC), in alle Bereiche der
Zusammenarbeit mithilfe einer Multi-Stakeholder-Perspektive; ·
Erleichterung
von Peer-to-Peer-Lernprozessen und Netzwerkbildung durch Initiativen wie
Twinning und Programme zur institutionellen Entwicklung; ·
Verbesserung
der EU-Systeme für die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus mit besonderem Bezug
zu Multi-Stakeholder-Partnerschaften; ·
Nutzung
von Prozessen wie der Überprüfung der Strategie Europa 2020 für den Austausch
bewährter Methoden und die Steigerung von Wissen und Bewusstsein in den
EU-Mitgliedstaaten, um die Fortschritte bei der Verwirklichung der SDG zu
beschleunigen. 3) Mobilisierung und wirksame Nutzung inländischer
öffentlicher Finanzmittel Maßnahmen für alle: ·
Verpflichtung
zur Erreichung einer optimalen Höhe der öffentlichen Einnahmen (gemessen anhand
des Steueraufkommens im Verhältnis zum BIP), insbesondere durch Folgendes: o
Stärkung
der entsprechenden Institutionen, einschließlich des Kapazitätsausbaus in
Steuerverwaltungen und Justizbehörden; o
Förderung
der Entwicklung und Verwendung von öffentlichen Bewertungsinstrumenten oder ‑initiativen
zwecks Verbesserung der Einnahmenerhebung; o
Reform
der nationalen Steuersysteme mit dem Ziel, die Steuerbasis zu erweitern und
eine faire, gerechte und nachhaltige Steuerpolitik zu gewährleisten; o
Verabschiedung
nationaler Rechtsvorschriften zur Bekämpfung illegaler Finanzströme; o
Verabschiedung
nationaler Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Mindeststandards des
verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich (Transparenz, Informationsaustausch
und fairer Steuerwettbewerb), zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung,
Steuerumgehung und aggressiver Steuerplanung sowie zur Vermeidung eines
schädlichen Steuerwettbewerbs; o
Teilnahme
an regionalen und internationalen Initiativen für die Zusammenarbeit im
Steuerbereich, um gleiche Bedingungen bei der Besteuerung einheimischer und
internationaler Unternehmen zu gewährleisten; o
Einführung
und Anwendung eines globalen Standards für den automatischen Austausch von
Steuerinformationen mit besonderem Augenmerk auf der Unterstützung der LDC; o
Umsetzung
der Empfehlungen im Bereich Gewinnkürzung und ‑verlagerung; o
Stärkung
des Mitspracherechts der Zivilgesellschaft in Bezug auf Transparenz und
Rechenschaftspflicht.
Einrichtung von
Systemen für die effiziente, nachhaltige und transparente Verwaltung aller
staatlichen Ressourcen, insbesondere durch Folgendes:
o
Stärkung
der für die Haushaltsplanung und -überwachung zuständigen Einrichtungen,
darunter unabhängige nationale Rechnungshöfe, die Parlamente und die
Zivilgesellschaft; o
Förderung
der Entwicklung und Verwendung von öffentlichen Bewertungsinstrumenten oder ‑initiativen
zur Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen sowie Formulierung
und Durchführung glaubwürdiger, relevanter und von der Regierung gesteuerter
Programme für die Reform der öffentlichen Finanzen; o
Sicherung
der langfristigen Tragfähigkeit und Transparenz der öffentlichen Finanzen,
unter anderem mit Hilfe von Strategien für die Schulden- und
Kassenmittelverwaltung, die nachhaltige und transparente Verwaltung der
natürlichen Ressourcen und die Stärkung der einschlägigen Institutionen; o
Gewährleistung
eines kohärenten Einsatzes aller staatlichen Ressourcen zur Erreichung der
vereinbarten Ziele durch Anreize für nachhaltige Investitionen und Konzepte und
die Vermeidung umweltschädlich wirkender Subventionen; o
Investitionen
in das Umweltmanagement und Aufbau der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme, der
Klima- und der Katastrophenresilienz mit dem Ziel der Senkung der Kosten von
Sanierungs- und Wiederaufbaumaßnahmen. EU-Maßnahmen: Zusätzlich:
Erhöhung der
Unterstützung für national gesteuerte Bemühungen zur Umsetzung der
Finanzpolitik und von Verwaltungsreformen sowie zur Förderung eines von
Transparenz, Kooperationsbereitschaft und Gerechtigkeit geprägten
internationalen Steuerumfelds; dies beinhaltet die Unterstützung des
Kapazitätsaufbaus, sowohl in mit den öffentlichen Finanzen
zusammenhängenden Bereichen als auch für eine eingehendere Analyse der
Auswirkungen politischer Veränderungen und für die Festlegung
internationaler Steuernormen;
Überprüfung der
Umsetzung der Richtlinien zur Rechnungslegung und Transparenz,
einschließlich einer nach Ländern aufgeschlüsselten Berichterstattung
multinationaler Unternehmen, spätestens im Jahr 2018;
Fortsetzung von
Strategien zur Bekämpfung der Gewinnkürzung und ‑verlagerung,
Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs und Stärkung der
Rechenschaftspflicht und der finanziellen Inklusion.
4) Mobilisierung und wirksame Nutzung internationaler
öffentlicher Finanzmittel Maßnahmen für alle:
Alle Länder sollten
ihren Teil zur Unterstützung der ärmeren Länder bei der Erreichung der
international vereinbarten Ziele beitragen:
i. Die EU und alle Ländern
mit hohem Einkommen sollten 0,7 % ihres BNE für die öffentliche
Entwicklungshilfe (ODA) bereitstellen.
ii. Die Länder mit mittlerem
Einkommen der oberen Einkommenskategorie und die Schwellenländer sollten sich
verpflichten, ihren Beitrag zur internationalen öffentlichen Finanzierung zu
erhöhen und zu diesem Zweck konkrete Ziele und Zeitpläne festlegen.
iii. Die Zeitpläne für die
Verwirklichung dieser Ziele sollten im Rahmen der allgemeinen Verpflichtung der
unter den Ziffern i) und ii) genannten Länder festgelegt werden. Die EU ist
bereit, noch weiter zu gehen und raschere Fortschritte zu erzielen, wenn die
genannten Länder ebenfalls gewillt sind, ähnlich ambitionierte Verpflichtungen
einzugehen.
iv. Als Teil dieser
Verpflichtung sollten die EU und alle Länder mit hohem Einkommen die VN-Vorgabe
erreichen, 0,15 % ihres BNE für Entwicklungshilfe zugunsten der LDC
bereitzustellen, während die Länder mit mittlerem Einkommen der oberen
Einkommenskategorie und die Schwellenländer ihre Unterstützung für die LDC
ebenfalls erhöhen sollten.
Alle Geber, auch die
neu hinzukommenden, sollte die Entwicklungshilfe zunehmend im Einklang mit
den Grundsätzen für die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit
bereitstellen.
EU-Maßnahmen: Zusätzlich: ·
Die
EU und ihre Mitgliedstaaten sind entschlossen, die Wirksamkeit ihrer
Entwicklungszusammenarbeit im Einklang mit ihren Verpflichtungen im Rahmen der
Globalen Partnerschaft für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit (GPEDC) zu
verbessern und die in Busan festgelegten Grundsätze für die Wirksamkeit der
Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit zu befolgen. ·
Die
EU wird die im Rahmen der GPEDC eingegangenen spezifischen Verpflichtungen mit
folgenden Schwerpunkten umsetzen: Verbesserung der Transparenz, Verringerung
der Geberfragmentierung, Verbesserungen bei der Erbringung der Hilfe und der Rechenschaftspflicht
sowie beim Messen und Nachweisen nachhaltiger Ergebnisse; Umsetzung des
vereinbarten Ansatzes für Konfliktsituationen und fragile Situationen;
Intensivierung des öffentlich-privaten Engagements zur Erhöhung der Wirkung der
Entwicklungszusammenarbeit. ·
Die
EU wird weiterhin die Rationalisierung der internationalen
Entwicklungshilfestrukturen und die Verringerung ihrer Fragmentierung
unterstützen, auch in Bezug auf die internationalen Finanzmittel für globale
Umweltgüter. ·
Die
EU, die weiterhin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen internationaler
Übereinkünfte, unter anderem in den Bereichen Klimawandel, biologische
Vielfalt, Weltmeere und zu anderen wichtigen globalen Themen, entschlossen ist,
fordert alle Länder auf, es ihr gleich zu tun. In diesem Zusammenhang hat die
EU für den Zeitraum 2014-2020 bereits beschlossen, 20 % ihres Haushalts –
einschließlich der Mittel für auswärtige Maßnahmen – für klimaschutzrelevante
Projekte und Strategien bereitzustellen. 5) Ankurbelung des Handels
zur Beseitigung der Armut und Förderung der nachhaltigen Entwicklung Maßnahmen für alle: ·
Alle
Industrie- und Schwellenländer müssen nach dem Vorbild der EU zoll- und
kontingentfreien Zugang für alle Erzeugnisse aus den LDC mit Ausnahme von
Waffen und Munition gewähren.
Umsetzung des
Bali-Pakets, insbesondere des Übereinkommens über Handelserleichterungen
und der die LDC betreffenden Elemente:
o
Umsetzung
der Leitlinien der Welthandelsorganisation über Präferenzursprungsregeln für
LDC, o
Förderung
der Anwendung der vereinbarten Ausnahmeregelung für Dienstleistungen zugunsten
der LDC,
Fortschritte bei
der Umsetzung der Zusage, das Thema Baumwolle in den Verhandlungen über
Landwirtschaft „energisch, zügig und konkret“ anzugehen;
·
Aufstockung
der Handelshilfe zur Förderung der entwicklungspolitischen Prioritäten der
Empfängerländer in transparenter Weise und im Einklang mit den Grundsätzen der
Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit; ·
Bewertung
der Auswirkungen von Handelsübereinkommen auf die Nachhaltigkeit und auf die
LDC; ·
Einbeziehung
der Dimension der nachhaltigen Entwicklung in die Handelspolitik, unter anderem
durch die systematische Aufnahme von Bestimmungen über die nachhaltige
Entwicklung, darunter arbeits- und umweltrechtliche Aspekte, in alle Handelsübereinkommen;
·
Förderung
multilateraler und plurilateraler Initiativen, wie der Verhandlungen über die
Liberalisierung des Handels mit Umweltgütern und ‑dienstleistungen und
Erleichterung des Handels und entsprechender Investitionen; ·
Intensivierung
der Arbeiten in internationalen Normungsgremien (wie der Internationalen
Organisation für Normung – ISO) im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung; ·
Erneuerung
der kollektiven Anstrengungen zur Förderung des intraregionalen Handels,
insbesondere in Afrika, auch durch Maßnahmen zur Handelserleichterung; ·
Verstärkung
der internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels,
einschließlich des illegalen Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten,
des illegalen Holzeinschlags und der illegalen, nicht gemeldeten und
unregulierten Fischerei. EU-Maßnahmen: Zusätzlich: ·
Überwachung
und Berichterstattung in Bezug auf die Anwendung des Allgemeinen
Präferenzsystems der EU; ·
Fortsetzung
der systematischen Aufnahme von Bestimmungen über die nachhaltige Entwicklung,
darunter arbeits- und umweltrechtliche Aspekte, in alle Handelsübereinkommen,
und Weiterverfolgung der wirksamen Umsetzung dieser Bestimmungen; ·
Arbeiten
zur Förderung der Aushandlung eines plurilateralen Übereinkommens über
Umweltprodukte und -dienstleistungen („Green Goods Agreement“); ·
Erfüllung
der Zusage, weiter Mittel für die Handelserleichterung bereitzustellen,
einschließlich eines Beitrags zu einer internationalen Fazilität zur
Handelserleichterung; ·
Verbesserung
des Zugangs der LDC zur Handelshilfe („Aid for Trade“); ·
Überprüfung
der EU-Strategie für Handelshilfe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Post-2015-Verhandlungen; ·
weitere
Förderung innovativer integrierter Multi-Stakeholder-Partnerschaften mit dem
Ziel der Verbesserung der Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen für
Arbeitnehmer; ·
weitere
Unterstützung der regionalen Bemühungen um Handelsintegration in allen Teilen
der Welt, insbesondere durch handelsbezogene technische Hilfe und
Kapazitätsaufbaumaßnahmen, beispielsweise zur Erleichterung des Handels,
Verbesserung der sanitären und phytosanitären Regelungen, der industriellen
Standards und der Qualitätskontrollsysteme oder zur Förderung der Teilnahme an
Nachhaltigkeitssystemen und ‑standards. 6)
Stimulierung des transformativen Wandels durch Wissenschaft, Technologie und
Innovation Maßnahmen für alle: ·
Ausweitung
der bilateralen, regionalen und multilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen
Wissenschaft, Technologie, Innovation, und lösungsorientierte Forschung; ·
Sensibilisierung
von Regierungen, Unternehmen und Forschern für die Möglichkeiten der Nutzung
der Rechte des geistigen Eigentums zur Förderung des Wachstums; ·
Ausbau
der Kapazitäten in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Innovation,
Forschung und Digitalisierung in Entwicklungsländern sowie Förderung der
weltweiten und sektorübergreifenden Mobilität und des freien Zugangs zu
Veröffentlichungen, die das Ergebnis von mit öffentlichen Mitteln finanzierten
Forschungsarbeiten sind;
Verbesserung des
Zugangs zur allgemeinen und beruflichen Bildung in Entwicklungsländern
zwecks Unterstützung der Entwicklung der notwendigen Kompetenzen für
Innovation, Wachstum und Arbeitsplatzschaffung;
·
auf
VN-Ebene Erleichterung des Zugangs zu Informationen über bestehende
Technologien und Förderung der Kohärenz und Koordinierung zwischen
technologiebezogenen Mechanismen, einschließlich möglicher neuer Mechanismen. EU-Maßnahmen: Zusätzlich: ·
Förderung
des freien Zugangs zu Veröffentlichungen und auf Pilotbasis auch zu Daten, die
aus mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsarbeiten im Rahmen von
Horizont 2020 stammen; ·
Erleichterung
des Wissensaustauschs und Aufbau von Forschungskapazitäten, auch in den
Entwicklungsländern; ·
Förderung
von Innovation und technologischer Entwicklung durch die Zusammenarbeit mit
Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen in den Bereichen Gesundheit und
Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten, nachhaltige Landwirtschaft und
Ernährungssicherheit sowie durch Innovationen auf Ebene der Gemeinschaften; ·
Förderung
der Kapazitäten für Innovation und Technologietransfer durch
Hochschulprogramme; ·
konstruktive
und offene Zusammenarbeit mit allen anderen Partnern in Bezug auf die
Vorschläge zur Unterstützung von Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie
Kapazitätsaufbau zugunsten der LDC; ·
weitere
Beiträge zu einschlägigen globalen Initiativen wie dem Globalen
Überwachungssystem für Erdbeobachtungssysteme, dem Weltklimarat und der
Globalen Allianz für chronische Krankheiten, sowie weitere Unterstützung der
einschlägigen Zusammenarbeit der EU mit Nicht-EU-Partnern, wie der
Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien
(EDCTP2); ·
Unterstützung
von Schulungen für Regierungen, Unternehmen und Forscher zur Nutzung der Rechte
des geistigen Eigentums, und Erbringung technischer Hilfe für die Regierungen
bei wichtigen Legislativprojekten. 7) Mobilisierung des inländischen und des
internationalen Privatsektors Maßnahmen für den Privatsektor: ·
Schutz
der Menschenrechte, u. a. durch die Inangriffnahme der Themen
Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Zugang zu
sozialem Schutz, Mitsprache, Empowerment und Geschlechtergleichstellung; ·
Annahme
und Förderung nachhaltiger und verantwortungsvoller Investitionsmodelle und schrittweise
Verbesserung der Nachhaltigkeit und der Leistungsfähigkeit von Produkten und
Dienstleistungen; ·
Beteiligung
an Emissionshandelssystemen und Beitrag zur Mobilisierung von Finanzmitteln für
die Anpassung an den Klimawandel und die Erhaltung der biologischen Vielfalt; ·
umfassende
Berichterstattung über die soziale und ökologische Leistungsfähigkeit und die
Arbeitsbedingungen und Austausch bewährter Methoden durch internationale
Unternehmensnetzwerke; ·
Entwicklung
von zuverlässigen und vergleichbaren Nachhaltigkeitsinformationen, ‑standards
und ‑systemen
(z. B. Fair-Trade-Systeme) sowie von Nachhaltigkeitssiegeln für Produkte
und Dienstleistungen, die wirtschaftliche, ökologische und soziale Vorteile
bringen; ·
Anwendung
innovativer Methoden im Finanzsektor zur Ausweitung der finanziellen Inklusion,
auch auf Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen; ·
Entwicklung
und Umsetzung von Unternehmenskonzepten zur Erhöhung der Transparenz,
Bekämpfung von Korruption, Verhinderung von Bestechung und Steuerhinterziehung
sowie Entwicklung von Systemen zur Bewertung der Risiken und Milderung
potenzieller negativer Auswirkungen bei Tätigkeiten oder Investitionen in
Entwicklungsländern. Maßnahmen für alle: ·
Schaffung
eines Unternehmensumfelds, das privatwirtschaftliche Initiativen begünstigt
(einschließlich eines verlässlichen Rechtsrahmens), Intensivierung der
Unterstützung für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, Förderung des
Übergangs von der informellen zur formellen Wirtschaft, Förderung von
ökologischem Unternehmertum, Stärkung der Rolle von Frauen als Unternehmer und
Arbeitnehmer sowie Vertiefung der finanziellen Inklusion; ·
Unterstützung
der Weiterentwicklung und Vertiefung der Finanzmärkte und der Erarbeitung
geeigneter Regelungsrahmen, die die Stabilität der Finanzsysteme gewährleisten
und Anreize für nachhaltige Investitionen bieten; ·
Schaffung
finanzieller und rechtlicher Anreize für verantwortungsvolle
Unternehmenspraktiken und Förderung von mehr marktbasierten Lösungen für
nachhaltige Entwicklung, beispielsweise durch Regulierung und Unterstützung in
den Bereichen Ökodesign, längere Produktnutzungsdauer und Recyclingfähigkeit; ·
Förderung
des Engagements des Privatsektors, insbesondere in den Bereichen nachhaltige
Energie, nachhaltige Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, nachhaltige
Infrastrukturen, grüne Infrastrukturen und grüne Wirtschaft; ·
Förderung
innovativer Formen der öffentlichen Entwicklungsfinanzierung mit dem Ziel, mehr
Ressourcen für die Verwirklichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung zu mobilisieren
und die Entwicklung des Privatsektors auf lokaler Ebene zu unterstützen;
Förderung der
Nutzung und Verbreitung von Nachhaltigkeitssiegeln;
weitere
Unterstützung von Leitlinien für die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit
durch einen Dialog mit den Partnerländern und Unternehmen.
EU-Maßnahmen: Zusätzlich: ·
weitere
Anwendung innovativer Formen der öffentlichen Entwicklungsfinanzierung mit dem
Ziel, mehr Ressourcen für die Verwirklichung der Entwicklungsziele zu
mobilisieren und die Entwicklung des lokalen Privatsektors in den
Entwicklungsländern zu unterstützen; ·
Förderung
der Beteiligung von Unternehmen an der Verwendung und Verbreitung von
Nachhaltigkeitssystemen und -siegeln sowohl innerhalb der EU als auch weltweit; ·
Förderung
der Einbeziehung der Belange der biologischen Vielfalt in die
Unternehmenspraktiken und Förderung der Rolle der Unternehmen bei der Erhaltung
der biologischen Vielfalt; ·
Förderung
der Verantwortung für Nachhaltigkeit und der Berichterstattung hierüber (auch
durch Leitlinien für die soziale Verantwortung der Unternehmen) mithilfe eines
Dialogs mit den Partnerländern, Unternehmen und Sozialpartnern; ·
Aufrechterhaltung
der Forderung an große Unternehmen zur Offenlegung von Informationen über
Strategien, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf ökologische, soziale und
arbeitnehmerrelevante Fragen, die Achtung der Menschenrechte, die
Korruptionsbekämpfung und die Vielfalt; ·
Unterstützung
der Entwicklung nachhaltiger Verkehrsinfrastrukturen und der Umsetzung von
internationalen Übereinkünften zur Erleichterung von Handel und Verkehr sowie
Aufbau der erforderlichen Produktionskapazitäten zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit; der Fahrplan für Ressourcenschonung sieht die Einrichtung
eines CO2-armen, ressourcenschonenden, sicheren und wettbewerbsfähigen
Verkehrssystems bis 2050 vor, mit dem ein sauberes, modernes und
leistungsfähiges Verkehrsnetz gefördert wird; ·
Förderung
der regionalen Kooperationsbemühungen. 8) Nutzung der positiven Auswirkungen der Migration Maßnahmen für alle: ·
Entwicklung
kohärenter und umfassender Strategien zur Bewältigung der Migration in allen
ihren Aspekten; ·
Senkung
der Kosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 % sowie
Verringerung der Kosten für Einstellungen; ·
Schaffung
von mehr Möglichkeiten für die grenzübergreifende Anerkennung von Kompetenzen
und Qualifikationen und die Übertragbarkeit erworbener Ansprüche; ·
Ergreifung
von Maßnahmen zur Verringerung der Zwangsmigration, einschließlich des Aufbaus
der Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks, auch in Bezug auf
Konflikte und den Klimawandel; ·
Schutz
der Rechte von Arbeitsmigranten im Einklang mit den Normen und Standards der
ILO und Schutz der Rechte von Vertriebenen; ·
Unterstützung
der Integration von Migranten. EU-Maßnahmen: Zusätzlich: ·
Verbesserung
der Steuerung der Migration durch operative Zusammenarbeit mit den
Partnerländern, z. B. durch regionale und bilaterale Dialoge im Rahmen der
auswärtigen Migrationspolitik der EU. 9) Überwachung,
Rechenschaftspflicht und Überprüfung Maßnahmen für alle: ·
Umsetzung
der Post-2015-Agenda in nationale Maßnahmen unter Berücksichtigung der
nationalen Prioritäten, Gegebenheiten und Kapazitäten; der Umfang der globalen
Ambitionen sollte zur Festlegung ambitionierter nationaler Ziele anspornen; ·
Einführung
eines inklusiven und transparenten Planungsprozesses für die Umsetzung der
Post-2015-Agenda mit einer der Öffentlichkeit zugänglichen Berichterstattung
über die Fortschritte, um zu einem breiten öffentlichen Engagement für den
Post-2015-Prozess anzuregen; ·
Sensibilisierung
der Bürger für die Post-2015-Agenda und Ergreifung von Maßnahmen auf nationaler
und internationaler Ebene; ·
Verpflichtung
zu einem multilateralen Prozess, uneingeschränkte Einbeziehung der
Interessenträger in den Überwachungsprozess und Einführung von
Rechenschaftssystemen auf nationaler Ebene; ·
Beteiligung
an der Überwachung, gegenseitigen Ablegung von Rechenschaft und Überprüfung auf
globaler Ebene zur Bewertung der Fortschritte in Bezug auf die Ziele und
Vorgaben auf der Grundlage nationaler Berichte, ergänzt durch weitere Berichte,
z. B. zu spezifischen Zielen und Themen wie der Bilanzierung des
Naturkapitals; ·
gemeinsame
Ermittlung von Zielen, deren Verwirklichung auf globaler oder regionaler Ebene
oder in bestimmten Ländern in Rückstand geraten ist, und Anregung von
Abhilfemaßnahmen; ·
Verbesserung
der Datenverfügbarkeit, –qualität und –analyse, z. B. durch die
Unterstützung der Datenerfassung und -überwachung, die Stärkung der
Echtzeitüberwachung und der Erhebung von aufgeschlüsselten Daten, sowie
Förderung einer Politik der offenen Daten. EU-Maßnahmen: Zusätzlich: ·
aktive
Beteiligung an der Einführung und Umsetzung eines soliden und ambitionierten
Überwachungs-, Rechenschaftspflichts- und Überprüfungsprozesses auf globaler
Ebene, Weitergabe der Erfahrungen der EU in diesem Bereich und Lieferung
substanzieller Beiträge zum „Global Sustainable Development Report“ (Bericht
zur globalen nachhaltigen Entwicklung); ·
Ausweitung
des Kapazitätsaufbaus in den Bereichen Statistik und Überwachung in den
Partnerländern, Leistung eines Beitrags – durch EU-Forschungs- und
Innovationsarbeiten – zur Schließung der Lücken in der weltweiten Verfügbarkeit
von statistischen Daten und Geoinformationen und zur Formulierung
faktengestützter politischer Empfehlungen; ·
weitere
Einbeziehung der Interessenträger in die Umsetzung der SDG und die Überprüfung
der diesbezüglichen Fortschritte unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von
diskriminierten Gruppen und sozial schwachen Menschen.