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Document 52014DC0022
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS on the implementation of the European Union Work Plan for Sport 2011-2014
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Durchführung des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport 2011-2014
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Durchführung des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport 2011-2014
/* COM/2014/022 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Durchführung des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport 2011-2014 /* COM/2014/022 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Durchführung des Arbeitsplans der
Europäischen Union für den Sport 2011‑2014 1. EINLEITUNG Nach Aufnahme des Sports
in den Vertrag von Lissabon verstärkten die Europäische Union (EU) und die
Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit im Einklang mit Artikel 165 AEUV, um
die europäische Dimension des Sports weiterzuentwickeln. Nachdem die Kommission
im Jahr 2011 eine Mitteilung zum Thema Sport[1]
veröffentlicht hatte, wurde mit der Entschließung des Rates zu einem
Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (2011-2014)[2] ein neues Kapitel der
europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Sportpolitik aufgeschlagen. Zum
ersten Mal wurden die Mitgliedstaaten, der Ratsvorsitz und die Kommission dazu
aufgefordert, auf der Grundlage vereinbarter Leitprinzipien zusammenzuarbeiten,
bestimmte prioritäre Themen zu behandeln („Integrität des Sports“,
„gesellschaftlicher Wert des Sports“, „wirtschaftliche Aspekte des Sports“) und
konkrete Maßnahmen umzusetzen.[3]
In einem Bereich, in dem der EU eine Unterstützungsfunktion zukommt, bietet der
Arbeitsplan allen Akteuren einen wertvollen Rahmen für die aufeinander
abgestimmte Zusammenarbeit, bei der die Mitgliedstaaten und die EU ihre jeweiligen
Kompetenzen gegenseitig respektieren. Um die Durchführung des
Arbeitsplans zu unterstützen, wurden im Sportbereich bisher nicht verwendete Arbeitsmethoden
wie Expertengruppen und verbesserte Dialogstrukturen eingeführt. Die Kommission
wurde gebeten, einen Bericht über die Durchführung des Arbeitsplans anzufertigen,
der als Grundlage für einen neuen Arbeitsplan ab Mitte 2014 dienen soll. Der vorliegende Bericht
bewertet die Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen zu den im Arbeitsplan
aufgeführten Prioritäten und untersucht den Einsatz der eingeführten
Arbeitsmethoden. Dabei stützt er sich unter anderem auf die Arbeit der
Expertengruppen[4],
die von den Mitgliedstaaten schriftlich eingereichten Beiträge[5] und die Konsultation maßgeblicher
Akteure[6].
Auf der Grundlage dieser Bewertung hat die Kommission eigene Schlussfolgerungen
formuliert. 2. FORTSCHRITTE BEI DER UMSETZUNG
DER IM AKTIONSPLAN ENTHALTENEN KONKRETEN MASSNAHMEN Bei den im Rahmen des
Arbeitsplans durchgeführten Maßnahmen wurden in den definierten Prioritätsbereichen
insgesamt sehr gute Ergebnisse erzielt. Dies wurde in der Konsultation
bestätigt: Die überwiegende Zahl der Mitgliedstaaten war sich darin einig, dass
der Arbeitsplan den Sportsektor in ihrem Land positiv beeinflusst habe
(24 Mitgliedstaaten) und dass er für die Entwicklung (24 Mitgliedstaaten)
und die Umsetzung (19 Mitgliedstaaten) der Sportpolitik auf nationaler
Ebene relevant sei. Der Arbeitsplan erfüllte allgemein die Erwartungen der
Regierungen (25 Mitgliedstaaten), enthielt die richtigen Prioritäten
(25 Mitgliedstaaten) und führte zu nützlichen Ergebnissen mit Blick auf die
politischen Prozesse (24 Mitgliedstaaten). Die Akteure im Sportsektor
teilten diese positive Bewertung im Allgemeinen. Weniger positiv bewerteten die
Mitgliedstaaten den Einfluss des Arbeitsplans auf die sportpolitischen Prozesse
außerhalb der EU (16 Mitgliedstaaten). In den nachfolgenden Abschnitten
werden die Fortschritte beschrieben, die bei der Umsetzung der vorrangigen
Maßnahmen erzielt wurden. Dabei wird auch angegeben, welche Aspekte des Sports
in andere EU-Strategien aufgenommen wurden. 2.1. Maßnahme 1: Ausarbeitung eines Entwurfs von
Bemerkungen der EU zur Überarbeitung des Antidoping-Codes der WADA Die EU und ihre
Mitgliedstaaten halten weiterhin strikt an der Dopingbekämpfung fest, wobei die
Verhältnismäßigkeit und die Achtung der in der EU und in den Mitgliedstaaten geltenden
Werte, Rechtstraditionen und Rechtsvorschriften gewährleistet werden müssen.
Die Aussagen der Kommission in ihrer Mitteilung zum Thema Sport aus dem Jahr
2011 sind weiter relevant. Die Welt-Antidoping-Agentur (WADA) hat sich ein
einheitliches Vorgehen im Bereich von Dopingkontrollen zum Ziel gesetzt, in der
EU können die individuellen Rechte der Sportler allerdings geschützt sein. Daher
sind Flexibilität sowie Anpassungen an die europäischen und nationalen Rechtsvorschriften
nötig. Die Expertengruppe
„Antidoping“ hat ihre Bemerkungen zur Überarbeitung des Antidoping-Codes der
WADA in vier am Konsultationsrhythmus der WADA orientierten Phasen verfasst und
dem Rat vorgelegt,[7]
während die internationalen Standards des Antidoping-Codes von der EU in drei Phasen
kommentiert wurde.[8]
In ihrem vierten Beitrag hat die EU der WADA einen umfangreichen Vorschlag vorgelegt,
in dem sie die Erarbeitung geeigneter nicht bindender Leitlinien zum Antidoping-Code
und den internationalen Standards anbietet, die bei deren Einführung nach 2015 verwendet
werden könnten. 2.2. Maßnahme 2: Vorlage von
Empfehlungen zur Bekämpfung von Doping im Freizeitsport, die auf nationaler und
auf EU-Ebene angewandt werden können Im Jahr 2012 beschloss
der Rat, das Mandat der Expertengruppe „Antidoping“ um folgende Komponente zu
erweitern: „Zusammenstellung – einschließlich im Wege der Zusammenarbeit mit
den einschlägigen Akteuren – bewährter Verfahren im Kampf gegen Doping im
Freizeitsport in den EU-Mitgliedstaaten [...] und auf dieser Grundlage bis Ende
2013 Vorlage von Empfehlungen zur Bekämpfung von Doping im Freizeitsport, die
auf nationaler und auf EU-Ebene angewandt werden können“. Die dazu eingesetzte Expertengruppe
„Doping im Freizeitsport“ hat einen Vorschlag hierzu erarbeitet, der dem Rat vorgelegt
werden soll. 2.3. Maßnahme 3: Entwicklung
einer europäischen Dimension im Bereich der Integrität des Sports, zunächst
unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung von Spielabsprachen Die Kommission hat den Kampf
gegen Spielabsprachen – eine der größten Bedrohungen für die Integrität des
Sports – zu einer ihrer Prioritäten in den Bereichen Sport, Korruptionsbekämpfung
und Online-Glücksspiele im Hinblick auf Wettmanipulationen erhoben.[9] Auch das Europäische
Parlament hat mehrere Entschließungen zu diesen Themen angenommen,[10] während der Rat im
November 2011 ein Dokument mit Schlussfolgerungen hierzu verabschiedet hat.[11] Die Tätigkeit der
Expertengruppe „Good Governance im Sport“ war ein wichtiger Schritt zur
Verbesserung der sektorübergreifenden Kooperation und Koordination auf
europäischer und internationaler Ebene, da sie erstmals alle maßgeblichen
Akteure auf EU-Ebene zusammenführte. Die Empfehlungen der Gruppe bildeten die
Grundlage für die vom Ratsvorsitz im November 2012 angenommenen
Schlussfolgerungen[12].
Sie trugen ferner zur Verabschiedung der Erklärung von Nikosia zur Bekämpfung
von Spielabsprachen beim EU-Sportforum 2012 bei[13]. Die Gruppe stimmte
ihre Tätigkeit eng auf entsprechende Initiativen des IOC und des Europarates ab
und sprach sich für die Einführung eines internationalen Übereinkommmens zur
Bekämpfung der Manipulation von Sportergebnissen unter Federführung des
Europarates aus. Die EU wird in den
laufenden Verhandlungen über das Übereinkommen auf der Grundlage von zwei
Ratsbeschlüssen zu den betreffenden Verhandlungsrichtlinien durch die Kommission
vertreten.[14]
Das Übereinkommen dürfte im Jahresverlauf 2014 zur Unterzeichnung und
Ratifizierung bereit sein. Es könnte sich als nützlicher Rahmen für die
Verbesserung der internationalen Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen
Akteuren erweisen. Mit Blick auf Maßnahmen gegen Spielmanipulationen plant die
Kommission im Jahr 2014 eine Empfehlung über bewährte Verfahren zur Prävention
und Bekämpfung von Spielabsprachen im Zusammenhang mit Sportwetten, die die
grenz- und sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen Sportverbänden,
Wettanbietern und Regulierungsbehörden erleichtern soll. Die Kommission hat hierzu
zwei Studien zu folgenden Themen auf den Weg gebracht: 1) Informationsaustausch
über auffälliges Wettverhalten unter den maßgeblichen Akteuren und
entsprechende Berichterstattung, 2) Risikobewertung und Umgang mit den
Vorschriften zu Interessenkonflikten. 2.4. Maßnahme 4: Entwicklung
von Grundsätzen der Transparenz im Sinne von Good Governance In der 2011
veröffentlichten Mitteilung zum Thema Sport wird Good Governance als Voraussetzung
für die Autonomie und die Selbstregulierung von Sportverbänden bezeichnet. Vor
diesem Hintergrund konzentrierte die Expertengruppe „Good Governance“ ihre
Arbeit auf die Erstellung einer Liste von Good-Governance-Grundsätzen im Sport.
Die Gruppe stützte sich dabei auf Beiträge aus den Mitgliedstaaten sowie auf
bewährte Verfahren, die bei Sport- und anderen Organisationen ermittelt wurden.
Die vorgeschlagenen Grundsätze stellen Mindeststandards dar, die von einer
Vielzahl von Sportorganisationen erfüllt werden können. Da sich die Grundsätze
an verschiedene Adressaten richten, wird ein flexibles Vorgehen vorgeschlagen. Statt
rigoroser Durchsetzungsmaßnahmen, etwa der Vorgabe, dass öffentliche
Fördermittel nur bei Einhaltung der Grundsätze vergeben werden, schlägt die
Gruppe einen stufenweise Ansatz vor, der in der ersten Phase aus der Aufklärung
und Information einschlägiger Sportorganisationen bestehen sollte. Strengere
Compliance-Instrumente könnten, falls nötig, zu einem späteren Zeitpunkt in
Erwägung gezogen werden. 2.5. Maßnahme 5: Behandlung
der Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang zum Beruf des Sportagenten und dessen
Kontrolle sowie Transfers in Mannschaftssportarten Die Expertengruppe
„Good Governance im Sport“ stützte ihre Arbeit im Bereich dieser Maßnahme auf
die 2013 vorgelegten Ergebnisse der unabhängigen Studie über die
wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte von Spielertransfers[15], die Studie über
Sportagenten in der EU[16]
und die Ergebnisse der EU-Konferenz zu Sportagenten[17]. Die Empfehlungen der
Gruppe sind vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten der FIFA zur Änderung
ihres Systems zur Lizenzierung von Spielervermittlern zu sehen. Obwohl die
Arbeit der Gruppe vornehmlich auf den Fußball konzentriert war, wurden auch
andere Mannschaftssportarten in die Erörterungen mit einbezogen. Die Empfehlungen der
Gruppe richten sich vorwiegend an Akteure im Bereich des Sports, in Anerkennung
der Bedeutung der Autonomie des Sports im Bereich der Regelfestlegung; gleichzeitig
wird jedoch daran erinnert, dass geltendes Recht, insbesondere geltendes
EU-Recht, eingehalten werden muss. Der Sportsektor wird aufgefordert, die
Transparenz bei Transaktionen, an denen Spieler und Agenten beteiligt sind, zu
erhöhen und die jüngsten Spieler stärker zu beschützen. Die Kommission sieht die
relevanten EU-Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog als geeignetes
Forum zur Erörterung, welche Verbindung zwischen den Empfehlungen und der Anwendung
des Arbeitsrechts besteht. 2.6. Maßnahme 6: Ausarbeitung
eines Vorschlags für europäische Leitlinien für „doppelte Laufbahnen“ Immer mehr – insbesondere
junge – Sportler sehen sich dem Problem gegenüber, ihre sportliche Laufbahn mit
einer Ausbildung oder Anstellung zu verbinden. Als Reaktion auf den Aufruf des
Europäischen Rates im Jahr 2008, den Dialog über „doppelte Laufbahnen“ zu
verstärken[18],
schlug die Kommission in ihrer Mitteilung zum Thema Sport 2011 vor, Leitlinien
für „doppelte Laufbahnen“ zu entwickeln. Auf der Grundlage ihres vom Rat vorgegebenen
Mandats erarbeitete die Expertengruppe „Allgemeine und berufliche Bildung im
Sport“ mit Hilfe von Fachleuten die „EU-Leitlinien zu dualen Laufbahnen von
Sportlerinnen und Sportlern“. Die darin aufgeführten Maßnahmen dürften
europäischen Sportlerinnen und Sportlern helfen, gute Leistungen zu erbringen,
an hochrangigen internationalen Sportwettkämpfen teilzunehmen, sich nicht von Bildung
oder Sport verabschieden zu müssen und sich auf eine Anstellung nach ihrer
sportlichen Karriere vorzubereiten. Der Rat, der die Leitlinien in seinen 2013
vorgelegten Schlussfolgerungen zu dualen Karrieren von Sportlern begrüßte,
schlug konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Möglichkeiten für Athleten vor,
ihre sportliche Karriere mit Bildung und/oder Beruf zu verbinden.[19] Vom Rat wurde
anerkannt, dass die Regelungen für duale Karrieren eine europäische Dimension
aufweisen, da sich Nachwuchs- und Elitesportler häufig im Ausland aufhalten. Internationale
Regelungen auf diesem Gebiet werden eine stärkere Kooperation zwischen
Sportverbänden, Bildungseinrichtungen, nationalen Trainingszentren sowie Dienstleistungszentren
erfordern. 2.7. Maßnahme 7: Follow-up
zur Einbeziehung sportbezogener Qualifikationen in die nationalen
Qualifikationsrahmen mit Bezugnahme auf den Europäischen Qualifikationsrahmen Im Jahr 2010 bekundeten
die EU-Sportminister ihren Willen, die Umsetzung des Europäischen
Qualifikationsrahmens (EQR) im Bereich des Sports voranzubringen, und riefen
die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre sportbezogenen Qualifikationen an den Europäischen
Qualifikationsrahmen anzupassen.[20]
Der Rat beschloss, Folgemaßnahmen dazu in den Arbeitsplan aufzunehmen. Die
Expertengruppe „Allgemeine und berufliche Bildung im Sport“ legte im Herbst
2013 einen detaillierten Bericht über die Einbeziehung der Qualifikationen, die
in Bildungseinrichtungen erworben werden können, vor, der auch einzelne
Länderberichte umfasst. In dem Bericht heißt es, dass die Einbeziehung
sportbezogener Qualifikationen in die nationalen Qualifikationsrahmen im
Bereich der formalen Bildung im Gange ist, die Einbeziehung der im Bildungssystem
nationaler Sportverbände vermittelten Qualifikationen auf nationaler Ebene jedoch
besondere Herausforderungen stellt. Es wird verdeutlicht, dass den
Sportverbänden geholfen werden muss, sich entsprechendes Wissen anzueignen,
damit sie vorhandene Bildungsprogramme umgestalten sowie neue Programme
ausarbeiten können. Hierzu sind Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene
erforderlich, etwa um nationale Qualifikationen an die weltweiten
Qualifizierungsstandards internationaler Sportverbände anzupassen. Nach Ansicht
der Gruppe sollte der Rat auf diesem Gebiet aktiv werden und die Einbeziehung
aller sportbezogenen Qualifikationen in die nationalen Qualifikationsrahmen weiter
unterstützen. Dies könnte beispielsweise in Verbindung mit der Schaffung eines
europäischen Raums der Kompetenzen und Qualifikationen erwogen werden. 2.8. Maßnahme 8: Auslotung
von Möglichkeiten zur Förderung der Gesundheit dienender physischer Aktivitäten
und der Beteiligung am Breitensport Im Rahmen des aktuellen
Arbeitsplans für den Sport wurde versucht, in Anbetracht des ausgeprägten
Bewegungsmangels in der EU und den daraus resultierenden erheblichen mittelbaren
und unmittelbaren wirtschaftlichen Kosten das Profil gesundheitsfördernder
körperlicher Aktivitäten in der EU-Politik zu erhöhen. In seinen
Schlussfolgerungen zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher
Aktivität räumte der Rat 2012 ein, dass weitere Maßnahmen nötig seien.[21] Die Kommission
entwickelte auf der Grundlage von Beiträgen der Expertengruppe „Sport,
Gesundheit und Beteiligung“ und der Akteure im Sportsektor sowie anhand der
Ergebnisse einer Studie eine neue politische Initiative zur
sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität.[22] Darauf gestützt, nahm
der Rat im November 2013 eine entsprechende Empfehlung an, um den
Mitgliedstaaten zu helfen, ihre Bemühungen zur Entwicklung und Umsetzung
wirksamer Strategien auf diesem Gebiet unter Einbeziehung der EU-Leitlinien für
körperliche Aktivität voranzutreiben.[23]
Die Empfehlung baut auf vorhandenen Initiativen zur körperlichen Betätigung auf.
Zu ihrer Umsetzung ab 2014 wird es nötig sein, die entsprechenden Maßnahmen auf
nationaler Ebene zu koordinieren und mit den betreffenden Gremien auf EU-Ebene
und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu kooperieren. Der Bereich der
körperlichen Aktivität rückte auch bei EU-Maßnahmen im Zusammenhang mit dem
aktiven Altern stärker in den Mittelpunkt, vor allem im Kontext des
Europäischen Jahrs für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen
2012 und beim Follow-up dazu. Der Rat rief in seinen Leitlinien vom 6. Dezember
2012[24]
alle Akteuere dazu auf, Möglichkeiten für körperliche und geistige Tätigkeiten
zu schaffen, die an die Fähigkeiten älterer Menschen angepasst sind. Die
Expertengruppe „Sport, Gesundheit und Beteiligung“ entwickelte Grundsätze dazu,
wie der Sport zum aktiven Altern beitragen kann, die in das Vorgehen eingingen
und vom Rat in seinen 2012 vorgelegten Schlussfolgerungen über gesundes Altern[25] begrüßt wurden. In
diesen Schlussfolgerungen rief der Rat die Kommission dazu auf, die stärkere
Nutzung der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität durch die Mitgliedstaaten
zu unterstützen, und forderte Strategien zur Bekämpfung von Risikofaktoren wie der
mangelnden körperlichen Bewegung. Das Europäische
Statistische Programm 2013‑2017[26]
enthält neue Bestimmungen in Bezug auf die Entwicklung hochwertiger Statistiken
zur körperlichen Betätigung. Darüber hinaus hat die Kommission eine
Eurobarometer-Umfrage zum Thema Sport und Bewegung gestartet, deren Ergebnisse
Anfang 2014 erwartet werden. 2.9. Maßnahme 9: Empfehlungen
zur Förderung der Datenerfassung, die dazu dienen soll, die wirtschaftliche
Bedeutung des Sportsektors in der EU nach der „Vilnius-Definition“ zu messen
und die Ergebnisse zu bewerten Die seit 2006 auf
EU-Ebene durchgeführten Arbeiten zur Erstellung eines gemeinsamen europäischen
Konzepts für die Messung der wirtschaftlichen Bedeutung des Sports haben dazu geführt,
dass die Vilnius-Definition des Sports als Grundlage für die Erfassung und Produktion
von Daten auf nationaler Ebene vereinbart wurde, die somit als harmonisierter
Rahmen für die Erstellung von Sport-Satellitenkonten dient. Sport-Satellitenkonten
liefern makroökonomische Statistiken zur Sportwirtschaft. Um eine bessere Faktengrundlage
zur wirtschaftlichen Bedeutung des Sektors und seines möglichen Beitrags zu übergeordneten
Zielen wie der Strategie Europa 2020 zu schaffen, sind weitere Fortschritte
nötig. Die Mitteilung zum Thema Sport aus dem Jahr 2011, der Arbeitsplan und
die 2012 vorgelegten Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der
Faktengrundlage für die Politikgestaltung im Bereich des Sports[27] haben sechs
Mitgliedstaaten (AT, CY, DE, NL, PL, UK) sowie die Schweiz dazu veranlasst, nach
intensiver Zusammenarbeit mit der Expertengruppe „Sportstatistik“ nationale
Sport-Satellitenkonten einzurichten. Andere Mitgliedstaaten sind diesem Beispiel
gefolgt. Die von der Gruppe „Sportstatistik“ erarbeiteten Unterlagen, etwa die
Handbücher zur Einrichtung von Sport-Satellitenkonten, haben wesentlich zu dieser
Entwicklung beigetragen. In den Jahren 2011/2012 wurde eine Studie über den
Beitrag des Sports zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der EU[28] durchgeführt, die
zeigte, dass 1,76 % der EU-weiten Bruttowertschöpfung und 2,12 % der
Beschäftigung auf den Sportsektor zurückgingen.[29] In seinen
Schlussfolgerungen zur Jugendarbeitslosigkeit[30]
verwies der Rat 2013 darauf, dass das Wachstum im Sportsektor zur Beschäftigung
beiträgt und der Sport daher möglicherweise helfen kann, die Arbeitslosigkeit
zu senken. Die Expertengruppe „Sportstatistik“ legte zudem Vorschläge für
künftige Prioritäten vor, die sich unter anderem auf die 2013 durchgeführte
Studie über eine etwaige künftige Sportkontrollfunktion/Monitoringfunktion für
den Sport in der EU[31]
stützen. 2.10. Maßnahme 10: Empfehlungen
zur Stärkung der finanziellen Solidaritätsmechanismen im Sport Die Expertengruppe
„Nachhaltige Finanzierung des Sports“ hat auf Grundlage der EU-Studie über die
Finanzierung des Breitensports in Europa[32]
die wichtigsten öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen untersucht, die sich
auf die Solidaritätsmechanismen im Sport auswirken, und ermittelt, welche
Möglichkeiten der Sportwelt zur Mittelbeschaffung und zur Nutzung öffentlicher
und privater Investitionen zur Verfügung stehen und welche Hindernisse sie davon
abhalten. Die Empfehlungen der Gruppe beziehen sich insbesondere auf a) die
Notwendigkeit, die Erstellung von Leitlinien zur Anwendung des
EU-Beihilferechts im Sport voranzutreiben, b) die Bedeutung der Beratung über
das Mehrwertsteuersystem, das für gemeinnützige Sportorganisationen gilt, c) die
Bedeutung der EU-Strukturfonds für die Förderung des Sports und d) die
Betrachtung der langfristigen Nachhaltigkeit im Bereich der Sportfinanzen und die
Notwendigkeit von Reformmaßnahmen, um die gewerblichen Schutzrechte des Sportsektors
zu sichern und die Rückkehr zum Breitensport zu fördern. Die Kommission hat eine
Studie über die Rechte von Sportveranstaltern in der EU auf den Weg gebracht.[33] Der Gedankenaustausch
über die Empfehlungen der Gruppe wurde im Verlauf der irischen
Ratspräsidentschaft weiter vertieft. In Bereich staatlicher
Beihilfen entwarf die Kommission ein umfassendes Programm zur Modernisierung
des EU-Beihilfenrechts, das zur Überarbeitung einer Reihe miteinander
verknüpfter Instrumente führte. In der Folge verabschiedete der Ministerrat im
Juni 2013 zwei überarbeitete Verordnungen über Ausnahmeregelungen
(Ermächtigungsverordnung) und Verfahren (Verfahrensverordnung) bei
staatlichen Beihilfen. Mit der Ermächtigungsverordnung wurden zwei neue
Beihilfekategorien eingeführt, darunter auch der Sportsektor, die die
Kommission von der Anmeldepflicht ausnehmen kann („Gruppenfreistellung“).[34] Die Kommission kann künftig
Bestimmungen zu den Kriterien erlassen, nach denen Beihilfen in diesen
Kategorien von der Anmeldung ausgenommen werden können. 3. ARBEITSMETHODEN UND
STRUKTUREN Zusätzlich zu den
bestehenden EU-Kooperationsstrukturen im Bereich des Sports wurden mit dem
Arbeitsplan spezielle Arbeitsmethoden eingeführt, darunter insbesondere sechs
Expertengruppen, und es wurde zur engen und strukturierten Zusammenarbeit mit
dem Sportsektor aufgerufen. Nach Ansicht der Kommission half der Arbeitsplan, die
Zusammenarbeit im Bereich des Sports zu stärken. Dies bestätigen auch die
Ergebnisse der Konsultation: Fast alle Mitgliedstaaten befürworteten allgemein
die im Zuge des Arbeitsplans eingeführten Strukturen und bestätigten, dass die
politische Koordination zum Thema Sport auf EU-Ebene sowie die Zusammenarbeit
zwischen der EU und dem Sportsektor verbessert worden seien. Ebenfalls positiv sahen
die Mitgliedstaaten die Unterstützung durch die Kommission, die Regelungen für
die mündliche und schriftliche Berichterstattung und die Einbeziehung von
Beobachtern. Dieses positive Bild wurde allgemein durch die Akteure im Sportsektor
bestätigt. Zugleich teilt die Kommission die Ansichten derjenigen
Mitgliedstaaten und Akteure, die Beschränkungen im Bereich der
Arbeitsstrukturen ausgemacht haben. 3.1. Die Arbeit der Expertengruppen 3.1.1. Allgemeine Bewertung Insgesamt gesehen hat
das System der von den Mitgliedstaaten ernannten Expertengruppen, die dem Rat
Bericht erstatten und von der Kommission unterstützt werden, gut funktioniert.
Die Expertengruppen haben die in ihrem Mandat vorgesehenen Ergebnisse vorgelegt,
die in politische Ziele umgemünzt wurden, die ihrerseits in Ratsdokumente
eingegangen sind und die politische Debatte über den Sport auf EU Ebene sowie die
Gestaltung und Umsetzung von Strategien in den Mitgliedstaaten beeinflusst
haben. Dies wurde vor allem durch die Konzentration auf wenige Prioritäten und
Mandate für die Expertengruppen erreicht, in denen Maßnahmen, Zielsetzungen und
Ergebnisfristen vorgegeben waren. Die Kommission glaubt, dass unter Berücksichtigung
der nachstehend aufgeführten besonderen Probleme ein ähnliches System im Rahmen
eines künftigen Arbeitsplans gute Wirkungen erzielen könnte. 3.1.2. Besondere Probleme Es war schwierig, für
die Arbeit der sechs Expertengruppen zum Thema Sport auf EU-Ebene eine hohe und
kohärente Beteiligung zu erzielen. Die Sportdezernate der Mitgliedstaaten waren
nicht in der Lage, für alle Gruppen Experten zu benennen, zudem konnten nicht
alle Experten an allen Sitzungen teilnehmen. Ferner waren nicht alle Experten
Behördenvertreter – einige kamen aus dem Nichtregierungssektor. Obwohl von
Letzteren angenommen wurde, dass sie die Ansichten ihrer Regierungen vertreten
würden, hatte es den Anschein, dass sie nicht in allen Fällen einen klaren
Auftrag dazu hatten. Die Zusammensetzung der Gruppen war daher nicht sehr
homogen – das Ausmaß der Vertretung variierte ebenso wie der Grad des
Fachwissens. Obwohl in den Arbeitsplänen der Gruppen als Neuerung die
Möglichkeit enthalten war, führende Experten zur Erbringung besonderer
Leistungen aufzunehmen, waren konkrete Arbeitsergebnisse häufig nur dadurch zu
erzielen, dass zusätzliche „Fachgruppen” eingesetzt wurden und
Kommissionsbedienstete über ihre ursprünglich im Arbeitsplan hinaus vorgesehene
unterstützende Rolle zusätzlichen Input leisteten. Ein neuer Arbeitsplan könnte
ein System vorsehen, dass es den Mitgliedstaaten erlauben würde, ihre knappen
Ressourcen auf die wichtigsten Themen zu konzentrieren. Die im Anhang zum
Arbeitsplan beschriebenen vorrangigen Maßnahmen bildeten die Grundlage für das
politische Mandat der Expertengruppen, allerdings waren sie nicht in allen
Fällen hinreichend klar formuliert. Mehrere Mitgliedstaaten waren der Ansicht,
dass in den Sitzungen aktuellen Themen und dem Austausch von Informationun und
bewährten Verfahren mehr Zeit gewidmet werden sollte. Einige schlugen vor, die
Zusammenarbeit sowie den Austausch unter den Gruppen zu verstärken und die Zielsetzungen
besser auf spezifische Akteure auszurichten. Die Ergebnisse der
Expertengruppen, die der Arbeitsgruppe Sport vorgelegt wurden, dienten auf
EU-Ebene häufig als Basis für die politische Debatte über den Sport. Einige der
von den Gruppen erbrachten Leistungen wie Leitlinien oder Empfehlungen müssen
zunächst umgesetzt werden, bevor ihr Wert für die nationale Politik angemessen bewertet
werden kann. Dass Sportvertreter die
Tätigkeit der Expertengruppen als Beobachter verfolgen konnten, wurde von allen
Seiten begrüßt. Allerdings führten die Mitgliedstaaten auch ins Feld, dass die
Zahl der Beobachter in einigen Gruppen zu hoch gewesen sei, so dass nicht
genügend Raum für Erörterungen unter den Gruppenmitgliedern geblieben sei.
Obwohl die Interaktion mit „anderen Beteiligten“ beibehalten werden sollte, wäre
es von Vorteil, wenn in einem neuen Arbeitsplan geklärt würde, welche Rolle die
Sportvertreter im Kontext der Strukturen spielen, die in erster Linie für
Vertreter der Mitgliedstaaten konzipiert sind. 3.2. Strukturierter Dialog mit dem
Sportsektor 3.2.1. Allgemeine Bewertung Der im Arbeitsplan
vorgesehene strukturierte Dialog mit Akteuren im Sportsektor wurde durch die
Einführung eines Verfahrens zusätzlich gestärkt, das es den Akteuren ermöglichte,
sich mit Vertretern der Mitgliedstaaten in den Expertengruppen und, wenngleich
in weit geringerem Maße, bei hochrangingen Treffen am Rand von Ratstagungen
auszutauschen. Der etablierte, von der Kommission geleitete strukturierte
Dialog über den Sport wurde weiterhin erfolgreich fortgeführt. Die wichtigste
EU-Plattform für den Austausch mit Vertretern des Sports bildet das jährliche
Sportforum. Darüber hinaus wurde 2013 ein alljährlicher hochrangiger Dialog
zwischen der Kommission und dem Internationalen Olympischen Komitee eingerichtet,
um die gegenseitige Zusammenarbeit zu vertiefen.[35] Nach Ansicht der
Kommission konnten beim europäischen Dialog mit dem Sportsektor Fortschritte
erzielt werden, wenngleich dieser künftig durch die Beseitigung der nachstehend
aufgeführten besonderen Probleme noch verbessert werden könnte. 3.2.2. Besondere Probleme Aufgrund der Rolle, die
sich für die EU im Bereich der Sportpolitik abzeichnet, ist die Zahl der Akteure
im Sportsektor, die die Arbeit auf EU-Ebene mitgestalten möchten, in den
letzten Jahren stark gestiegen. Die EU-Einrichtungen stehen somit vor der
Herausforderung, mit den revelanten Akteuren einen integrativen strukturierten
Dialog über den Sport zu führen, ohne dessen Wirksamkeit zu gefährden. Trotz
seiner Bedeutung haben nur wenige Mitgliedstaaten einen regelmäßigen Dialog
über europäische Sportthemen mit nationalen Vertretern des Sports aufgenommen. Die Kommission teilt
die in Konsultationen geäußerte Auffassung, dass der strukturierte Dialog beim
Mittagessen am Rande von Sitzungen des Rates (Bildung, Jugend, Kultur und
Sport) weiter verbessert werden könnte, da die Meinung herrscht, dass er die
gesetzten Ziele nicht erreicht hat. Bei der Gestaltung und
Umsetzung sportbezogener EU-Strategien und ‑Maßnahmen müssen die
Ansichten des Sportsektors auch künftig eine wichtige Rolle spielen. Im Rahmen
eines neuen Arbeitsplans könnten bessere Dialogstrukturen eingerichtet werden,
die entsprechende Möglichkeiten bieten. 4. LEHREN FÜR DIE ZUKUNFT 4.1. Prioritäten für die weitere Arbeit Viele Zuständigkeiten
im Bereich des Sports liegen bei den Mitgliedstaaten. Es ist daher wichtig,
dass die Prioritäten für einen neuen EU-Arbeitsplan auf Maßnahmen ausgerichtet
sind, die einen eindeutigen Mehrwert auf EU-Ebene bieten. Der Rat wird seine
Prioritäten für einen neuen Arbeitsplan im Hinblick darauf bewerten. Nach
Auffassung der Kommission sollten die künftigen Prioritäten a) mit den
übergeordneten Prioritäten der Wirtschafts- und Sozialagenda der Union in
Einklang stehen und einen Beitrag zu ihnen leisten, b) auf den Erfolgen des aktuellen
Arbeitsplans aufbauen, und zwar insbesondere der Umsetzung der
Arbeitsergebnisse, c) sich auf andere relevante vorrangige Kooperationsbereiche
(wie in der Mitteilung zum Thema Sport von 2011 aufgeführt) oder aktuelle Themen
erstrecken und d) der Notwendigkeit Rechnung tragen, dass das Thema Sport auch
in andere Politikbereiche Eingang finden muss. Angesichts dessen könnte ein künftiger
Arbeitsplan folgende Themen behandeln:[36] 1) Sport und
Gesellschaft, einschließlich gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität: ·
Soziale Eingliederung und Sport: Die künftige Zusammenarbeit im Bereich des Sports sollte sich Fragen
der sozialen Eingliederung widmen und insbesondere auch die 2013 eingeleiteten
Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung überprüfen. Mit Hilfe von Experten
könnte das Wissen über die Bereiche Beteiligung, Training, Führerschaft,
Belästigung sowie Stereotypenbildung vertieft werden und in den Austausch
bewährter Verfahren und von Ideen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung
im Sport aufgenommen werden. ·
Gesundheitsfördernde körperliche Aktivität: Die Umsetzung der 2013 vorgelegten Empfehlung des Rates in enger Kooperation
mit den Mitgliedstaaten auf EU-Ebene und der Weltgesundheitsorganisation sowie
ihre Abstimmung auf die laufenden Prozesse wird eine Priorität darstellen. Weitere
Bereiche, denen sich die Politik annehmen muss, sind die körperliche Aktivität im
Bildungswesen und die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitssektor. Die Arbeit auf Expertenebene
sollte auf spezifische Fragen wie Bewegungsmangel und Verletzungsprävention
sowie auf besondere Risikogruppen konzentriert sein. ·
Allgemeine und berufliche Bildung im Sport: Die Arbeiten zur Umsetzung der Leitlinien zu dualen Laufbahnen und
zur Einbeziehung sportbezogener Qualifikationen in die nationalen
Qualifikationsrahmen sollten fortgeführt werden, etwa in Form von Peergruppensitzungen.
Zudem sollte die Frage der von internationalen Sportverbänden vergebenen
Qualifikationen und ihre Verbindung zu den nationalen und zum Europäischen
Qualifikationsrahmen auf EU-Ebene behandelt werden. Ferner sollte die
Anerkennung des non-formalen Lernens im Bereich des Sports und der Beschäftigungsfähigkeit
junger Menschen durch den Sport stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, einschließlich
der Bildung talentierter junger Athleten im Rahmen ihrer dualen Laufbahn. 2) Wirtschaftliche
Dimension des Sports: ·
Faktengrundlage für den Sport: Die Arbeit auf Expertenebene sollte fortgeführt werden, um anhand vorhandener
Methoden weitere Daten zum Thema Sport und Bewegung zu erheben. Es sollte
größere Aufmerksamkeit darauf verwendet werden, die Hinweise auf die
wirtschaftlichen Zusammenhänge weiter zu festigen, etwa was die Rolle des
Sports bei der Vebesserung der Beschäftigungsfähigkeit oder bei Einsparungen im
Gesundheitswesen angeht. ·
Nachhaltigkeit des Sports: Weitere Maßnahmen auf Ratsebene könnten dazu beitragen, die
Interessen des Sektors in EU-Strategien einzubinden, die sich auf die
Finanzierung von Sportstrukturen und ‑maßnahmen auswirken. Mit Hilfe von Experten
könnte zudem geklärt werden, wie der sich entwickelnde EU-Rechtsrahmen (etwa zu
staatlichen Beihilfen) die Finanzierung des Sports beeinflusst, was besondere
Leitlinien zur Folge haben könnte. Der Dialog mit Sportorganisationen sollte
fortgeführt werden, um die Solidaritätsmechanismen im Sport weiter zu
verstärken. Experten sollten die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit
von Megasportereignissen erforschen. 3) Integrität des
Sports: ·
Dopingbekämpfung: Die Arbeiten
sollten weiter auf die Einhaltung des EU-Rechts und den Schutz der Rechte der
Sportler fokussiert sein. Zur Einführung des Antidoping-Codes 2015 der WADA durch
die Mitgliedstaaten sollte die EU der WADA, dem Europarat und den
Mitgliedstaaten Hilfe bei der Erarbeitung geeigneter unverbindlicher Leitlinien
anbieten. Die Arbeiten im Bereich der Dopingprävention sollten auf der
Grundlage der 2012 vorgelegten Schlussfolgerungen des Rates vorangetrieben
werden. Die in Kommissionsunterlagen behandelten Themen wie illegaler Handel
und etwaige strafrechtliche Maßnahmen könnten im Rahmen des sozialen Dialogs
wiederaufgegriffen werden. ·
Bekämpfung von Spielabsprachen: Die Arbeiten hierzu gehen weiter, damit sichergestellt wird, dass die
oben genannte Empfehlung zu bewährten Verfahren im Bereich der Prävention und
Bekämpfung von Spielabsprachen im Zusammenhang mit Sportwetten sowie das
künftige Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von
Sportergebnissen umgesetzt werden. ·
Schutz der körperlichen und moralischen Unversehrtheit
junger Athleten: Es sollten Möglichkeiten untersucht
werden, junge Athleten zu beschützen und das ethische Verhalten zu stärken, vor
allem, was sexuelle Belästigungen angeht. Im Rahmen des Sportkapitels
im Programm Erasmus+ werden Fördermittel für den Breitensport bereitgestellt. Ferner
beschreibt das Kapitel eine Reihe von Instrumenten zur Förderung der
Zusammenarbeit und der Ergreifung von Maßnahmen in den meisten der oben genannten
Bereiche. 4.2. Arbeitsmethoden und
Strukturen Um auf den positiven
Erfahrungen mit dem ersten Arbeitsplan aufzubauen und gleichzeitig den oben beschriebenen
Problemen zu begegnen, hält die Kommission eine Modifizierung der Arbeitsmethoden
für hilfreich, um den betreffenden Akteuren die wirksame Zusammenarbeit zu ermöglichen
und die geschilderten Prioritäten in einen neuen Arbeitsplans einzubetten. Aufgrund
ihrer eigenen Beobachtungen und von bei Konsultationen geäußerten Auffassungen
ist die Kommission der Ansicht, dass es sinnvoll wäre, die derzeitigen
Arbeitsmethoden folgendermaßen zu verbessern: ·
Die derzeit sechs Expertengruppen sollten durch drei
mit Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission besetzten
„Sportstrategiegruppen“ ersetzt werden, die die wichtigsten Prioritäten der
europäischen Zusammenarbeit im Sport behandeln, also die Themen „Sport und
Gesellschaft einschließlich gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität“,
„wirtschaftliche Dimension des Sports“ und „Integrität des Sports“. Die
Sportstrategiegruppen hätten die Aufgabe, Entwicklungen zu steuern (etwa die
Umsetzung der aus dem aktuellen Arbeitsplan resultierenden Ergebnisse) und sich
über die Fortschritte bei der Umsetzung des neuen Arbeitsplans auszutauschen.
Sie würden ferner als Foren dienen, in denen die bessere Einbeziehung des
Sports in andere Politikbereiche und aktuelle Themen erörtert werden und ein Austausch
über bewährte Verfahren unter Einbindung der Ergebnisse des Programms Erasmus+ stattfindet.
Die Sportstrategiegruppen sollten Unterlagen für die Ratsgremien ausarbeiten,
insbesondere zu Themen, die politische Unterstützung oder Nachfassaktionen
erfordern. Die Kommission würde die Sportstrategiegruppen unterstützen und sich
an ihrer Tätigkeit beteiligen, um Ratschläge zu erteilen und eine dauerhafte Mitwirkung
zu gewährleisten. Die Sportstrategiegruppen sollten ein eindeutig formuliertes
Mandat erhalten, das die vom Rat geforderten Leistungen sowie konkrete Liefertermine
vorgibt. ·
Besondere Aufgaben technischer Art sollten auf
Expertenebene angegangen werden. Dafür sollten „Fachgruppen“ unter Leitung der
Sportstrategiegruppen eingerichtet werden, um die im Rahmen des aktuellen
Arbeitsplans begonnenen Maßnahmen fortzuführen und sich neuen Aufgaben zu widmen,
die besonderes Fachwissen erfordern. ·
Um die Akteure im Sportsektor eng in die Umsetzung
des neuen Arbeitsplans einzubinden, sollten Dialogplattformen zu den jeweiligen
Inhalten der drei Sportstrategiegruppen unter Leitung der Kommission und der
Vorsitzenden der Gruppen eingerichtet werden. Ausgewählte Vertreter der einzelnen
Plattformen würden zu Sitzungen der Sportstrategiegruppen eingeladen, um die Ansichten
der Sportwelt vorzutragen. ·
Der derzeitige strukturierte Dialog beim Mittagessen
am Rande von Ratstagungen sollte durch eine der folgenden Optionen für vom
Ratsvorsitz einberufene Treffen ersetzt werden, an denen führende Vertreter der
EU-Behörden und des Sportsektors teilnehmen:[37] –
zwei hochrangige Treffen pro Jahr zu Beginn jeder
Ratspräsidentschaft, um die Prioritäten für das Semester zu erörtern –
zwei hochrangige Treffen pro Jahr, wobei ein
Treffen aktuellen, für den Profisport relevanten und das andere aktuellen, breitensportrelevanten
Themen gewidmet ist –
ein hochrangiges Treffen pro Jahr im Vorfeld einer
Ratstagung oder im Rahmen eines informellen Treffens der EU-Sportminister Eine derartige
Arbeitsstruktur hätte folgende Vorteile: Sie würde a) die Zahl der Gruppen und
Gruppensitzungen überschaubar halten und damit auf die knappen Ressourcen in
den Mitgliedstaaten Rücksicht nehmen, aber auch den politischen Erfordernissen
Rechnung tragen, b) die aus dem aktuellen Arbeitsplan resultierenden Ergebnisse
würden nachverfolgt und gleichzeitig bestünde die Möglichkeit, sich mit neuen
Prioritäten zu befassen, c) es wäre eine homogene Zusammensetzung der Gruppen
gewährleistet und die politische Arbeit würde von der Arbeit auf Expertenebene getrennt
und d) der strukturierte Dialog mit den Akteuren im Sportsektor würde gestärkt. 5. FAZIT Das Europäische
Parlament, der Rat, der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und
Sozialausschuss werden aufgefordert, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu
nehmen. Der Ratsvorsitz wird
aufgefordert, den vorliegenden Bericht als Grundlage für die Erarbeitung des
nächsten EU-Arbeitsplans für den Sport in der ersten Jahreshälfte 2014 zu
verwenden. Der Rat wird
aufgefordert, mit Blick auf den nächsten EU-Arbeitsplan für den Sport die
Prioritäten für die weitere Arbeit und die Aufnahme der in diesem Bericht
dargelegten angepassten Arbeitsmethoden zu erwägen. [1] KOM(2011) 12 endg. vom 18.1.2011. [2] ABl. C 162 vom 1.6.2011,
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st09/st09509-re01.de11.pdf [3] Anhang I des Arbeitsplans. [4] Berichte der Expertengruppen:
http://ec.europa.eu/sport/library/consultation-and-co-operation_en.htm [5] Antworten aus 27 Mitgliedstaaten:
http://ec.europa.eu/sport/library/documents/b22/eu-workplan-sport-results-consultation-ms.pdf [6] Konsultationsworkshops beim EU‑Sportforum 2013; schriftliche
Beiträge der beteiligten Akteure. [7] Der erste Beitrag der EU zu der Überarbeitung, der vom Rat am
14. März 2012 gebilligt und an die WADA übermittelt wurde, bezieht sich
auf den geltenden Antidoping-Code aus dem Jahr 2009. Der zweite EU-Beitrag, der
vom Rat am 5. Oktober 2012 gebilligt und an die WADA übermittelt wurde,
betrifft den Entwurf des Antidoping-Codes 2015, Version 1.0. Der dritte
EU-Beitrag, der vom Rat am 28. Februar 2013 gebilligt und an die WADA
übermittelt wurde, gilt dem Entwurf des Antidoping-Codes 2015, Version 2.0. Der
vierte EU-Beitrag, der vom Rat am 22. Juli 2013 gebilligt und an die WADA
übermittelt wurde, betrifft den Entwurf des Antidoping-Codes 2015, Version 3.0. [8] Der zweite EU-Beitrag zu der Überarbeitung behandelt die
bestehenden internationalen Standards (die in verschiedenen Jahren
verabschiedet bzw. überarbeitet wurden). Der dritte EU-Beitrag bezieht sich auf
den Entwurf der internationalen Standards 2015, Version 1.0. Der vierte
EU-Beitrag betrifft den Entwurf der internationalen Standards 2015, Version
2.0. [9] Mitteilungen der Kommission: KOM(2011) 12 endg.;
KOM(2011) 308 endg.; COM(2012) 596 final. [10] Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009
(2008/2215(INI)), vom 15. November 2011 (2011/2084(INI)), vom 2. Februar
2012 (2011/2087(INI)) und vom 10. September 2013 (2012/2322(INI)). [11] Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung von Spielabsprachen
(2011/C 378/01). [12] http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/educ/133873.pdf
[13] http://ec.europa.eu/sport/library/documents/b1/eusf2012-nicosia-declaration-fight-against-match-fixing.pdf [14] Ratsbeschlüsse 10178/13 und 10180/13. [15] http://ec.europa.eu/sport/library/documents/f-studies/cons-study-transfers-final-rpt.pdf [16] http://ec.europa.eu/sport/documents/study_on_sports_agents_in_the.pdf [17] http://ec.europa.eu/sport/library/sport-and_en.htm#C10_Sports-Agents [18] http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/08/st17/st17271-re01.de08.pdf [19] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:168:0010:01:DE:HTML [20] http://ec.europa.eu/sport/documents/summary_be_presidency_imm_de.pdf [21] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:393:0022:0025:DE:PDF [22] COM(2013) 603 final. [23] http://ec.europa.eu/sport/news/documents/hepa_en.pdf [24] http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/12/st17/st17468.de12.pdf [25] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:396:0008:0011:DE:PDF [26] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0928:FIN:DE:PDF [27] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:393:0020:0021:DE:PDF [28] Abschlussbericht, November 2012:
http://ec.europa.eu/sport/library/documents/f-studies/study-contribution-spors-economic-growth-final-rpt.pdf [29] Die Zahlen beruhen auf der „allgemeinen Definition“, also nur den
unmittelbaren Wirkungen ohne Multiplikatoreffekte durch Zulieferer von
Vorleistungsgütern. Die aggregierten Daten und die Strukturen weisen je nach
Mitgliedstaat erhebliche Unterschiede auf. [30] http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/educ/139733.pdf [31] http://ec.europa.eu/sport/library/documents/f-studies/final-rpt-may2013-study-monitoring-function.pdf [32] http://ec.europa.eu/internal_market/top_layer/services/sport/study_de.htm [33] Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vom
6. Juli 2012 (2012/S 128-211223). [34] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:204:0011:0014:DE:PDF [35] Die Konzepte von Rat und Kommission für den strukturierten Dialog
sind in verschiedenen Dokumenten festgehalten: ABl. C 322/1 vom 7.11.2010;
KOM(2007) 391 endg.; KOM(2011) 12 endg. Darüber hinaus hat die
Kommission Regeln für die Teilnahme am Sportforum aufgestellt. [36] Die Tatsache, dass bestimmte Themen in diesem Bericht nicht näher
erörtert werden, bedeutet nicht, dass sie der Kommission nicht wichtig sind,
sondern lediglich, dass vorhandene Strategiepapiere weiterhin als ausreichende
Grundlage für ihre Behandlung angesehen werden. [37] Gemäß der Entschließung des Rates vom 18. November 2010 zu
einem strukturierten Dialog über Sport auf EU-Ebene (siehe Fußnote 35).