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Document 52018SC0059

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen

SWD/2018/059 final - 2018/050 (COD)

Brüssel, den 8.3.2018

SWD(2018) 59 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Begleitunterlage zum

VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen

{COM(2018) 115 final}
{SWD(2018) 60 final}


Zusammenfassung

Folgenabschätzung zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen

A. Handlungsbedarf

Warum? Um welche Problematik geht es?

In den Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, gibt es zwei große Probleme, und zwar die hohen Überfischungsraten und den unwirksamen Rechtsrahmen. Als Hauptursache für die Überfischung wurde die übermäßige Nutzung von Fangkapazitäten (d. h. große Anzahl von Schiffen und großer Fischereiaufwand) identifiziert. Gleichzeitig ist der derzeitige Rechtsrahmen aufgrund seines begrenzten Anwendungsbereichs, der langsamen und unzulänglichen Umsetzung und der fehlenden Eigenverantwortung der Interessenträger unwirksam. Diese beiden Probleme haben direkt oder indirekt zu einem alarmierenden Zustand der Grundfischbestände (d. h. mehr als 80 % der bewerteten Bestände sind überfischt, und die Biomasse einiger dieser Bestände ist sehr niedrig, wodurch eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Zusammenbruch besteht), zu sozioökonomischen Auswirkungen für die Fischer und den Fischereisektor und zu Auswirkungen auf die Meeresumwelt geführt.

Die hier beschriebenen Probleme betreffen vor allem die Fischer, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, also EU-Flotten aus Italien, Frankreich und Spanien. Den im Rahmen der EU-Fischereidatenerhebung (DCF) gemeldeten Daten zufolge wären von dieser Initiative möglicherweise rund 13 000 Schiffe betroffen.

Was soll mit dieser Initiative erreicht werden?

Allgemeine Ziele: Erreichen der Ziele der GFP-Verordnung (Artikel 2) in den Fischereien auf Grundfischarten im westlichen Mittelmeer. Insbesondere soll gewährleistet werden, dass Fischereitätigkeiten langfristig umweltverträglich sind und so gestaltet werden, dass sie wirtschaftlichen, sozialen und beschäftigungspolitischen Nutzen bringen, und Verbesserung der Bewirtschaftungsvorschriften für diese Fischereien.

Einzelziele: i) für alle Grundfischbestände bis 2020 Erreichen und Beibehalten einer fischereilichen Sterblichkeit, die den höchstmöglichen Dauerertrag sichert; ii) Verbesserung der Selektivität von Grundschleppnetzen, insbesondere um junge Meerestiere zu verschonen; iii) Sicherstellung eines nachhaltigen Fischereisektors und iv) Schaffung eines wirksamen Bewirtschaftungsrahmens, der einfacher und stabiler ist und mehr Eigenverantwortung der Interessenträger vorsieht.

Worin besteht der Mehrwert des Tätigwerdens auf EU-Ebene?

Grundfischbestände und Fischereifahrzeuge bewegen sich nicht nur innerhalb von Landesgrenzen, sodass die Ziele allein durch Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten wohl nicht erreicht werden könnten. Um wirksam zu sein, sollten die Maßnahmen koordiniert werden und für das gesamte Verbreitungsgebiet der Bestände und alle betroffenen Flotten gelten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, auf europäischer Ebene tätig zu werden.

B. Lösungen

Welche gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen wurden erwogen? Wird eine Option bevorzugt? Warum?

Es wurden drei Optionen erwogen: Option 1: Keine Änderung der bisherigen Politik“ – Bei dieser ersten Option handelt es sich um den Status quo bzw. eine unveränderte Politik (d. h. der bestehende Rechtsrahmen würde weiterhin gelten). Diese Option wird als Referenzszenario herangezogen, mit dem die Alternativen verglichen werden. Option 2: Änderung des derzeitigen Bewirtschaftungsrahmens“ – Bei dieser Option würden die derzeitigen Bewirtschaftungsinstrumente, insbesondere die nationalen Bewirtschaftungspläne, dahin gehend überarbeitet, dass die GFP-Ziele aufgenommen würden. Bei der Überarbeitung wären insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: Änderung des derzeitigen Anwendungsbereichs (hinsichtlich der Fischbestände, Fischereien und Gebiete, für die diese Pläne gelten); neue Erhaltungsziele wie z. B. der höchstmögliche Dauerertrag; bezifferbare Vorgaben und Zeitrahmen und neue Schutzmaßnahmen. Option 3 „Annahme eines Mehrjahresplans auf EU-Ebene – Bei dieser Option sollte sichergestellt werden, dass für die EU-Fangflotten, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, ein einheitlicher integrierter Rechtsrahmen gilt.

Die bevorzugte Option ist Option 3: ein Mehrjahresplan auf EU-Ebene, da hierdurch bei allen ökologischen und sozioökonomischen Zielen die besten Ergebnisse erzielt würden. Diese Option steht außerdem besser mit der reformierten GFP im Einklang (ein einziger Rechtsrahmen) und ist stabiler (langfristige Perspektive) und transparenter (die drei betroffenen Mitgliedstaaten würden die derzeitige fischereiliche Sterblichkeit durch eine Verordnung des Rates gemeinsam auf ein nachhaltiges Niveau zurückführen) als die Optionen 1 und 2.

Wer unterstützt welche Option?

Alle befragten Interessenträger waren sich darin einig, dass der derzeitige Bewirtschaftungsrahmen (Option 1 oder Basisszenario) nicht ausreichen würde, um die Ziele der GFP zu erreichen. Die Konsultation ergab ferner, dass sich die meisten Interessenträger nicht dafür aussprechen, den derzeitigen Bewirtschaftungsrahmen zu ändern (Option 2), da die vorstehend beschriebenen Probleme dadurch nicht gelöst würden. Die überwiegende Mehrheit der Interessenträger (d. h. der Beirat für das Mittelmeer, öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaftler) sind der Auffassung, dass ein Mehrjahresplan der EU (Option 3) langfristig die beste Lösung bietet. Ihrer Meinung nach ist dieses Vorgehen dadurch begründet, dass es sich um gemischte Fischereien handelt, mehrere Mitgliedstaaten involviert sind und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Fanggeräten und Arten von Fischereien bestehen.

C. Auswirkungen der bevorzugten Option

Worin bestehen die Vorteile der bevorzugten Option bzw. der wesentlichen Optionen?

Unter ökologischen Gesichtspunkten deuten die Berechnungen darauf hin, dass sich die Biomasse des Laicherbestands bei rund 70 % der bewerteten Bestände bis 2025 auf einen Wert über dem Vorsorgereferenzpunkt BPA erholen würde. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Zielwerte für die fischereiliche Sterblichkeit bei allen Beständen erreicht werden, bliebe allerdings gering und läge bei rund 36 %. Die Simulationen zeigen, dass durch einen Mehrjahresplan keiner der Indikatoren zu 100 % erreicht würde. Diese Option führt aber bei der Veränderung des FMSY-Werts zu erheblich besseren Ergebnissen als das Basisszenario und auch als Option 2. Unter sozioökonomischen Gesichtspunkten bestünde 2025 nur für ein einziges Flottensegment ein finanzielles Risiko (acht Flottensegmente weniger als beim Basisszenario). Das betroffene Flottensegment (d. h. spanische Netzfischer zwischen 12 und 18 m Länge über alles) umfasst 52 Schiffe.

Der Mehrjahresplan wäre zudem einheitlicher (ein einziger Rechtsrahmen), stabiler (langfristige Perspektive) und transparenter (die drei betroffenen Mitgliedstaaten würden die derzeitige fischereiliche Sterblichkeit durch eine Verordnung des Rates gemeinsam auf ein nachhaltiges Niveau zurückführen) als der überarbeitete Rechtsrahmen.

Welche Kosten entstehen bei der bevorzugten Option bzw. den wesentlichen Optionen?

Der Mehrjahresplan würde übergangsweise zu höheren Kosten führen, was Arbeitsplätze und Rentabilität betrifft, da der Fischereiaufwand erheblich reduziert werden müsste, um die Zielwerte für die fischereiliche Sterblichkeit zu erreichen. Durch diese Option bestünde 2022 für acht Flottensegmente ein finanzielles Risiko (drei Flottensegmente mehr als beim Basisszenario). Es handelt sich dabei um die französischen, spanischen und italienischen Grundschleppnetzfischer mit einer Länge über alles von 18 bis 40 m und um einige spanische stationäre Fanggeräte (z. B. Langleiner mit einer Länge von 6 bis 12 m). Ein Risiko bestünde in diesen acht Flottensegmenten für 1415 Schiffe, 6193 VZE und 3100 Arbeitsplätze bei damit verbundenen Tätigkeiten. Allerdings wird erwartet, dass sich die sozioökonomische Leistung im Rahmen des Mehrjahresplans bis 2025 für alle Flotten verbessern wird und 25 von 26 Flotten Gewinne machen.

Worin bestehen die Auswirkungen auf Unternehmen, KMU und Kleinstunternehmen?

Bei allen beschriebenen Auswirkungen wird davon ausgegangen, dass sie insbesondere für KMU relevant sind, da es sich bei der überwiegenden Mehrheit der Fischereiunternehmen, die an der Befischung von Grundfischbeständen im westlichen Mittelmeer beteiligt sind, um Kleinstunternehmen handelt (durchschnittlich verfügen 89 % der französischen, spanischen und italienischen Unternehmen nur über ein einziges Schiff). Daher sollten sie nicht aus dem Anwendungsbereich dieser Initiative ausgenommen werden, da die Initiative ansonsten nutzlos wäre. Der Mehrjahresplan würde daher höchstwahrscheinlich für alle Unternehmen, einschließlich KMU, gelten, wenn auch in unterschiedlichem Maße, je nachdem, wie die Mitgliedstaaten die erforderlichen Verringerungen auf die verschiedenen Flottensegmente aufteilen.

Hat die Initiative nennenswerte Auswirkungen auf die nationalen Haushalte und Verwaltungen?

Für die Mitgliedstaaten könnte die Einführung des Mehrjahresplans und der neuen Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands zu zusätzlichen Verwaltungskosten führen, was jedoch durch Unterstützung aus dem EMFF (Artikel 36 der EMFF-Verordnung) ausgeglichen werden könnte. Es wird erwartet, dass die Verwaltungskosten (in gleicher Höhe wie die Kosten für die Beibehaltung des bestehenden Rechtsrahmens) nach einer Übergangszeit sinken und dann auch der entsprechende Nutzen durch die Erreichung der festgelegten Ziele entsteht.

Gibt es andere nennenswerte Auswirkungen?

Nein.

D. Folgemaßnahmen

Wann wird die Maßnahme überprüft?

Der Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) wird den Plan und seine Auswirkungen fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten bewerten. Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat anschließend Bericht über die Ergebnisse.

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