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Document 32025R1985

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1985 der Kommission vom 2. Oktober 2025 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1135 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3014 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien

C/2025/6414

ABl. L, 2025/1985, 3.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1985/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1985/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/1985

3.10.2025

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1985 DER KOMMISSION

vom 2. Oktober 2025

zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1135 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3014 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (1), insbesondere auf Artikel 9 und Artikel 14 Absatz 1, sowie auf die Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (2), insbesondere auf Artikel 15 und Artikel 24 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3014 der Kommission (3) bzw. der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1135 der Kommission (4) wurden Antidumpingzölle bzw. Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien eingeführt. Ein Auskunftsersuchen der Zollbehörden machte die Kommission auf einen Fehler bei den Zollsätzen für Unternehmen aufmerksam, die zwar bei der Antidumpinguntersuchung, nicht aber bei der Subventionsuntersuchung mitgearbeitet haben. Konkret unterlag Finolex Cables Limited fälschlicherweise den für bei keiner der beiden Untersuchungen mitarbeitenden Unternehmen anwendbaren Ausgleichs- und Antidumpingzöllen, und Aksh Optifibre Limited und Polycab India Limited waren fälschlicherweise den für bei beiden Untersuchungen mitarbeitenden Unternehmen anwendbaren Ausgleichs- und Antidumpingzöllen unterworfen.

(2)

Daher musste der Satz für diese Unternehmen wie folgt berichtigt werden:

Unternehmen

Dumpingspanne

Subventionsspanne

Schadensbeseitigungsschwelle

Ausgleichszollsatz

Spanne für von der Ausfuhrleistung abhängige Subventionen

Antidumpingzollsatz

Birla Cable Ltd; Universal Cables Ltd; Vindhya Telelinks Ltd

6,9  %

5,4  %

90,1  %

5,4  %

4,0  %

2,9  %

Sterlite Technologies Limited; Sterlite Tech Cables Solutions Limited

11,4  %

3,7  %

44,0  %

3,7  %

2,6  %

8,8  %

HFCL Limited; HTL Limited

entfällt

8,1  %

entfällt

8,1  %

6,9  %

entfällt

Andere Unternehmen, die sowohl bei der Antisubventionsuntersuchung als auch bei der Antidumpinguntersuchung mitgearbeitet haben

9,0  %

5,8  %

71,2  %

5,8  %

4,6  %

4,4  %

Andere Unternehmen, die zwar bei der Antidumpinguntersuchung, nicht aber bei der Antisubventionsuntersuchung mitgearbeitet haben

9,0  %

8,1  %

71,2  %

8,1  %

6,9  %

2,1  %

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Indien

11,4  %

8,1  %

90,1  %

8,1  %

6,9  %

4,5  %

(3)

Daher hielt es die Kommission für angemessen, die Artikel 1 und 2 sowie den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1135 zu ändern.

(4)

Die überarbeiteten Zollsätze sollten ab dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1135 (12. Juni 2025) gelten, um sicherzustellen, dass den Unternehmen keine überschüssigen Zölle auferlegt werden. Die Zollbehörden werden angewiesen, die entsprechenden Zollbeträge zu erheben und den bisher erhobenen Überschussbetrag in Übereinstimmung mit den geltenden Zollvorschriften zu erstatten.

(5)

Am 1. August 2025 unterrichtete die Kommission alle interessierten Parteien über die wesentlichen Tatsachen und Erwägungen, auf deren Grundlage sie die endgültigen Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien zu berichtigen beabsichtigte (im Folgenden „endgültige Unterrichtung“). Nach der endgültigen Unterrichtung wurde allen Parteien eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Es gingen keine Stellungnahmen ein.

(6)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des mit Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1036 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1135 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2)   Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Ausgleichszollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Unternehmen

Endgültiger Ausgleichszoll

TARIC-Zusatzcode

Birla Cable Ltd; Universal Cables Ltd; Vindhya Telelinks Ltd

5,4  %

89CF

Sterlite Technologies Limited; Sterlite Tech Cables Solutions Limited

3,7  %

89CG

HFCL Limited; HTL Limited

8,1  %

89CH

Sonstige in Anhang I genannte Unternehmen, die sowohl bei der Antisubventionsuntersuchung als auch bei der Antidumpinguntersuchung mitgearbeitet haben

5,8  %

Siehe Anhang I

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Indien

8,1  %

C999“

2.

Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)

Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

‚(2)   Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Unternehmen

Endgültiger Antidumpingzoll

TARIC-Zusatzcode

Birla Cable Ltd; Universal Cables Ltd; Vindhya Telelinks Ltd

2,9  %

89CF

Sterlite Technologies Limited; Sterlite Tech Cables Solutions Limited

8,8  %

89CG

Sonstige in Anhang I genannte Unternehmen, die sowohl bei der Antisubventionsuntersuchung als auch bei der Antidumpinguntersuchung mitgearbeitet haben

4,4  %

Siehe Anhang I

In Anhang II aufgeführte andere Unternehmen, die zwar bei der Antidumpinguntersuchung, nicht aber bei der Antisubventionsuntersuchung mitgearbeitet haben

2,1  %

Siehe Anhang II

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Indien

4,5  %

C999‘“

3.

Artikel 2 Nummer 4 wird wie folgt geändert:

„4.

Der Anhang wird durch die Anhänge I und II der vorliegenden Verordnung ersetzt.“

4.

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1135 wird durch die Anhänge I und II ersetzt.

Artikel 2

Alle gemäß den Durchführungsverordnungen (EU) 2024/3014 bzw. (EU) 2025/1135 entrichteten kombinierten endgültigen Antidumping- bzw. Ausgleichszölle, die die kombinierten endgültigen Antidumping- und Ausgleichszölle nach Artikel 1 übersteigen, werden erstattet oder erlassen. Die Erstattung oder der Erlass ist nach den geltenden Zollvorschriften bei den nationalen Zollbehörden zu beantragen.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 12. Juni 2025.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 2. Oktober 2025

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/1036/oj.

(2)   ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 55, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/1037/oj.

(3)  Durchführungsverordnung (EU) 2024/3014 der Kommission vom 13. Dezember 2024 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien (ABl. L, 2024/3014, 16.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/3014/oj).

(4)  Durchführungsverordnung (EU) 2025/1135 der Kommission vom 10. Juni 2025 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3014 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien (ABl. L, 2025/1135, 11.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1135/oj).


ANHANG I

Nicht in die Stichprobe einbezogene indische ausführende Hersteller, die sowohl bei der Antisubventionsuntersuchung als auch bei der Antidumpinguntersuchung mitgearbeitet haben

Land

Bezeichnung

TARIC-Zusatzcode

Indien

Apar Industries Limited

89CK

Indien

UM Cables Limited

89CM

Indien

ZTT India Private Limited

89CN


ANHANG II

Nicht in die Stichprobe einbezogene indische ausführende Hersteller, die nur bei der Antidumpinguntersuchung mitgearbeitet haben

Land

Bezeichnung

TARIC-Zusatzcode

Indien

Aksh Optifibre Limited

89CJ

Indien

Finolex Cables Limited

89IC

Indien

Polycab India Limited

89CL


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1985/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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