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Document 32024R1482
Commission Implementing Regulation (EU) 2024/1482 of 29 May 2024 granting a Union authorisation for the single biocidal product Nordkalk CL 90-Q in accordance with Regulation (EU) No 528/2012 of the European Parliament and of the Council
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1482 der Kommission vom 29. Mai 2024 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt Nordkalk CL 90-Q gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1482 der Kommission vom 29. Mai 2024 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt Nordkalk CL 90-Q gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
C/2024/3475
ABl. L, 2024/1482, 30.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1482/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Amtsblatt |
DE Reihe L |
2024/1482 |
30.5.2024 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/1482 DER KOMMISSION
vom 29. Mai 2024
zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt „Nordkalk CL 90-Q“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 30. April 2018 reichte Nordkalk AS bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission (2) auf Unionszulassung des gleichen Biozidprodukts gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 mit der Bezeichnung „Nordkalk CL 90-Q“ der Produktarten 2 und 3 gemäß der Beschreibung in Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ein. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-CF039350-62 in das Register für Biozidprodukte eingetragen. Der Antrag enthielt auch die Vorgangsnummer des betreffenden Referenz-Biozidprodukts „EuLA oxi-lime 23“, das mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2703 der Kommission (3) zugelassen und im Register mit der Nummer BC-VJ038509-19 eingetragen wurde. |
(2) |
Das Biozidprodukt „Nordkalk CL 90-Q“ enthält den Wirkstoff Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk, der für die Produktarten 2 und 3 in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt ist. |
(3) |
Am 6. September 2022 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 eine Stellungnahme (4) sowie den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von „Nordkalk CL 90-Q“. |
(4) |
In der Stellungnahme zieht die Agentur den Schluss, dass sich die vorgeschlagenen Unterschiede zwischen dem Biozidprodukt „Nordkalk CL 90-Q“ und dem betreffenden Referenz-Biozidprodukt „EuLA oxi-lime 23“ auf Informationen beschränken, die Gegenstand einer verwaltungstechnischen Änderung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission (5) sein können, und dass das gleiche Biozidprodukt „Nordkalk CL 90-Q“ gestützt auf die Bewertung des betreffenden Referenz-Biozidprodukts „EuLA oxi-lime 23“ bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt. |
(5) |
Am 22. Januar 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den überarbeiteten Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von „Nordkalk CL 90-Q“ in allen Amtssprachen der Union. |
(6) |
Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für das gleiche Biozidprodukt „Nordkalk CL 90-Q“ erteilt werden sollte. |
(7) |
Das Ablaufdatum dieser Zulassung wird an das Ablaufdatum der Zulassung für das betreffende Referenz-Biozidprodukt „EuLA oxi-lime 23“ angeglichen. |
(8) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Nordkalk AS erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029369-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „Nordkalk CL 90-Q“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.
Die Unionszulassung gilt vom 19. Juni 2024 bis zum 30. November 2033.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 29. Mai 2024
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.
(2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission vom 6. Mai 2013 zur Festlegung eines Verfahrens für die Zulassung gleicher Biozidprodukte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 125 vom 7.5.2013, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/414/oj).
(3) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2703 der Kommission vom 4. Dezember 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt „EuLA oxi-lime 23“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2023/2703, 5.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2703/oj).
(4) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 6. September 2022 zur Unionszulassung für das gleiche Biozidprodukt „Nordkalk CL 90-Q“, https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.
(5) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.4.2013, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).
ANHANG
Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts
Nordkalk CL 90-Q Produktart(en) PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind PT03: Hygiene im Veterinärbereich Zulassungsnummer: EU-0029369-0000 R4BP-Assetnummer: EU-0029369-0000 |
Kapitel 1. ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts
Handelsname(n) |
Nordkalk CL 90-Q |
1.2. Zulassungsinhaber
Name und Anschrift des Zulassungsinhabers |
Name |
Nordkalk AS |
Anschrift |
Faehlmanni 11A 46301 Rakke EE |
|
Zulassungsnummer |
|
EU-0029369-0000 |
R4BP-Assetnummer |
|
EU-0029369-0000 |
Datum der Zulassung |
|
19 Juni 2024 |
Ablauf der Zulassung |
|
30 November 2033 |
1.3. Hersteller des Produkts
Name des Herstellers |
Nordkalk AS |
Anschrift des Herstellers |
Faehlmanni tee 11A, Rakke 46 301 Lääne-Virumaa Estland |
Standort der Produktionsstätten |
Nordkalk AS, Rakke Faehlmanni tee 11A, Rakke 46 301 Lääne-Virumaa Estland |
1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
Wirkstoff |
Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk |
Name des Herstellers |
Nordkalk AS |
Anschrift des Herstellers |
Faehlmanni tee 11A, Rakke 46 301, Lääne-Virumaa Estland |
Standort der Produktionsstätten |
Nordkalk AS, Rakke Faehlmanni tee 11A, Rakke 46 301, Lääne-Virumaa Estland |
Kapitel 2. PRODUKTZUSAMMENSETZUNG UND -FORMULIERUNG
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts
Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk |
|
Wirkstoff |
1305-78-8 |
215-138-9 |
100 |
2.2. Art(en) der Formulierung
DP Staub
Kapitel 3. GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE
Gefahrenhinweise |
H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. EUH014: Reagiert heftig mit Wasser. |
Sicherheitshinweise |
P261: Einatmen von Staub vermeiden. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen. P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser Wasser. P321: Spezifische Behandlung (siehe Anweisungen auf diesem Kennzeichnungsetikett). P332 + P313: Bei Hautreizung: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen. P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort einen Arzt in einem GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312: Einen Arzt in einem GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt, wenn Sie sich unwohl fühlen. P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501: Behälter in gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. |
Kapitel 4. ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN)
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1.
Desinfektion von Klärschlamm
Produktart |
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
- |
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Bakterien Trivialname: Sonstige: Bakterien Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Endoparasiten Trivialname: Sonstige: Parasitäre Würmer (Wurmeier) Entwicklungsstadium: Sonstige: - |
Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung |
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Sonstige: automatische Direktanwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird in den Klärschlamm dosiert und mit einem Mixer vermischt. Das Trockenprodukt wird in einem offenen Mischer mit dem Klärschlamm vermischt.Das Produkt sollte vollautomatisiert verladen werden. |
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: 0,15 - 1,5 kg Produkt / kg Trockengewicht der Substanz; typischer Trockenfeststoffgehalt - 12-25 % im Klärschlamm Verdünnung (%): - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Die Aufwandmenge muss ausreichend sein, um während der Kontaktzeit einen pH-Wert von > 12 und eine Temperatur von > 50 °C aufrechtzuerhalten. Kontaktzeit: 24 Stunden |
Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit Innenschicht aus Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE)): 500 - 1200 kg |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
— |
Die Dosis muss ausreichen, um während der 24-stündigen Kontaktzeit einen pH-Wert von > 12 und eine Temperatur von > 50 °C aufrechtzuerhalten. |
— |
Aufwandmenge: 0,15 – 1,5 kg Produkt / kg Trockengewicht des Untergrundes; typischer Trockensubstanzgehalt - 12-25 % im Klärschlamm. |
— |
Das Verhältnis kann je nach Anwendungs- und Kläranlagendesign variieren. Der Anwender muss die Wirksamkeit der Behandlung durch vorläufige Labortests sicherstellen, die die Wirksamkeit gemäß der jeweils geltenden Gesetzgebung garantieren. |
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
— |
Das Laden des Produkts in die Behandlungseinheit und die Anwendung müssen vollautomatisiert erfolgen. |
— |
Die Beladung der Behandlungseinheit und die Entsorgung leerer Big Bags oder Säcke (500 - 1200 kg) muss mit einem Teleskoplader (inkl. geschlossener Kabine) erfolgen. |
— |
Tragen Sie beim Verladen des Produkts und beim Entsorgen leerer Beutel oder Säcke:
|
— |
Während der Behandlung von Klärschlamm wird das Tragen von Atemschutzgeräten (ASG) speziell für Ammoniakgas gemäß EN 14387 (oder gemäß einer gleichwertigen Norm) empfohlen, sofern eine Exposition gegenüber diesem Gas nicht ausgeschlossen werden kann, deren Konzentration den EU-Arbeitsplatzgrenzwert (OEL) von 14 mg/m3 überschreitet. |
— |
Tragen Sie beim manuellen Umgang mit behandeltem Klärschlamm Schutzhandschuhe gemäß EN 374 oder gleichwertig und einen Schutzanzug gemäß EN 14126 oder gleichwertig zum Schutz vor den inhärenten Eigenschaften des Klärschlamms. |
— |
Die Bestimmungen über persönliche Schutzausrüstung gelten unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. |
— |
Die vollständigen Titel der EN-Normen und -Gesetze finden Sie in Abschnitt 6. |
— |
Die Reinigung der Behandlungseinheiten muss mit einem automatisierten Verfahren, ohne die Anwesenheit von Beschäftigten, erfolgen. |
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
—
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
—
4.2. Verwendungsbeschreibung
—
Tabelle 2.
Desinfektion von Gülle und Stallmist
Produktart |
PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
- |
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Bakterien Trivialname: Sonstige: Bakterien Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Viren Trivialname: Sonstige: Viren Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Endoparasiten Trivialname: Sonstige: Parasitäre Würmer (Wurmeier) Entwicklungsstadium: Sonstige: - |
Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung |
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Sonstige: automatische Direktanwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird mit der Gülle oder dem Stallmist vermischt. Das Produkt wird in die Gülle oder den Stallmist dosiert und mit einem Mixer vermischt.Das Produkt sollte vollautomatisiert verladen werden. |
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: - Verdünnung (%): - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Die Aufwandmenge muss ausreichend sein, um während der Kontaktzeit einen pH-Wert von > 12 und eine Temperatur von > 60 °C aufrechtzuerhalten. Kontaktzeit: 24 Stunden |
Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500 - 1200 kg |
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
— |
Die Auftragsmenge muss ausreichend sein, um während der 24-stündigen Kontaktzeit einen pH-Wert von > 12 und eine Temperatur von > 60 °C aufrechtzuerhalten. |
— |
Nicht mehr als 100 kg Produkt/m3 Gülle bzw. Stallmist ausbringen. |
— |
Die Mischung sollte angefeuchtet und eine eventuell auftretende Selbstentzündung mit Wasser gelöscht werden. |
— |
Nach der erforderlichen Einwirkzeit die behandelte Gülle bzw. den behandelten Stallmist aus dem Stall entfernen. Verwendung der aufbereiteten Gülle bzw. des behandelten Stallmists gemäß der örtlichen Gesetzgebung. |
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
— |
Das Laden des Produkts in die Behandlungseinheit und die Anwendung müssen vollautomatisiert erfolgen. |
— |
Die Beladung der Behandlungseinheit und die Entsorgung leerer Beutel bzw. Säcke muss mit einem Teleskoplader (einschließlich geschlossener Kabine) erfolgen. |
— |
Tragen Sie beim Laden des Produkts und beim Entsorgen leerer Beutel oder Säcke:
|
— |
Während der Güllebehandlung wird das Tragen von Atemschutzgeräten (ASG) speziell für Ammoniakgas gemäß EN 14387 (oder gemäß einer gleichwertigen Norm) empfohlen, sofern eine Exposition gegenüber diesem Gas nicht ausgeschlossen werden kann, deren Konzentration den EU-Arbeitsplatzgrenzwert (OEL) von 14 mg/m3 überschreitet. |
— |
Tragen Sie beim manuellen Umgang mit aufbereitetem Mist Schutzhandschuhe gemäß EN 374 oder gleichwertig und einen Schutzanzug gemäß EN 14126 oder gleichwertig zum Schutz vor den inhärenten Eigenschaften des Mists. |
— |
Die Bestimmungen über persönliche Schutzausrüstung gelten unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. |
— |
Die vollständigen Titel der EN-Normen und -Gesetze finden Sie in Abschnitt 6. |
— |
Die Reinigung der Behandlungseinheiten muss mit einem automatisierten Verfahren, ohne die Anwesenheit von Beschäftigten, erfolgen. |
— |
Das Produkt nicht anwenden, wenn Freisetzungen aus Tierställen oder aus Stallmist- bzw. Güllelagerbereichen in eine Kläranlage oder direkt in Oberflächengewässer geleitet werden können. |
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
—
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
—
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3.
Desinfektion von Bodenflächen in Innenräumen von Tierunterkünften und Transportmitteln
Produktart |
PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
- |
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Bakterien Trivialname: Sonstige: Bakterien Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Hefen Trivialname: Sonstige: Hefen Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Pilze Trivialname: Sonstige: Pilze Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Viren Trivialname: Sonstige: Viren Entwicklungsstadium: Sonstige: - |
Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung |
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Sonstige: direkte Anwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird manuell oder automatisiert direkt auf den Boden von Tierställen aufgetragen. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer). |
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: 800 g Produkt / m2 Verdünnung (%): - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Häufigkeit im Tierstall: vor jedem Produktionszyklus. Häufigkeit bei Tiertransportern: nach jedem Tiertransport. Kontaktzeit: 48 Stunden |
Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500 - 1200 kg Papiersäcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 25 kg |
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
— |
Das Produkt wird manuell oder automatisiert auf den Böden von Tierunterkünften und Transportmitteln verteilt. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer). |
— |
Für die manuelle Streuanwendung muss eine langstielige Schaufel verwendet werden.
|
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
— |
Tragen Sie während der Beladung, der Anwendung des Produkts und der Entsorgung leerer Beutel oder Säcke:
|
— |
Bei der Verwendung von Big Bags oder Säcken (500-1200 kg) muss die Beladung mit dem Produkt und die Entsorgung leerer Beutel oder Säcke vollautomatisiert mit einem Teleskoplader (inkl. geschlossener Kabine) erfolgen. |
— |
Beim Verladen kleiner Säcke (25 kg) die Säcke gründlich entleeren, um die Pulverreste zu minimieren. |
— |
Falten Sie den kleinen Beutel sorgfältig zusammen, um ein Verschütten zu vermeiden. |
— |
Tragen Sie bei der Entsorgung etwaiger Produktreste nach der Anwendung:
|
— |
Die Bestimmungen über persönliche Schutzausrüstung gelten unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. |
— |
Die vollständigen Titel der EN-Normen und -Gesetze finden Sie in Abschnitt 6. |
— |
Tiere dürfen während der gesamten Behandlungsdauer nicht anwesend sein. |
— |
Entfernen Sie Produktrückstände auf dem Boden durch gründliches Fegen, bevor Sie den Tieren den Wiedereintritt ermöglichen. |
— |
Futter und Trinkwasser müssen während der Anwendung des Produktes sorgfältig abgedeckt bzw. entfernt werden. |
— |
Wenden Sie das Produkt nicht an, wenn Freisetzungen aus Tierställen, Stallmist- bzw. Güllelagerbereichen oder Tiertransport-Desinfektionsbereichen in eine Kläranlage oder direkt in Oberflächengewässer geleitet werden können. |
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
— |
Nach der Behandlung ist das Produkt durch Bürsten zu entfernen. Sammeln Sie den anfallenden Trockenabfall und verwerten Sie ihn in der Landwirtschaft zur Kalkdüngung oder entsorgen Sie den Trockenabfall entsprechend den örtlichen Anforderungen. |
— |
Nur für den Tiertransport: Fahrzeug nach dem Bürsten abspülen und reinigen. |
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
-
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4.
Desinfektion von Böden von Tierfreigehegen
Produktart |
PT03: Hygiene im Veterinärbereich |
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
- |
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Bakterien Trivialname: Sonstige: Bakterien Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Hefen Trivialname: Sonstige: Hefen Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Pilze Trivialname: Sonstige: Pilze Entwicklungsstadium: Sonstige: - Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Viren Trivialname: Sonstige: Viren Entwicklungsstadium: Sonstige: - |
Anwendungsbereich(e) |
Außenverwendung |
Anwendungsmethode(n) |
Methode: Sonstige: direkte Anwendung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird manuell oder automatisiert direkt auf die Oberflächen (Böden) von Tiergehegen aufgetragen. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer). |
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: 600 - 800 g Produkt /m2 Verdünnung (%): - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontaktzeit 48 Stunden Häufigkeit: maximal zwei Anwendungen pro Jahr. |
Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
Schüttgut Pulver Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500 - 1200 kg Papiersäcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 25 kg |
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Vor der Einführung neuer Tiere:
— |
Den Boden abbürsten und anfeuchten. |
— |
600 - 800 g Produkt/m2 auf dem Boden verteilen und dann 0,9 Liter/m2 Wasser hinzufügen. |
— |
Mindestens 48 Stunden einwirken lassen. |
Nicht bei Wind oder Regen anwenden.
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
— |
Tragen Sie beim Beladen, beim Auftragen des Produkts auf den Boden und beim Entsorgen leerer Beutel oder Säcke:
|
— |
Bei der Verwendung von Big Bags oder Säcken (500-1200 kg) muss die Beladung mit dem Produkt und die Entsorgung leerer Beutel oder Säcke vollautomatisiert mit einem Teleskoplader (inkl. geschlossener Kabine) erfolgen. |
— |
Beim Verladen kleiner Säcke (25 kg) die Säcke gründlich entleeren, um Pulverreste zu minimieren. |
— |
Falten Sie den kleinen Beutel sorgfältig zusammen, um ein Verschütten zu vermeiden. |
— |
Tragen Sie bei der Entsorgung des Produkts nach der Anwendung:
|
— |
Die Bestimmungen über persönliche Schutzausrüstung gelten unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. |
— |
Die vollständigen Titel der EN-Normen und -Gesetze finden Sie in Abschnitt 6. |
— |
Zwei Anwendungen pro Jahr nicht überschreiten. |
— |
Tiere dürfen während der gesamten Behandlungsdauer nicht anwesend sein. |
— |
Entfernen Sie Produktrückstände auf dem Boden durch gründliches Fegen, bevor Sie den Tieren den Wiedereintritt ermöglichen. |
— |
Futter und Trinkwasser müssen während der Anwendung des Produktes sorgfältig abgedeckt bzw. entfernt werden. |
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
— |
Nach der Behandlung ist das Produkt durch Bürsten zu entfernen. Sammeln Sie den anfallenden Trockenabfall und verwerten Sie ihn in der Landwirtschaft zur Kalkdüngung oder entsorgen Sie den Trockenabfall entsprechend den örtlichen Anforderungen. |
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
—
Kapitel 5. ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG (1)
5.1. Gebrauchsanweisung
— |
Beachten Sie die Anwendungsbestimmungen. |
— |
Beachten Sie die Nutzungsbedingungen des Produkts. |
— |
Beachten Sie den vorhandenen Hygieneplan, um sicherzustellen, dass die erforderliche Wirksamkeit erreicht wird. |
— |
Im Außenbereich nicht bei Regen oder Wind anwenden |
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
— |
Lassen Sie während der gesamten Behandlungsdauer (einschließlich Beladung, Anwendung des Produkts, Entsorgung leerer Beutel und Säcke, während der Kontaktzeit und Entfernung des Produkts und seiner Rückstände vom Boden) keine unbeteiligten Personen (einschließlich Personal und Kinder) und Haustiere in den Behandlungsbereich. |
— |
Nur in einem gut belüfteten Bereich verwenden. |
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
— |
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. |
— |
NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. |
— |
NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.) |
— |
NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. Hinweis für medizinisches Personal: Augen auf Transport wiederholt spülen, wenn Augenkontakt gegenüber alkalischen Chemikalien (pH-Wert > 11) wie Aminen oder gegenüber Säuren, wie Essigsäure, Ameisensäure oder Propionsäure. |
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
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Entsorgen Sie unbenutztes Produkt nicht auf den Boden, in Wasserläufen, in Rohren (z. B. Waschbecken, Toiletten) oder in die Kanalisation. |
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Entsorgen Sie unbenutztes Produkt, seine Verpackung und alle anderen Abfälle gemäß den örtlichen Vorschriften. |
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
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Nicht bei einer Temperatur über 30°C lagern. |
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Vor Feuchtigkeit schützen. |
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Haltbarkeit: 15 Monate. |
Kapitel 6. SONSTIGE ANGABEN
Vollständige Titel der EN-Normen und Rechtsvorschriften, auf die in den Abschnitten 4.1.2 – 4.4.2 Bezug genommen wird:
EN 149 – Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz vor Partikeln – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung;
EN 374 – EN ISO 374-1:2018: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken;
EN 13982 – Schutzkleidung zum Einsatz gegen feste Partikel – Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung zum Schutz des gesamten Körpers vor festen Partikeln in der Luft;
EN 14387 – EN 14387:2021: Atemschutzgeräte – Gasfilter und Kombinationsfilter – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung;
EN 14126 – BS EN 14126: 2003 – Schutzkleidung. Leistungsanforderungen und Prüfmethoden für Schutzkleidung gegen Infektionserreger;
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11).
(1) Gebrauchsanweisung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Hinweise zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen.
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1482/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)