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Document L:2014:087:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 087, 22. März 2014


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ISSN 1977-0642

doi:10.3000/19770642.L_2014.087.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 87

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

57. Jahrgang
22. März 2014


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 288/2014 der Kommission vom 25. Februar 2014 zur Festlegung von Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds im Hinblick auf Muster für operationelle Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Hinblick auf das Muster für operationelle Programme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“

1

 

*

Verordnung (EU) Nr. 289/2014 der Kommission vom 21. März 2014 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Foramsulfuron, Azimsulfuron, Iodosulfuron, Oxasulfuron, Mesosulfuron, Flazasulfuron, Imazosulfuron, Propamocarb, Bifenazat, Chlorpropham und Thiobencarb in oder auf bestimmten Erzeugnissen (1)

49

 

*

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 290/2014 der Kommission vom 21. März 2014 zur Zulassung einer Zubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase und Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Talaromyces versatilis sp. nov. IMI CC 378536 als Zusatzstoff in Futtermitteln für Geflügel, entwöhnte Ferkel und Mastschweine sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1259/2004, (EG) Nr. 943/2005, (EG) Nr. 1206/2005 und (EG) Nr. 322/2009 (Zulassungsinhaber Adisseo France SAS) (1)

84

 

*

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 291/2014 der Kommission vom 21. März 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1289/2004 hinsichtlich der Wartezeit und der Rückstandshöchstgehalte in Bezug auf den Futtermittelzusatzstoff Decoquinat (1)

87

 

*

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 292/2014 der Kommission vom 21. März 2014 zur Zulassung einer Zubereitung aus 6-Phytase aus Trichoderma reesei (CBS 126897) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Geflügel, entwöhnte Ferkel, Mastschweine und Sauen (Zulassungsinhaber ROAL Oy) (1)

90

 

 

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 293/2014 der Kommission vom 21. März 2014 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

93

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Beschluss 2014/157/GASP des Rates vom 20. März 2014 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina

95

 

 

2014/158/EU

 

*

Durchführungsbeschluss der Kommission vom 20. März 2014 zur Änderung der Entscheidung 2006/594/EG hinsichtlich zusätzlicher Mittelzuweisungen aus dem Europäischen Sozialfonds für bestimmte Mitgliedstaaten im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 1707)

96

 

 

2014/159/EU

 

*

Durchführungsbeschluss der Kommission vom 20. März 2014 zur Änderung der Entscheidung 2006/593/EG hinsichtlich zusätzlicher Mittelzuweisungen aus dem Europäischen Sozialfonds für bestimmte Mitgliedstaaten im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 1708)

101

 

 

2014/160/EU

 

*

Durchführungsbeschluss der Kommission vom 20. März 2014 zur Aufhebung von auf der Grundlage der Entscheidung 95/408/EG des Rates angenommenen Listen der Drittlandbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten bestimmte tierische Erzeugnisse einführen dürfen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 1742)  (1)

104

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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