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Document L:2010:257:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, L 257, 30. September 2010


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    ISSN 1725-2539

    doi:10.3000/17252539.L_2010.257.deu

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    L 257

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Rechtsvorschriften

    53. Jahrgang
    30. September 2010


    Inhalt

     

    II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

    Seite

     

     

    RECHTSAKTE VON GREMIEN, DIE IM RAHMEN INTERNATIONALER ÜBEREINKÜNFTE EINGESETZT WURDEN

     

    *

    Regelung Nr. 13 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O hinsichtlich der Bremsen

    1

     

    *

    Regelung Nr. 86 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen hinsichtlich des Anbaues der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen

    197

     

    *

    Regelung Nr. 106 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für landwirtschaftliche Fahrzeuge und ihre Anhänger

    231

     

    *

    Regelung Nr. 120 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Verbrennungsmotoren für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und mobile Maschinen und Geräte, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind, hinsichtlich der Messung der Nutzleistung, des Nutzdrehmoments und des spezifischen Kraftstoffverbrauchs

    280

    DE

    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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